Verluste bei Betriebsrente – Arbeitgeber haftet

Dieser Link
http://www.arbg.bayern.de/lagm/Volltext/4Sa1152-06.htm

dürfte in den nächsten Tagen höchste Popularität erhalten, und zwar insbesondere bei Arbeitgebern, Versicherern und Vermittlern.

Dieser Link führt zum Volltext des aktuellen Urteils des Landesarbeitsgerichtes München mit dem Aktenzeichen 4 Sa 1152/06 (Revision zugelassen).

Um es mal vereinfacht zusammenzufassen:

Für zahlreiche Betriebe könnten die in den vergangenen Jahren massenhaft abgeschlossenen Betriebsrenten zur Zeitbombe werden. Denn der Arbeitgeber muss laut diesem Urteil dafür gerade stehen, wenn Arbeitnehmer wegen der üblichen Provisions-Verrechungspraxis Verluste erleiden. Im konkreten Fall muss der Arbeitgeber rund 6.000 Euro nachzahlen.

Mit vielen Betriebsrenten per Entgeltumwandlung ist es wie bislang mit privaten Kapitallebens- oder Rentenversicherungen. Die gesamten Abschlusskosten, resultierend vor allem aus den Provisionen, werden dem Vertragskonto gleich zu Beginn belastet. Die ersten Jahre zahlt der Kunde mit seinen Prämien praktisch nur für den Abschluss. Steigt er nach ein paar Jahren aus, ist ein Grossteil des Geldes weg. „Zillmerung“ nennt man das.

So war das in diesem Fall auch: Die Arbeitnehmerin hatte insgesamt per Entgeltumwandlung 6230 Euro eingezahlt – und sollte nur 639 Euro zurückbekommen. Das Landgericht München betrachtet die gesamte Entgeltumwandlung als unwirksam, weil sie gegen eine zentrale Vorschrift des Betriebsrentengesetzes verstoße. Urteilsauszug:

Nach dieser gesetzlichen Regelung muss bereits eine im Wege der Gehaltsumwandlung begründete Versorgungsanwartschaft dem umgewandelten Arbeitsentgelt objektiv wertgleich – also der Wert der Versorgungszusage und das eingesetzte Arbeitsentgelt (hier 178,– € (brutto) monatlich) gleich„wertig“ – sein. Gezillmerte Versicherungsverträge genügen diesen Erfordernissen grundsätzlich – jedenfalls bei Verteilung der Abschlusskosten auf einen kürzeren, etwa zehn Jahre unterschreitenden, Zeitraum wie hier, was deshalb offen bleiben kann – nicht.

Das Landesarbeitsgericht München hält es also offenbar für notwendig, dass die Abschlusskosten auf mindestens 10 Jahre verteilt werden. Das würde die Verluste bei einem vorzeitigen Ausstieg erheblich lindern. Sorgt der Arbeitgeber dafür nicht, muss er nachzahlen.

Ein vergleichbares Urteil gab es nach meiner Kenntnis bislang nur vom Arbeitsgericht Stuttgart (Az: 19 Ca 3152/04, rechtskräftig).

Die Chancen für den Betrieb in der Revision dürften mau sein, denn der Vorsitzende Richter des für Betriebsrenten zuständigen dritten Senats beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat bereits vor gut einem Jahr das Thema ähnlich gesehen wie jetzt das Landesarbeitsgericht München. (vgl. Finblog vom 13. Juli 2006).

Pudelschaf

Noch etwas Trivia zum Feierabend:

Die massiven Wasserprobleme Australiens geistern nun schon eine ganze Weile durch die Medienwelt, gerade auch die Auswirkungen auf die Landwirtschaft und Viehzucht sind immens.

Erste kreative Ideen wie etwa Adopt a sheep versuchen, die finanziellen Probleme zumindest zu lindern. Über meinen ganz persönlichen Favorit, wie man mit australischen Schafen Geld macht, berichtet aber heute der Sydney Morning Herald: Einfach die Schafe als Pudel deklarieren und in Japan verkaufen.

Update: Urban Legend. Siehe z.B. hier oder in den Kommentaren.

