Haftprüfung „verweigert“

Aus einer Telefonnotiz:

Ri. S. vom Landgericht teilt mit: Mandant bekommt keinen Haftprüfungstermin. Dafür einen Termin zur Hauptverhandlung am 8.9., 9.30 Uhr.

Die Zwei-Wochen-Frist, innerhalb der die Haftprüfung stattfinden muss, ist damit zwar nicht eingehalten. Aber auf der anderen Seite kriegen wir sehr schnell ein endgültiges Ergebnis, was ja auch im Interesse des Mandanten ist.

Insofern war der Haftprüfungsantrag doch zu was gut.

Ausgelagert

Sonst gibt sich die Agentur für Arbeit, ex Arbeitsamt, doch so modern. Spricht sogar von Kunden. Aber unter der Oberfläche scheint die alte Bürokratie noch sehr lebendig, wie die Wortwahl auf diesem offiziellen Briefbogen zeigt:

Beschlagnahmt

Manche E-Mails öffnet man doch sogleich. Bei dieser lag es am Betreff:

Law Blog Beschlagnahmt

Thema war eine Anfrage, was bei einer Beschlagnahme zu machen ist. Ich hatte im law blog mal über einen ähnlichen Fall geschrieben.

Puh.

… sage ich nichts

Aus einem Vernehmungsprotokoll:

Sie bekommen hier Gelegenheit, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Sie haben das Recht, die Aussage bei der Polizei zu verweigern. Außdem haben Sie das Recht, jederzeit im Ermittlungsverfahren einen Rechtsanwalt um rechtlichen Rat zu fragen, auch schon vor dieser Vernehmung. …

Frage: Haben Sie die Belehrung verstanden?

Antwort: Ja.

Frage: Möchten Sie eine Aussage machen?

Antwort: Nein, auf Rat meines Rechtsanwalts … sage ich nichts.

Frage: Möchten Sie sonst noch etwas sagen?

Antwort: Nein.

So etwas würde ich gern öfter lesen.

Mondpreise in der Abmahnbranche

Aus einer Abmahnung:

Für eine Lizenz, ein solches Filmwerk … anzubieten, wäre ein Betrag von mindestens 100.000,00 € zu zahlen.

Geht es um Indiana Jones oder The Dark Knight? Nein, es geht um den Pornofilm „Piss-Kiste“ aus dem Studio 666. Ich habe das gelesen und konnte nicht widerstehen, einen Mandanten anzurufen, der seit 35 Jahren Filmverleger ist. Nur um ihm zu sagen, dass er noch viele Millionen mehr haben könnte. Vorausgesetzt, er nimmt endlich mal vernünftige Preise für sein Sortiment.

Er hat sich, na ja, der Leser ahnt es – vor Lachen.

Fälschlicherweise gesperrt

„Hallo Udo,

vielen Dank für Ihre Anfrage an den Skype Kundendienst. Wir bitten um Entschuldigung dafür dass Ihr Konto fälschlicherweise gesperrt wurde. Das Problem war nur zeitweise und ist inzwischen gelöst. Sie können wieder weiter Anrufe tätigen.Wir bitten noch einmal um Entschuldigung

Mit freundlichen Grüßen,
Skype Kundenbetreuung“

Bisschen spät, aber immerhin.

Jugendtäterkartei

„Wilde Kerle“ war schon weg, deshalb nannten sie sich „Die Bande“. Eine Bekannte hat es hingekriegt, dass ihr Elfjähriger und einige Kinder aus der Nachbarschaft endlich mal nicht mehr nur vor dem Computer sitzen. Oder vor der Glotze.

Ganz langsam, sehr mit Hilfe der „Wilden Kerle“, konnte sie sie dafür begeistern, im nahe gelegenen Wald ein Baumhaus zu bauen, sich auch bei Nieselregen auf dem Bolzplatz zu treffen und mit ihren BMX-Rädern die Spielstraßen unsicher zu machen.

