Was meinen wir dazu?

Manche Fragen sind wirklich interessant, auch wenn sie womöglich nicht in ein Beratungsmandat münden:

Hallo Udo,

aus aktuellem Anlass habe ich eine Frage an dich. Vielleicht kannst du mir ja helfen.

Ich habe im Wert von 800 € ein Objektiv für meine Kamera gekauft. Im Paket war aber ein Objektiv für 1400 €. Ich weiß, dass ich nicht verpflichtet bin die Fehllieferung beim Händler zu melden. Aber: Wie sieht es rechtlich aus? Kann er das Objektiv einklagen, wenn er irgendwann feststellt, dass ich das falsche bekommen habe? Mache ich mich strafbar?

Oder bin ich verpflichtet die Differenz zu zahlen, wenn ich es behalte?

Was meinst du dazu?

Verdacht gegen Wuppertaler Gefängnischef

In der Affäre um illegale Werkstattarbeiten in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal (JVA) durch Gefangene gibt es noch immer keine Disziplinarmaßnahmen gegen beteiligte Bedienstete. Wenigstens 6 von ihnen hatten über viele Jahre hinweg ihre privaten Autos ohne Bezahlung von Gefangenen reparieren, warten und reinigen lassen. Darunter ist auch, wie jetzt bekannt wurde, der Leiter der JVA.

„Unsere Ermittlungen führen inzwischen quer durchs Haus“, sagte gestern Oberstaatsanwaltschaft Alfons Grevener. Das Justizministerium weiß seit wenigstens drei Monaten von den Vorfällen und dem Vorwurf der strafrechtlichen Untreue. Auf die Frage, warum noch immer kein gesetzlich vorgeschriebenes Disziniplinarverfahren eingeleitet worden ist, ließ Ministeriumsprecher Ralph Neubauer lediglich wissen: „Es läuft eine dienstaufsichtsrechtliche Prüfung des Präsidenten des nordrhein-westfläischen Landesjustizvollzugsamtes“.

Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen ausgeweitet. Bislang sprach sie von 6 Beschuldigten, gestern von 9. (pbd)

Mimosen in Roben

Jeder Jurist glaubt sich gern im Recht. Deshalb zoffen sich auch schon mal Anwälte mit Richtern. Bei der Suche nach dem richtigen Urteil wird eben auch scharf mit Argumenten und Meinungen gefochten. Aber selten so hart, dass die Justiz zu ihrer schärfsten Waffe greift, der Staatsanwaltschaft. Die Strafverfolger in Düsseldorf gehen gegen einen Rechtsanwalt aus Wuppertal vor, weil der einen Antrag giftig formuliert haben soll.

Es sind die fünf Berufsrichter im Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG), die sich von Anwalt Jochen Thielmann in ihrer Ehre verletzt fühlen – der soll deshalb insgesamt 9 000 Euro Geldstrafe zahlen, will es aber nicht.

Thielmann verteidigt einen vor dem OLG auch wegen Betruges angeklagten Mann. Am 60. Verhandlungstag warf der Anwalt dem Senat vor, der argumentiere bei der rechtlichen Beurteilung „rein ergebnisorientiert“. Und habe das Ziel, den Angeklagten zu verurteilen. Dafür nehme es in Kauf, „die Betrugsstrafbarkeit noch weiter auszudehnen, als sie ohnehin schon ist“.

Diese Äußerung missfiel auch dem Vertreter des Generalbundesanwaltes. Er informierte die Präsidentin des OLG, die einen Strafantrag stellte. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin einen Strafbefehl, den ein Düsseldorfer Amtsrichter auch erließ. Rechtsanwalt Thielmann, so heißt es, habe eine üble Nachrede begangen. Er habe mit seinen Äußerungen „erkennbar“ das Gericht „des Verbrechens der Rechtsbeugung bezichtigt“. Macht 60 Tagessätze zu je 150 Euro Geldstrafe.

Bei der Anwaltskammer Düsseldorf sind sie baff: „So was ist so gut wie noch nie passiert“. Ute Haßkamp, Vorstandsangehörige und selbst Rechtsanwältin, kritisiert das Justizgebaren: „Verteidigern muss es möglich sein, im berechtigten Interesse der Mandanten ein Gericht auf fatale Folgen aufmerksam zu machen, wenn das Gericht aus Verteidigersicht an einer irrigen Rechtsauffassung festhält“.

Inzwischen ist die Akte auf über 220 Blätter angeschwollen und wird noch dicker. Denn Rechtsanwalt Thielmann will durch seine Kollegin Andrea Groß-Bölting einen Freispruch erreichen. Für diesen Weg wiederum sind – bei einer eh überlasteten Justiz – drei Gerichtsinstanzen möglich. Mit jeweils acht Zeugen, darunter die fünf angeblich beleidigten Berufsrichter.

