Oh, eine Virenwarnung

Oh, eine Virenwarnung. Die Warnung bezog sich angeblich auf den Firmen-PC mit der Nr. 12. Das war für die Firma Anlass genug, sich mal die Festplatte des Mitarbeiters Meier vorzuknöpfen. Natürlich in dessen Abwesenheit. Fündig wurde sie im Ordner „Dokumente Meier“. Besonders interessant erschienen all jene Word-Dateien des Abteilungsleiters in dem privaten Ordner, die mit einem Passwort geschützt waren. Dass der Virenscanner wegen eines dieser Dokumente angeschlagen hat, behauptet der Arbeitgeber nicht.

Aber trotzdem war alles eilig. So sehr, dass der System-Administrator sich lieber aus dem Internet einen Passwortknacker für Word saugte, statt mal den Mitarbeiter anzusprechen. Mit dem Tool öffnete er heimlich alle Dokumente, las sie und legte sie dem Chef vor. Der freute sich. Denn Mitarbeiter Meier hatte sich kritische Notizen zum Arbeitsalltag gemacht, einige To-do-Listen verfasst und eine Bewerbungsstrategie entworfen. Daneben fanden sich auch tagebuchartige Notizen, die nicht nur freundliche Anmerkungen über Vorgesetzte und Kollegen enthielten.

Ein willkommener Grund für die fristlose Kündigung. Jedenfalls bis zum heutigen Termin vor dem Arbeitsgericht. Ich sagte nämlich einleitend etwas zu den Hackerparagrafen 202c, 202a des Strafgesetzbuches und begründete kurz, warum sich der Systemadministrator strafbar gemacht hat. Und dass man sich als Arbeitnehmer in so einer Situation durchaus überlegen könnte, ob ein Strafantrag Sinn macht. Zumal die Vorschriften ja erst seit dem 15. August gelten und der Sachverhalt für engagierte Staatsanwälte sicher interessant ist.

Nicht unbedingt ein Thema, mit dem die Arbeitgeberseite gerechnet hatte. Zumal ausgerechnet der Prokurist, der die Firma im Gerichtstermin vertrat, wohl selbst die EDV unter sich hat.

Von da waren es nur noch wenige Minuten bis zu einem vernünftigen Vergleich…

Stundenlang

Satellitenschüssel.

Gerade selbst eilig ein Schreiben getippt, in dem das Wort achtmal vorkommt. In fast ebenso vielen Varianten stand es dann da. Einige sind ganz witzig. Darüber hätten wir in der sechsten Klasse stundenlang gelacht.

In o.g. Art und Weise auffällig

Wer am Flughafen arbeiten will, wird auf seine Zuverlässigkeit überprüft (§ 7 Luftsicherheitsgesetz). Da liest der Betroffene dann, an seiner Zuverlässigkeit bestünden Zweifel. Denn, so erfährt der überraschte Adressat, er sei schon mal „wie folgt strafrechtlich in Erscheinung getreten“:

Erkenntnisquelle: LKA NRW
Datum: 22. März 2007
Aktenzeichen: Unbekannt (StA Duisburg)
Delikt: Verstoß gegen das BtMG
Verfahrensausgang: Unbekannt

Man könnte ja denken, dass sich die Behörde hier zunächst bemüht, Auskunft darüber zu erhalten, was hinter dem Unbekannt / Unbekannt steckt. Dazu hat sie die Befugnis, bei den zuständigen Stellen nachzufragen. Aber nein, stattdessen wird der Antragsteller belehrt:

Die Tatsache, dass Sie in o.g. Art und Weise auffällig wurden, ist im Rahmen meiner Prüfung von sicherheitsrelevanter Bedeutung und könnte dazu führen, dass ich Ihre Zuverlässigkeit nicht bejahen kann.

Und weiter:

… gebe ich Ihnen vor meiner Entscheidung die Gelegenheit, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.

Traurig dabei ist, dass es sich vermutlich nur um Datenspuren handelt. Der Antragsteller ist mal im Rahmen eines Konzerts kontrolliert worden; seine Personalien wurden notiert. Seitdem hat er nie wieder von der Sache gehört. Das spricht dafür, dass das Ermittlungsverfahren, so es denn jemals eines gab, mangels Tatverdachts eingestellt worden ist.

Eine Platte

Die Polizei ist schnell bei der Hand, abgehörte Telefongespräche einseitig zu interpretieren. Selbst dann, wenn sich ansonsten rein gar nichts Verdächtiges in der Akte findet. Manchmal kann man hierzu mit wenigen Worten Stellung nehmen:

Auch die angebliche Äußerung des A., er habe W. noch eine Platte gebracht, ist kein Beleg für ein Drogengeschäft. Es gibt auch andere Platten, z.B. Kuchenplatten und Schallplatten.

Kaputt gemacht?

„Kaputt? Oder kaputt gemacht?“

Der Besitzer des Edeka-Marktes um die Ecke auf meinen Hinweis, dass sein Leergutautomat nach zwei Flaschen den Dienst verweigert.

Mal sehen, was sonst noch in der Nähe ist: REWE, Plus, Kaufland…

Auszeiten

„Falls nicht, können Sie jederzeit auf meinem Handy anrufen. Wenn es ausgeschaltet ist, dauert das meistens nicht länger als 60 Minuten.“

Erst nach dem Absenden fiel mir ein, was sich der Empfänger denken wird.

Polizei will auf Blutproben verzichten

Die von der Polizei angeordnete Entnahme einer Blutprobe bei Akolholsündern im Straßenverkehr soll es künftig nicht mehr geben. Das forderte NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) in der Berliner Innenministerkonferenz.

