Laut Beipackzettel

Meine kleine Verletzung am Bein heilt wunderbar. Die bösen Streptokokken sind im Blut schon nicht mehr nachweisbar. Mit den Antibiotika hätte ich laut Beipackzettel auch acht Tripper auskurieren können.

Den Wundrand soll ich jetzt mit Zinksalbe pflegen. So was wird in der Apotheke noch selbst gemischt. Erstaunlich, was das Töpfchen Salbe kostet. 65 Cent. Da musste selbst die Apothekerin grinsen.

Ist er das?

Wo haben manche Polizisten nur ihre Ausbildung gelassen? Zum Beispiel der Beamte, der neulich diversen Zeugen ein Foto des Beschuldigten vorlegte und fragte: „Ist er das?“ Normalerweise müssen Zeugen Fotos von weiteren Personen gezeigt werden, die dem Beschuldigten ähnlich sind. Das Verfahren nennt sich Wahllichtbildervorlage.

Immerhin haben die Zeugen in diesem Fall übereinstimmend geantwortet. Die Person auf dem Foto war es auf keinen Fall. Insofern kann ich dem Polizisten direkt dankbar sein. So eine Aussage kommt natürlich viel besser, wenn es keine Alternativen gab.

Zur Anzeige gebracht

Die Bundespolizei hat am Zaun des Düsseldorfer Flughafens einen Jogger gestoppt, weil dieser nur mit einem Lendenschurz bekleidet war. Weil es so schön peinlich ist, hier die komplette Pressemitteilung:

Dass der Bereich der Zaunanlage am Flughafen in Düsseldorf ein beliebtes Ziel für sportlich Aktive ist, ist für die Beamten der Bundespolizei keine ungewöhnliche Erkenntnis. Allerdings hatten es die Polizisten am heutigen Morgen mit einem ungewöhnlichen Jogger zu tun.

Der 52-Jährige ging seiner sportlichen Aktivität – sehr zum Erstaunen der Bundespolizisten – lediglich mit einem Lendenschurz bekleidet nach. Sogar auf Laufschuhe hatte der Mann verzichtet. Überrascht war der Jogger allerdings, als er von der Streife gestoppt wurde. Nach eigenen Angaben würde er das immer so tun und bislang habe sich auch noch niemand an seinem Anblick gestört.

Der Mann wurde wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zur Anzeige gebracht und aufgrund sachlicher Zuständigkeit Beamten der Landespolizei übergeben.

Peinlich für die Bundespolizei. Denn die weiß offenbar noch nicht mal, was Erregung öffentlichen Ärgernisses bedeutet.

Bisher gehen Gerichte davon aus, dass allenfalls „Nacktjoggen“ – also gerade im Hüftbereich unbekleidet – eine „Belästigung der Allgemeinheit“ darstellt. Das wäre dann aber nur eine Ordnungswidrigkeit (§ 118 Ordnungswidrigkeitengesetz). Nach der Schilderung ist das aber gerade nicht der Fall, weil der Mann an den strategisch wichtigen Stellen nicht unbekleidet war (und das Wetter ja auch nicht unpassend ist).

Die angezeigte „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ ist eine Straftat (§ 183a Strafgesetzbuch). Sie setzt jedoch voraus, dass jemand „öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt“ und dadurch Ärgernis erregt. Aber so genau muss man es ja nicht nehmen, wenn man Anzeigen schreibt. Den § 344 Strafgesetzbuch (Verfolgung Unschuldiger) kennt ja auch kaum einer.

Falschparken gefährdet die innere Sicherheit

Damit niemand andere anrempelt, falsch parkt, auf den Bürgersteig fährt oder ein Kaugumipapier wegwirft, müssen öffentliche Plätze überwacht werden. Sagt Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie fordert „null Toleranz bei innerer Sicherheit“.

Wenn das Video echt sein sollte, brauchen wir wenigstens nicht mehr zu grübeln, warum der Innenminister so selbstgefällig bürgerliche Freiheitsrechte rodet. Er hat volle Rückendeckung durch die Oberförsterin.

Nachtrag:
Es soll sich um eine Szene aus dem ZDF-Film „Auf Nummer sicher“ handeln, der letzte Woche lief.

Gerichte bremsen Serienabmahner

Dem bei ebay grassierenden Abmahnwahn treten offensichtlich einige Landgerichte entgegen. Heise online berichtet über Beschlüsse, die das Verhalten als „abmahnfreudig“ bekannter Unternehmen als rechtsmissbräuchlich einstufen. Dementsprechend weigerten sich die Gerichte, einstweilige Verfügungen zu erlassen.

In einem der Fälle hatte der Abgemahnte genau den Text für seine Widerrufsbelehrung verwendet, den der Gesetzgeber empfiehlt. Nach Auffassung einiger Gerichte gilt jedoch eine längere Widerrufsfrist. Diese rechtliche Unsicherheit sollen die betreffenden Unternehmen nutzen, um massenhaft ebay-Händler abzumahnen.

