Auf höchster Ebene

Siemens engagiert einen Stuttgarter Staatsanwalt. Der 54-jährige Beamte soll künftig die Antikorruptionsabteilung leiten, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Warum nicht?

Interessant finde ich an dem Artikel, dass Siemens-Aufsichtsratschef Heinrich von Pierer wegen dieser Personalie mit Ministerpräsident Günther Oettinger telefoniert haben soll. Herausgekommen ist dann eine Konstruktion, die laut Welt so aussieht:

Der Oberstaatsanwalt wird von seinem bisherigen Job beurlaubt und kann nach dem Ende seiner Aufgabe bei Siemens in die Staatsanwaltschaft Stuttgart zurückkehren. „Das ist für Siemens wichtig, weil dadurch meine Unabhängigkeit gegenüber Siemens größer ist“, erklärt der Jurist.

Faktisch verleiht der Staat jetzt also seine Strafverfolger, damit sie in Firmen für Ordnung sorgen können. Und gibt ihnen die auch noch großzügig die Garantie, dass sie danach wieder in seinem Schoß zurückkehren und ihre Beamtenkarriere fortsetzen können.

Für mich klingt das sehr nach Deutschland AG. Aber wahrscheinlich bin ich nur empfindlich.

Zum Thema: Siemens-Chefs beauftragen Mannesmann-Verteidiger

(Link gefunden bei Streitsache)

(Der Text wurde 1 x überarbeitet)

Ungeduldig

Aus dem E-Mail-Eingang:

– 16.39 Uhr: Frau N. bittet um Rückruf.

– 17.24 Uhr: Frau N. bittet erneut um Rückruf.

– 18.11 Uhr: Frau N. bittet um Rückruf bis 18.15 Uhr.

Die Telefonistin erklärt bei jedem Anruf, dass der Ansprechpartner momentan nicht da bzw. in einer Besprechung ist und von sich aus zurückruft, sobald er kann. Was auch geschah. Es war nur der Anrufbeantworter dran.

Ohne nähere Angaben

Die Kreissparkasse Düsseldorf sieht es locker:

… anbei übersenden wir Ihnen Ihren Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zurück, da wir diesen ohne nähere Angaben wie z.B. Geburtsdatum leider nicht zuordnen können.

In der Anlage tatsächlich die Abschrift, welche der Gerichtsvollzieher der Bank zugestellt hat. Nun gut, der Schuldner hat einen Allerweltsnamen. Aber dann hätte ich zumindest die Mitteilung erwartet, dass es unter der angegegebenen Adresse mehrere Kunden gibt, die so heißen und auch anhand der Vornamen nicht unterscheidbar sind. Oder dass ein Kunde mit dieser Anschrift nicht zu ermitteln ist.

Unwirksam wird der ordnungsgemäß zugestellte Beschluss jedenfalls nicht dadurch, dass die Bank ihn einfach zurückgibt. Wenn sich demnächst herausstellt, dass der Beschluss nicht beachtet wurde und Geld vom Konto des Schuldners abgeflossen ist, muss die Kreissparkasse halt Schadensersatz leisten.

Auch ohne nähere Angaben.

Woanders ist es schlimmer

Aus einem Prozessbericht:

Der Staatsanwalt bezeichnete den bereits wegen Drogenhandel vorbestraften und unter Bewährung stehenden Mann als „Berufsverbrecher … Es gibt andere Länder, da würde er für den Rest seines Lebens im Gefängnis verschwinden oder sogar hingerichtet werden“, betonte der Anklagevertreter.

Staatsanwälte sollten an sich nur Argumente in ihr Plädoyer einfließen lassen, die Bedeutung für die Strafzumessung haben. Ob jemandem in einem anderen Land eine höhere Strafe drohte, gehört nun wirklich nicht dazu.

Vielleicht sollte ich mich mal hinstellen und in einer Haschisch-Sache die Strafe mit dem Hinweis runterdefinieren, dass so was in den Niederlanden keinen interessiert. Das Gesicht des Anklägers möchte ich sehen, das des Richters auch.

Andererseits ist es natürlich nicht verboten, ein Plädoyer mit blumigen Anmerkungen zu schmücken. Auch wenn’s nicht unbedingt zum Image der objektivsten Behörde der Welt passt.

Nicht nachgekommen

Aus einem Beschluss des Familiengerichts:

Die Parteivertreter werden noch darauf hingewiesen, dass das Jugendamt hier beteiligt worden ist, eine Stellungnahme aber ausblieb. Das Jugendamt ist auch der heutigen Ladungsbitte nicht nachgekommen.

Die Mutter verweigerte ihrem Ex-Ehemann jeden Kontakt mit dem gemeinsamen Sohn. Ohne erkennbaren Grund. Wieso das Jugendamt wohl ausgerechnet bei dieser Fallgestaltung auf Tauchstation geht?

