Besser kein Einspruch

Mit 1,9 Promille am Steuer. Dafür kassierte der Mandant elf Monat Fahrverbot und 30 Tagessätze Geldstrafe. Da wäre weitaus mehr möglich gewesen. Dementsprechend habe ich dem Auftraggeber geraten, den Strafbefehl zu akzeptieren. Immerhin besteht hier das naheliegende Risiko, dass ein bissiger Richter in der Hauptverhandlung nicht mehr so gnädig ist und noch was draufpackt.

Leider werde ich nicht erfahren, ob meine Verteidigungsschrift die Staatsanwältin milde gestimmt hat. Es ist ja immer die Frage, ob und in welchem Umfang man auf die Tränendrüse drückt. Hier hatte ich mich mal dafür entschieden…

Ich hatte mal einen Linux-Rechner

Nach einigen Gehversuchen mit dem EEE PC habe ich das Linux-Experiment beendet und Windows XP installiert. Mit dieser Anleitung ist das ein Kinderspiel.

Nichts gegen die Linux-Oberfläche. Aber für Nichteingeweihte ist es praktisch unmöglich, bekannte und beliebte Programme zu installieren. Abgesehen davon, dass es von den Programmen oft gar keine Linux-Versionen zu geben scheint.

Inzwischen sieht der Desktop des EEE PC fast so aus wie der meines Notebooks. So, das kann ich uneingeschränkt sagen, macht das handliche Gerät richtig Spaß. Jetzt hole ich mir noch eine ordentlich dimensionierte SD-Karte. Dann bin ich erst mal für die Zukunft gerüstet.

Zum Thema: Mein erster Linux-Rechner

Freiwillige „Mehrarbeit“ in der Justiz?

Die oft beschriebene Personalnot in der nordrhein-westfälischen Justiz hat jetzt für heftigen Zoff im Landgericht Köln gesorgt.

Dessen Präsident Helmut Zerbes hat aus „unterschiedlichsten Ursachen in den letzten Monaten“ starke Rückstände in den Kanzleien ausgemacht und deswegen per Rundschreiben an die „Solidarität der Mitarbeiter“ appelliert – die sollen freiwillig an zwei Wochenenden im Februar zusätzlich arbeiten.

Für diese 16 Stunden bietet der Präsident kein Geld, sondern 20 Stunden Freizeit irgendwann in der Zukunft an. Darauf reagiert der Richterrat in scharfer Form. Die „seit sehr langer Zeit unhaltbaren Zustände“, so steht es in der dreiseitigen Erwiderung, habe die verfehlte Personalpolitik der Landesregierung zu verantworten. Eine freiwillige Mehrarbeit wäre das völlig falsche Signal. Weil dann sowohl das Justiz- und wie auch das Finanzministerium künftig auf solche Selbsthilfe baute.

Der Richterrat wirft dem Präsidenten außerdem Ungleichbehandlung vor. Die Richter, so heißt es, arbeiten schon jetzt an den Sams- und Sonntagen – „wir schreiben Urteile am Wochenende und bereiten Sitzungen vor“. Wenn sie stattdessen am Wochenende Aktenwagen schieben, ob sie dann in Zukunft nachts arbeiten sollen? So fragt der Richterrat.

Er hält es auch für bedenklich, dass hierbei ausdrücklich oder unausgesprochen Druck auf bestimmte Personengruppen ausgeübt wird: Proberichter etwa würden sich nicht trauen, die Aufforderung abzulehnen. Mitarbeiter, die in regelmäßigen Abständen um die Verlängerung ihres Arbeitsvertrages zittern müssen, würden schon deshalb „freiwillig“ mitmachen, um ihre Chance nicht mutwillig kaputt zu machen.

„Wir haben große personelle Probleme“, räumt Gerichtssprecher Dirk Eßer auf Anfrage ein: „Uns fehlen 13 Richter.“ Zur Probe eingestellte Angestellte seien nicht weiterbeschäftigt worden. Demzufolge seien die Beschäftigten in den Kanzleien überlastet: „Verhandlungsprotokolle werden nicht mehr in 2 Tagen geschrieben, das dauert viele Wochen“. Entsprechend lange müssen Bürger auf Entscheide warten.

