Anzeigen gegen Steinbrück und den BND

Zwei Berliner Juristen haben wegen Liechtenstein Strafanzeige gegen die Bundesregierung und den Bundesnachrichtendienst erstattet, berichtet die Welt.

Sie sprechen von Untreue und Anstiftung zur Ausspähung von Daten und beklagen, dass sich der Staat mit Kriminellen zusammentut, um so den eigenen Bürger etwas nachweisen zu können. Einer der Anzeigemerstatter, der Berliner Strafverteidiger Ferdinand von Schirach, hofft auf ein späteres Verwertungsverbot. Er wird mit den Worten zitiert:

Bei allem politisch üblichen Populismus der Politiker sollte doch klar sein, dass es Rechtsstaat und nicht Empfindungsstaat heiß. Herr Zumwinkel ist mir recht gleichgültig, er ist nicht mein Mandant. Ganz und gar nicht gleichgültig ist mir jedoch die Dreistigkeit, mit der er im Rahmen eines Strafverfahrens vorgeführt und so die Unschuldsvermutung mit Füßen getreten wird.

Mehr in einem Interview mit der Welt.

Mittlerweile kann man Details über Klaus Zumwinkels Steuererklärungen bei Spiegel online nachlesen. Nicht unbedingt etwas, das die Einschätzung des Berliner Rechtsanwaltes widerlegt.

Prozessführung über die Medien

Der Chef der Staatsanwaltschaft Koblenz scheint leicht genervt. Bei ihm rufen viele Journalisten an. Sie wollen wissen, gegen wen wegen Steuerhinterziehung ermittelt wird. Wahrscheinlich wird bei der Gelegenheit auch nach einem Terminkalender für Durchsuchungen bei Prominenten gefragt.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Horst Hund darf und will keine Auskunft geben. Warum, erklärt er in einer Pressemitteilung:

… Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die vorherige oder „zeitnahe“ Unterrichtung der Medien über den Eingang entsprechender Ermittlungsverfahren oder über Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen oder Festnahmen die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Strafverfahrens offensichtlich gefährdet, weil die Beschuldigten gewarnt werden und die Gelegenheit zur Beseitigung von Beweismitteln bekommen.

Zudem setzen sich die Strafverfolgungsbehörden in solchen Situationen nicht zu Unrecht dem Vorwurf der Verletzung der Unschuldsvermutung, der „Vorverurteilung“ sowie der „Prozessführung über die Medien“ aus. Entsprechende Auskünfte werde ich daher nicht erteilen und bitte, von solchen Anfragen abzusehen. Die Medien werde ich ggf. nach erfolgreicher Durchführung der Ermittlungen im Rahmen der durch das Steuergeheimnis gezogenen Grenzen über den Newsmailer der Justiz informieren.

An sich eine Selbstverständlichkeit. Aber darauf verlassen darf man sich auf dieses Ethos längt nicht mehr. Die „Behandlung“ des ehemaligen Postchefs war zwar krass, aber kein Einzelfall.

Richtig ist natürlich, dass Beschuldigte und ihre Verteidiger die Presse mitunter auch instrumentalisieren. Es gibt nur einen kleinen Unterschied. Die dürfen das.

(Link gefunden im Rechtblog)

Gefängnisnotstand kein aktuelles Phänomen

Die Gefängisse in Nordrhein-Westfalen waren überbelegt, das strapaziös belastete Personal musste zu viele Überstunden machen, die Aufsichtsämter praktizierten gegensätzliche Ansichten und stritten sich untereinander – so schilderte gestern der ehemalige SPD-Justizminister den Zustand des Jugendstrafvollzugs bei seinem Amtsantritt vor fünf Jahren.

