Endlich Ruhe

Wenn man einem Inkassobüro mit einem Kontoauszug nachweist, dass der Mandant die Hauptforderung längst bezahlt hat und zwar innerhalb der Zahlungsfrist, welche Reaktion sollte man erwarten? Also, ich rechne ungefähr mit so etwas: „… bedauern wir das Versehen. Die Angelegenheit ist damit erledigt.“

Tatsächlich kommt aber eine „letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung“ – und zwar direkt an den Mandanten. Kein Wort dazu, ob man die Zahlung gecheckt hat.

Ich versuche es also telefonisch. Beim Inkassodienst erreiche ich nur eine Warteschleife. Ich klingele beim Versandhaus an, bei dem mein Mandant bestellt hat. Zügig lande ich in der Buchhaltung. „Nein, das Geld ist da. Wir haben dem Inkassodienst auch mitgeteilt, dass die Sache gestoppt werden soll. Das war vor anderthalb Monaten.“

Könnte es sein, dass ein gewisser Prozentsatz entnervter Kunden ein zweites Mal zahlt, nur um endlich Ruhe zu haben? In diesen Fällen wäre es interessant zu wissen, was der Inkassodienst mit dem Geld macht.

Keine Erklärung

Wenn in Zivilsachen nichts anderes vereinbart ist, rechnet der Anwalt nach dem Gegenstandswert ab. Das bringt mitunter ein merkwürdiges Verhältnis von Leistung und Gegenleistung mit sich.

So haben wir für eine Mandantin um 2.727,00 € prozessiert. Das bedeutete Besprechungen, Schriftsätze und einen Gerichtstermin. Also ordentlich Arbeit und Fahrerei. Dafür kriegten wir 571,30 € brutto.

Bei der Klagesumme handelte es sich um monatliche Beträge. Nach dem gewonnen Prozess waren auch noch die Restraten fällig. Insgesamt 8.181,00 €. Da mir nicht einfiel, was der Gegner hierzu noch einwenden konnte, forderte ich ihn auf, den Rest zu zahlen. Was er dann auch tat. Ein Schreiben, etwas Geplänkel am Telefon, das war es.

Die Anwaltskosten für diesen zweiten, im Vergleich zum Prozess deutlich weniger aufwendigen Teil beliefen sich auf 700,29 €.

Eine Erklärung für dieses System gebe ich jetzt nicht. Ich habe nämlich keine.

Zu wenige Mordakten: Richter satteln um

Weil in Düsseldorf zu wenig gemordet wird, müssen sich einige Richter künftig mit weniger aufsehenerregenden Fällen beschäftigen. Eine der beiden Schwurgerichtskammern wird dicht gemacht. Die Richter sollen künftig Kollegen unter die Arme greifen, berichtet die Westdeutsche Zeitung.

Einen dauerhaften Trend beim Rückgang der Tötungsdelikte kann man aber nicht ausmachen. Die Staatsanwaltschaft spricht von „üblichen Wellenbewegungen“. Dafür spricht, dass im Düsseldorfer Umland nach wie vor ordentlich (Krefeld) oder sogar mehr getötet wird (Mönchengladbach).

Touristen sind auch mal blau

Deutsche Reiseunternehmen müssen sich bei ausländischen Vertragshotels selbst um die Höhe einer Balkonbrüstung kümmern: Weil eine zu niedrig war, stürzte ein Urlauber aus dem dritten Stock einer türkischen Unterkunft – die Witwe bekam deshalb jetzt vom Oberlandesgericht Köln (OLG) ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.500 Euro und die Beerdigungskosten zugesprochen.

In seinem Urteil (AZ 16 U 40/06) betonte der 16. Zivilsenat, der Reiseveranstalter müsse sich „immer selbst davon überzeugen, dass von sicherheitsrelevanten Anlagen und Einrichtungen keine Gefahren für die von ihm unterzubringenden Hotelgäste ausgehen“.

Das Unternehmen hatte sich vergeblich auf das türkische Baurecht und die genehmigte Brüstungshöhe von 56 Zentimetern berufen. Das OLG hielt dagegen, nach deutschen Bauvorschriften sei eine vergleichbare Balkonfläche mit einer Brüstung von mindestens 90 Zentimetern Höhe zu versehen.

