Schein-Väter können Unterhalt zurückfordern
Bewährungsstrafe für von Gravenreuth rechtskräftig
Nur falls mal jemand die Idee haben sollte, sich mit iPhones vom Graumarkt etwas dazuzuverdienen: Für Unterlassungs- und Auskunftsansprüche setzen die Apple-Anwälte einen Streitwert von zwei Millionen € an. Allein das Abmahnschreiben soll demnach 13.512,80 € netto kosten.
Reto Mantz hat eine Dissertation zu Rechtsfragen offener (WLAN-)Netze geschrieben. Das gesamte Werk ist als PDF kostenlos abrufbar.
Aus einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Aachen:
Bei der Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts ist die Durchsuchung – auch um den Beschuldigten ggf. zu entlasten – … erforderlich und verhältnismäßig.
Der belastende Grundrechtseingriff als Wohltat für den Beschuldigten. Das Verfassungsrecht muss neu geschrieben werden…
Mir hat gerade ein Polizeibeamter erklärt, dass er es nicht ungewöhnlich findet, wenn seine Kollegen das Zimmer eines Jugendlichen im Haus der Eltern durchsuchen – bloß weil der junge Mann, Gast einer öffentlichen Party, knapp 400 Euro im Geldbeutel hat. Das sei eine ungewöhnliche Geldsumme, da müsse man Fragen stellen und „nachhaken“.
Für Jugendliche, und nicht nur für diese, tut sich ein Dilemma auf. Haben sie einen stattlichen Betrag bei sich, sind sie möglicherweise Schwarzhändler oder Drogendealer. Haben sie nichts dabei, sind sie auf dem Weg zum nächsten Bruch.
Barbara und Andreas V. sind verärgert: Der 13-jährige Sohn besucht eine Gesamtschule in Neuss und bekam aus Sicht der Eltern drei schlechte Kopfnoten in sein Zwischen-Zeugnis: Je ein „befriedigend“ für die Zuverlässigkeit, die Verantwortungsbereitschaft und das Konfliktverhalten. Diese Zensur wollen die Eltern genau begründet haben, denn sie möchten dem Sohn helfen. Das schrieben sie auch so ausführlich in ihrem Einwand der Schule. Doch die antwortete nur lapidar: „Ihren Widerspruch hat die zuständige Konferenz nicht abgeholfen“.
Auch die angerufene Bezirksregierung Düsseldorf reagierte nur pauschal „Die Beschwerde ist zulässig, jedoch nicht begründet. Die erteilten Noten werden bestätigt“. Zudem fehlte ein Hinweis auf einen Rechtsbehelf. Ministeriumssprecher Herbert Spieß erklärt die Rechtslage: Nur ein Abschluss- oder Abgangszeugnis ist ein Verwaltungsakt, gegen den geklagt werden darf.
Abgesehen davon aber „muss ein Lehrer die Kopfnoten immer nachvollziehbar erklären“. Darauf warten die Eltern noch immer. Die Bezirksregierung will den Fall jetzt überprüfen. Fest steht unterdessen: Allein bei der Bezirksregierung Düsseldorf sind bislang 970 Beschwerden eingegangen: 603 von Gymnasiasten, 309 von Gesamtschülern und etwa 65 von Realschülern. Nur 5 Prozent waren für den Gymnasial- und Gesamtschulbereich ganz oder teilweise begründet. Alle Beschwerden aus den Realschulen waren unberechtigt. (pbd)
Die Stimmung hinter den Gittern stimmt nicht: Gefängniswärter haben Schwierigkeiten mit Kollegen und Vorgesetzten, sind aber nur selten bereit „offen über nicht korrektes Verhalten von Kollegen zu berichten“. So hat denn auch Rolf Söhnchen, der Ombudsmann für den nordrhein-westfälischen Justizvollzugsdienst, in seinem ersten Jahresbericht einen „falsch verstandenen Korpsgeist“ in den Justizvollzugsanstalten ausfindig gemacht.
Deren Bedienstete werden durch das schlechte Betriebsklima zunehmend krank, sie fehlen oft und lange. Und das wiederum hat negative Auswirkungen auf die Gefangenen. Sie bekommen weniger Sport- und Freizeitangebote, haben zuwenig Arbeitsmöglichkeiten, und die Therapieangebote gerade in der Gewalt-Verhütung reichen nicht aus. So kommt denn Söhnchen auch zu dem Schluss: „Der Slogan ‚geht es dem Bediensteten gut, geht es dem Gefangenen gut’, dürfte im Kern zutreffend sein“.