Gestern wurde Wolfgang Gerhards als Zeuge im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gehört, der politisch den Foltermord in der Justizvollzugsanstalt Siegburg vor gut zwei Jahren klären willl. Zuvor war Gerhards von Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) abgelöst worden, er will sie über die Mängel und Mißstände persönlich informiert haben: „Der Strafvollzug ist ein riesengroßes Problem!“

Die Lösung dazu habe er in vielen Einzelgesprächen und personellen Konsequenzen samt Analyse-Auftrag vorbereitet, sagte Gerhards: „Aber als ich ging, gab es noch kein Ergebnis.“ Auf konkrete Fälle von Gewalt in seiner Amtszeit von den damaligen Oppositionsparteien CDU und FDP angesprochen, zog sich Gerhards öfters auf Erinnerungslücken zurück: „Ich kannte nicht jede Einzelheit“. (pbd)

Zwei Riegel fürs Tempo

Mein Sony Vaio im Büro hat schon gute sechs Jahre auf dem Buckel. Mit der Zeit lief er immer langsamer. Neulich habe ich auch mal festgestellt, was die Hauptursache dafür ist: stolze 256 MB Arbeitsspeicher. Die dürften schon bei Anschaffung unterstes Limit gewesen sein.

Mein technikversierter Bruder hat mir zwei passende RAM-Riegel besorgt und diese kürzlich eingebaut. Was soll ich sagen? Mit 1 GB – mehr verträgt die Kiste gar nicht – ist der Computer wieder voll einsatzbereit. Zumindest für meine Zwecke. Mit Multimedia habe ich es ja ohnehin nicht so.

Was die Polizei sonst noch macht

Während es den Reichen und Mächtigen an den Kragen geht, muss die Polizei auch noch normale Kriminalität bewältigen. Sie warnt vor

Rechnungen eines vermeintlichen Erotik-Versandes, die zufälligerweise immer kurz nach dem Tod des angeblichen Bestellers eingehen;

unseriösen Scherenschleifern.

Wobei man zumindest den Scherenschleifern zugute halten, dass sie nicht alles, was auf den ersten Blick anstößig wirkt, auch gleich eine Straftat sein muss. Womit man auch gleich wieder bei den Reichen und Mächtigen wäre…

(Quelle der Links)

Ein Briefkasten ist überall

Mein Noch-Mieter (früherer Eintrag) ist verschwunden. Sagt zumindest sein Vater, der mich freundlicherweise angerufen hat.

Sein Sohn habe die Wohnung ausgeräumt und die Möbel bei den Eltern untergestellt. Irgendwann im Rahmen des Auszugs sei sein Sohn aber ein bisschen „ausgeflippt“ und habe eine Reise machen wollen. Wohin diese führt und wann sie endet, weiß der Vater nicht. Sein Sohn hat sich schon Wochen nicht mehr gemeldet.

Das klingt ja vielversprechend. Merkwürdig, wenn jemandem die Energie fehlt, einen Schlüsselbund auf den Postweg zu bringen. Aber noch wäre es ja nicht zu spät…

WLAN als Gefahrenquelle

Wer sein WLAN nicht verschlüsselt, haftet für Urheberrechtsverletzungen, die Fremdsurfer über den Anschluss begehen. Diese Ansicht vertritt das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Beschluss vom 27. Dezember 2007. Jeder WLAN-Betreiber muss danach wenigstens die Standardverschlüsselung aktivieren, ansonsten wird sein Funknetz als „Gefahrenquelle“ betrachtet.

Für berechtigte Nutzer des gleichen Computers bringt das Oberlandesgericht Düsseldorf einzelne Benutzerkonten ins Spiel. Diese sollen einem möglichen Urheberrechtsverletzer aus diesem Kreis den „Schutz der Anonymität“ nehmen. Wie das gehen soll, kann ich nicht nachvollziehen. Bei Beobachtung der Filesharing-Netze können lediglich IP-Adressen abgegriffen werden und keine Hinweise darauf, welcher PC oder gar welches Benutzerkonto online war.

Überdies soll es ja auch Haushalte geben, deren Mitglieder eigene PCs und Notebooks haben. Innerhalb der Gruppe zugelassener Nutzer eines Computers oder des WLANs die Anonymität aufzuheben, würde eine Vorratsdatenspeicherung auf Mikroebene erfordern. Das wären in der Tat schöne Aussichten gerade für Familien, in denen Vertrauen praktiziert und zur Freiheit erzogen wird.

Auslandsaufklärung?

