Olympia-Funktionäre und „kleine Fische“

Der Deutsche Olympische Sportbund nimmt Stellung zur Abmahnung, die er dem Saftblog geschickt hat. In Kommentar Nr. 64 zu diesem Beitrag schreibt Pressesprecher Michael Schirp unter anderem:

Lieber Saftblog, liebe blogosphäre,

wenn einer eine Marke hat, dann kann er was erleben. Da gibt’s Trittbrettfahrer – die gibt’s gar nicht. Wir meinen nicht die Schule, die Sommerspiele ausrichtet. Oder den Gastwirt, der den Olympiaspieß grillt. Vielleicht auch nicht den guten Walther-Saft – aber leider konnten unsere Anwälte das noch nicht beurteilen. Weil sich das Unternehmen noch nicht beim Absender gemeldet hat. Schade, denn sonst hätten sie erfahren, dass es in der Vergangenheit viele Fälle gab, bei denen die Abmahnkosten deutlich gesenkt wurden, weil sich herausgestellt hat, dass es sich um einen “kleinen Fisch” handelte. …

Aber zurück zum Schutz von Markenrechten: Wir schützen unsere Markenrechte gegen Unternehmen – bis hin zu Weltkonzernen – die genau wissen, was sie tun, wenn sie im Windschatten eines Symbols wie den Ringen segeln.

Nun noch etwas zum Thema blog. Wenn ich in einer Zeitung, im TV oder im Internet eine Marke verwende, die mir nicht gehört und abgemahnt werde, dies zu unterlassen, werde ich dies tun. Und sicher nicht sagen, ich stelle die Zeitung ein, ich schließe den Sender, ich nehme ich den blog vom Netz? Schon gar nicht, wenn es sich wie in diesem Fall nicht um ein Presseorgan, sondern um das zentrale Werbe- und Marketing-Tool eines Unternehmens handelt.

Interessant, dass der DOSB Anwälte hat, die einen Sachverhalt erst beurteilen können, nachdem sie die Abmahnung rausgehauen haben und der Gegner bei ihnen zu Kreuze gekrochen ist.

Nun ja, auch anonsten geht das Statement am Kern der Sache vorbei. Vom Abdruck der olympischen Ringe mal abgesehen, worin liegen sie denn, die schrecklichen Verstöße? Der Autor im Saftblog hat sich in meinungs- und auch faktenorientierten Beiträgen ein wenig mit dem olympischen Sprach(fehl)gebrauch auseinandergesetzt. Und sportliche Leistungen sowie den Geist während der Olympischen Spiele als Beispiel für eine vorbildliche Lebenseinstellung dargestellt.

Nach nochmaliger Lektüre des Olympiaschutzgesetzes und einiger bereits ergangener Urteile zu dem Thema meine ich, dass der Walther-Fall an sich eine gute Gelegenheit wäre, dieses skandalöse und wohl auch verfassungswidrige Gesetzesmachwerk in den Orkus zu befördern.

Jedoch kann ich mir aber kaum vorstellen, dass ein Gericht die Beiträge im Saftblog, der ja so was wie eine Firmenzeitung ist, als „unlauter“ im Sinne des § 4 Olympiaschutzgesetz ansehen würde. Die lautere Verwendung der Begriffe ist aber nach wie vor ausdrücklich zugelassen. Die Sache würde es also kaum vors Verfassungsgericht schaffen.

Denn, bringen wir es auf den Punkt, Walther hat sich weder was „Olympisches“ angemaßt noch den Eindruck erweckt, mit den Olympischen Spielen verbandelt zu sein. In den Artikeln wird noch nicht einmal ein werbungsmäßiger Zusammenhang zwischen Walther-Produkten und den Olympischen Spielen hergestellt.

Wenn der Deutsche Olympische Sportbund also meint, hier auf Biegen und Brechen seine Marke „verteidigen“ zu müssen und nicht den Unterschied zwischen zulässiger Berichterstattung bzw. Meinungsäußerung und Reklame erkennt, dürfte er es hier nicht auf das Siegertreppchen schaffen. Aber Leute, die erst mal draufhauen und sich dann Gedanken machen, gelten ja auch gemeinhin nicht als die Verkörperung olympischen Geistes. Der DOSB hätte es deshalb nicht besser verdient.

Lesetipp: Juristische Feinanalyse von RA Arne Trautmann

Neue Strichpersonen

Großes Schilderhängen in Wien: Neben Strichmännchen warnen künftig auch Strichfrauen auf Hinweisschildern und Piktogrammen. Orf.at stellt die neuen Bilder vor.

