Der interne Streit der Justiz in Wuppertal um die Strafbarkeit des Projekts „Babyklappe“ dort hat sich verschärft. Die Staatsanwaltschaft hat in einem Schriftsatz den Amtsrichter heftig angegriffen, der den Strafverfolgern einen Beschluss zur Durchsuchung beim Jugendamt verweigert hatte. Von dem will, wie berichtet, die Staatsanwaltschaft die Personalien einer Mutter, die ihr Kind in die Babyklappe gelegt und sich damit strafbar gemacht hatte.
In ihrer Attacke bezeichnet die Staatsanwaltschaft die Entscheidung des Richters in „vielfacher Hinsicht“ als „rechtswidrig“ und hebt sogar heraus, er könne sich selbst wegen einer Strafvereitelung im Amt strafbar gemacht haben. Schließlich habe er einen Anfangsverdacht gegen die Mutter wegen Personenstandsfälschung und Unterhaltsentzug „ausdrücklich bejaht“, dann aber „die gesetzlich gebotene und zulässige Durchsuchungsanordnung“ mit „diffusen Begründungen“ abgelehnt. Die Abwägung der Rechtsgüter sei „schief“.
Der Amtsrichter hatte in seiner Entscheidung vorweg genommen, die Schuld der Mutter könne gering sein – eine Durchsuchung beim Jugendamt nach ihren Personalien sei deswegen unverhältnismäßig. Das sei, so kontert die Staatsanwaltschaft gereizt, eine unzulässige „vorweggenommene Beweiswürdigung“. Außerdem nehme der Richter die Babyklappe einseitig in Schutz, übersehe aber schlicht das Recht des Kindes „auf Kenntnis seiner eigenen Abstammung“. Über die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft soll die 3. Strafkammer des Landgerichts Wuppertal entscheiden. (pbd)
„Online-Durchsuchungen längst Usus“
Golem.de berichtet:
Auf Antrag der FDP hat die Bundesregierung in einer Sitzung des Innenausschusses zugegeben, dass Online-Durchsuchungen von Computern durch Nachrichtendienste des Bundes bereits seit 2005 auf der Rechtsgrundlage einer „Dienstvorschrift“ vom ehemaligen Innenminister Otto Schily (SPD) stattfinden würden. Die Bundestagsfraktionen von FDP und Grünen reagierte mit scharfer Kritik und wirft den Verantwortlichen eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung vor.
Vorratsdatenspeicherung bereits 15 Monate früher
Wie die Berliner Zeitung heute berichtet, soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden, dass der bisher geplante zeitlich gestaffelte Start (Telefonie ab 1. Januar 2008, Internet-Kommunikation ab März 2009) nun hinfällig ist. Stattdessen soll das gesamte Paket bereits zum 1. Januar 2008 starten – die Provider, die sowohl den finanziellen als auch organisatorischen Aufwand finanzieren müssen, bezeichnen diese Zeitvorgabe als vollständig unrealistisch.
Böse Zungen könnten nun natürlich behaupten, dass diese Hetze dazu dienen soll, die Bevölkerung vor vollendete Tatsachen zu stellen, denn nur wenigen ist klar, was diese Vorratsdatenspeicherung denn konkret bedeutet.
Im Klartext heisst das:
Deine Telefon- bzw. Handynummer, die im Falle von VoIP die SIP-Nummer wäre und die aller Freunde und Freundinnen, Bekannten, Arbeitskollegen, Schul- und Studienfreunde und anderer Personen, mit denen Du per Telefon, Handy und VoIP sprichst und zum Beispiel SMS austauschst. Benutzt Du VoIP, auch Deine jeweilige IP-Adresse. Wann und wie lange Du mit Deinen Kontakten kommunizierst. Welche Übermittlungsdienste Deines Telefonieanbieters Du benutzt. Deinen ungefähren Aufenthalt und den Deiner Kontakte über die Funkzellen, wenn Du mit dem Handy unterwegs bist. Die IMSI und IMEI Nummern der verwendeten Handys Deine E-Mail und IP Adresse sowie Kunden- und Kontendaten bei E-Mail Dienstenanbietern, die E-Mail Adresse aller Empfänger, an die Du E-Mails versendest. Jeweils wann und wie lange Du E-Mails versendest Generell immer die IP Adressen, die Dir von Deinem Internetzugangsprovider zugeteilt werden Wann und wie lange Du über Deinen Internetzugangsprovider ins Internet gehst
(Zitat: Kai Raven).