Söhnchen war mit seinem vierköpfigen Team vor gut einem Jahr von Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) ernannt worden. Seitdem hat er 800 Eingaben bekommen und mit über 220 Gefangenen und Bediensteten persönlich gesprochen. Er hat mit Personräten geredet, mit Gewerkschaftlern und den Leitern der Anstalten. Insgesamt, so sagt er jetzt, sei nur wenig über Gewalt geklagt worden: „Das verleitet mich keineswegs zu dem Schluss, sie spiele nur eine sehr geringe Rolle“, warnt er.
Aber auch die von Rechtsanwälten schon mal beklagte „menschenunwürdige Unterbringung“ sind nur am Rande erwähnt worden. Stattdessen gab es in Gefängnissen „überfallartige“ Zuführungen von neuen Gefangenen. Die wurden an jeweils zwei Tagen überraschend gebracht: Mittags wussten die Bediensteten nicht, wie viele es Nachmittag sein könnten. So was führe regelmäßig zu erheblichen Unruhen unter den Gefangen, zu Stress unter den Bediensteten.
Von den Gefangenen wurde zumeist eine mangelnde ärztliche Versorgung kritisiert, auch Probleme mit den Bediensteten wurden oft genannt. Die zeigten sich auch vorwiegend im Jugendvollzug. Zu den meisten Anliegen der Jugendlichen gehörte die Lockerung des Vollzugs und die Verlegung in offene Bereiche.
Die Justizministerin will alle 800 Eingaben sorgfältig überprüfen. Ihr Augenmerk, so sagte Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU), werde sie aber auf den hohen Krankenstand bei den Bediensteten richten: „Hier wird zurzeit den offensichtlich komplexen Ursachen auf den Grund gegangen“. Dabei könnte ihr Söhnchens Erkenntnis helfen: „Der Justizvollzug ist zwar eine geschlossene Gesellschaft – aber ein weites Feld, das noch zu beackern ist“. (pbd)
Info: In Nordrhein-Westfalen gibt es 37 Justizvollzugsanstalten, 11 angeschlossene Zweiganstalten und 22 weitere Außenstellen. Das Justizvollzugskrankenhaus steht in Fröndenberg, die Justizvollzugsschule in Wuppertal. Insgesamt gibt es etwa 18 500 Haftplätze, die von rund 18.000 Gefangenen belegt sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ständig rund 700 bis 900 Haftplätze insbesondere wegen Renovierungsarbeiten nicht belegt werden können. In den Justizvollzugsanstalten des Landes sind mehr als 8000 Bedienstete tätig, über 6000 davon im allgemeinen Vollzugsdienst. Der Ombudsmann ist keiner Weisung unterworfen. Alle Eingaben an ihn werden vertraulich behandelt. Der Schriftwechsel aus der Strafhaft wird nicht überwacht. (pbd)
Ein Mandant war ziemlich stinkig über das Urteil der 1. Instanz. Dabei war von Anfang an klar, dass eine Bewährungsstrafe nicht zu erwarten ist. Die Berufung ließ er von einer mir nicht persönlich bekannten, aber als extrem kämpferisch geltenden Kollegin durchziehen. Er hegte die allergrößten Erwartungen.
Wie ich nun erfahre, dauerte die Verhandlung exakt 7 Minuten. Dann nahm der Angeklagte auf Raten seiner Anwältin die Berufung zurück.
Aus einer Anklageschrift:
Der Halter des Fahrzeugs ist der Angeschuldigte. Da der Zeuge N. den Fahrer als ca. 35-jährigen blonden Mann erkannte, wird es sich um den Angeschuldigten handeln, auf den die Beschreibung zutrifft. Ein anderer Fahrer ist nicht ersichtlich. Der Zeuge N. hat den Angeschuldigten bei der Wahllichtbildvorlage zwar nicht erkannt. Es liegt aber nahe, dass er angesichts der Dunkelheit und der Tatsache, dass er den Fahrer nur im Vorbeifahren erblicken konnte, Details nicht erkennen konnte.
So geht sie den Bach runter, die Unschuldsvermutung. Zur Aussage „Der Halter des Fahrzeugs ist der Angeschuldigte“ hat sich überdies auch schon das Bundesverfassungsgericht geäußert.
Den 16. Juli können sich Mieter wie Vermieter im Kalender dick im Kalender markieren.
An diesem Tag wird der Bundesgerichtshof (BGH) wahrscheinlich eine Entscheidung mit erheblicher Tragweite für Millionen Mietverträge treffen:
Darf der Vermieter bei unwirksamen Renovierungsklauseln als Ausgleich einen Miet-Aufschlag verlangen?
Sollte das bejaht werden, dürfte eine Welle von Mieterhöhungen die Folge sein. Oder aber die Mieter verpflichten sich in neuen Verträgen dazu, doch die Renovierungen zu übernehmen.
