Links zwei – null – eins

Deutschland mutigster Staatsanwalt macht jetzt Schreibtischdienst

Verfassungsschutz fordert Ausweispflicht in Internetcafés

Bewährungsstrafe für Mutter von zwei Schulschwänzern

Weitergabe von Anschlussdaten an Musikindustrie ist rechtswidrig

Betriebskosten: Vermieter darf sich nicht auf das Melderegister stützen

Griechenland: Polizei beklagt Datenschutz

Die Demagogieanwandlungen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“

US-Filmindustrie verrechnet sich bei angeblichen Verlusten

Reservierung ist nicht gleich Ticket

Flugtickets kann man online zu Schnäppchenpreisen buchen. Bei der stets verlangten Vorkasse sollte man aber darauf achten, dass man auch tatsächlich ein Ticket bekommt – und nicht nur eine Reservierung.

Geht das Reisebüro nämlich bis zur Ausstellung des Papier- oder E-Tickets pleite, ist das Geld futsch. Die Fluggesellschaft nimmt einen nicht mit, weil sie auch noch kein Geld gesehen hat. Aus einer Reservierung folgt kein Beförderungsanspruch.

Ob man ein Ticket oder nur eine Reservierung hat, kann man leicht überprüfen. Auf checkmytrip lässt sich mit ein paar Mausklicks ermitteln, ob ein Flug tatsächlich gebucht ist. Man braucht nur den internationalen Buchungscode und den Nachnamen des Reisenden.

Wenn das Reisebüro kein Ticket liefert, sollte man sofort Druck machen und sich nicht hinhalten lassen. Pleiten sind keine theoretische Gefahr, wie ich heute mal wieder wegen zweier Beratungen zu diesem traurigen Beispiel erleben durfte.

Keine Termine

Freitag, 1. Februar 2008 ist für Besprechungstermine gestrichen. Es taucht nämlich sowieso niemand auf. Das lehrt die Erfahrung – für den Tag nach Altweiber.

Leere Drohung mit der Schufa

Mit ihrer Seite Berufe-Testen.de versucht die Online Service Ltd. in bewährter Weise von Besuchern 59 Euro Gebühren abzuzocken. Wie von derartigen Internetanbietern nicht anders zu erwarten, sind auch die Mahnschreiben rüde formuliert.

Einer Mandantin, die nie auf der Seite war und die wahrscheinlich von einem Scherzkeks eingetragen wurde, stieß vor allem folgender Passus auf:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir … den weiteren Einzug einem darauf spezialisierten Inkasso-/Rechtsanwaltsbüro übertragen werden. Dadurch entstehen Ihnen weitere Kosten und gegebenfalls weitere Nachteile wie z.B. ein negativer Schufa-Eintrag.

Geht das mit dem Schufa-Eintrag überhaupt?

Soweit auf der Seite ersichtlich, wird der Besucher beim Vertragsschluss gar nicht aufgefordert, in eine Schufa-Meldung einzuwilligen. Ohne ausdrückliches Einverständnis des Kunden ist die Übermittlung von Daten an die Schufa nicht zulässig.

Dazu kommt die Problematik, dass der Seitenbetreiber überhaupt nicht verifiziert, ob der Besucher tatsächlich die Person ist, die als Vertragspartner gespeichert wird. Der Betreiber wird also gar nicht belegen können, dass eine angebliche Schufa-Einwilligung per Mausklick tatsächlich von dem angeblichen Vertragspartner stammt.

Außerdem sollte es sich mittlerweile rumgesprochen haben, dass standardmäßige Drohungen mit Schufa-Einträgen rechtswidrig sind, sofern die Forderung nicht unbestritten oder gerichtlich festgestellt ist (aktuelles Urteil des Amtsgerichts Plön).

Meine Mandantin ist jedenfalls so stinkig, dass sie uns um das volle Programm gebeten hat. Die Online Service Ltd. wird also eine Unterlassungserklärung wegen der Schufa-Drohung abgeben müssen. Sonst steht ein Prozess ins Haus.

Die Strafanzeige wegen Nötigung haben wir uns vorbehalten.

Müllpicking ist untersagt

Private Dienstleister, auch wenn sie es gut meinen, dürfen keine Mülltonnen durchsuchen und Abfalltüten aufreißen, um die Inhalte mitzunehmen. Diese Praxis hatte kürzlich die Stadt Duisburg einem Subunternehmer verboten, der aber gegen die Verfügung vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf zog.

Dessen 17. Kammer hat jetzt das Verbot bestätigt (AZ 17 L 1471/07): Das Durchsuchen von Abfallbehältern und Entnehmen einzelner Abfälle – mit ihrer Belastung vielfältiger gesundheitsgefährdender Keime, Pilze und anderer mikrobakterieller Stoffe – ist geeignet, im Einzelfall gesundheitliche Beeinträchtigungen auszulösen. (pbd)

Nokia: Betriebsrat klagt gegen Werksaufgabe

Mit einer einstweiligen Verfügung des Arbeitsgerichts Bochum will der Nokia-Betriebsrat dem Vorstand des Bochumer Werks das „Vorwegnehmen von Schließungsfakten“ verbieten lassen.