Justizstreit um Babyklappe wird schärfer

Der interne Streit der Justiz in Wuppertal um die Strafbarkeit des Projekts „Babyklappe“ dort hat sich verschärft. Die Staatsanwaltschaft hat in einem Schriftsatz den Amtsrichter heftig angegriffen, der den Strafverfolgern einen Beschluss zur Durchsuchung beim Jugendamt verweigert hatte. Von dem will, wie berichtet, die Staatsanwaltschaft die Personalien einer Mutter, die ihr Kind in die Babyklappe gelegt und sich damit strafbar gemacht hatte.
In ihrer Attacke bezeichnet die Staatsanwaltschaft die Entscheidung des Richters in „vielfacher Hinsicht“ als „rechtswidrig“ und hebt sogar heraus, er könne sich selbst wegen einer Strafvereitelung im Amt strafbar gemacht haben. Schließlich habe er einen Anfangsverdacht gegen die Mutter wegen Personenstandsfälschung und Unterhaltsentzug „ausdrücklich bejaht“, dann aber „die gesetzlich gebotene und zulässige Durchsuchungsanordnung“ mit „diffusen Begründungen“ abgelehnt. Die Abwägung der Rechtsgüter sei „schief“.
Der Amtsrichter hatte in seiner Entscheidung vorweg genommen, die Schuld der Mutter könne gering sein – eine Durchsuchung beim Jugendamt nach ihren Personalien sei deswegen unverhältnismäßig. Das sei, so kontert die Staatsanwaltschaft gereizt, eine unzulässige „vorweggenommene Beweiswürdigung“. Außerdem nehme der Richter die Babyklappe einseitig in Schutz, übersehe aber schlicht das Recht des Kindes „auf Kenntnis seiner eigenen Abstammung“. Über die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft soll die 3. Strafkammer des Landgerichts Wuppertal entscheiden. (pbd)

„Online-Durchsuchungen längst Usus“

Golem.de berichtet:

Auf Antrag der FDP hat die Bundesregierung in einer Sitzung des Innenausschusses zugegeben, dass Online-Durchsuchungen von Computern durch Nachrichtendienste des Bundes bereits seit 2005 auf der Rechtsgrundlage einer „Dienstvorschrift“ vom ehemaligen Innenminister Otto Schily (SPD) stattfinden würden. Die Bundestagsfraktionen von FDP und Grünen reagierte mit scharfer Kritik und wirft den Verantwortlichen eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung vor.

Mehr:
http://www.golem.de/0704/51904.html

Vorratsdatenspeicherung bereits 15 Monate früher

Wie die Berliner Zeitung heute berichtet, soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden, dass der bisher geplante zeitlich gestaffelte Start (Telefonie ab 1. Januar 2008, Internet-Kommunikation ab März 2009) nun hinfällig ist. Stattdessen soll das gesamte Paket bereits zum 1. Januar 2008 starten – die Provider, die sowohl den finanziellen als auch organisatorischen Aufwand finanzieren müssen, bezeichnen diese Zeitvorgabe als vollständig unrealistisch.

Böse Zungen könnten nun natürlich behaupten, dass diese Hetze dazu dienen soll, die Bevölkerung vor vollendete Tatsachen zu stellen, denn nur wenigen ist klar, was diese Vorratsdatenspeicherung denn konkret bedeutet.

Im Klartext heisst das:

  • Deine Telefon- bzw. Handynummer, die im Falle von VoIP die SIP-Nummer wäre und die aller Freunde und Freundinnen, Bekannten, Arbeitskollegen, Schul- und Studienfreunde und anderer Personen, mit denen Du per Telefon, Handy und VoIP sprichst und zum Beispiel SMS austauschst. Benutzt Du VoIP, auch Deine jeweilige IP-Adresse.
  • Wann und wie lange Du mit Deinen Kontakten kommunizierst.
  • Welche Übermittlungsdienste Deines Telefonieanbieters Du benutzt.
  • Deinen ungefähren Aufenthalt und den Deiner Kontakte über die Funkzellen, wenn Du mit dem Handy unterwegs bist.
  • Die IMSI und IMEI Nummern der verwendeten Handys
  • Deine E-Mail und IP Adresse sowie Kunden- und Kontendaten bei E-Mail Dienstenanbietern, die E-Mail Adresse aller Empfänger, an die Du E-Mails versendest.
  • Jeweils wann und wie lange Du E-Mails versendest
  • Generell immer die IP Adressen, die Dir von Deinem Internetzugangsprovider zugeteilt werden
  • Wann und wie lange Du über Deinen Internetzugangsprovider ins Internet gehst
  • (Zitat: Kai Raven).

    Zugriff auf diese Daten haben die Ermittlungsbehörden und Geheimdienste – gespeichert werden die Daten für die Dauer von 6 Monaten.

    ‚Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte gestern die gesamten Pläne für die Vorratsdatenspeicherung als Dammbruch. Verdachtslose Speicherung führe „zu beispiellosen Sammlungen sensibler personenbezogener Daten ganz überwiegend unverdächtiger Personen“‚, so die Berliner Zeitung weiter.

    Hinzu kommt, dass hier eine Infrastruktur aufgebaut wird, die faktisch Deutschland- bzw EU-Weit den kompletten Zugriff auf Internet- und Telefonie-Infrastruktur bedeutet. So etwas wird Begehrlichkeiten wecken, sowohl im Hinblick auf die immer wiederkehrenden Zensurdiskussionen als auch auf eine weitergehende Überwachung. Eine entsprechende Salamitaktik ist inzwischen ja leider üblich, wie beispielsweise die Diskussion um die Daten auf dem Reisepass oder Nutzung der Mautbrücken zu Strafverfolgungszwecken zeigt.

