Gratis-Fuhrpark aus München

„Grün reden, schnell fahren“. Unter diesem Titel berichtet der Tagesspiegel, der Grünen-Bundesvorstand lasse sich in zwei 530er BMW-Limousinen mit Dieselantrieb zu Terminen fahren. Die Wagen hätten rund 200 PS und schafften 240 Stundenkilometer.

Noch interessanter als das Weinsaufen der Wasserprediger ist die Information, BMW stelle den Grünen die Fahrzeuge als „Parteispenden“ zur Verfügung. Dass die anderen Parteien sich den Fuhrpark von BMW ausstaffieren lassen, hatte ich schon mal gehört. Aber dass auch die Grünen sich so aushalten lassen, dürfte eine neue Entwicklung sein. In die Spendenaufstellung der Wikipedia, die auf Veröffentlichungen des Bundestags beruht, wird es die freundliche Gabe aus München wohl nicht schaffen; vom Bundestag veröffentlicht werden müssen nur Spenden über 50.000 €.

(Link gefunden bei wirres.net)

Knast oder Karneval

Wenn gegen Mandanten ein Haftbefehl beantragt wird, rufe ich bei der Geschäftsstelle des Ermittlungsrichters an. Die Herren dort notieren meine Telefonnummer und sagen rechtzeitig vorher Bescheid, damit ich zum Amtsgericht fahren kann. Das ist sehr nett und erspart endlose Warterei auf dem Gerichtsflur.

Meine Ankündigung, dass da heute nach Auskunft der Polizei noch jemand vorgeführt werden soll, stieß allerdings auf gebremste Begeisterung: „Ist das denn sicher?“

Ich kann das gut verstehen. Das Amtsgericht liegt in der Altstadt. Da will man heute entweder schnell flüchten. Oder sich in den Trubel stürzen. Ich für meinen Teil werde nach dem Vorführtermin möglichst schnell das Weite suchen.

Mit Mandant, idealerweise.

USA: Erzwungene Aussagen, Zeugen vom Hörensagen

US-Präsident George Bush hat nun die Sondertribunale eingerichtet, die „feindliche, ausländische Kämpfer“ aburteilen sollen.

Angeklagte dürfen nicht nur zum Tode verurteilt werden. Es ist auch möglich, sie mit Hilfe indirekter Zeugenaussagen und erzwungener Aussagen zu „überführen“. Die FAZ berichtet, das entsetze amerikanischen Abgeordnete und die Anwälten der Beschuldigten.

Nicht nur die.

Partner von Beamten fühlen sich benachteiligt

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Die vor dem Standesamt eingetragene Lebenspartnerschaft zweier Menschen gleichen Geschlechts ist rechtlich noch immer umstritten. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg (AZ: 2 K 4145/06); es hat dem Lebenspartner eines Beamten bereits vor dessen Tod die Pension verweigert. Das noch nicht rechtskräftige Urteil löste beim Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) Zorn aus.

Arnulf Sensenbrenner, der Sprecher des NRW-Landesverbandes sagte gestern: „Die Hinterbliebenenversorgung für eingetragene Lebenspartner ist nur für Arbeiter und Angestellte geregelt. Für Partner, die mit einem Beamten leben, gibt es aber keine Pension“. Das sei ungerecht und nicht nachvollziehbar.

Für die Arnsberger Richter schon: Das Beamtenversorgungsgesetz, sagen sie, begünstigt die Ehe gegenüber anderen Lebensgemeinschaften – und so was sei „mit dem höherrangigen Recht vereinbar“. LSVD-Sprecher Sensenbrenner hält dagegen: „Das Urteil dokumentiert einmal mehr die nicht länger hinnehmbare Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern“. Bei gleichen Pflichten müsse es auch gleiche Rechte geben.

So hatte es auch das Bundesarbeitsgericht vor vier Jahren gesehen (AZ: 6 AZR 101/03). Und einem homosexuellen Krankenpfleger in Remscheid einen „Verheiratetenzuschlag“ zugesprochen: Auch die eingetragene Lebenspartnerschaft bedeute einen „neuen Familienstand“, hieß es. Im selben Jahr aber entschied das Bundessozialgericht Kassel, dass eingetragene Lebenspartner keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben (AZ: B 4 RA 29/03). Nach dem Gesetz sei diese Art Rente klar etwa auf Ehegatten beschränkt.