Das Justizministerium kennt das alles, schlägt aber auf das Landgericht Köln ein: „Die haben ihre Arbeit ein Jahrzehnt auflaufen lassen“, kommentiert Ministeriumssprecher Ralph Neubauer den Appell des Landgerichtspräsidenten. „Wenn die jetzt mal ranklotzen wollen, ist das richtig!“. Bei anderen Behörden habe das Aufräumen schließlich auch funktioniert. Sowas provoziert den Ortsverband des Deutschen Richterbundes. Der sieht die Probleme beim Landgericht Köln „nur durch die Kürzungspolitik der Landesregierung verschärft“. Sein aktuelles Fazit: „Die Justiz steht vor dem Kollaps“. (pbd)

Rechte, die praktisch und wirksam sind

Nicht alle Urteile zum Europarecht sind schwer verständlich. Manchmal findet man auch Klartext:

Der Grundsatz, dass die Vertraulichkeit der zwischen Rechtsanwalt und Mandant ausgetauschten Informationen geschützt werden muss, ist eines der Kernstücke wirksamer Vertretung von Mandanteninteressen durch einen Anwalt.

Dieses Vorrecht ermutigt das offene und ehrliche Gespräch zwischen Mandant und Anwalt. Der Gerichtshof hat entschieden, dass das vertrauliche Gespräch mit dem Anwalt von der Konvention als wesentliche Garantie des Rechts auf Verteidigung geschützt wird.

Wenn ein Anwalt nicht mit seinem Mandanten sprechen und vertrauliche Instruktionen ohne Überwachung von ihm erhalten könnte, würde seine Unterstützung viel von ihrem Nutzen verlieren. Die Konvention will aber Rechte garantieren, die praktisch und wirksam sind.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 19.12.2006 – 14385/04

Abwanderungsgebiet

„Bei den Preisvorstellungen müssen wir schon Abstriche machen“, sagt die Maklerin. Der Erlös für Immobilien liege meistens 20 bis 30 Prozent unter den Schätzungen der Gutachter.

Wir sind eben ein Abwanderungsgebiet. Die jungen Leute, die außerhalb studieren, kommen alle nicht zurück.“

Und jetzt geht auch noch meine Großmutter…

Landgericht Köln: Lehrerbewertung ist erlaubt

Das Landgericht Köln bleibt bei seiner Auffassung, dass Lehrerbewertungen auf einem Internetportal zulässig sind. Das Gericht wies heute die Klage einer Lehrerin auch im Hauptsacheverfahren ab. Die Pädagogin hatte sich dagegen gewehrt, dass Schüler auf der Seite spickmich.de ihre berufliche Tätigkeit bewerten.

Das Urteil des Landgerichts:

28 O 319/07
Verkündet am 30.01.2008

Landgericht Köln

IM NAMEN DES VOLKES

Urteil

In dem Rechtsstreit

der Frau Dr. C., Moers, Klägerin,

Prozessbevollmächtigte : Rechtsanwälte S., Duisburg,

g e g e n

1. Herrn Manuel W., Köln,
2. Herrn Tino K., Köln,
3. Herrn Phillip W., Köln,
4. die spickmich GmbH vertr. d. d. Geschäftsführer Tino K., Manuel W., Philipp W., Köln,

Beklagten,

Prozessbevollmächtigte : Rechtsanwälte Jaschinski und Kollegen, Christinenstr. 18/19, 10119 Berlin,

hat die 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln
auf die mündliche Verhandlung vom 09.01.2008
durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht R. den Richter am Landgericht B. und den Richter Dr. H.

