Mannheim: Verteidiger ohne Krawatte fliegen raus

Am Mannheimer Amtsgericht tobt Streit um die Frage, ob Anwälte bei Verhandlungen Krawatten tragen müssen. Ein Amtsrichter schloss einen Verteidiger wegen fehlender Krawatte aus. Der Aktion sei ein Befangenheitsantrag des Anwalts vorausgegangen, berichtet die Stuttgarter Nachrichten.

Der Mannheimer Morgen macht jetzt sogar Solidarität mit dem strengen Amtsrichter aus. Angeblich achten jetzt auch andere Richter am Amtsgericht penibel darauf, dass Strafverteidiger mit Krawatte im Gerichtssaal auflaufen.

Ich prognostiziere den verbohrten Mannheimer Richtern ein Debakel erster Güte. Den argumentativen Weg weist ein aktueller Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen zur Frage, ob ein Anwalt eine Robe tragen muss:

Es kann dahingestellt bleiben, ob eine Verpflichtung des Rechtsanwalts zum Tragen einer Robe vor dem Arbeitsgericht besteht. Jedenfalls ist ein Ausschluss des Rechtsanwaltes von der mündlichen Verhandlung wegen des Nichttragens einer Robe unzulässig.

Das Gericht weist darauf hin, dass derart einschneidende Maßnahmen nur notwendig sind, wenn die Ordnung der Sitzung gefährdet ist. Das ist bei einem robenlosen Anwalt nicht der Fall:

Es ist vorliegend nicht erkennbar, inwieweit der ordnungsgemäße Ablauf und die Entscheidungsfindung in der Sitzung vom 05.06.2008 in einer Weise gestört war, dass ein Ausschluss des Klägervertreters gerechtfertigt war.

Allein aus der Tatsache, dass der Beschwerdeführer auch ohne Robe als Bevollmächtigter der Klägerin weiter im Verfahren tätig werden durfte, verhandelt hat und den Antrag aus der Klageschrift gestellt hat, ist ersichtlich, dass mit der Vertretung des Beschwerdeführers ein Problem nicht bestanden hat, das sitzungspolizeiliche Maßnahmen erforderte.

Letztlich wird es auf die Feststellung hinauslaufen, dass ein krawattenloser Verteidiger vielleicht gegen irgendwelche Kleiderordnungen von anno dazumal handelt und ermahnt werden darf. Zeigt er sich aber unbeeindruckt, tangiert dies weder die Würde des Gerichts noch den Ablauf der Verhandlung so nennenswert, dass ein Rauswurf verhältnismäßig wäre.

Peinlich und entlarvend ist das Verhalten der Richter schon jetzt.

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Polizisten: Sport während der Dienstzeit

Laufen, Springen, Schwimmen, – mit genau messbaren Leistungen in diesen und vielen anderen Disziplinen soll den rund 40.000 Polizeibeamten NRW künftig Beine gemacht werden. Sie haben die Pflicht, so sagt es Innenminister Ingo Wolf (FDP), sich bis zur Pensionierung körperlich fit zu halten. Deswegen müssen sie alle zwei Jahre nachweisen, dass sie die Forderungen zum Deutschen Sportabzeichen erfüllt haben und ausgebildete Rettungsschwimmer sind.

Die doppelte Zeit dafür haben lediglich schwerbehinderte Beamte und welche mit gesundheitlichen Einschränkungen. In der Sprache der Bürokratie heißt die Weisung „Gewährleistung der körperlichen Leistungsfähigkeit“. Sie wird momentan mit den Personalvertretungen abgestimmt, heißt es im Ministerium. Dabei wird gefeilscht und gefeilt. Denn so gut grundsätzlich die Absicht sein mag: Schon der Entwurf des Ministerialerlasses stößt auf heftige Diskussion.