LSVD-Sprecher Sensenbrenner: „Wir fordern den Gesetzgeber auf, tätig zu werden und endlich dafür Sorge zu tragen, dass Lesben und Schwule eine faire Behandlung erfahren. Alles andere steht einem modernen, demokratischen Gemeinwesen nicht gut zu Gesicht.“ (pbd)

Ein ähnliches Urteil des Bundesgerichtshofs

An der Lavalampe

Ich mache ja auch Außendienst. Zum Beispiel im Puff. Der höherrangige Justizbedienstete, dem ich heute an der Lavalampe begegnet bin, hatte dagegen anscheinend seinen freien Tag. Da muss er mich natürlich nicht erkennen und grüßen.

Aber schau her, er war ausgerechnet bei meiner Mandantin drin. Nein, habe ich ihr erklärt, ich wüsste nichts von einer Schweigepflicht für Nutten. Das war ein amüsantes Gespräch, bevor wir dann zur Sache kamen.

Zum Glück ist ein Gericht kein Atomkraftwerk

Über zwei Monate lang waren, wie berichtet, beim Landgericht Dortmund die Akten im Korruptionsverfahren um den ehemaligen Wuppertaler Oberbürgerbürger Hans Krehmendahl (SPD) verschollen – jetzt sind sie doch noch bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal angekommen. Das bestätigte gestern Behördensprecher Alfons Grevener auf Anfrage.

Annedore Flüchter, die Sprecherin des Landgerichts Dortmund, erklärte: „Die Akten sollten am 6. Dezember vorigen Jahres nach Wuppertal verschickt werden, sind dann aber mutmaßlich an die Staatsanwaltschaft Dortmund gegangen“. Dort habe man wohl den Irrtum lange Zeit nicht entdeckt. Vor fünf Tagen dann seien die Akten an die richtige Anschrift geschickt worden.

Aus der Staatsanwaltschaft Wuppertal verlautete indessen, ein im Oktober vorigen Jahres beanstandeter Formfehler sei noch immer nicht behoben worden. Deswegen müsse man vor einer Revision gegen den Freispruch des Landgerichts Dortmund die Akten noch einmal dorthin schicken. Deren Sprecherin Flüchter sagte auf die Frage, wie künftig solche Übermittlungsfehler verhindert werden können: „Das ist alles ärgerlich. Wir werden aber nicht nach den Ursache suchen, dafür haben wir keine menschlichen Ressourcen!“ (pbd)

Billige Mietkassetten

Der bayerische Gesetzentwurf zum Verbot von Killerspielen soll weitreichende Einschränkungen mit sich bringen. Auf eine eher merkwürdige weist Spiegel online hin: Der Verleih von Pornofilmen wäre in Videotheken künftig untersagt – auch an Erwachsene.

Die bayerische Staatsregierung soll in der Antragsbegründung so argumentieren:

„Es ist durchaus gängige Praxis, dass sich erwachsene beziehungsweise heranwachsende Personen mit billigen Mietkassetten beziehungsweise DVDs versorgen und diese an ihre noch nicht volljährigen Freunde weitergeben oder ihnen vorführen“. Dies habe dazu geführt, „dass heute schon viele Kinder und Jugendliche mit Porno-, Horror- und Gewaltdarstellungen konfrontiert werden“. Ein höherer Kaufpreis sei „zumindest eine gewisse Hürde für den Erwerb jugendgefährdender und indizierter Medien“.

Mit der gleichen Folgerichtigkeit muss man auch Mietwagen verbieten. Ich kann da von einem erschütternden Fall aus meiner Praxis berichten. Ein 20-Jähriger hat sich einen Wagen gemietet – und seinen 17-jährigen Cousin fahren lassen. Hammerunfall. Da würde ich als Minister gleich ganz hektisch werden und dem Jugendschutz knallhart den Vorrang geben.

Außerdem, mal unter uns: Scheiß auf die Freiheit, danach krakeelen sowieso nur Onanisten, Freizügigkeitsfanatiker und Grundgesetzleser.

Kein Grund weiterhin, schon auf halber Strecke stehen zu bleiben. Ein Verleihverbot reicht weder für Pornos noch für Mordwerkzeuge auf vier Rädern aus. Wir brauchen auch Mindestverkaufspreise, um die Hürde möglichst hoch zu setzen. Unter dreißigtausend Euro sollte ein Fiat Panda definitiv nicht zu haben sein.