Den Einwand des Unternehmens, der Urlauber sei alkoholisiert gewesen, bügelte das Gericht nahezu süffisant ab. Damit könne der Ursachenzusammenhang nicht entkräftet werden. Eine ausreichend hohe Balkonbrüstung habe auch den Zweck, solche Gleichgewichtsstörungen aufzufangen, die aufgrund einer leichten bis mittleren Alkoholisierung entstehen. Dies gelte gerade im Urlaub, wo Alkoholkonsum erstens zum normalen Verhalten der Reisenden gehöre, das zweitens „durch Einrichtungen wie Hotelbars noch gefördert werde“. (pbd)

I heart Finanzamt

Auch beim Finanzamt arbeiten nette Menschen. Mein Sachbearbeiter zum Beispiel. Der hat mir den Verspätungszuschlag auf die Einkommenssteuer 2004 in Höhe von 1.070 € erlassen. Meine Steuerberaterin hatte höflich beantragt, die Strafe fürs Trödeln niederzuschlagen. Gleichzeitig bat sie mich aber, keine großen Hoffnungen zu hegen. Normalerweise kenne das Finanzamt mit so Leuten wie mir keine Gnade.

Alles Vorurteile, wie man sieht.

Abo-Fallen: nichts als heiße Luft

Die Gebrüder Schmidtlein und ihre unzähligen Nachahmer versuchen, mit Abo-Seiten im Internet Geld zu verdienen. Dabei schrecken sie und ihre Mahnanwälte auch nicht davor zurück, Druck auf vermeintliche Kunden auszuüben. So wird gern mit Strafanzeigen gedroht.

Welche Risiken bestehen wirklich, wenn man in die Abofalle getappt ist (oder der Anbieter dies zumindest behauptet)?

verbraucherrechtliches antwortet umfassend auf die wichtigsten Fragen.

In Rage geredet

Stellungnahme eines Arbeitnehmers zu einer „Besprechung“ mit seinem Vorgesetzten:

Als wir uns dann in Rage geredet hatten, habe ich ihm gesagt, dass wir ja rausgehen könnten. Ich habe ihm aber keine Prügel oder Schläge angeboten.

Was wollte er draußen? Dazu leider kein Wort.

Die rote Akte

Der Vorsitzende Richter musste telefonieren. Um die Wartezeit zu überbrücken, stellte ich mich in den Flur des Landgerichts. Und beobachtete, wie ein Anwalt das WC auf der Halbetage im Übergang zum Hochhaus betrat. Er trug eine rote Akte unter dem Arm.

Nach immerhin 15 Sekunden kam der Anwalt wieder raus. Er hatte keine rote Akte mehr unter dem Arm. Ich nehme an, er spazierte gemütlich zu seinem Gerichtstermin. Weiß es aber nicht, weil er am Ende des Flurs um die Ecke bog.

Das Telefonat des Vorsitzenden dauerte. Ich plauderte in der Zwischenzeit mit zwei Pressevertretern und einem vorbeihastenden Anwalt. Keine Ahnung, warum jemand zu einem Termin rennt, wenn er auf dem Weg Zeit hat, ein Zigarettchen zu rauchen und mir zu erzählen, dass ihn seine Kinder nerven, weil sie so unverschämte Wünsche zu Weihnachten haben.

Es waren gut zehn Minuten vergangen, als der erste Anwalt wieder um die Ecke kam. Er betrat das WC. Und kam nach 9 Sekunden wieder raus. Die rote Akte unterm Arm.

Nachträglich ärgerte ich mich ein wenig, dass ich die Akte nicht in der Zwischenzeit „gefunden“ hatte. Dann hätte ich wenigstens eine Erklärung gekriegt. Aber es spricht ja sowieso eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass es nicht die Wahrheit gewesen wäre.

Justiz, sehr angenehm

Dem Richter am Amtsgericht Bonn war es sichtlich unangenehm. Ein Dolmetscher war nicht geladen. Um den Termin zu retten, musste erst einer herbeitelefoniert werden. Ich klopfte auf meine Notebooktasche. „Keine Sorge, ich kann auch im Flur arbeiten.“ Die Staatsanwältin bot mir darauf ihren Büroschlüssel an. Allerdings unter der Bedingung, dass ich ihr einige Akten abarbeite. „Danach schauen Sie dann bitte in meinem Dienstzimmer vorbei“, grinste der Richter.

Der Dolmetscher brauchte eine knappe halbe Stunde. Leider dauerte die Hauptverhandlung dann wider Erwarten doch nur fünf Minuten. Durch eine – auch für mich – überraschende Aussage der Angeklagten stand plötzlich die Zuständigkeit des Gerichts in Frage. Das muss erst geklärt werden. Dann darf ich noch mal anreisen. Kein Problem, wenn beim nächsten Mal wieder so eine angenehme Atmosphäre herrscht.