Den Weg zum Notausgang weist künftig eine Frau mit Stiefeln und wehenden Haaren. Ein Mann mit Baby im Arm signalisiert in Bus und Bahn, dass dieser Sitzplatz für Reisende mit Kind freizumachen ist. Das Pendant für Behinderte zeigt seltsamerweise weder Mann noch Frau. Sondern das Schwarze Phantom mit Perücke und in einem Frauenkleid.

(Link gefunden bei RA Melchior)

Unzulässig

Aus einem Gerichtsbeschluss:

Die Erinnerung ist nicht zulässig, denn diese ist vom Antragsteller nicht unterzeichnet worden…

Das Schreiben stammte nicht von einem Anwalt.

Erlebnisse eines Ministers a.D.

Für ihr Special „Alles für Juristen 2007“ hat die, na ja, sagen wir mal Zeitschrift FACTS einen hochkarätigen Autor gewonnen. Kein Geringerer als Wolfgang Clement, Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit a.D., hat das Editorial verfasst. Ich zitiere:

… Gerade beim … Verfassen von Schriftsätzen kann beispielsweise der Einsatz von Spracherkennungssoftware viel an Schreibarbeit und Zeit einsparen. So habe ich selbst kürzlich in Hamburg im Rahmen eines ganz praktischen Testlaufs vor etwa 250 Zuschauern miterlebt, wie die Spracherkennung DictaPlus im Vergleich zum konventionellen Diktat ganz klar Siegerin blieb. … Es ist möglich, die Schreibarbeitszeit mit solchen Hilfsmitteln um etwa 30 Prozent zu reduzieren.

Als nächstes wünsche ich mir eine Butterfahrt mit Hans Eichel.

Zurschaustellung des Opfers

Nicht nur Straftäter Mario M. ist mittlerweile in den Schlagzeilen. Die Rechtsbeistände und sonstigen Helfer des Opfers sehen sich dem Vorwurf ausgesetzt, weniger an das Opfer und mehr an das Geld zu denken. Harsche Worte findet Gisela Friedrichsen in Spiegel online:

Im Stephanie-Prozess aber hatte es immer mehr den Anschein, dass der Rechtsanwalt … als Nebenklage-Vertreter im Verbund mit einem Netzwerk selbst ernannter „Opferjuristen“ (die meisten ohne Anwaltszulassung) und einer zum „Team“ gehörigen Psychologin durch die Zurschaustellung des kindlichen Opfers und seiner Eltern astronomisch hohe – und ziemlich unrealistische – Zahlungen vom Freistaat Sachsen erlangen will. …

Zu fragen wäre auch, ob derartige Berater ihre Pflichten zur Hilfeleistung nicht in einem Ausmaß vernachlässigen, das die Justiz hellhörig machen müsste.

Vorderlader, Molotow-Cocktails, Wurfsterne

Der Amoklauf von Emsdetten liegt dreieinhalb Wochen zurück. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf schilderte heute vor dem Innenausschuss des Landtages detailliert den Ablauf der Tat und die bislang bekannten Hintergründe:

Der Täter führte zur Tatausführung drei Schusswaffen mit: ein verkürztes Kleinkalibergewehr sowie zwei Vorderlader-Perkussionswaffen. … Des Weiteren wurden im Bereich des Tatortes folgende Gegenstände fest- bzw. sichergestellt:

17 selbst gefertigte Rohrbomben (davon wurden 5 zur Explosion gebracht)
· 7 Rauchkörper (davon wurden 2 gezündet)
· 9 so genannte Molotow-Cocktails
· 19 selbst gefertigte Schrotbecher mit unterschiedlichem Streumaterial (Bleigeschosse unterschiedlicher Größe, Luftgewehrmunition)
· 19 Kunststoffbehälter (nach Art von Reagenzgläsern) mit schwarzem Pulver (Untersuchungsergebnis steht noch aus)
· 4 Behältnisse mit vermutlich Pfefferspray
· 2 Kunststoffdosen mit Schwarzpulver
· 2 Wurfsterne
· 1 Schlagstock
· 1 Machete.


Zum vollständigen Bericht.

Olympische Abmahnung: Saftblog gibt auf

Der Saftblog macht zu, nachdem er eine Abmahnung erhalten hat. Der Deutsche Olympische Sportbund e.V. moniert nach Angaben der Businessblogger Rufausbeutung, Urheberrechtsverletzung, Irreführung, Markenrechtsverletzung und anderes. Das Abmahnschreiben soll 17 Seiten umfassen.