Zugriff auf diese Daten haben die Ermittlungsbehörden und Geheimdienste – gespeichert werden die Daten für die Dauer von 6 Monaten.
‚Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte gestern die gesamten Pläne für die Vorratsdatenspeicherung als Dammbruch. Verdachtslose Speicherung führe „zu beispiellosen Sammlungen sensibler personenbezogener Daten ganz überwiegend unverdächtiger Personen“‚, so die Berliner Zeitung weiter.
Hinzu kommt, dass hier eine Infrastruktur aufgebaut wird, die faktisch Deutschland- bzw EU-Weit den kompletten Zugriff auf Internet- und Telefonie-Infrastruktur bedeutet. So etwas wird Begehrlichkeiten wecken, sowohl im Hinblick auf die immer wiederkehrenden Zensurdiskussionen als auch auf eine weitergehende Überwachung. Eine entsprechende Salamitaktik ist inzwischen ja leider üblich, wie beispielsweise die Diskussion um die Daten auf dem Reisepass oder Nutzung der Mautbrücken zu Strafverfolgungszwecken zeigt.
Frist bei Amazon-Gutscheinen ungültig
Geschenk-Gutscheine von Amazon Deutschland sind bislang nach einem Jahr verfallen. Diese Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat das Landgericht München I für unwirksam erklärt (Az: 12 O 22084/06, noch nicht rechtskräftig). Der Grund: Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt mindestens drei Jahre (§ 195 BGB). Eine derart erhebliche Abweichung durch die AGB sei unangemessen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Aus der Pressemitteilung des Landgerichtes:
Nach den gesetzlichen Bestimmungen würde der Anspruch aus dem Gutschein nämlich erst nach drei Jahren verjähren.
Diese Abweichung ist nach Ansicht der 12. Zivilkammer unangemessen. Das Hauptargument des Versandhändlers diesbezüglich überzeugte das Gericht nicht. „Amazon.de“ hatte ausgeführt, dass durch die lange Verwaltung der Gutscheinkonten und die notwendige Bilanzierung der Gutscheine ein erheblicher Verwaltungsaufwand entstünde, der durch die zeitliche Begrenzung eingeschränkt werden solle.
Diesen erheblichen Aufwand konnte das Gericht allerdings nicht sehen. Nachdem ohnehin ein Großteil der Gutscheine innerhalb der ersten Monate eingelöst würde, sei ein unzumutbarer Aufwand für den Versandhändler nicht ersichtlich. Auch gehe es nicht an, dass „Amazon.de“ einerseits Zinsen aus den noch nicht eingelösten Beträgen ziehen kann und andererseits dann von den verfallenen Beträgen profitiert.
Es überwiegen nach Ansicht der Kammer daher die Interessen der Verbraucher an einer möglichst langen Gültigkeit der Gutscheine. Diese Interessenabwägung führt zu einer Unwirksamkeit der AGB.
Mit diesem Urteil entspricht das Landgericht München I der Rechtsprechung zu sonstigen Geschenk-Gutscheinen, die etwa zu Weihnachten verschenkt werden.
Werbe-Anrufe im Visier der Politik
Unerbetene Werbeanrufe sind ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) – doch das kratzt aggressiv werbende Firmen meist wenig. Den Anruf zu beweisen ist wegen unterdrückten Telefonnummern schwierig, die möglichen Folgen für den Werber sind ohnehin gering. Laut einem Bericht im „Tagesspiegel“ halten einige Politiker nun strengere Vorschriften für sinnvoll:
Das Verbraucherschutzministerium will erreichen, dass Anrufer ihre Nummern nicht länger unterdrücken können. Die Grünen wollen Firmen per Gesetz Bußgelder bis zu 50 000 Euro aufbrummen. Die Union – Julia Klöckner, Fraktionsvize Wolfgang Bosbach und Rechtspolitiker Günter Krings – hat das Bundesjustizministerium aufgefordert, mögliche Schritte zu prüfen. „Schon der erste Verstoß muss zu spürbaren Einbußen bei den Unternehmen führen“, fordert Klöckner. Verträge, die den Verbrauchern am Telefon untergeschoben werden, sollen unwirksam sein.