    Frist bei Amazon-Gutscheinen ungültig

    Geschenk-Gutscheine von Amazon Deutschland sind bislang nach einem Jahr verfallen. Diese Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat das Landgericht München I für unwirksam erklärt (Az: 12 O 22084/06, noch nicht rechtskräftig). Der Grund: Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt mindestens drei Jahre (§ 195 BGB). Eine derart erhebliche Abweichung durch die AGB sei unangemessen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
    Aus der Pressemitteilung des Landgerichtes:

    Nach den gesetzlichen Bestimmungen würde der Anspruch aus dem Gutschein nämlich erst nach drei Jahren verjähren.
    Diese Abweichung ist nach Ansicht der 12. Zivilkammer unangemessen. Das Hauptargument des Versandhändlers diesbezüglich überzeugte das Gericht nicht. „Amazon.de“ hatte ausgeführt, dass durch die lange Verwaltung der Gutscheinkonten und die notwendige Bilanzierung der Gutscheine ein erheblicher Verwaltungsaufwand entstünde, der durch die zeitliche Begrenzung eingeschränkt werden solle.
    Diesen erheblichen Aufwand konnte das Gericht allerdings nicht sehen. Nachdem ohnehin ein Großteil der Gutscheine innerhalb der ersten Monate eingelöst würde, sei ein unzumutbarer Aufwand für den Versandhändler nicht ersichtlich. Auch gehe es nicht an, dass „Amazon.de“ einerseits Zinsen aus den noch nicht eingelösten Beträgen ziehen kann und andererseits dann von den verfallenen Beträgen profitiert.
    Es überwiegen nach Ansicht der Kammer daher die Interessen der Verbraucher an einer möglichst langen Gültigkeit der Gutscheine. Diese Interessenabwägung führt zu einer Unwirksamkeit der AGB.

    Mit diesem Urteil entspricht das Landgericht München I der Rechtsprechung zu sonstigen Geschenk-Gutscheinen, die etwa zu Weihnachten verschenkt werden.

    Werbe-Anrufe im Visier der Politik

    Unerbetene Werbeanrufe sind ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) – doch das kratzt aggressiv werbende Firmen meist wenig. Den Anruf zu beweisen ist wegen unterdrückten Telefonnummern schwierig, die möglichen Folgen für den Werber sind ohnehin gering. Laut einem Bericht im „Tagesspiegel“ halten einige Politiker nun strengere Vorschriften für sinnvoll:

    Das Verbraucherschutzministerium will erreichen, dass Anrufer ihre Nummern nicht länger unterdrücken können. Die Grünen wollen Firmen per Gesetz Bußgelder bis zu 50 000 Euro aufbrummen. Die Union – Julia Klöckner, Fraktionsvize Wolfgang Bosbach und Rechtspolitiker Günter Krings – hat das Bundesjustizministerium aufgefordert, mögliche Schritte zu prüfen. „Schon der erste Verstoß muss zu spürbaren Einbußen bei den Unternehmen führen“, fordert Klöckner. Verträge, die den Verbrauchern am Telefon untergeschoben werden, sollen unwirksam sein.

    Mehr hier:
    http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/archiv/22.04.2007/3217612.asp

    Wenig Verständnis habe ich bei diesem Thema für Finanzvermittler, etwa aus der Versicherungsbranche, die die Kundenberatung in Gefahr sehen und sich fragen, „wie bei der Rechtsprechung Makler und Versicherungsvermittler noch arbeiten sollen“.
    Anrufe zu laufenden Verträgen sind durchaus zulässig, etwa wenn es um die Schadenregulierung geht.
    Und ansonsten, wenn etwa die neue Rentenversicherung präsentiert werden soll, kann das m.E. genauso per Brief geschehen.

    Suspect Nation

    Gleich noch ein Filmtipp – wenn auch nicht eingebettet:

    Die Dokumentation „Suspect Nation“ berichtet über die heute allgegenwärtige Überwachung im Vereinigten Königreich. Der Journalist Henry Porter führt durch den endlosen Dschungel an Kameras und sonstigen Überwachungstechnologien, die in den Jahren der Blair-Regierung Schritt für Schritt aufgebaut wurde. Aus einem ehemaligen freien Land ohne Personenregistrierung ist die bestüberwachteste Zone der Welt geworden.

    Gerade im Hinblick auf die weltweite Tendenz der immer stärkeren öffentlichen Überwachung ein interessanter Film. Anseh-Tipp, wie auch bei vielen weiteren der auf Chaosradio.ccc.de zusammengetragenen Filmschnippsel.