„In dem Papier steckt zu wenig Sport und zu viel Bürokratie“ , kritisiert der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt. „Wir brauchen flexible Regelungen“, fordert Wendt, “keine gigantische Kontrollbürokratie“. Der Entwurf listet auf 7 Seiten mit 14 Punkten und vielen Unterabschnitten auf, welche Verpflichtungen, besondere Maßnahmen und Kontrollen es für wen gibt.

Für stark übergewichtige Beamte etwa wird eine Sporttauglichkeitsprüfung vorgeschrieben. Anschließend folgt womöglich eine „Verpflichtung zur Teilnahme an einem Seminar zur Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit“. Selbstverständlich wird auch geregelt, wie viel Dienstzeit in Anspruch genommen werden darf, um an die erforderlichen Nachweise zu kommen: 24 Stunden im Jahr. „Viel zu wenig“, schimpft Gewerkschafter Wendt.

Er verlangt beispielsweise ab dem 40. Lebensjahr mindestens vier Stunden wöchentliche Sportzeit . Wer im Schichtdienst arbeite, solle ab dem 50. Lebensjahr wöchentlich noch mehr Stunden trainieren dürfen. Außerdem: Ab dem 50. Lebensjahr soll jährlich eine vierwöchige Kur dabei helfen, „den stressigen Schichtdienst ertragen zu können“.

Davon ist im Erlass-Entwurf keine Rede. Er setzt zwar betont auf die „Eigenverantwortung“ aller Beamten, am Ende aber steht der Zwang. Denn wer die verlangten Nachweise nicht erbringt, begeht eine Dienstpflichtverletzung. Die Folge wäre ein Disziplinarverfahren. (pbd)

Richter schmeißt hin

OLG-Richter im Nebenberuf. Bei Detlef Burhoff konnte sich dieser Eindruck leicht aufdrängen. Der Jurist, obwohl hauptberuflich in einem Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm tätig, war omnipräsent.

Er schrieb Bücher zu verschiedensten juristischen Themen, verfasste zig Aufsätze pro Jahr, hielt Vorträge und Seminare und gab sein Gesicht für ein professionelles Strafrechts-Portal her. Falls ich etwas vergessen habe, was mit Sicherheit der Fall ist, ist das nicht böse gemeint.

Nun hat das Land Nordrhein-Westfalen den emsigen Richter bremsen wollen. Ob erfolgreich, kann man so oder auch anders sehen. In seinem Newsletter schreibt Burhoff:

Bei dieser Gelegenheit informiere ich Sie über eine bei mir eingetretene berufliche Änderung. Ich bin mit Ablauf des 15. Oktober 2008 aus dem richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeschieden, und zwar – um allen anders lautenden Gerüchten vorzubeugen – auf eigenen Antrag. Nach Auffassung des Landes war der Umfang meiner Nebentätigkeit nicht mehr mit der richterlichen Tätigkeit zu vereinbaren.

(Quelle des Zitats)

Mehr Geld für zu Unrecht Inhaftierte

Zu Unrecht erlittene Haft soll endlich angemessen entschädigt werden, am besten nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen. Das fordert die FDP in einem Gesetzentwurf, den sie im Bundestag eingebracht hat.

Die jetzige Pauschalentschäidgung von 11 Euro pro Tag sei seit rund 20 Jahren nicht erhöht worden. Außerdem sei der Betrag völlig unzureichend. In Österreich würden etwa rund 100 Euro Entschädigung pro Tag gezahlt.

Quelle des Links

Gerade gerückt

Vor einigen Monaten hatte ich Gelegenheit, auf das Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu schimpfen. Ein Strafrichter hatte mich mit einem Überraschungsurteil aufgebracht. Freiheits-, statt Geldstrafe. Selbst die Staatsanwaltschaft war der Meinung gewesen, eine Geldstrafe reicht aus.

Vorhin war die Berufungsverhandlung am Landgericht Berlin. Nun weiß ich jedenfalls, dass mich mein Gefühl seinerzeit nicht getrogen hat. Das Urteil des Strafrichters war einfach daneben. Die Strafkammer konnte nämlich auch nicht nachvollziehen, wie der Richter damals zu seinem harschen Urteil gekommen war.