War fast damit zu rechnen, dass das manchem Nachbarn nicht gefällt. Der Besitzer eines großen Gartens rief sogar die Polizei, bloß weil die Bande über seinen Jägerzaun gehüpft war und eine Eiche als Aussichtsturm benutzte.

Einer der Polizisten soll den Kindern angedroht haben, dass sie beim nächsten „Hausfriedensbruch“ fotografiert werden und ihre Fingerabdrücke in eine Jugendtäterkartei kommen. Meine Bekannte überlegt langsam, ob Kinder heutzutage nicht vielleicht doch besser vor dem Fernseher aufgehoben sind

Hochwertige Analysetechnik

Was man so alles „zufällig“ bei Hausdurchsuchungen bei jungen Leuten finden kann. Zum Beispiel zwölf Minigriptüten, einen Gefrierbeutel und ein Folientütchen. Gefüllt mit weißem Pulver, getrocknetem Pilzmaterial, beigem klumpigen Pulver, grauem Pulver und diversen Tabletten mit Aufschriften wie Yin-Yang, Kangoroo, Mitsubishi und McDonald.

Zwar ist alles im Bereich der supergeringen Menge, aber trotzdem müssen die Funde sauber analysiert werden, zumindest nach Auffassung des zuständigen Staatsanwalts. Die sichergestellten Substanzen gehen also ans Landeskriminalamt. Obwohl diese Behörden ja bekanntermaßen überlastet sind, scheut sie auftragsgemäß vor keinem Aufwand zurück.

Für die Bestimmung von insgesamt 15 Proben investiert das Landeskriminalamt laut Rechnung „15 Stunden Untersuchungen mit hochwertiger Analysetechnik“. Die Stunde kostet 75 Euro. Dazu kommen noch mal 16 Stunden „schwierige spurenkundliche Untersuchungen“ sowie fünf Stunden für Untersuchungen „einfacher Art“. Nicht zu vergessen weitere acht Stunden „chemische, physikalische, technische und elektrotechnische Sachverständigentätigkeit“. Jede Stunde kostet zwischen 25 und 40 Euro. Dazu die Material- und Gerätekosten für die Gaschromatographie-Massenspektrometrie. Noch mal ein paar hundert Euro.

Insgesamt verballern die Experten des Landeskriminalamtes also 45 Stunden für die Analyse geringer Drogenmengen. Bevor dieser Aufwand betrieben wurde, hat weder die Staatsanwaltschaft noch die Polizei nachgefragt, ob der Beschuldigte vielleicht einräumt, dass es sich bei den Tabletten um Ecstasy-Tabletten handelt und bei den Pilzen um halluzinogene Pilze. Dann hätte man sich die Analyse sparen oder sich auf eine Stichprobe beschränken können.

Allein die Untersuchung kostet 2.800,00 Euro. Das Geld zahlen aller Voraussicht nach wir, die Steuerzahler. Der Beschuldigte ist nämlich Heranwachsender, und beim Jugendgericht wird regelmäßig davon abgesehen, dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (§§ 109, 74 Jugendgerichtsgesetz).

Geht bitte zur Konkurrenz

Dass Banken die einigermaßen guten Konditionen für Neukunden reservieren, ist ja schon länger ein Ärgernis. Die Deutsche Bank hat sich jetzt was anderes einfallen lassen. Sie bietet fünf Prozent Zinsen für ein Jahr. Aber:

Das Angebot gilt nur für Gelder, die sich nicht auf Konten und in Depots der Deutschen Bank befinden.

Für Deutsche-Bank-Kunden, die sich den Zinssatz sichern und nicht zu viel Bargeld über Nacht unterm Kopfkissen bunkern wollen, ist das ja wohl eine Einladung. Endlich mal woanders ein Girokonto zu eröffnen, damit der Anlagebetrag bedingungsgemäß von einem Fremdkonto abgebucht werden kann.

Dumm nur, wenn es den Kunden bei der Konkurrenz dann gut gefällt. Zum Beispiel, weil das Konto dort kostenlos ist.