Wenn man die Absenderzeile seines Faxgeräts kreativ programmiert, sollte man schon die notwendige Sorgfalt aufwenden. CHASEMANHATTENNEWYORK beeindruckt jedenfalls nur auf den ersten Blick.
Nix mehr zum freuen
Der Benzinpreis klettert noch dieses Jahr auf zwei Euro, orakelt die Rheinische Post.
Das dämpft leicht meine Freude auf nachher. Da wollte ich ein neues Auto bestellen.
Bundestag musste gefragt werden
Für den Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen der NATO zur Luftraumüberwachung über dem Hoheitsgebiet der Türkei im Frühjahr 2003 hätte die Bundesregierung die Zustimmung des Deutschen Bundestags einholen müssen. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 7. Mai 2008.
Der wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte greift ein, wenn nach dem jeweiligen Einsatzzusammenhang und den einzelnen rechtlichen und tatsächlichen Umständen die Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen konkret zu erwarten ist. Diese Voraussetzungen lagen hier vor. Mit der Luftraumüberwachung der Türkei in AWACS-Flugzeugen der NATO haben sich deutsche Soldaten an einem Militäreinsatz beteiligt, bei dem greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine drohende Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen bestanden.
Unter der Tür durchgeschoben
In einem Prozess redet die Rechtsabteilung einer Stadtverwaltung immer davon, eines ihrer Schreiben sei am 17. Januar 2008 „zugestellt“ worden. Die „Zustellung“ sei „bewirkt“ worden, indem eine Angestellte der Stadt den Briefumschlag mit dem Schreiben unter der Wohnungstür des Betroffenen „durchgeschoben“ habe.
Na, wenn das eine Zustellung (Begriffserklärung) im rechtlichen Sinne sein soll, sehen wir entspannten Zeiten entgegen. Die Nebelkerzen muss die Behörde werfen, weil eine förmliche Zustellung vorgeschrieben ist. Natürlich könnte ein Amt auch mal auf die Idee kommen zu sagen, sorry, wir haben das verbockt. Aber das wäre wohl zu viel erwartet.
Richterwechsel
Morgen um neun Uhr wollte ich eigentlich in einer Strafsache verteidigen. Gegen 12.30 Uhr rief vorhin das Gericht an und teilte mit, der Termin sei aufgehoben. Begründung:
Wechsel des Abteilungsrichters
Der deutsche Amtsrichter, heute hier, morgen da. Nur noch Spielmasse für den Dienstherren, der Personalentscheidungen wie Blitze niederfahren lässt. Wirklich? Wahrscheinlich war das alles schon Wochen bekannt. Man wird nur vergessen haben, uns rechtzeitig zu informieren. Mal wieder.
Alles wäre nur halb so ärgerlich, wenn ich wegen dieser Sache nicht schon andere Termine hätte verlegen lassen.
Im Keller
Vorhin habe ich bei einer Familie angerufen und wollte den Vater sprechen. Erst war das Kind dran, dann die Mutter. Sie sagte:
Mein Mann kann im Moment nicht. Der ist im Keller.
Wir schwiegen beide und lauschten dem Nachhall, den diese Worte verursachten. Sie sagte dann mit fester Stimme:
Ich kann aber runtergehen und ihm Bescheid sagen.
Er hat mich auch gleich zurückgerufen.
Links zwei – drei – neun
Die Ärmel hochkrempeln
Gerade am Telefon:
Ich mache dann mal Schluss. Man will ja nicht aus der Mittelschicht absteigen.
„Wie neu“
Auktionstexte bei ebay sind mehr oder minder fantasievoll. Artikel werden zum Beispiel sehr gern als „wie neu“ beschrieben. Das inspiriert die Fantasie, wenn auch auf Käufer- und Verkäuferseite meist gegenläufig.
„Wie neu“ sollte auch ein Dings sein, das mein Mandant kaufen wollte. Leider hat er nur wenig Fantasie, deshalb fragte er vor seinem Gebot beim Vekäufer nach. Der witterte offenbar eine große Chance und äußerte sich konkret. Das Dings sei „ein Jahr alt“.