Mehr hier:
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/archiv/22.04.2007/3217612.asp
Wenig Verständnis habe ich bei diesem Thema für Finanzvermittler, etwa aus der Versicherungsbranche, die die Kundenberatung in Gefahr sehen und sich fragen, „wie bei der Rechtsprechung Makler und Versicherungsvermittler noch arbeiten sollen“.
Anrufe zu laufenden Verträgen sind durchaus zulässig, etwa wenn es um die Schadenregulierung geht.
Und ansonsten, wenn etwa die neue Rentenversicherung präsentiert werden soll, kann das m.E. genauso per Brief geschehen.
Mad-Words-Werbung
Google ist nach neuesten Berichten die wertvollste Marke der Welt, und zwar vor GE, Microsoft, Coca-Cola und vermutlich auch vor Knut.
Außerdem möchte ich Google noch zur lustigsten Werbeagentur der Welt ernennen. Was Google als Ad-Words unter einen Boschblog-Bericht über ruckelnde Regionalzüge im Ruhrgebiet packte, ist schwer zu toppen.

Suspect Nation
Gleich noch ein Filmtipp – wenn auch nicht eingebettet:
Die Dokumentation „Suspect Nation“ berichtet über die heute allgegenwärtige Überwachung im Vereinigten Königreich. Der Journalist Henry Porter führt durch den endlosen Dschungel an Kameras und sonstigen Überwachungstechnologien, die in den Jahren der Blair-Regierung Schritt für Schritt aufgebaut wurde. Aus einem ehemaligen freien Land ohne Personenregistrierung ist die bestüberwachteste Zone der Welt geworden.
Gerade im Hinblick auf die weltweite Tendenz der immer stärkeren öffentlichen Überwachung ein interessanter Film. Anseh-Tipp, wie auch bei vielen weiteren der auf Chaosradio.ccc.de zusammengetragenen Filmschnippsel.
Innovation hier und now
Gab es im Lawblog eigentlich schon mal ein Video?
Ich glaube nicht. Also wird es Zeit. Das Video hier ist genau richtig für jene, die nach dem Wochenende durchhängen und etwas Anschub brauchen, um in Schwung zu kommen.
Der Typ spielt sehr flott. Warum er für das Classic-Metal-Dideldi bei You Tube bislang fast 55.000 Kommentare gekriegt hat, ist mir nicht ganz klar. So was haben z.B. Yngwie J. Malmsteen aus Stockholm oder Dirk Rampoldt aus Düsseldorf schon vor vielen Jahren gemacht. Rampoldt würde wahrscheinlich sagen: „Das muss viel präziser gespielt werden!“
Egal, ob im Takt oder nicht – für den Wochenauftakt absolut hörenswert.
Siegburger Folteropfer: Mutter will Geld vom Land NRW
Die 54-jährige Marianne H. aus dem Bergischen Land hat ihren Sohn Hermann 21 Jahre nach dessen Geburt im Gefängnis von Siegburg verloren. Dort wurde er, wie berichtet, in der Nacht zum 12. November vorigen Jahres von drei Mithäftlingen in der gemeinschaftlichen Zelle grausam gequält und schließlich getötet.
Gegen das Trio hat vor fünf Tagen die Staatsanwalt Bonn ihre Anklage wegen Mordes erhoben. Doch Marianne M. sieht auch eine Verantwortung des Landes: „Hermann starb unter hoheitlicher Obhut“. Deswegen fordert sie Schadensersatz, der aber vom zuständigen Justizministerium bislang abgelehnt wird. „Wären wir in den USA, käme eine Millionenforderung auf das Land zu“, so schätzt es Ulrich Rimmel, der Anwalt der Mutter.
Er rügt das Verhalten der Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU). Die wollte seiner Mandantin zwar eine Anteilnahme aussprechen, aber keine Verantwortung übernehmen. Er wollte bei Gesprächen dabei sein, sei aber, so behauptet der Anwalt, vom Justizministerium zweimal ausgeladen worden.