So wurde das Urteil nach relativ kurzer Verhandlung berichtigt. Es bleibt bei einer Geldstrafe. Die Kosten für die komplette Berufung muss die Staatskasse tragen.

Letztes Mal bin ich mit schlechterer Laune aus Berlin abgereist.

Gemeinsame Vorlieben

In wenigen Wochen startet „welike„, eine Plattform, um möglichst einfach neue Musik, Bücher und Filme passend zum Geschmack des jeweiligen Benutzers zu entdecken. Dabei wird versucht, andere Mitglieder mit ähnlichen Vorlieben zu bestimmen, und davon ausgehend werden interessante neue Produkte vorgestellt, in die man teilweise auch schon online reinschnuppern kann.

Seit kurzem ist die Anmeldung zur ersten Beta-Version geöffnet, wer schon von Anfang an dabei sein möchte, kann bereits die virtuellen Koffer für die Reise nach „Beta Island“ packen.

(Ein Bekannter von mir hat mit dem Projekt zu tun, deshalb diese Quasi-Kleinanzeige.)

Der richtige Zeitpunkt

Wir haben einen Rechtsstreit darüber beendet, ob unser Mandant Alleinerbe einer verstorbenen Bekannten ist. Angehörigen zweifelten das Testament an. Nach erfolgreichem Prozess kam heute das rechtskräftige Papier, wonach unser Mandant Alleinerbe ist.

Wir haben ihm geraten, unbedingt mit seinem Steuerberater über den weiteren Ablauf zu sprechen. Wenn die Erbschaftssteuer nämlich tatsächlich zum 1. Januar 2009 wegfallen sollte, weil sich die Regierungskoalition auf keine neues Recht einigt, könnte der Zeitpunkt der Steuererklärung eine wichtige Rolle spielen.

Callcenter-Vermeidung

Ein Gespräch mit dem Callcenter der Lufthansa. Das hätte mir jetzt gerade noch gefehlt. Vor allem zum Thema, ob ich noch etwas vom Ticketpreis wieder bekomme, wenn ich den morgigen Flug storniere.

Bin aber darum herumgekommen. Ein Telefonat mit dem Richter, der wegen ausbleibender Zeugen über eine Aufhebung des Termins nachdachte, brachte eine Wendung. Wir wollen über eine Verständigung reden; sogar die Staatsanwaltschaft soll aufgeschlossen sein.

Das ist immer eine Reise wert.

Kleine Kronzeugen

Es geht um den Vorwurf der Schwarzarbeit. So richtig erklären kann sich mein Mandant nicht, warum er ausgerechnet als Zeuge gehört werden soll. Ihm hat der betreffende Handwerker, vermittelt über eine Internetbörse, jedenfalls eine Rechnung ausgestellt.

Anscheinend hat das Ordnungsamt Probleme, vernünftige Aussagen zu bekommen. Im Zeugenfragebogen für meinen Mandanten fand sich jedenfalls der Satz:

Ich sichere Ihnen aber verbindlich zu, dass ich auf die Verfolgung einer durch Sie möglicherweise begangenen Ordnungswidrigkeit verzichte.

Das Opportunitätsprinzip macht es möglich.

DNA: Kein Delikt ist zu klein

Aus dem Polizeibericht:

Bereits am 12. Mai 2008 wurde von einem damals unbekannten Heimkehrer eines Musikfestivals in Steinach die Holzkassettendecke eines Heiligenhäuschens bei Hohn zerschlagen. Durch einen Abgleich gesicherter DNA-Spuren konnte nun ein 40-Jähriger aus der Gemeinde als Täter ermittelt werden. Der Schaden beträgt etwa 500 Euro.

Dieses Beispiel widerlegt einen weitverbreiteten Irrtum. Dass DNA-Analyse eine Methode ist, die nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung angewandt wird.