Brief aus der Zukunft

Mit Schreiben vom 18. Juni 2007 übersendet das Amtsgericht einen Schriftsatz der Gegenseite. Diese Stellungnahme stammt vom 14. Dezember 2006. Eine Frist zur Erwiderung wird freundlicherweise gar nicht gesetzt. Gefühlsmäßig würde ich sagen, irgendwann in den nächsten Monaten reicht völlig aus.

Kinder allein zu Haus

In der Abwesenheit ihrer Eltern und ohne deren Wissen haben deren 14- und 15-jährige Kinder rund 25 Jugendliche zu einer Party eingeladen, bei der das gesamte Reihenhaus in Leverkusen-Wiesdorf verwüstet wurde.

Bilder fielen von den Wänden, der Bodenbelag wurde erheblich beschädigt, Essensreste waren an die Wände geschmiert. Die Gartenstühle wurden demoliert; im Keller waren Türen, ein Toilettendeckel und eine Heizung aus der Verankerung gerissen worden. Nach Angaben der Kölner Polizei konsumierten die Jugendlichen während ihrer Gewalt-Fete acht Flaschen Schnaps und Likör, dazu Wein und Kölsch. Weil sich alle Gäste unschuldig gaben, erstatteten die Eltern eine Strafanzeige. (pbd)

Grundrauschen

Verschlüsseln und Anonymisieren macht Arbeit und erfordert technische Kenntnisse. Wer trotzdem etwas gegen zu deutliche Datenspuren im Netz hat, kann auf die Firefox-Extension TrackMeNot zurückgreifen. Das Tool fragt bis zu zehnmal in der Minute bei den gängigsten Suchmaschinen nach Jessica Alba, Britney Spears, Footballteams, Barack Obama und den X-Men.

„Grundrauschen in den Logs ist immer gut“, meint Florian Holzhauer. Von ihm habe ich auch den Link.

Rolex auch in Neapel erlaubt

Selbst wenn der Eigentümer einer Rolex seine wertvolle Armbanduhr deutlich sichtbar während eines Einkaufsbummels im italienischen Neapel trägt und deswegen von einem Räuber bestohlen wird, handelt er nicht grob fahrlässig. So entschied jetzt das Oberlandesgericht Köln und verurteilte eine Hausratversicherung rechtskräftig (AZ: 9 U 26/05) zur Zahlung von 8.250 Euro Schadensersatz.

Den Schadensersatz hatte die Versicherung mit dem Hinweis geweigert, der Uhrenbesitzer habe sich nicht sorgfältig genug verhalten und sei deswegen Opfer eines Trickdiebstahls geworden. Tatsächlich hatte ihm ein Räuber die Rolex vom Handgelenk gerissen und ihn dabei verletzt. Genau eine solche Tat aber, urteilte das Gericht, sei von den Versicherungsbedingungen abgedeckt. (pbd)

Angewandte Kriminalistik

Beschuldigter eines Strafverfahrens kann man schnell werden. Zum Beispiel als Besitzer eines roten Golf.

Am angeblichen Tatort, einer Verkehrskreuzung, erklärt die Zeugin N., der Fahrer des roten Golf habe Herrn J. mit der Faust geschlagen. Der rote Golf habe das Kennzeichen XY – EK 3414 gehabt.

Die Polizei stellt fest, das Kennzeichen XY – EK 3414 ist nicht vergeben.

Rückfrage bei der Zeugin N. Diese sagt, ihre Freundin B., die auch an Ort und Stelle war, habe das Kennzeichen ins Handy gespeichert. Frau B. sagt der Polizei, sie habe das Kennzeichen schon aus dem Handy gelöscht. Sie halte es aber für denkbar, dass das Kennzeichen XY – EL 3414 lautet.

Die Polizei stellt fest, das Kennzeichen XY – EL 3414 ist nicht vergeben.

Sie fragt bei dem angeblich Geschädigten Herrn J. nach. Der kann sich an das Kennzeichen nicht mehr erinnern. Aber da er ja sowieso viel in der Stadt unterwegs ist, will er nach dem roten Golf Ausschau halten.

Knapp drei Wochen später meldet sich Herr J. und erklärt, er habe den roten Golf wiedergesehen. Das Kennzeichen laute XY – EN 3514.

Der Beamte fragt nicht nach, wieso Herr J. meint, dass der rote Golf, den er jetzt gesehen hat, ausgerechnet der rote Golf ist, aus dem der angebliche Schläger gestiegen ist. Nein, der Beamte notiert das einfach, dann lädt er den Halter (!) des roten Golf zur Vernehmung. Außerdem sorgt er dafür, dass der Halter bei der Staatsanwaltschaft auch gleich als Beschuldigter wegen Körperverletzung im Computer gespeichert wird.