Folklore

Die Stadt Hannover stoppt den Verkauf eines Adventskalenders. Auf einem Motiv is – mitten in weihnachtlicher Idylle – ein Mann mit Hut und Hackebeil abgebildet. Es soll sich um den Mörder Fritz Haarmann, den „Werwolf von Hannover“, handeln. Haarmann soll bis 1924 mindestens 24 Menschen umgebracht haben.

Zu den Umständen seiner Überführung heißt es in der Wikipedia:

Vor dem Geständnis wurde Haarmann in eine Zelle gesperrt, die durch die Polizei präpariert worden war. Unter der Decke waren in jeder Ecke der Zelle Bretter angebracht, auf die Schädel platziert wurden, deren Augenhöhlen mit rotem Papier ausgekleidet waren. Die Schädel wurden dann von hinten beleuchtet. Haarmann selbst wurde in die Zelle geführt und dort angekettet. Außerhalb der Reichweite der Kette wurde ein Sack mit Gebeinen der Leichen aufgestellt. Die Polizisten sagten Haarmann, dass die Seelen der Verstorbenen ihn jetzt holen kommen würden, wenn er nicht geständig wäre. Diese Tatsache wurde erst Anfang der 1960er Jahre bekannt. Außerdem wurde Haarmann bei den Polizeiverhören mit einem Gummischlauch geschlagen und in die Genitalien getreten.

Wie dpa berichtet, war Haarmann schon auf dem letztjährigen Adventskalender zu sehen. Damals habe allerdings niemand Anstoß genommen.

(Quelle des Links)

Schweigepflicht über das Übliche

Faire Konditionen dürfen nicht beworben werden – wenn sie marktüblich sind. Mit dieser Begründung straft das Landgericht Düsseldorf ein Tankkartenunternehmen ab, das mit folgendem Text Reklame gemacht hatte:

Faire Konditionen

Die Einrichtung und die Nutzung des Road Account kosten Sie keinen Cent. Weder versteckte Gebühren noch unkalkulierbare Zinsen erschweren Ihnen den Überblick über den aktuellen Stand Ihrer Mautgebühren. Sie sind stets up-to-date.

Einrichtung und Nutzung sind kostenlos

keine versteckten Gebühren

keine Zinsen

Ein Wettbewerber beanstandete nicht, dass dies nicht stimmt. Vielmehr stimmt alles, aber es handelt sich laut Landgericht Düsseldorf um „Selbstverständlichkeiten“. Durch die Betonung dieser Punkte erwecke die Tankkartenfirma den Eindruck, „dass all dies ein Vorzug der beworbenen Leistung vor vergleichbaren anderen Angeboten sei“. Da aber kein anderer Mitbewerber Gebühren oder Zinsen nehme, seien die Angaben wettbewerbswidrig.

Müssen Supermärkte jetzt aufpassen, wenn sie mit „kostenlosen Parkplätzen“ werben? Oder, um nur ein weiteres Beispiel zu nennen, Banken, die darauf hinweisen, dass ihre Tagesgeldkonten „gratis“ sind?

re:publica 2008

Die re:publica geht in die zweite Runde. Vom 2. bis 4. April 2008 geht es um die kulturellen und gesellschaftlichen Aspekte des Web 2.0. Titel der Konferenz: „Die kritische Masse.“

Eine der wenigen Veranstaltungen, zu denen ich mich blind anmelden würde. Nur leider bin ich in der Woche weg.

Düsseldorf-Sinzig-Mannheim-Düsseldorf

Am 11. Dezember habe ich um 10 Uhr einen Gerichtstermin in Sinzig. Und um 15.40 Uhr einen Gerichtstermin in Mannheim. Zuerst fand ich das gar nicht gut. Aber nach einem Blick in den Routenplaner sehen die Termine fast aus, als wären sie sorgfältig abgesprochen. Startort ist Düsseldorf, falls mir jemand nicht glaubt.

