Die Deutschen – nicht mehr so faul?
Darum haben Teppichhändler immer Ausverkauf
Künstliche Befruchtung spart Steuern
Scheckkarten-PIN doch nicht sicher?
Lieber ehemaliger Gerichtspräsident,
Sie sind als Besitzer von Kinderpornografie enttarnt worden. Im Januar 2007 haben Sie einen Strafbefehl über 9 Monate Gefängnis auf Bewährung akzeptiert. Sicher, da will man dann auch mal seine Ruhe haben, vor den ganzen Medienberichten. Und den Weblogs, in denen auch noch was über diese Angelegenheit steht.
Also schicken Sie Ihren Anwalt los, der wohl nicht nur mich unter Berufung auf einige Gerichtsurteile darüber belehrt, dass spätestens ein halbes Jahr nach der Verurteilung nicht mehr identifizierend über einen Straftäter berichtet werden darf. Weil das einer Resozialisierung im Wege stehe. Ob das in Ihrem Fall so richtig ist, lasse ich mal offen.
Leider teilt mir Ihr Anwalt in seinem Schreiben, das krass nach Serienbrief aussieht, nicht mit, wo im law blog etwas über Sie steht, noch dazu identifizierend. Trotz intensiver Betätigung der Suchfunktion habe ich auch nichts Identifizierendes gefunden. Deshalb werde ich auch keine Unterlassungserklärung abgeben.
Überdies schlage ich höflich vor, dass Sie nicht nur googeln, sondern auch lesen, was in den von Google verlinkten Artikeln steht. Ihr Name taucht zwar im law blog auf. Zufälligerweise heißt aber auch ein nordrhein-westfälischer Politiker wie Sie (nur einen Doktortitel hat er nicht). Und im Artikel geht es nicht um Richter und Kinderpornografie, sondern um den Strafvollzug.
Vielleicht sehen wir uns ja mal im Gericht – falls Ihnen die Dienstgeschäfte wieder erlaubt werden und Sie was für Ihre Bezüge leisten müssen. Ansonsten wünsche ich noch angenehme Tagesfreizeit.
Mit freundlichen Grüßen
U. Vetter
Eine Autofahrerin soll beim Ausparken einen anderen Wagen beschädigt haben. Ihr Beifahrer gibt bei Gericht als Zeuge an, auch er habe keinen Aufprall gemerkt. Er habe überhaupt nichts Auffälliges bemerkt; das Auto sei ganz normal und ohne Zwischenfälle vom Parkplatz gefahren.
Das Gericht würdigt seine Aussage so:
Seine bloßen Angaben, dass so etwas nicht passiert sei, waren sowohl von ihm ohne große Komplikationen leicht zu machen, als auch ohne besonderen Wert der Glaubhaftigkeit. Seine schriftliche Aussage gegenüber der Polizei ist ebenfalls genauso dünn und einfach. Die Aussage des Zeugen ist nichts wert.
Ich hoffe, dieser Nonsense verfolgt mich nicht bis in den Schlaf.
83 Gramm Marihuana brutto klingt ja erst mal nicht ohne. Allerdings relativiert sich diese Menge möglicherweise dadurch, dass die Polizei den Stoff aus dem Klo gefiltert hat. Der Beschuldigte konnte wohl nicht mehr rechtzeitig den Abzug ziehen.
Bevor ich mich aus dem Fenster hänge, werde ich allerdings klären, ob der Stoff vor dem Wiegen vielleicht getrocknet wurde.
Was habe ich am 17. Mai 1989 gemacht? 700 DM von meinem Sparbuch bei der Sparkasse Ratingen abgehoben. Das ist die letzte Buchung in dem Sparbuch, das ich gerade in einigen alten Papieren gefunden habe.
Immerhin blieben noch stolze 333,37 DM Guthaben stehen. Gleich mal schauen, wann ich einen Termin in Ratingen, Heiligenhaus oder Velbert habe. Dann werde ich mein Sparbuch in einer Filiale der mittlerweile fusionierten Sparkassen auf den Tresen legen. Wird sicher interessant, wie tief die Mitarbeiter ins Archiv steigen müssen, um mein Guthaben zu ermitteln und auszuzahlen.
Heribert Prantl hat für die NZZ den Beitrag „Der Terrorist als Gesetzgeber“ geschrieben.
In den nächsten Tagen steht morgens um 11 Uhr ein Haftprüfungstermin an. In einem Ort, von dem ich zwar schon mal gehört hatte, den ich aber räumlich nicht so recht einordnen konnte. Ein Blick in den Routenplaner sorgt für gewisse Ernüchterung:
527 Kilometer, davon 494 Kilometer auf Schnellstraßen.
Für den Tag nehme ich mir wohl besser nichts weiter vor.