Ministeriumssprecher Ulrich Hermanski widerspricht: „Herrn Rimmel wurden zwei Termine genannt, beide haben ihm nicht gepasst“. Zudem habe der Anwalt zur Bedingung gemacht, auch über Geld zu sprechen – also finanzielle Forderungen zu stellen. Weil das Ministerium ablehnte, gab es bis heute keinen persönlichen Kontakt zwischen der Ministerin und der Mutter. Anwalt Rimmel denkt jetzt an eine Amtshaftungsklage gegen das Land und dabei an einen fünfstelligen Betrag: „Der Sohn meiner Mandantin ist unter der Aufsicht von Landesbediensteten gequält und getötet worden!“ (pbd)
Hinweis: Urheber dieses Beitrages ist das Pressebüro Düsseldorf (pbd). Ich habe den Text lediglich mit meinem Account reingestellt und erscheine jetzt irrtümlicherweise als Autor. Ich weiß aber nicht, wie man das für ein einzelnes Posting ändert. AK
Reisepass mit Fingerabdrücken
Fast schon untergegangen in der Diskussion um den Direktzugriff auf alle Pass- und Ausweisbilder:
In Potsdam läuft bereits der erste Feldversuch zur Erfassung von Fingerabdrücken im Reisepass. Ab November 2007 werden dann, ein Einverständnis des Bundespräsidenten zum neuen Passgesetz vorausgesetzt, neben dem Foto auch die Fingerabdrücke der beiden Zeigefinger auf dem RFID-Chip im Reisepass gespeichert.
Offen bleibt die Frage, ab wann dann der Forderung nach Direktzugriff auf diese Fingerabdrücke nachgegeben wird.
Erst Zahlen, dann zahlen
Lebensversicherer müssen zahlreichen Kunden gekündigter Lebensversicherungen einen Nachschlag zahlen (Folge eines BGH-Uteil) – und sie müssen den Ex-Kunden genau sagen, wie sich der Nachschlag berechnet.
Ein schlichtes „stimmt so“ reicht nicht. So hat jedenfalls u.a. das Landgericht München I (Az. 31 S 8182/06) entschieden.
Focus Online berichtet über das Urteil und bringt zugleich umfassende Infos, welche Ex-Kunden von Lebensversicherungen von der „Nachschlag-Rechtsprechung“ profitieren können.
In Österreich gibt es übrigens mittlerweile eine vergleichbare Situation: Der
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat vor kurzem geurteilt, dass die so genannten Rückkaufswert-Regeln von Lebensversicherern gesetzwidrig sind , wenn sie nicht deutlich auf die Nachteile bei einem vorzeitigen Ausstieg hinweisen. Mehr dazu hier.
Reise-Accessoire
Ist Ihnen auf Flugreisen auch immer langweilig? Dieser Wecker sorgt garantiert dafür, dass es wenigstens auf dem Flughafen hoch her geht.
Abwesenheitsnotiz
Ich verabschiede mich in den Urlaub.
Aber das ist kein Grund, nicht weiter law blog zu lesen. Drei Autoren übernehmen hier die Abteilung Information und Unterhaltung:
– Mario Sixtus und
Außerdem ist vielleicht noch mit einem Überraschungsgast zu rechnen.
Ich wünsche viel Spaß. Spätestens am Montag, 7. Mai, melde ich mich wieder.
Usenet: Betreiber haftet nicht für illegale Inhalte
Das LG München I hat in einem heute veröffentlichten Urteil (Az: 7 O 3950/07) entschieden, dass Usenet-Provider für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden nicht verantwortlich gemacht werden können.
Im Februar 2007 hatte ProMedia ermittelt, dass über einen Newsserver des Usenet-Providers United Newsserver die Aufnahme „Das Beste“ von „Silbermond“ aus dem Usenet abgerufen werden konnte. Da die Aufnahme dort jedoch ohne Einwilligung der Sony BMG veröffentlicht worden war, nahm die Kanzlei Rasch (Hamburg) im Auftrag der Sony BMG den Provider auf Unterlassung in Anspruch. Dieser ließ die Abmahnung jedoch zurückweisen, weshalb gegen United Newsserver vor dem LG München I der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt wurde.