Zuerst hieß, der Bundesnachrichtendienst (BND) habe das Material über mutmaßliche Steuersünder wie den Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel nur weitergeleitet. Nun deutet sich an, dass der BND weit größere Aktivitäten entfaltet hat. Jedenfalls scheinen die brisanten Daten dem Nachrichtendienst keineswegs nur „zugespielt“ worden sein, wie es zunächst hieß:

Nach SPIEGEL-Informationen haben Ermittlungsbehörden rund fünf Millionen Euro für die Liechtensteiner Bankdaten gezahlt, die zu den größten Steuerermittlungen in der Geschichte der Bundesrepublik geführt haben. Das Geld, das aus dem Haushaltstopf des Bundesnachrichtendienstes (BND) stammt, ging an einen geheimen Informanten des BND, der sich Anfang 2006 bei dem deutschen Auslandsgeheimdienst gemeldet hatte.

Es darf bezweifelt werden, ob die Ermittlung deutscher Steuersünder zu den Aufgaben des BND gehört. Denn die Behörde ist auschließlich für die Auslandsaufklärung zuständig:

Der Bundesnachrichtendienst sammelt zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, die erforderlichen Informationen und wertet sie aus (§ 1 Absatz 2 BNDG).

Der BND darf weitgehend unkontrolliert beschatten, abhören, bestechen und auch sonst alles, was im Spionagegewerbe üblich ist. Diese Freiheiten genießt er vornehmlich deswegen, weil ihm von Gesetzes wegen untersagt ist, seine Aktivitäten gegen Deutschland zu richten oder sich in die Polizeiarbeit in Deutschland einzumischen.

Ob die Behörde nach der Liechtenstein-Aktion diesen Nimbus weiter verdient? Mir ist ein Geheimdienst suspekt, der aktiv der Steuerfahndung hilft und damit offensichtlich die Grenzen seiner gesetzlichen Zuständigkeit strapaziert. Selbst wenn man die Enttarnung von Steueroasen als außenpolitisches Anliegen betrachtet, die Verfolgung deutscher Steuersünder ist jedenfalls keines.

Sofern hier tatsächlich gegen Gesetze verstoßen wurde, stellt sich mal wieder die Frage nach einem Beweisverwertungsverbot. Es wäre nicht gerade ohne Ironie, wenn ausgerechnet das jetzt freudig erwartete Massenschlachten gesellschaftlicher „Leistungsträger“ zu der Einsicht führt, dass es Konsequenzen haben muss, wenn Ermittler ihre Kompetenzen überschreiten und der Zweck die Mittel heiligt.

Nachtrag:

– Interessante Hintergründe im R-Archiv

– ZDF: Die Daten kaufte der Bundesfinanzminister

Mit Papier heizen

125 Ermittlungsverfahren, 900 Durchsuchungsbeschlüsse, möglicherweise Milliarden Euro hinterzogener Steuern. Was mit Klaus Zumwinkel gestern begonnen hat und offensichtlich noch weiter geht, wird in den Medien schon als Steuerskandal von historischen Ausmaßen gehandelt.

Bei den Betroffenen stellt sich jetzt die Frage, ob man emsige Betriebsamkeit ausbrechen lässt. Auf der einen Seite ist niemand verpflichtet, sich selbst zu belasten. Das bedeutet auch, dass man (eigene) Dokumente verschwinden lassen darf.

Allerdings: Unübersehbare Lücken im Aktenschrank, neu formatierte Festplatten und mit Papier geheizte Kamine sehen Ermittler nicht ungerne. Damit lässt sich sehr leicht Verdunkelungsgefahr begründen. Verdunkelungsgefahr ist eine saubere Grundlage für einen Haftbefehl. Dann in der Untersuchungshaft schweigsam zu bleiben, ist nicht jedermann gegeben.

Eine Selbstanzeige könnte noch zur Straflosigkeit führen. Normalerweise ist sie möglich, bis der Steuerfahnder klingelt. Oder man offiziell über die Einleitung eines Verfahrens informiert wurde. Mitunter wird eine Selbstanzeige aber schon dann nicht mehr akzeptiert, wenn der Betroffene davon ausgehen konnte oder musste, dass die Straftat entdeckt ist.

Betroffenen, die über eine Selbstanzeige noch das Schlimmste verhindern wollen, könnte der Medienrummel um Zumwinkel und die Lichtensteiner Stiftungen den Weg versperren.

Zum Thema: Presserklärung der Staatsanwaltschaft Bochum