Das Landgericht Köln bleibt bei seiner Auffassung, dass Lehrerbewertungen auf einem Internetportal zulässig sind. Das Gericht wies heute die Klage einer Lehrerin auch im Hauptsacheverfahren ab. Die Pädagogin hatte sich dagegen gewehrt, dass Schüler auf der Seite spickmich.de ihre berufliche Tätigkeit bewerten.
Das Urteil des Landgerichts:
28 O 319/07
Verkündet am 30.01.2008
Landgericht Köln
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
In dem Rechtsstreit
der Frau Dr. C., Moers, Klägerin,
Prozessbevollmächtigte : Rechtsanwälte S., Duisburg,
g e g e n
1. Herrn Manuel W., Köln,
2. Herrn Tino K., Köln,
3. Herrn Phillip W., Köln,
4. die spickmich GmbH vertr. d. d. Geschäftsführer Tino K., Manuel W., Philipp W., Köln,
Beklagten,
Prozessbevollmächtigte : Rechtsanwälte Jaschinski und Kollegen, Christinenstr. 18/19, 10119 Berlin,
hat die 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln
auf die mündliche Verhandlung vom 09.01.2008
durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht R. den Richter am Landgericht B. und den Richter Dr. H.
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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