Auslöser war die BGH-Rechtsprechung zu Renovierungsklauseln, die dazu führte, dass in den meisten Fälle Mieter derzeit keine Renovierungen mehr machen müssen.
Weitere Informationen zu den Fällen VIII ZR 181/07 und VIII ZR 84/07 gibt es es u.a. hier. Zu dem Thema ist bereits vor einigen Wochen in der „Welt am Sonntag“ ein Artikel erschienen, in dem Rechtsanwältin Annette Mertens aus der Kanzlei Vetter&Mertens zitiert wurde.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt in einer Veröffentlichung vor „Anwälten als Handlanger der Internetabzocker“ und nennt Namen aus Bonn, Osnabrück und München.
Die Verbraucherschützer haben außerdem eine zweiseitige PDF-Broschüre zum Download bereitgestellt, wo es Tipps gibt zum Umgang mit Forderungsschreiben wegen der angeblichen Nutzung von Internetdiensten.
Darüber hinaus gibt es Muster-Antwortschreiben der Verbraucherzentrale Niedersachsen:
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/mediabig/44042A.doc
Und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat auch noch Musterschreiben zu bieten.
Minderjährig:
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/mediabig/44692A.rtf
Volljährig:
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/mediabig/44702A.rtf
Mir persönlich gefällt der Text aus Rheinland-Pfalz übrigens besser.
Internet-Einkäufe etwa in den USA werden einfacher. Die aktuelle Zoll-Freigrenze von 22 Euro für so genannte Kleinsendungen steigt auf 150 Euro – allerdings erst ab Dezember 2008. Grund ist eine neue EG-Verordnung, wie das Bundesfinanzministerium auf Zoll.de mitteilt.
Dort lässt sich auch nachlesen, dass es bei den Kleinsendungen Ausnahmen gibt.
Ausgenommen von der Zollfreiheit sind jedoch einige hochsteuerbare Waren:
* Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke,
* Tabak und Tabakwaren,
* Parfüms und Eau de Toilette
Dank an Tillman für den Hinweis!
Der Maschinenraum des Lawblog überraschte mich als Urlaubsvertretung heute mit einem neuen WordPress, nämlich der aktuellen Version 2.5. Ohne jegliche Ankündigung fand ich eine andere Verwaltungsoberfläche vor – da sind nicht nur einige Knöpfe anders geworden, auch das schöne WP-Blau ist verschwunden.
So viel habe ich aber schon herausgefunden: Im Profil lassen sich die Farben auswählen, und zwar entweder der neue Standard „peppig“ oder das bisherige Blau „klassisch“. Ich habe mich sofort für die Klassik-Variante entschieden.
Nachtrag (um weitere Missverständnisse zu vermeiden)
„Maschinenraum“:
Damit ist FH in Berlin gemeint, der sich um die Technik kümmert, also auch Updates.
„Verwaltungsoberfläche“:
Das ist mein vielleicht misslungener Versuch gewesen, Backend zu übersetzen.
„Knöpfe“:
Damit sind die Verwaltungsfunktionen im Backend gemeint.
Wer von seinem Arbeitgeber die Kündigung bekommen hat, sollte immer erst mal kühlen Kopf bewahren und mit einem Experten darüber sprechen (wobei ich hier keine Werbung für Rechtsanwälte machen will).
Schon aus formalen Gründen kann die Kündigung unwirksam sein.
Dafür reicht z.B. schon aus, weil jemand aus der Personalabteilung lediglich i.A. unterschrieben hat, also „im Auftrag“. Damit ist die Schriftform nicht gewahrt, da der Beauftragte im eigenen und nicht in Vertretung des Arbeitgebers in dessen Namen handelt. So entschied das Landesarbeitsgericht Mainz (Az: 7 Sa 530/07). Rechtsanwalt Dr. Philipp Brügge erläutert das Urteil in einem Artikel.
Auch das Hamburger Arbeitsgericht hat in einem früheren Urteil (Az: 27 Ca 21/06) eine i.A.-Kündigung als unwirksam beurteilt. Ein i.V. (in Vertretung) muss es schon sein.
Die Zahl der Unterschriften kann ebenso entscheidend sein. So müssen bei einer Firma mit drei Geschäftsführern alle drei eine Kündigung unterschreiben, damit sie wirksam ist. So entschied das Bundesarbeitsgericht jedenfalls im Fall einer Zahnarztpraxis, die in der Rechtsform einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) geführt wurde (Az: 2 AZR 162/04). Da alle drei Gesellschafter den Arbeitsvertrag unterschrieben hatten, hätten auch alle drei die Kündigung unterschreiben müssen.