Der Zivilprozess gegen meinen Mandanten hat etliche Monate gedauert. Leider hat der Gute verloren. Aber der Gegner kriegt trotzdem nichts. Kann er sich bei dem Richter bedanken, der meinen Mandanten in einer anderen Sache zweieinhalb Monate in Untersuchungshaft gesteckt hat.
Das hat meinen Auftraggeber nicht nur Frau und Kind, sondern auch den Arbeitsplatz gekostet. Jetzt ist er wieder draußen, ohne Wohnung und Geld. Das werde ich dem gegnerischen Rechtsanwalt schreiben. Mal sehen, ob er die Vollstreckung erst mal ruhen lässt.
Mir wurde heute in einem Haftprüfungstermin das Protokoll vorgelegt. Darin folgender Textbaustein:
Der Beschuldigte wurde darüber belehrt, dass ihm auf Antrag für die Dauer der Untersuchungshaft ein Verteidiger beigeordnet wird.
Darauf gehe ich gern ein, sagte ich dem Ermittlungsrichter. Und erneuerte meinen Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger. Den Antrag hatte ich, wie üblich, bereits schriftlich vorher gestellt. Der Richter sah zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht die Voraussetzungen für eine Beiordnung. Das ist durchaus vertretbar.
Meine Bitte, die Belehrung / Zusage dann wenigstens aus dem Protokoll zu streichen, stieß auf ein kleines Hindernis. Der Textbaustein, so die Protokollführerin, kann aus den neuen Formularen nicht entfernt werden.
Auch gut, dann komme ich bei Gelegenheit darauf zurück.
Hinweis auf einer Ladung, gerichtet an die „sehr geehrten Rechtsanwälte“:
Das Gericht hat Ihr persönliches Erscheinen angeordnet.
Bei der netten Richterin ist es mir ein Vergnügen, über eine verborgene Botschaft zu spekulieren. Aber machen wir uns nichts vor, das ist nur ein verwuselter Textbaustein.
Ich wusste gar nicht, dass wir für unsere Telefonrechnung Happy Digits sammeln. Über einen nicht näher bekannten Zeitraum kamen mehr als 3000 Punkte zusammen. Die habe ich gleich mal in einen Rasierer von Braun eingetauscht.
Marcel Bartels hat endgültig gegen Bundesumweltminister Sigmar Gabriel gewonnen. Ein Sieg auch für die Meinungsfreiheit.
Die aufstrebenden Sozialdemokraten machen uns zu Chinesen, meint der Politikwissenchaftler Franz Walter:
Der technokratisch unterfütterte vorsorgende Sozialstaat begreift Menschen als Material, als Produktionsfaktoren, in die man rentabilitätsorientiert investieren muss. Die Chancen, die der vorsorgende Sozialstaat den Menschen anbietet, sind keineswegs ein Angebot, das man ablehnen darf. Es herrscht nachgerade ein Zwang zur lebenslang fleißigen Eigenoptimierung durch die Bildungsinvestitionen des Staates.
Kultur, Autonomie, Eigensinn, die Freiheit zum Nein – all dies kommt bei den Ideologen des vorsorgenden Sozialstaats in der Sozialdemokratie auf der „Höhe der Zeit“ substanziell nicht mehr vor.
Zur CDU ist der einzige Unterschied, dass die christliche Chinesen will.
Okay, wie es scheint, ist mein Mandant ausgeflippt. Hat in einem Lokal Inventar zerschlagen (Wert 200 €) und sich anschließend mit einem Polizisten angelegt. Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Aber mein Mandant ist schwer krank. Er leidet an der extremen Form eines Aufmerksamkeitsdefekts, ist seit Jahren in Behandlung und muss täglich 13 (!) verschiedene Medikamente schlucken. Obwohl das in der Ermittlungsakte mehrfach erwähnt und sogar von Ärzten bestätigt wird, verschwendet der zuständige Staatsanwalt keinen Gedanken daran, ob mein Mandant schuldunfähig sein könnte. Oder ob seine Schuldfähigkeit zumindest eingeschränkt ist.
Na ja, man kann eben selbst die offenkundigsten Fragen zurückstellen, bis sie dann in der Hauptverhandlung geklärt werden. Das ist eine nette Veranstaltung, die der Steuerzahler finanziert, sofern der unvermeidliche Gutachter das Naheliegende bestätigt.