Bei Werten unter 1,1 Promille genüge die Atemalkohol-Analyse als Beweis. Eine aktuelle Studie habe gezeigt, dass die Messung des Alkoholgehaltes durch die Analyse des Atems auch bei höheren Promillewerten so präzise ist wie bei einer Blutuntersuchung. Bei dem Atemalkoholtest mit einem Analysegerät verkürzt sich, so Wolf, für den Verkehrssünder die Wartezeit bei der Polizei und der Promillewert steht sofort fest.

Auch die Arzt-Kosten für Blutentnahme und –untersuchung , die der Betroffene trägt, entfallen. Zu dem Atem-Test kann allerdings niemand gezwungen werden – es gibt dazu keine gesetzliche Verpflichtung. (pbd)

Böse Menschen

Anwälte sind berüchtigt dafür, dass sie die hanebüchene Argumente vorbringen, ohne rot zu werden. Heute habe ich einen Staatsanwalt erlebt, den ich wirklich als Konkurrenz empfinde. Der Mann erklärte dem Gericht, warum mein Mandant keine Bewährung erhalten soll, sondern eine Gefängnisstrafe absitzen muss.

Unter anderem, so der Strafverfolger, käme eine Bewährung nur in Betracht, wenn mein Mandant einen sozialen Integrationskurs oder ein Antigewalttraining mache. Wenn er dieses Training besuche, gerate er aber in schlechte Gesellschaft. Bei all den bösen Menschen, die ebenfalls am Kurs teilnehmen.

Ja, klar. Gerade im Gefängnis warten bekanntlich nur Unschuldslämmer, die jedem Neuankömmling den Weg zu Gott und in ein straffreies Leben weisen. Selbst auf der Richterbank löste so viel stringente Logik Schmunzeln aus.

Mit der Bewährung hat es dann geklappt.

Ungehört

Im neuen Saal 157 des Krefelder Landgerichts stehen jetzt funkgesteuerte Mikrofone auf den Tischen. Nur nicht an der Bank für die Angeklagten. Vielleicht liegt es daran, dass inhaftierte Angeklagte zwar eine Bank zum Sitzen bekommen, aber keinen Tisch. Mangels Tisch gibt es auch keine Möglichkeit, das Mikrofon abzustellen.

Im Bedarfsfall reiche ich das Mikro natürlich gerne nach hinten zu meinem Mandanten durch. Der hält es dann wie einen Weihwasserkelch im Schoß uns spricht hinein. Dabei überlege ich, wie viele Kommissionen und Vergabestellen in der Justizbürokratie wohl an der Planung des Saales beteiligt waren.

Und wieso sie ausgerechnet nicht an Mikrofone für die Angeklagte dachten.

Stupid Grounds

Ein Anwaltskollege wickelt eine Familienfeier unter Afrikanern ab:

She told me that you attacked her and bit her, in the right hand and in the left hand – for apparently stupid grounds… What bad things V. has done to you? You must have been mad – and now you must compensate Mrs. V. You will tell me what you want to answer.

Nachdem ich unsere Seite der Geschichte kenne, steht als Antwort – auch aus Kostengründen – ein gepflegtes Fuck off im Raum.

Zwei Firmen, eine Datenbank

Der dubiose Umgang mit Daten hat die Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinung (Awista) in Düsseldorf ins Zwielicht gebracht. Die Landeauftragte für den Datenschutz hat das Unternehmen für eine Praxis gerügt, die alltägliche Verstöße produzierte.

Düsseldorfer Bürger, die Gegenstände für die Sperrmüll-Abfuhr anmeldeten, mussten sich zuvor als Kunden der Stadtwerke ausweisen. Konnten sie das nicht, wurden sie „zum Zwecke der Identifizierung“ beispielsweise nach der Nummer des Stromzählers im Haushalt gefragt. Und bekamen erst danach einen Termin genannt oder eben keinen – obwohl sie einen Anspruch darauf haben.

Ein Kunde etwa lebt in einem 2-Familienhaus, er ist dort seit 15 Jahren amtlich gemeldet. Und doch gibt es ihn da nicht. Das erfuhr er, als er ein kaputtes Fernsehgerät für den Sperrmüll anmelden wollte. Die Angestellte am Telefon der Awista berief sich auf ihre Datenbank. Der Kunde nannte spontan die Namen der Damen und des Herrn, die auch im Hause leben. Es half nichts. Oder doch noch…?

„Sagen Sie mir mal Ihre Zählernummer“, wurde er gefragt. Jetzt kam der wundersame Zusammenhang zutage: Die Stadtwerke AG, also der Stromversorger für das Haus, ist Hauptgesellschafter der Awista. So aufgeklärt, konnte der Kunde begreiflich machen, dass er mit einer der Damen im Haus verheiratet ist – einer Kundin der Stadtwerke.

Erst jetzt ließ die Angestellte der Awista Gnade vor Recht ergehen. Unternehmenssprecher Ralf Böhme erklärt diesen Umstand damit, dass sämtliche Leistungen – wie Information, Sperrmüllanmeldung, gewerbliche Anmeldungen, Strom Gas – in einem gemeinsamen Callcenter von Awista und Stadtwerke abgewickelt werdent. Er räumt damit eine Verquickung beider Datenbanken ein.

Sowas hält die Datenschutzbeauftragte des Landes für einen Verstoß gegen das Gesetz: „Der gemeinsame Zugriff“, so heisst es, „ist unzulässig. Nur wenn jede Gesellschaft in ihrem Bereich die jeweiligen Kundendaten nutzt, ist das sauber!“ (pbd)

Früherer Bericht

Beamtenlogik

Aus dem Schreiben einer Behörde:

Ich habe nicht mitgeteilt, dass der Bund sich weigert, die umfangreichen Arbeiten durchzuführen. Ein entsprechender Auftrag kommt nur nicht in Betracht.