Staatsanwaltschaft Magdeburg hält sich für unfehlbar
AG Tiergarten spart Strom
Nicht zu fassen:
Das Amtsgericht Berlin Tiergarten verbietet Verteidigern, ihre Laptops im Sitzungssaal an eine Steckdose anzuschließen. Sie sollen gefälligst Akkus verwenden. Ausnahmen seien „allenfalls bei sehr langen Sitzungen“ denkbar.
Das Schreiben ist hier veröffentlicht.
Gerichtsseits
Das Amtsgerichts Köln schreibt:
Nach Aktenlage wird gerichtsseits derzeit Einspruchsrücknahme angeregt.
Der Kopie für den Mandanten lege ich eine Übersetzung bei.
Links zwei – eins – neun
Grund: Dienstliche Gründe
Mitteilung des Landgerichts Düsseldorf:
In dem Rechtsstreit … findet der Termin vom 05.03.2008 nicht statt. Grund: Dienstliche Gründe. Der neue Termin ist am Mittwoch, 23.07.2008…
Das sind aber lange dienstliche Gründe.
Für Sie kostenlos
Handy aus ist nicht gleich Handy aus. Jedenfalls nervte Vodafone mich seit einiger Zeit mit SMS-Botschaften, wenn ich das Mobiltelefon wieder einschaltete. Der Anrufer mit der Rufnummer Sowieso habe versucht, mich zu erreichen. Am Ende jeweils der tröstliche Hinweis, dieser Service sei für mich kostenlos.
Im Menü des Telefons fand ich eine aktivierte Rufumleitung für „nicht erreichbar“. Diese habe ich aber gar nicht aktiviert. Im Gegensatz zu allen anderen Umleitungen war es auch nicht möglich, die Umleitung zu löschen. Auf der Vodafone-Homepage findet sich unter dem Stichwort „Anrufbenachrichtigung“ der Hinweis auf eine Rufnummer. Angeblich soll man den SMS-Dienst damit deaktivieren können. Mir ist es nicht gelungen. Die Ansage drehte sich zwar um die Mailbox, aber das Thema Anrufbenachnrichtigung per SMS kam nicht vor.
Also Anruf bei der Kundenbetreuung unter 1234. Ich war offensichtlich nicht der erste, der die Telefonistin nach dem aufgedrängten „Service“ fragte. „Das lösche ich gerne“, flötete sie ohne jede Diskussion. Nach Sekunden meldete sie Vollzug.
Die Mitteilung, der Service sei kostenlos, trifft auch nur auf den Vodafone-Kunden zu. Anrufern wird ihr jeweiliger Tarif berechnet, wie man hier nachlesen kann.
9 EL
„Beutelinhalt mit 9 EL Milch oder Wasser in eine Pfanne geben…“
Lieber Peter von Frosta, könntest du demnächst ergänzen, wie viele Milliliter 9 EL sind? So in Klammern. Käme mir zu später Stunde wirklich gelegen…
Vorbehalte gegen Beamtenrochade in NRW
Die per Gesetz vorgesehenen Beamten-Versetzungen weg von den aufgelösten Versorgungsämtern hin zu den kommunalen Behörden bereiten dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) große Sorge. Einerseits werfe das Gesetz schwierige Rechtsfragen auf, die auch verfassungsrechtlich grundsätzlich geklärt werden müssen. Bis dahin aber, so wägt es der 6. Senat in bislang zwei Fällen ab (AZ: 6 B 33/08), ist es Beamten zuzumuten, sich versetzen zu lassen. Die Versorgung von Behinderten habe Vorrrang.
Mit diesem unachtfechtbaren Beschluss muss sich auch eine Duisburgerin abfinden. Sie hatte gegen ihre innerstädische Versetzung vom Versorgungsamt zur Stadtverwaltung geklagt. Ein Beamter aus Bielefeld muss nach dieser OVG-Entscheidung in Münster arbeiten. (pbd)
Geldstrafe kostet Staatsanwalt den Job
Die Entlassung eines Staatsanwalts wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder ist regelmäßig nicht zu beanstanden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem aktuellen Beschluss entschieden.