Justiert

Mit dem „Justieren“ des Kilometerzählers ist es heute nicht getan. Das wusste der Verkäufer einer noblen Karosse offensichtlich nicht. Denn die im Steuergerät gespeicherte „Ölwechseltabelle“ und die „Schadenshistorie“ weisen übereinstimmend schon für November 2005 eine Laufleistung von 270.000 Kilometern auf.

Im Oktober 2006 wurde der Wagen dann mit angeblichen 165.000 Kilometern verkauft. Bin mal gespannt, was für eine Erklärung es dafür gibt. Den Glauben an reibungslose Rückabwicklungen habe ich jedenfalls schon lange verloren.

Nur für Neukunden

An jeder Ecke kriegt man ordentliche Zinsen für Tagesgeld. Einzige Voraussetzung: Man darf bisher nicht Kunde des Geldhauses sein, schon gar kein langjähriger und womöglich auch noch guter.

Echt geniales Marketing.

Anwälte gegen Staats-Hacking

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Forderung des Bundesinnenministers, verdeckte Online-Durchsuchungen gesetzlich zu erlauben, ab. Die Politik ist aufgefordert, Grundrechtswerte zu vermitteln – nicht aber zu missachten. Insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird aber ausgehöhlt, wenn Persönlichkeit und Intimität der Bürger zur Disposition gestellt werden. Dies ist der Fall, wenn heimlich und ohne weiteres auf private Daten Zugriff genommen werden darf.

„Staats-Hacking darf nicht legitimiert werden“, so Rechtsanwältin Dr. Heide Sandkuhl, Vorsitzende des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht des DAV. Bereits im Jahr 2004 hat das Bundesverfassungsgericht die akustische Wohnraumüberwachung partiell für verfassungswidrig erklärt und klargestellt, dass Strafverfolger nicht in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung eingreifen dürfen. Hieran müssen sich alle Forderungen messen lassen, die eine heimliche Online-Durchsuchung geregelt wissen wollen.

Pressemitteilung

Mit den Füßen nach vorne

Mandanten teilen mir mit, ihr Prozessgegner werde gerade mit beiden Füßen nach vorne aus der Wohnung getragen. Der Nachbar soll schon zwei Wochen tot in der Wohnung gelegen haben.

Damit ist das Verfahren unterbrochen (§ 239 Zivilprozessordnung). Es ging um Unterlassungsansprüche. Also liegt es nicht nahe, den Prozess in der Sache fortzusetzen. Sofern es Erben gibt, könnten wir mit denen noch über die Kosten streiten.

Aber auch nur, sofern die Rechtsschutzversicherung darauf besteht.

Hausrecht im Forum

Das Landgericht München hat ein „virtuelles Hausrecht“ für Forenbetreiber bestätigt. Der Heise Zeitschriften Verlag setzte sich damit gegen einen User des heise-Forums durch. Der Verlag hatte dem Nutzer nach etlichen Störungen weitere Beiträge untersagt. Dennoch meldete sich der Betreffende unter anderen Identitäten erneut an und schrieb weiter.

Das Gericht ist der Ansicht, Forenbetreiber und Nutzer schlössen einen Vertrag. Mit entsprechenden Rechten und Pflichten, wie sie zum Beispiel in den Forenregeln festgelegt sind. Der Forenbetreiber habe das Recht, diesen Vertrag zu kündigen.

Der Gegner des Heise Verlags hatte bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben. Das Gericht musste nur noch über die Verfahrenskosten entscheiden.

Näheres bei heise online.

Müüüüde

Die Mitarbeiter an der Sicherheitsschleuse des Amtsgerichts blinzeln in die Sonne. „Verbürgen Sie sich für Ihren Mandanten?“ fragt mich einer.

Das wirft Fragen auf:

1. Ist es schon Parteiverrat, wenn ich „nein“ sage?

2. Ahnen die Beamten eigentlich, welcher Belastungsprobe sie das Mandatsverhältnis aussetzen?

3. Rettet es ihren Kopf, wenn großmütig durchgewunkener Auftraggeber Richter oder Staatsanwälte metzelt?

4. Habe ich eine Zahnbürste dabei?

Heute noch nicht jeck

In der Kantine des Landgerichts Aachen schmückt das Personal gerade für Altweiber. Die Justizbediensteten an den Tischen tragen allerdings Montagsmiene.

Im Hauptverhandlungstermin ab 11.30 Uhr ist hoffentlich nicht mit jecken Vorkommnissen zu rechnen. Geständnis gegen Bewährung. Das kommt häufig doch besser als markante Auftritte in der Bütt, jedenfalls vom Ergebnis her gesehen.