Kein Betreff

Die Auxilia-Rechtsschutzversicherung hat uns 2,32 € überwiesen. Dabei hat sie nur ihren eigenen Betreff angegeben. Ich überlege lieber nicht, was allein die Recherche kosten wird, um die Zahlung einer Akte zuzuordnen.

Entlastende Umstände

Aus einem Polizeibericht:

Die festgehaltene IP-Adresse gibt nur Aufschluss darüber, dass von dem Rechner, welcher der IP-Adressse zugeordnet ist, auf den Account zugegriffen wurde. Das heißt aber nicht, dass der rechtmäßige Accountinhaber den Angriff vorgenommen hat, weil theoretisch jeder Rechner auf den Account zugreifen und sich wegen der Sicherheitslücke Zugang verschaffen kann. Zu welchem Rechner die IP-Adresse gehört, über welche der Zugriff erfolgte, konnte nicht geklärt werden…

Und ich habe noch nicht mal eine Verteidigungsschrift vorgelegt…

Sagen Sie mal…

Es kommt immer wieder vor, dass Polizisten oder Staatsanwälte den Verteidiger anrufen und sich erkundigen, wie dessen Mandant erreichbar ist. Es kommt auch vor, dass der Mandant keinen Wert darauf legt, dass Polizisten oder Staatsanwälte erfahren, wie er erreichbar ist. Oder gar, wo er sich aufhält.

Bei mir im Büro lautete die knappe Antwort bisher immer: Anwaltsgeheimnis. Die Antwort vom Kollegen Carsten R. Hoenig gefällt mir aber auch gut. Vor allem für die hartnäckigen Fälle.

„Er ist schlicht und einfach nur böse“

„Er ist schlicht und einfach nur böse.“

„Er kann Gefühle anderer nicht nachempfinden.“

„Er hat uns alle kreuz und quer angelogen – seine Frau, die Ermittler und mich.“

„Er sagte: ‚Wenn ich hier rauskomme, wird es keine 14 Tage dauern, bis ich wieder rückfällig werde.“

So redet der ehemalige Pflichtverteidiger des verurteilten Kindermörders Ronny R. öffentlich über seinen Mandanten. Sicherlich hat ihm Ronny R. das ausdrücklich erlaubt. Alles andere wäre nämlich ein Katastrophe.

Aber selbst wenn Ronny R. keine Probleme mit dem Verhalten seines Anwalts hat, stellt sich die Frage: Wieso hält es ein Verteidiger für nötig, aktiv an der Stigmatisierung seines Mandanten als Bestie mitzuwirken?

Schweigen ist mitunter nicht nur eine Pflicht. Es kann auch eine Tugend sein.

(Quelle der Zitate: Spiegel online; danke an n.n. für den Link)

Neuer Server

Die Downtime heute dauerte etwas länger. Da nach Auskunft des Maschinenraums der jetzige Server in Spitzenzeiten schon zu 80 bis 90 Prozent ausgelastet war, haben wir gleich ein wenig aufgerüstet. Der neue Server hat folgende Daten:

Sempron 64 3400+
1GB DDR2-RAM
1 SATA 80er
1 PATA 80er
1 TB Traffic

Zumindest beim Traffic ist jetzt reichlich Luft nach oben.

Doch keine großen Scheine

Die Geschichte „Große Scheine“ handelte von einem Taxifahrer, einer Rechnung über 292,00 € und zwei 500-Euro-Scheinen, auf die der Taxifahrer angeblich nicht rausgegeben hat.

Was sich wirklich zugetragen hat, habe ich vor einigen Tagen der Staatsanwaltschaft geschildert:

Der Anzeigenerstatter und seine Ehefrau waren gestresst. Sie mussten unbedingt einen bestimmten Flug bekommen, hatten aber noch nicht einmal Tickets. Auf der Fahrt von Düsseldorf nach Frankfurt telefonierten sie lange mit der Fluggesellschaft und Geschäftspartnern. Mein Mandant lieh hierfür sein Handy; der Akku am Handy des Anzeigenerstatters hatte schon Minuten nach dem Einsteigen schlappgemacht.