Es sieht ganz so aus, als könne dieses Verfahren die Waage der Justitia aus dem Lot bringen. (pbd)

Kenntnisstand

„Die Auswertung des sichergestellten PCs verfolgt in Fremdvergabe durch die Fa. P. GmbH, Neunkirchen. Aufgrund der Vielzahl gleichgelagerter Ermittlungsverfahren ist nach derzeitigem Kenntnisstand mit der Erstellung des Gutachtens erst in ca. 1 Jahr zu rechnen.“

Also, wenn ein Gericht das noch für zumutbar hält, weiß ich auch nicht mehr.

Ratenzahlung

Ein Schuldner lässt über den Caritasverband anfragen, ob sein Gläubiger mit einem Vergleich einverstanden ist. Ansonsten müsse er Privatinsolvenz anmelden.

Der Schuldner weist darauf hin, dass er derzeit Sozialleistungen bezieht. Deshalb könne er genau 0,00 € pro Monat zahlen, das aber immerhin 72 Monate lang. Danach soll ihm die verbleibende Schuld erlassen und der Vollstreckungstitel ausgehändigt werden.

Ich überlege ernsthaft, ob ich das Angebot überhaupt an meinen Mandanten weiterleiten kann. Ich muss doch auch an seine Gesundheit denken.

Solche und solche

Forderung von 93,44 € abgewendet. Hierfür Anwaltsrechnung über 46,41 € geschrieben. Die Mandantin bleibt auf den Kosten sitzen. Sie nahm es sportlich:

Lieber gebe ich Ihnen das Geld als einem anderen Betrüger.

Google gibt Blogger-IP an Gericht

Google hat laut Medienberichten die IP eines Bloggers an ein israelisches Gericht übergeben, damit die Identität des Bloggers ermittelt werden kann.
Der Blogger hatte den Google-Dienst Blogger.com genutzt und darüber angeblich drei Politiker beleidigt. Er wurde deswegen verklagt. Google wiederum wurde aufgefordert, die IP des Bloggers herauszurücken.

Heise.de berichtet hier.
Wie das israelische Blatt Globes berichtet hat, erhielt der Blogger zunächst per Nachricht im Blog die Aufforderung, sich freiwillig zu melden.

Betriebsrente: Weiteres Arbeitgeber-Wechsel-Urteil

Wenn ein Arbeitnehmer den Job wechselt und seine (selbst finanzierte) Betriebsrente kündigen oder mitnehmen will, kann er erhebliche Verluste erleiden.

Was die durch Abschlusskosten verursachten Verluste angeht, so hat das Landgericht München im Frühjahr ein Weg weisendes Urteil gesprochen (Aktenzeichen 4 Sa 1152/06, Revision zugelassen). Wie hier bereits berichtet, haftet der Arbeitgeber dafür.

Vor kurzem hat das Oberlandesgericht Celle die Position der Arbeitnehmer erneut gestärkt: Wird der Betriebsrenten-Vertrag nach einem Arbeitgeberwechsel fortgeführt, so darf die Versicherung nicht einfach die Leistungen verschlechtern. Das geht nur dann, wenn bei Abschluss der Betriebsrente der Arbeitnehmer über mögliche Nachteile beim Arbeitgeberwechsel aufgeklärt wurde (Az: 8 U 29/07)

Es ging dabei um einen Mann, der mit der Allianz Pensionskasse eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen wollte. Nach dem Arbeitgeber-Wechsel wurde er in einen schlechteren Tarif umgestuft – die Ablaufleistung hätte sich nach Angaben seines Anwaltes Norman Wirth um sechs Prozent verringert. Die Umstufung wurde damit begründet, mit dem neuen Arbeitgeber bestünde keine Kollektiv-Vereinbarung. Es handele sich nun um einen Einzelvertrag.

Dass solche Kürzungen möglichst sind, hätte der Arbeitnehmer erfahren müssen, bevor er sich zur Entgeltumwandlung entschloss. Der Versicherer muss für das Versäumnis seines Vertreters haften, meinte das OLG Celle.

Rechtsanwalt Norman Wirth schreibt:

Im konkreten Fall hatte der Versicherungsagent im Rahmen der Einführung der betrieblichen Altersversorgung beim früheren Arbeitgeber die Arbeitnehmer beraten. Zu den Auswirkungen eines möglichen Arbeitgeberwechsels hatte er gesagt, es ergäben sich keine Änderungen beim zu leistenden Beitrag sowie den zu erbringenden Leistungen. Das OLG Celle führt hierzu aus, dass eine Haftung des Versicherers auch dann bestehe, wenn der Versicherungsagent sich nur dahingehend ausgedrückt haben sollte, es könne wie bisher auch bei dem neuen Arbeitgeber weiter eingezahlt werden, ohne weitergehende konkrete Auskünfte zum Umfang der späteren Versicherungsleistungen zu geben.