Zwar hat der Gesetzgeber einige Hürden aufgestellt, bevor Verdächtige ihre DNA untersuchen und die Ergebnisse speichern lassen müssen. Wer aber einmal in der Kartei drin ist und dessen DNA aufgefunden wird, läuft Gefahr, sich auch bei Bagatelldelikten verdächtig zu machen. Die DNA-Kartei darf beim Verdacht auf jedwede Straftat zu Rate gezogen werden, also auch bei Schwarzfahren oder Sachbeschädigung.

(Danke an Floh für den Link)

Good Vibrations

Es ist manchmal ganz hilfreich, in den Sitzungssaal zu gehen und der vorherigen Verhandlung zu lauschen. Vor allem, wenn man den Richter nicht kennt. Heute am Amtsgericht Brühl hat sich das jedenfalls gelohnt. Der Vorsitzende ging sehr fair mit einem Mann um, der mit Restalkohol im Blut Auto gefahren war.

Besonders positiv rechnete er dem Angeklagten an, „dass Sie nicht lange rumgeredet haben, die Sache einsehen und auf mich den Eindruck machen, dass es Ihnen leid tut“. Das Ergebnis war ausgesprochen mild. „Good Vibrations“. Die konnte ich natürlich nicht unberücksichtigt lassen und überdachte die bisherige Verhandlungsstrategie noch mal – jedenfalls, was die Feinheiten angeht.

Im Ergebnis lief es darauf hinaus, dass der Mandant ein möglichst knappes, glasklares Geständnis ablegte. Obwohl man zu Details viel hätte erklären können. Sogar Beweisanträge wären denkbar gewesen.

Der Schwenk hat sich gelohnt.

Der Richter reagierte auch bei uns mit einem unübersehbaren Bonus. Der fiel sogar so groß aus, dass es am Ende bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt verblieb. Dabei wird eine Strafe überhaupt nur ausgesprochen, wenn der Angeklagte innerhalb einer Bewährungszeit (ein Jahr) erneut eine Straftat begeht.

Farbe bekennen

Anwälte, Richter und Staatsanwälte tragen zu ihrer Robe eine weiße Krawatte.

Eine der „Vorschriften“, die sich spürbar ins Nichts auflösen. Ich trage schon seit vielen Jahren keine weißen Krawatten mehr, auch nicht in Strafverfahren. Bisher hat das noch kein Richter offen missbilligt oder mich gar ermahnt.

Mir scheint, die meisten Verteidiger im Mannesmann-Verfahren haben viel zur Auflockerung der Sitten beigetragen. Sie waren wochenlang in den Fernsehberichten mit ihren bunten Krawatten zu sehen, wie sie vor den Sitzungen und in den Pausen in der Runde mit den Herren Esser und Ackermann scherzten. Mit diesem faktischen Segen hat nach meiner Einschätzung die Zahl der Verteidiger deutlich zugenommen, die ihre weißen Langbinder in der Schublade lassen.

Niemals hat ein Rechtsanwalt

Die Gegnerin meldet sich, sagt aber nichts zur Sache. Stattdessen hat sie was zu kritisieren:

Niemals hat ein Rechtsanwalt in dieser Form (einer E-Mail) eine „Unterlassungsaufforderung“ getätigt, bzw. ein Schreiben über das Internet als rechtliches Schreiben anerkannt. …

Auch die Ausführungen in dieser E-Mail (lange Erklärungen) lassen darauf schließen, dass ein Rechtsanwalt eine „Unterlassungsaufforderung“ so in dieser Form nicht geschrieben hätte. …

Ist diese besagte E-Mail tatsächlich von Ihnen, Herr Rechtsanwalt Udo Vetter, geschrieben worden?

Ich werde nicht antworten. Die Frau „glaubt“ mir ohnehin erst, wenn sie Post vom Gericht erhält. Oder halt, den Brief betrachtet sie dann sicher auch als Fälschung.