Gegen 12.35 Uhr traf das Taxi in Frankfurt ein. Die Ehefrau des Anzeigenerstatters stieg sofort aus und rannte zum Schalter der Fluggesellschaft. Es trifft nicht zu, dass die Ehefrau des Anzeigenerstatters gesehen hat, wie der Anzeigenerstatter bezahlte. Die Ehefrau des Anzeigenerstatters befand sich nicht mehr im Auto, als der Anzeigenerstatter bezahlte.

Der Anzeigenerstatter gab meinem Mandanten zunächst einen 200-Euro-Schein. Mein Mandant wies darauf hin, dass die Fahrt 292,00 € kostet. Hierauf suchte der Anzeigenerstatter einen weiteren 200-Euro-Schein aus seiner Brieftasche. Auch diesen gab er meinem Mandanten. Der Anzeigenerstatter wollte darauf aussteigen.

Mein Mandant wies darauf hin, dass der Anzeigenerstatter noch Wechselgeld bekomme. Wörtlich sagte mein Mandant: „It is too much. You get change.“ Hierauf reagierte der Anzeigenerstatter deutlich genervt. Er signalisierte meinem Mandanten, das sei jetzt schon o.k., er müsse nur dringend aussteigen, um seinen Flug zu kriegen.

Mein Mandant freute sich natürlich über das Trinkgeld. Hierzu führt die Polizei aus, dass Trinkgelder gerade im Flughafenbereich auch einmal höher sein können (Bl. 6). Außerdem hatte mein Mandant keinerlei „schlechtes Gewissen“ wegen des Trinkgeldes, weil der Anzeigenerstatter über eine Stunde lang mit seinem Handy telefoniert hatte. Diese Gesprächsgebühren muss mein Mandant tragen.

Der Anzeigenerstatter stieg dann aus dem Auto aus und entfernte sich mit seinem Gepäck. Mein Mandant hat nicht wahrgenommen, dass jemand versuchte, sein Taxi anzuhalten.

Wenn es Unstimmigkeiten gegeben hätte, hätte der Anzeigenerstatter auch problemlos bei der Taxi-Zentrale in Düsseldorf anrufen können, die Nummer befindet sich auf der Quittung (Bl. 8). Auf der Quittung ist auch das Taxiunternehmen genannt, für das mein Mandant fährt.

Jedenfalls trifft es definitiv nicht zu, dass mein Mandant mit zwei 500-Euro-Scheinen bezahlt worden ist. Offensichtlich handelt es sich hier um eine Verwechselung. Dies ergibt sich schon daraus, dass der Anzeigenerstatter und seine Ehefrau sich nicht mit dem deutschen Geld auskennen. Dies schreibt die Ehefrau des Anzeigenerstatters in ihrer Aussage selbst, wenn sie ausführt: „We do not know much about german money.“

Überdies wurden auch gegenüber der Polizei bereits bei der Anzeige widersprüchliche Angaben gemacht (Bl. 6). So heißt es, der Polizeibeamte vor Ort habe zunächst verstanden, es sei mit zwei 200-Euro-Banknoten bezahlt worden. In der schriftlichen Anzeige habe es dann aber geheißen, sie hätten mit zwei 100-Euro-Banknoten bezahlt.

Insgesamt scheint es so, dass der Anzeigenerstatter keinen Überblick hatte, wie viel Geld er in welchen Stückelungen dabei hatte. Hierfür spricht auch, dass der 500-Euro-Schein gerade nicht sonderlich leicht mit dem 100-Euro-Schein oder gar dem 200-Euro-Schein zu verwechseln ist, schon wegen völlig unterschiedlicher Farben. Außerdem sind die Werte auf den Euro-Scheinen deutlich aufgedruckt.

Letztlich weise ich darauf hin, dass es auch unlogisch ist, eine Taxirechnung über 292,00 € mit zwei 500-Euro-Scheinen zu bezahlen.

Heute kam schon der Einstellungsbescheid.