Es geht um zwei Artikel, in denen sich Kelterei-Geschäftsführer Jörg Holzmüller mit „Olympia“ beschäftigt. Im ersten Beitrag erklärt er sachlich den Unterschied zwischen Olympischen Spielen und Olympiade. Der zweite Artikel beschäftigt sich mit den Leistungen einzelner Olympioniken, ordnet diese ein und empfiehlt die Einstellung der Sportler als Vorbild für uns alle.

Bis auf die Veröffentlichung der olympischen Ringe ist es wirklich schwer zu erkennen, wo in diesen harmlosen, für den olympischen Gedanken sicher auch nicht schädlichen Artikeln die Rechte des mir bislang unbekannten Sportbundes, dem wahrscheinlich alles rund um Olympia und die Olympischen Spiele gehört, verletzt sein sollten. Ich jedenfalls kann nichts Großartiges finden und schon gar nichts, wofür man Anwälte losschicken müsste.

Würde mich nicht wundern, wenn sich das Ganze als wenig sportliche und schon gar nicht olympische Leistung entpuppt.

Dafür spricht jedenfalls schon einmal, Artikel-Überschriften mit Metatags gleichzusetzen. Ich zitiere aus dem Kommentar von Kirsten Walther:

Die Herren Anwälte nennen die beiden Überschriften „Slogans“. Zitat: „Beide Slogans sind von Ihrem Geschäftspartner Jörg Holzmüller verfasst und dienen offensichtlich als „Meta-Tag“ um potentielle Kunden auf Ihr Angebot aufmerksam zu machen.“

Das ist so abgedreht, da könnte Doping im Spiel sein.

Tüchtig sparen

Keine Ahnung, wie der Mann an meine Durchwahl kommt. Aber nach kurzer Vorstellung versucht er, mir irgendeine Anwaltssoftware aufzuschwatzen. Grandios die Begründung:

… denken Sie an die Mehrwertsteuererhöhung. Da können Sie dieses Jahr noch richtig sparen.

Wer hat den denn geschult? Anwälte sind zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der Umsatzsteuersatz ist mir bei beruflichen Ausgaben egal.

Wer schweigt, ist der Täter

Das Radarfoto ist zwar von guter Qualität. Allerdings ist das Gesicht des Fahrers fast bis zum Kinn verdeckt – von der Sonnenblende. Das erkennt auch der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle:

… konnte dieser aufgrund des angeforderten Passbildes nicht eindeutig als Fahrer identifiziert werden.

Den Bußgeldbescheid hat er „aufgrund der Gesamtumstände“ trotzdem erlassen. Immerhin sei mein Mandant der Halter des Fahrzeuges und, jetzt kommt’s, er habe seine Fahrereigenschaft bislang nicht bestritten. Richtig ist, dass mein Mandant sich bis dahin nicht geäußert hatte. Aber ich hatte ja auch noch keine Akteneinsicht.

Das Schweigen des Betroffenen zu seinen Lasten zu verwenden und das auch noch stolz in einem Vermerk festzuhalten, ist schon bemerkenswert. Gewisse Verfahrensgrundsätze wie jener, dass sich niemand selbst belasten muss und deshalb aus dem Schweigen keine negativen Schlussfolgerungen gezogen werden dürfen, scheinen sich noch nicht bis in diese Bußgeldstelle rumgesprochen zu haben.

Auch der Hinweis auf die Haltereigenschaft führt nicht weiter. Das Bundesverfassungsgericht hat diesem Rückschluss eine Abfuhr erteilt (2 BvR 843/93). Die Wahrscheinlichkeit, dass das Fahrzeug Dritten überlassen wird, sei auch bei Privatfahrzeugen viel zu groß. Deshalb müssten zur Haltereigenschaft auch immer noch andere Tatsachen kommen, die gegen den Betroffenen sprechen.

So, und aus diesem Blogeintrag stricke ich jetzt noch eine Stellungnahme fürs Amtsgericht.

Eindeutige Sache

13.39 Uhr – Mail an ein großes Verbraucherportal. Unsere Mandantin wird in einem Beitrag runtergemacht . „Unseriös, armselig, arrogant“ sind die harmloseren Adjektive. Das Ganze wird mit schlichtweg erfundenen Behauptungen garniert.

13.46 Uhr – Antwort des Verbraucherportals: „Wir werden den von Ihnen beanstandeten Bericht … von unserer Seite nehmen.“

Als ich gerade nachguckte, war der Artikel schon nicht mehr da.