Der Beschwerdeführer war Staatsanwalt. Im August 2004 wurde er vom Amtsgericht wegen Besitzes kinderpornographischer Bilddateien zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 85 Euro verurteilt. Das Dienstgericht wertete das Verhalten des Beschwerdeführers als
Dienstvergehen und erkannte auf Entfernung vom Dienst. Rechtsmittel des Beschwerdeführers blieben erfolglos.
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da die Entfernung des Beschwerdeführers aus dem Dienst verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
Die Verhängung der disziplinarischen Höchstmaßnahme gegen den Beschwerdeführer stellt sich im Lichte des Schuldprinzips nicht als unangemessen dar. In der jüngeren Rechtsprechung der
Disziplinargerichte wird schon der bloße Besitz kinderpornographischer Darstellungen durchgängig als schweres Dienstvergehen gewertet. Im Hinblick auf bestimmte Gruppen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (z.B. Soldaten als Vorgesetzte, Lehrer) geht die Tendenz in der Rechtsprechung dahin, in diesen Fällen die Entfernung aus dem Dienst als Regelmaßnahme anzusehen, von der nur in Ausnahmefällen abgesehen werden könne.
Verfassungsrechtlich ist die in dieser Rechtsprechung zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung nicht zu beanstanden. Insbesondere auch von Staatsanwälten muss erwartet werden, nicht gegen Strafbestimmungen zu verstoßen, die zum Schutz der Menschenwürde und des Persönlichkeitsrechts von Kindern erlassen worden sind.
Die Entscheidung ist deshalb bemerkenswert, weil das Gesetz eine Entlassung des Beamten zwingend erst ab einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorsieht.
Modernität und Zerfall
Die uralte Analoguhr im Gerichtssaal geht falsch, so lange ich mich erinnern kann. Nicht nur um Minuten. Sondern um Stunden. Gleich daneben, da hängt jetzt an den ebenfalls nicht mehr taufrischen Paneelen eine Kamera, und zwar was vom Feinsten. „Für diese Videovernehmungen“, erklärt mir der Wachtmeister. „Wenn der Zeuge ganz woanders ist.“
Modernität und Zerfall auf engstem Raum. In der Justiz ist man anscheinend in der Lage, mit dieser Symbiose zu leben.
Wenn der Stammtisch schäumt
Die rechtlichen Fragen waren nicht einfach, die Bauchschmerzen des Gerichts deutlich spürbar. Letztlich zählt in Strafprozessen aber nur, was hinten rauskommt. Im Fall mit der Softair-Pistole waren das zwei Jahre Gefängnis – mit Bewährung.
Der reichlich besetzte Stammtisch schäumte unüberhörbar. Ein Zuhörer meinte sogar, er muss mich nach der Verhandlung von der Seite anquatschen. Anwälte seien der „letzte Dreck, weil ihr mit euren Tricks dafür sorgt, dass Kriminelle wie der da wieder auf die Straße dürfen“.
Ich habe mich für das Kompliment bedankt.
Geld her oder Lippenpflege
Bei Raub und räuberischer Erpressung unter Einsatz harmloser „Waffen“ muss ich immer vor der Verhandlung nachgucken, wie das jetzt geregelt ist. Gerade war mal wieder Anlass dazu, denn es geht um einen Überfall, bei dem eine Softair-Pistole verwendet wurde. Mit der kann man dem Gegenüber höchstens einen roten Fleck auf die Wange schießen, aber niemandem wirklich was zuleide tun.