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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Vorratsdatenspeicherung: Alle sind zuständig

Thema Vorratsdatenspeicherung. Nachdem die beiden Senate am Bundesverfassungsgericht fast einen Monat um die Zuständigkeit gerangelt haben, kann es jetzt um die Sache gehen. Das Verfahren scheint so begehrt gewesen zu sein, dass anscheinend niemand zurückstecken wollte. Jetzt ist es tatsächlich „aufgeteilt“ worden:

Der gemäß § 14 Abs. 5 BVerfGG zuständige Ausschuss („6er-Ausschuss“) hat am 29. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerdeverfahren zur Vorratsdatenspeicherung teils dem Ersten Senat, teils dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts zugewiesen. Zu den dem Ersten Senat zugewiesenen Verfahren gehören insbesondere die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch (u.a.) sowie die Verfassungsbeschwerde der von Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertretenen Beschwerdeführer „Massenverfassungsbeschwerde“). Dem Zweiten Senat sind die Verfassungsbeschwerden zugewiesen, die sich im Schwerpunkt gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richten.

Einige Antragsteller haben einstweilige Anordnungen beantragt, so dass wir sicher kurzfristig was aus Karlsruhe hören werden.

Pressemitteilung

Benebelte Justiz?

Bei der bundesweiten Razzia nach Marihuana ist vorgestern ein Vorsitzender Richter in Minden ins Visier der Staatsanwaltschaft Aachen geraten. Der 55-jährige Jurist und seine 59 Jahre alte Ehefrau sollen laut Polizei Minden abgeerntete Blüten der Hanfpflanze in 12 Marmeladengläser in ihrem Haus auf dem Dachboden zum „Eigenkonsum“ aufbewahrt haben. Außerdem wurden im Keller 12 Blumentöpfe gefunden, in denen sich der jeweilige Hauptstrunk der Cannabispflanze befand.

Die Ermittler entdeckten auch noch technische Produkte, die eine leichte Cannabis-Aufzucht ermöglichen. Die Staatsanwaltschaft relativierte die Darstellung – die richterlich angeordnete Durchsuchung haben sich gegen „Familienangehörige“ des Ehepaars gerichtet, sagte Behördensprecher Robert Deller auf Anfrage.

Weil aber auch das Paar Zugriff auf das Rauschgift gehabt habe, sei ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Deller bestätigte, dass die Fahnder auch bei einem Angehörigen einer Justizvollzugsanstalt fündig geworden sind. (pbd)

Zum Thema: Auffällig ist verdächtig

Wenn der Richter wichtig nickt

Mein Mandant betreibt ein Internetforum. In einem Thread postete ein Nutzer des Forums einen Beitrag. Diesen Beitrag garnierte er mit einem Link zu Rapidshare. Möglicherweise war es möglich, über den Link eine urheberrechtlich geschützte Datei herunterzuladen.

Allein das führte bei meinem Mandanten jetzt zu einer Hausdurchsuchung wegen des Verdachts auf unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke.

Begründet wird der Durchsuchungsbeschluss in dürren Worten so:

Im Zeitraum … stellte der Beschuldigte über seinen Rechner am XY-Platz in K. das Computerspiel „…“ für eine Vielzahl von Internetnutzern über sein Internetforum www. … .net zum Herunterladen zur Verfügung.

Wieder ein Beispiel dafür, was der viel beschworene Richtervorbehalt wert ist. Nichts. Ein Volljurist, der Fälle von Internetkriminalität bearbeitet, müsste sich eigentlich folgende Dinge erschließen können:

– In einem Forum veröffentlichen in der Regel viele Personen Beiträge. Diese Personen sind nicht der Administrator.

– Ein Link zum bekannten Dienst „Rapidshare“ führt zu Rapidshare, nicht auf den Rechner des Forenadministrators. Somit liegt die Datei mit Sicherheit nicht auf dem Server des Forenbetreibers.

Hieraus resultieren dann so interessante Fragen wie:

– Kann schon ein Link eine Urheberrechtsverletzung sein?

– Nach welchen Maßstäben haftet ein Forenbetreiber?

– Wäre die Verhältnismäßigkeit gewahrt?

Die Antworten hätten mit einiger Sicherheit dazu geführt, dass der Durchsuchungsbeschluss abgelehnt worden wäre. Aber dafür hätte man nachdenken müssen. Oder gar ein wenig recherchieren…