Pingelig und rechtswidrig

Sozialämter handeln mitunter zu pingelig und damit auch schon mal illegal. Das im westfälischen Lünen kürzte für einen schwer behinderten Mann die Leistung drei Jahre lang um monatlich 45 Euro, weil der von seinem Arbeitgeber (einer Behindertenwerkstatt) täglich kostenfreies Mittagsessen bekam.

Diese Praxis hielt auch der Kreis Unna, selbst das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für rechtens. Das Oberverwaltungsgericht in Münster allerdings urteilte jetzt klar: Es ist nicht zulässig, das Mittagessen als Einkommen anzurechnen (AZ 21 A 1565/05). Denn das Essen werde im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen angeboten und sei damit eine Sozialleistung nach dem Bundessozialhilfegesetz. Folglich darf es zu keiner Minderung des monatlichen Bedarfs kommen, der durch die Leistungen des Grundsicherungsgesetzes abgedeckt werden soll. (pbd)

Online-Durchsuchung (noch) rechtswidrig

Im Gegensatz zur Politik zeigt sich der Bundesgerichtshof von Online-Durchsuchungen nicht sonderlich begeistert. In einem Beschluss vom 25. November 2006 hat der BGH-Ermittlungsrichter eine vom BKA geplante Aktion als rechtswidrig abgelehnt und diese in der Praxis gestoppt, berichtet heise online. Die Bundesanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt.

Die aktuellen Pläne der Politiker klingen so, als könnte man in Firmen investieren, die virtuelle, über drei Ecken gesicherte Festplatten zur Verfügung stellen, und zwar ganz weit weg. Oder in Softwarehersteller, deren Programme Festplatten unknackbar verschlüsseln. Aber wer weiß, als nächste Konsequenz wird es dann auch verfolgt, Daten zu verschlüsseln oder außerhalb der deutschen Strafgewalt zu speichern. Es sei denn natürlich, das BKA wird jeweils auf CC gesetzt.

Privat ist nicht beruflich

Meister der Logik, berufsansässig im Finanzamt Waldviertel (Österreich):

Die Begründung eines weiteren Familienwohnsitzes ausserhalb des Beschäftigungsortes bei gleichzeitiger Beibehaltung des bisherigen Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist nur dann beruflich veranlasst, wenn die Gründung eines neuen Familienwohnsitzes ausserhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist.

(Link gefunden im Praktikantenblog)

Barzahler

Frau W. hat eine Geldstrafe, zu der sie mit einem Strafbefehl verurteilt wurde, nicht an die Kasse des Amtsgerichts überwiesen. Sondern sie hat an die Stadtverwaltung gezahlt, welche die Strafanzeige erstattet hat. Jetzt mahnt natürlich das Amtsgericht. Die Kasse der Stadtverwaltung weiß angeblich von nichts.

Dass Frau W. das Geld bar eingezahlt und den Beleg verbummelt hat, hilft allerdings auch nicht gerade weiter.

Anwaltskalender? Hier schon für einen Satz!

Wer möchte einen der schönen und hochwertigen Anwaltskalender 2007 gewinnen? Ausgedacht und gezeichnet hat sie law blog – Karikaturist wulkan.

Für die Teilnahme bitte einen Kommentar mit gültiger E-Mail-Adresse hinterlassen. Außerden, damit es in den Kommentaren unterhaltsam bleibt, einen Text. In dem Text muss mindestens einmal „law blog“ vorkommen. Die Länge ist beliebig.

Verlost werden fünf Kalender. Über drei Gewinner entscheidet das Los. Zwei gehen an die Autoren der Texte, die mir am besten gefallen. Wobei ich Lob in den Kommentaren schon zur Kenntnis nähme.

Teilnahme ist bis Sonntag, 17. Dezember 2006, möglich. Die Gewinner werden am folgenden Montag genannt und über die genannte E-Mail-Adresse informiert, damit sie mir ihre Postadresse durchgeben können. Der Kalender kommt dann noch dieses Jahr mit der Post.

Viel Glück.

(Wer nicht ans Glück oder seine Begabung als Autor glaubt, kann die Kalender auch kaufen. Ein Exemplar kostet 19,90 € plus 5,50 € für den Versand. Wer mehrere Kalender bestellt, zahlt die Versandkosten nur einmal. Bestellbar sind die Kalender per Telefon 0172-200.35.70 oder Mail wulkan@mail.isis.de.)

Nachtrag: Bitte beachten Sie auch das Gewinnspiel im Gewinnspiel (Kommentar 51).

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Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

(Fast) alle an Bord

Die Straßenbahnfahrt zum Gericht war produktiv. Alle wesentlichen Punkte besprochen, die Bedingungen für eine Einstellung abgehakt. Nur die Staatsanwältin mussten wir noch fragen. Die kam aus Oberkassel.