Dummerweise sieht die Softair-Pistole exakt so aus wie die beliebteste Dienstpistole unserer Polizei. Hier hat der Bundestag vor einigen Jahren aufgerüstet: Wer mit einer echt wirkenden Scheinwaffe droht, kriegt beim Raub mindestens drei Jahre Gefängnis. Es kommt nur darauf an, ob die Scheinwaffe geeignet ist, das Opfer einzuschüchtern. Beliebtes Abgrenzungsbeispiel ist der in den Rücken gedrückte Labello. Der jedenfalls soll keine Scheinwaffe sein.
Drei Jahre dafür, dass das Raubopfer zu keinem Zeitpunkt an Leib oder Leben gefährdet war, sind happig. So viel zu unseren angeblich so laschen Strafgesetzen.
Immerhin bleibt noch die Möglichkeit eines minder schweren Falles. Der öffnet den Rahmen wieder nach unten bis auf die Mindeststrafe von einem Jahr. Womit Bewährung wieder greifbar wäre. Mit dem minder schweren Fall gehen Gerichte aber traditionell extrem sparsam um.
Das wird also spannend. Aber wer nicht kämpft, hat schon verloren. Ausgerechnet dieser Angeklagte hat aus bestimmten Gründen wirklich eine Chance verdient. Ich hoffe, das kann ich dem Gericht näherbringen.
Links zwei – eins – acht
Schon wieder eine Kleinanzeige
Ob es am Blog liegt, das sich ja zur Übermittlung subtiler Botschaften eignet? Oder am Gespräch mit dem Vater? Jedenfalls fand der Hausmeister die Wohnungsschlüssel heute in seinem Briefkasten. Nun gut, die Kaution reicht schon mal sicher für den Mietrückstand…
Wo Blogs doch so sinnvoll sind:
Möchte jemand angenehm in Uninähe Düsseldorf wohnen?
Kurzfristig wird ein Appartemant (ca. 26 Quadratmeter) in einer gepflegten und ruhigen Anlage frei. Früher war die Vermietung auf Studenten beschränkt. Seit Anfang 2000 gibt es jedoch keine Beschränkungen mehr. Das Publikum besteht jetzt aus Studenten, Mitarbeitern der Uni und der Uniklinik sowie Angestellten, die meisten davon wohl Wochenend-Pendler mit Job in Düsseldorf.
Das Appartement ist im zweiten Stock. Es hat eine Kochnische, einen Flur und ein gut eingerichtetes Badezimmer mit Dusche. Das Appartement liegt ruhig zum geräumigen, für Autos gesperrten Innenhof. Privatparkplätze sind ausreichend vorhanden. Die Anlage wird von einem eigenen Hausmeister hervorragend gepflegt.
Zur Uni sind es drei Minuten zu Fuß. Es gibt mehrere Busanbindungen. Mit dem Auto ist man über die Münchner Straße (Zubringer) in wenigen Minuten in der Stadt bzw. auf den Autobahnen Richtung Köln, Wuppertal und Ruhrgebiet.
Das Rheinufer ist 300 Meter entfernt. Hinter der Anlage beginnt der Botanische Garten der Universität. Über die dortige Fußgängerbrücke kann man direkt den Südpark erreichen. Eine ideale Lage für jeden Läufer, der direkt vor der Haustür ins Grüne starten will.
Das sind keine leeren Werbesprüche. Ich habe in der Anlage selbst fast zehn Jahre gelebt.
Einzelheiten gerne über lawblog@gmx.de.
Brockhaus-Gedenken
Heute darf ich mich auch mal als Stifter Spender outen. Meine Brockhaus Enzyklopädie (siehe auch diesen Beitrag) wird künftig in der Geschäftsstelle der Wikipedia Deutschland stehen.
„Wenn uns schon ständig vorgeworfen wird, für das Ableben des Brockhauses verantwortlich zu sein, dann wollen wir wenigstens das Andenken bewahren und eine Brockhaus-Enzyklopädie für die Nachwelt konservieren“, hatte mir Wikimedia-Geschäftsführer Arne Klempert geschrieben.
Daran wirke ich doch gerne mit.