Nur gespielt

Die siebenjährige Anna Ermakova, uneheliche Tochter von Tennisstar Boris Becker, ist auf der Schönheitsmesse „Beauty International Düsseldorf 2007“ illegal beschäftigt worden. Das hatte eine Kosmetikfirma bislang heftig bestritten: Anna habe an ihrem Stand mit Nagellack nur gespielt, ihn nicht vorgeführt.
Eine verbotene Kinderarbeit dagegen hatte die Bezirksregierung Düsseldorf unterstellt und mit einem Bußgeldbescheid über 1 250 Euro geahndet. Der ist nun rechtskräftig – die Kosmetikfirma zog ihren Einspruch überraschend zurück. Vor dem Amtsgericht Düsseldorf sollte am 24. Januar über den Fall in Anwesenheit von Angela Ermakova, Annas Mutter, verhandelt werden. Dieser Termin ist aufgehoben worden. (pbd)

Kindesunterhalt ohne Grenzen

Unterhaltsforderungen von Kindern sollen künftig international leichter durchsetzbar sein. 50 Staaten haben sich laut einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums (BMJ) auf ein neues Übereinkommen verständigt, wonach Kinder bei der Durchsetzung ihrer Forderungen Unterstützung durch die Behörden der beteiligten Staaten erhalten.
Das neue Übereinkommen muss laut Pressemitteilung in den meisten beteiligten Staaten noch von den Parlamenten angenommen und umgesetzt werden, auch in Deutschland. Das BMJ schreibt weiter.

Die Einschaltung staatlicher Behörden ist notwendig, da die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen besonderen Schwierigkeiten begegnet. Oftmals ist der genaue Aufenthaltsort des Schuldners unbekannt. Bei der Feststellung seiner Einkommensverhältnisse und seiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit müssen die Lebenshaltungskosten im Ausland berücksichtigt werden. Außerdem ist die zwangsweise Durchsetzung der Unterhaltsansprüche – z. B. im Wege der Klage – in einem fremden Staat schwer zu organisieren.

Wegen all dieser Fragen kann sich ein deutsches Kind künftig an die deutsche Zentrale Behörde wenden. In Deutschland wird dies voraussichtlich das Bundesamt für Justiz in Bonn sein. Dieses spürt dann gemeinsam mit der ausländischen Zentralen Behörde den Schuldner auf und sorgt für die Durchsetzung des Kindesunterhalts vor Ort.
Nach dem neuen Übereinkommen kann dem unterhaltsberechtigten Kind unter einfachen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe gewährt werden.

Für die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im EU-Ausland soll zudem eine „EU-Unterhalts-Verordnung“ geschaffen werden, die
eine Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen unter erleichterten Voraussetzungen ermöglicht. Das bislang notwendige Vollstreckbarerklärungsverfahren werde abgeschafft.

Königsbilder verbrannt – Geldstrafe

Auch eine Urlaubsvertretung macht mitunter Urlaub. In der vergangenen Woche war ich ein paar Tage in Spanien. Natürlich könnte ich jetzt viel erzählen über Almeria, die Stadt mit den angeblich meisten Sonnentagen im Jahr.
Aber dann kommt sofort wieder: In den Lawblog gehört Law.
Etwas Passendes habe ich gleichwohl mitgebracht: Einen Gerichtsprozess, über den in spanischen Medien ziemlich viel berichtet wurde: Zwei junge Leute, ein Student und ein Arbeitsloser, sind zu Geldstrafen von jeweils 2.730 Euro verurteilt worden – weil sie während einer Demonstration Fotos des Königs verbrannt hatten. Die beiden verstanden das als eine politische Meinungsäußerung, der Staatsanwalt (der ursprünglich 15 Monate Haft gefordert hatte) sowie das Gericht sahen darin indes einen Angriff auf eine staatliche Institution.
Auf Deutsch habe ich nur diesen AP-Bericht dazu gefunden.
Eine ähnliche Strafvorschrift gibt es in Deutschland übrigens auch, und zwar die Verunglimpfung des Bundespräsidenten.

Tarzan-Schrei als Marke

Der Tarzan-Schrei steht unter Markenschutz, schreibt Out-Law.com, ein Infoportal der Kanzlei Pinsent Masons.
Out-Law.com berichtet außerdem, das EU-Harmonisierungsbüro im spanischen Alicante („Office for Harmonization in the Internal Market„) wolle Markenanmeldungen von Geräuschen ermöglichen, wenn lediglich ein Sonogram sowie eine MP3-Datei eingereicht wird. Bislang war es notwendig, dass das Geräusch in Noten beschrieben werden konnte.

Gefunden bei Gulli.com .
Hier gibt es auch noch eine Pressemitteilung dazu.