Dieser Antrag wird heute um 10 Uhr vor der 1. Kammer des Gerichts in Bochum mündlich verhandelt. Folgte die Kammer dem Verlangen des Betriebsrat, dann wäre es Nokia untersagt, durch Computerprogramme schon vor Schließung des Werks Material nach Rumänien weiterzuleiten.

Anwälte des Unternehmens haben inzwischen der Kammer schriftlich mitgeteilt, sowas sei gar nicht beabsichtigt. (pbd)

law blog – Daten

Ich bekomme immer mal wieder Anfragen nach Nutzerzahlen. Deshalb hier mal die Daten für den laufenden Monat:

Tag Besuche Seiten Zugriffe Bytes
01.01.2008 20622 59018 82947 2.36 GB
02.01.2008 28147 85219 124412 3.64 GB
03.01.2008 28302 90931 128070 3.51 GB
04.01.2008 27528 86364 120195 3.18 GB
05.01.2008 25039 69779 97983 2.67 GB
06.01.2008 25056 74202 126953 3.00 GB
07.01.2008 28933 88241 126070 3.67 GB
08.01.2008 29104 94705 133368 3.15 GB
09.01.2008 28494 90432 126350 3.11 GB
10.01.2008 29264 95916 144562 3.54 GB
11.01.2008 28397 89257 134548 3.40 GB
12.01.2008 23769 70749 103019 2.72 GB
13.01.2008 27204 69522 109568 3.06 GB
14.01.2008 31072 95215 151005 3.85 GB
15.01.2008 29585 95544 142577 3.41 GB
16.01.2008 28912 95182 140783 3.50 GB
17.01.2008 28519 93262 135148 3.59 GB
18.01.2008 27267 88600 123034 3.04 GB
19.01.2008 22910 70069 94292 2.28 GB
20.01.2008 24743 79891 107239 2.65 GB
21.01.2008 29625 90574 128820 3.39 GB

Eingang dankend bestätigt

Ich möchte mich herzlich bei der B. GmbH bedanken. Ich habe zwar noch nie von ihr gehört, nehme die betrefflose Überweisung von 275,93 Euro auf mein Privatkonto aber gern entgegen.

Lustig finde ich den Zusatz „i.L.“ beim Firmennamen. Der wird nicht von ungefähr kommen.

Ohne Freiheit keine Sicherheit

Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble hat das Bundesverfassungsgericht scharf kritisiert. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) weist diese Kritik entschieden zurück.

Der Anwaltverein wendet sich insbesondere gegen die Äußerung des Politikers, „alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo“. Rechtsanwalt Cord Brügmann, Hauptgeschäftsführer des DAV, fragt: „Wenn der grundrechtlich geschützte Bereich irgendwo endet, was geschieht dann hinter dem Ende? Darf dann der Staat alles machen?“

Wer so argumentiere, öffne Tür und Tor für Tabubrüche gegenüber den Lebensbereichen, die das Grundgesetz ganz bewusst besonders schütze. Brügmann betont: „Das Grundgesetz ist keine Schönwetter-Verfassung.“ Es sei geprägt von den Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus und habe sich auch bisher in Krisensituationen bewährt.

Der DAV betont, dass es immer zwischen „Sicherheit“ und „Freiheit“ abgewogen werden müsse. Die Sorge des Staates für die Sicherheit seiner Bürger dürfe nicht allein zu Lasten der Freiheit gehen.

„Sicherheit kann es ohne Freiheit und Recht nicht geben“, so Brügmann weiter. Der Bürger benötige auch auch Sicherheit vor staatlichen Eingriffen in seine Privatsphäre. Der Bundesinnenminister sei verpflichtet, auch dies zu gewährleisten.

Ein paar schöne Sekunden

Als ich vorhin die Betriebswirtschaftliche Auswertung für Dezember 2007 zu sehen bekam, wurde es mir doch warm ums Herz. 976.252,33 € standen da, und zwar unter „Haben“. Aber wie es scheint, ist das die Summe irgendwelcher Sachkonten und hat mit dem Jahreserlös nichts zu tun.

Google-Dings

„Ob es sich bei den Aufnahmen um tatsächliche oder um gestellte Szenen handelt, ist nicht zu erkennen.“

Nun, zu erkennen ist es vielleicht nicht. Aber so was kann man ermitteln. Sogar als Polizeibeamter. Für den Anfang wäre es eine feine und steuergeldersparende Idee, dieses Google-Dings anzuwerfen. Anhand des Dateinamens und einiger weiterer im konkreten Fall zugänglicher Informationen könnte man doch mal schauen, was das World Wide Web über die schaurige Filmsequenz weiß.

Allein mit Eingabe der Worte „august“, „underground“ und „mordum“ würde man feststellen, dass es sich wohl eher nicht um tatsächliche Szenen handelt. Sondern um einen Slasher-Film. Den man sogar bei uns kaufen kann.

Aber andererseits, wer macht sich schon gern den Spaß kaputt, den eine Hausdurchsuchung mit sich bringt?