    Innovation hier und now

    Gab es im Lawblog eigentlich schon mal ein Video?
    Ich glaube nicht. Also wird es Zeit. Das Video hier ist genau richtig für jene, die nach dem Wochenende durchhängen und etwas Anschub brauchen, um in Schwung zu kommen.
    Der Typ spielt sehr flott. Warum er für das Classic-Metal-Dideldi bei You Tube bislang fast 55.000 Kommentare gekriegt hat, ist mir nicht ganz klar. So was haben z.B. Yngwie J. Malmsteen aus Stockholm oder Dirk Rampoldt aus Düsseldorf schon vor vielen Jahren gemacht. Rampoldt würde wahrscheinlich sagen: „Das muss viel präziser gespielt werden!“
    Egal, ob im Takt oder nicht – für den Wochenauftakt absolut hörenswert.

    Siegburger Folteropfer: Mutter will Geld vom Land NRW

    Die 54-jährige Marianne H. aus dem Bergischen Land hat ihren Sohn Hermann 21 Jahre nach dessen Geburt im Gefängnis von Siegburg verloren. Dort wurde er, wie berichtet, in der Nacht zum 12. November vorigen Jahres von drei Mithäftlingen in der gemeinschaftlichen Zelle grausam gequält und schließlich getötet.
    Gegen das Trio hat vor fünf Tagen die Staatsanwalt Bonn ihre Anklage wegen Mordes erhoben. Doch Marianne M. sieht auch eine Verantwortung des Landes: „Hermann starb unter hoheitlicher Obhut“. Deswegen fordert sie Schadensersatz, der aber vom zuständigen Justizministerium bislang abgelehnt wird. „Wären wir in den USA, käme eine Millionenforderung auf das Land zu“, so schätzt es Ulrich Rimmel, der Anwalt der Mutter.
    Er rügt das Verhalten der Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU). Die wollte seiner Mandantin zwar eine Anteilnahme aussprechen, aber keine Verantwortung übernehmen. Er wollte bei Gesprächen dabei sein, sei aber, so behauptet der Anwalt, vom Justizministerium zweimal ausgeladen worden.
    Ministeriumssprecher Ulrich Hermanski widerspricht: „Herrn Rimmel wurden zwei Termine genannt, beide haben ihm nicht gepasst“. Zudem habe der Anwalt zur Bedingung gemacht, auch über Geld zu sprechen – also finanzielle Forderungen zu stellen. Weil das Ministerium ablehnte, gab es bis heute keinen persönlichen Kontakt zwischen der Ministerin und der Mutter. Anwalt Rimmel denkt jetzt an eine Amtshaftungsklage gegen das Land und dabei an einen fünfstelligen Betrag: „Der Sohn meiner Mandantin ist unter der Aufsicht von Landesbediensteten gequält und getötet worden!“ (pbd)

    Hinweis: Urheber dieses Beitrages ist das Pressebüro Düsseldorf (pbd). Ich habe den Text lediglich mit meinem Account reingestellt und erscheine jetzt irrtümlicherweise als Autor. Ich weiß aber nicht, wie man das für ein einzelnes Posting ändert. AK

    Reisepass mit Fingerabdrücken

    Fast schon untergegangen in der Diskussion um den Direktzugriff auf alle Pass- und Ausweisbilder:

    In Potsdam läuft bereits der erste Feldversuch zur Erfassung von Fingerabdrücken im Reisepass. Ab November 2007 werden dann, ein Einverständnis des Bundespräsidenten zum neuen Passgesetz vorausgesetzt, neben dem Foto auch die Fingerabdrücke der beiden Zeigefinger auf dem RFID-Chip im Reisepass gespeichert.

    Offen bleibt die Frage, ab wann dann der Forderung nach Direktzugriff auf diese Fingerabdrücke nachgegeben wird.

    Erst Zahlen, dann zahlen

    Lebensversicherer müssen zahlreichen Kunden gekündigter Lebensversicherungen einen Nachschlag zahlen (Folge eines BGH-Uteil) – und sie müssen den Ex-Kunden genau sagen, wie sich der Nachschlag berechnet.
    Ein schlichtes „stimmt so“ reicht nicht. So hat jedenfalls u.a. das Landgericht München I (Az. 31 S 8182/06) entschieden.

    Focus Online berichtet über das Urteil und bringt zugleich umfassende Infos, welche Ex-Kunden von Lebensversicherungen von der „Nachschlag-Rechtsprechung“ profitieren können.

    In Österreich gibt es übrigens mittlerweile eine vergleichbare Situation: Der
    Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat vor kurzem geurteilt, dass die so genannten Rückkaufswert-Regeln von Lebensversicherern gesetzwidrig sind , wenn sie nicht deutlich auf die Nachteile bei einem vorzeitigen Ausstieg hinweisen. Mehr dazu hier.