Nachweislich ist es aber neun Jahre alt, wie mein Mandant unschwer feststellen konnte. Der Verkäufer streitet das nicht ab, beruft sich aber darauf, er habe extra in den Auktionstext geschrieben: Privatverkauf, Rücknahme und Umtausch nach EU-Recht ausgeschlossen.
Davon rückt er keinen Millimeter ab. Wieder ein Fall, in dem ich mir wünsche, dass der Gegner einen Anwalt nimmt.
Gelinkt, und zwar klassisch
Der Betreiber der Seite uclue ist der Meinung, dass er beliebig RSS-Feeds abgreifen, diese veröffentlichen und mit Google-Adsense Geld verdienen kann.
Nach Auffassung seines Anwalts handelt es sich um eine „eher klassische Form der Verlinkung“. Ich nenne das Contentklau, zumal bei kürzeren Beiträgen sogar der gesamte Inhalt angezeigt wird.
Wie auch immer, der Betreiber zieht es vor, sich nicht mit mir zu streiten. Er hat den RSS-Feed des law blog auf meine freundliche Bitte entfernt. Das hätte der Anwalt auch direkt vorne in seinem Brief schreiben können. Dann hätte ich mir drei einschläfernde Seiten Text erspart.
Neues Kommentarsystem
Neues aus dem Maschinenraum: Gerade wird das Kommentarsystem von Disqus getestet, z.B. hier unter diesem Posting.
Während damit nach wie vor das normale gewohnte anonyme Kommentieren möglich ist – also kein Registrierungszwang oder ähnliches – bietet das System einige nette Funktionen für angemeldete Benutzer. So kann man Postings bewerten, in etwa wie bei slashdot, um so Troll-Postings einfach auszublenden, „verzweigte“ Kommentare (also Threading) ist möglich, und noch einiges mehr.
Momentan natürlich noch im Testbetrieb, daher kann es etwas hakeln – aber Meinungen sind natürlich schon gern gesehen.
(gefunden via nico)
Update: Vorerst wieder deaktiviert. Während die Funktionen sehr vielversprechend aussehen, und auch einige Kritikpunkte wie etwa die andere Kommentar-Feed-Url technisch sehr einfach zu lösen sind, finde ich die „Javascript-only“-Implementierung, die fehlende Datenschutzrichtlinie und die fehlende deutsche Übersetzung eher störend. Alle drei dieser Punkte dürften mit Sicherheit bald bei Disqus gelöst sein – dann wird es noch einmal einen Versuch geben.
Aber bis dahin bleibt erstmal alles bei Alten.
Links zwei – drei – acht
Metakommunikation
Während eines Telefonats können Mails sehr hilfreich sein:
Kann gerade nicht reden. Frau ist da.
Smalltalk, Smallltalk…
Freiheit – unabhängig von der Wetterlage
Der neue Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle sprach mit der FAZ:
Es ist ein Zeichen für ein funktionierendes Gemeinwesen, dass es die Freiheitsrechte seiner Bürger auch in den Situationen schützt und achtet, in denen der Wind etwas heftiger bläst.
Wie es aussieht, ist der SPD mal was gelungen. Sie hat Voßkuhle nominiert.
Schnelle Hilfe im Notfall
Aus den Mails:
Hi,
heute war ich in Hamburg und durfte für einen Bewusstlosen den Rettungsdienst rufen, dabei ist mir wieder in Erinnerung gekommen, dass ich mich mal bei der Björn-Steiger-Stiftung registriert hatte. Das ist absolut kostenlos und im Notfall kann einen die Rettungsleitstelle über das Handy orten. Zusätzlich kann man Allergien, Blutgruppe, wer im Notfall zu informieren ist usw. angeben.
Hat man dann selbst mal einen Autounfall oder sonst was, wissen die Helfer dann gleich bescheid und können schneller und besser helfen – sehr praktisch und wie gesagt kostenlos. Nur leider kennt diesen Service kaum einer. Darum möchte ich Dich bitten diese Möglichkeit in deinem Blog zu erwähnen. Wenn noch ein paar Blogger mitmachen wäre das sicher eine gute Aktion.
Liebe Grüße
Louis
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