Mit der Abweisung des Verfügungsantrags hat das LG München I jetzt klargestellt, dass der Haftung von Providern in Deutschland durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen klare Grenzen gezogen werden.
Das Gericht verneinte zunächst unter Hinweis auf § 10 TDG (§ 9 TMG) einen Vorsatz des Usenet-Providers wegen der Urheberrechtsverletzungen, selbst wenn dieser mittelbar über die erzielten Einnahmen aus dem Betrieb des Newsservers von den Rechtsverletzungen profitieren würde. Auch eine Haftung des Providers als Störer wurde vom Gericht abgelehnt.
Dazu das Gericht im Urteil:
Der Antragsgegnerin ist es nicht zuzumuten, den Datenverkehr händisch zu überprüfen bzw. ihren Usenetserver ganz abzuschalten, denn derart drastische Maßnahmen wären nur dann verhältnismäßig, wenn alle bzw. ein Großteil der im Usenet vorhandenen Inhalte rechtswidrig wären […] Vorliegend würde selbst die Schließung des Usenetservers der Antragsgegnerin nicht dazu führen, dass die streitgegenständliche Musikdatei für immer aus dem Usenet verschwindet. Sie wäre vielmehr weiterhin über andere Usenetserver abrufbar.
Rechtsanwalt Sascha Kremer, der United Newsserver in diesem Rechtsstreit vertritt, hofft darauf, dass die Entscheidung auch in der absehbaren Berufungsinstanz Bestand haben wird:
Das Gericht hat sich intensiv mit Usenet-Providing auseinandergesetzt. Dabei hat es die sich aus dem TDG (jetzt: TMG) ergebenden Privilegierungen für den Provider bei der Reichweite der Störerhaftung angemessenen berücksichtigt und klargestellt, dass von Providern nichts Unmögliches verlangt werden darf.
Erleichtert ist auch Heinz-Dieter Elbracht, Geschäftsführer der Elbracht Computer NGS GmbH, dem Betreiber von United Newsserver:
Eine Filterung der vielen hundert Terrabyte an Daten, die täglich weltweit durch das Usenet gehen, ist wirtschaft und technisch unmöglich. Wir als Provider versuchen alles, um unsere Newsserver von Rechtsverletzungen freizuhalten. Mit dem sog. ‚Notice & Take Down‘ Verfahren gibt es ein etabliertes Instrument, mit dem jede Nachricht umgehend weltweit aus dem Usenet entfernt werden kann. Leider machen die Rechteinhaber von diesem wirkungsvollen System keinen Gebrauch.
Noch im Februar hatte das LG Hamburg (Az: 308 O 32/07) einem anderen Usenet-Provider auf Antrag der GEMA untersagen lassen, bestimmte Aufnahmen u.a. von Tokyo Hotel und den Sportfreunden Stiller über das Usenet öffentlich zugänglich zu machen. Dabei war insbesondere die aggressive Werbung für das Usenet als der „besseren Tauschbörse“ ausschlaggebend für diese Entscheidung. Eine derartige Werbung konnte das LG München I bei United Newsserver aber gerade nicht feststellen.
Keine Zierde des Berufsstands
„Herr Tank ist gewiss keine Zierde für unseren Berufsstand.“ Meint der Vorsitzende des Osnabrücker Anwaltsvereins, Karl-Wilhelm Höcker. Höcker zeigt „keinerlei Verständnis“ für das Verhalten des Inkasso-Anwalts Olaf Tank. Tank vertritt die Gebrüder Schmidtlein, welche mit zweifelhaften Internetabos ihr Geld verdienen.
Höcker empfiehlt Betroffenen, die die Zahlungsaufforderungen der Kanzlei Tank erhalten haben, Anzeige zu erstatten. Es muss nach seiner Auffassung dem Juristen Tank klar sein, dass die Schmidtleins in betrügerischer Absicht handelten. Und ein Rechtsanwalt, der seine Mandanten beim Betrug unterstütze, mache sich der Beihilfe schuldig.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung
Nachtrag: Der Vorsitzende des Osnabrücker Anwaltsvereins hat inzwischen gegenüber RA Tank eine Unterlassungserklärung wegen seiner Äußerungen abgegeben.