Der elektrische Reporter liefert seine erste Reportage ab. Etwas weniger Geektalk und mehr elektrischer Reporter wären eher nach meinem Geschmack. Aber das kommt sicher noch.
Geschützte Räume
Erstmals habe ich es mit dem neuen Paparazzi-Paragrafen zu tun. Promis und ausgebuffte Fotografen spielen allerdings keine Rolle, sondern eine nette Familie und ein kleingeistiger Nachbar, der gerne mal das Geschehen im Garten filmt.
Stichwort Garten: Auch der kann ein „besonders geschützter Raum“ im Sinne der Vorschrift sein. Allerdings muss dann ein besonderer Schutz vorhanden sein, der sich gegen den Einblick richtet (Tröndle/Fischer, StGB, 201a Rdnr. 8). Ist eine Hecke jetzt eine Zier oder ein Sichtschutz? Wie dicht muss die Hecke sein? Macht man die Schutzfunktion an der objektiven Tauglichkeit fest? Oder am Willen dessen, der die Hecke gepflanzt hat? Und was ist, wenn nicht durch die Hecke gefilmt wird, sondern zum Beispiel aus einem oberen Stockwerk des zum Garten gehörenden Hauses?
Alles klar? Auch der Kommentar versteht die Logik des Gesetzes nicht so recht:
Die Wände eines ärztlichen Behandlungszimmers dienen zwar auch dem Sichtschutz; sie tun dies aber nicht mehr oder vorrangiger als die Wände eines Büros, eines Kassenraums oder einer Polizeistation. Der Umkleideraum eines Fußballvereins dient gewiss nicht mehr dem Sichtschutz als die Stellwände in einem Großraumbüro oder die Vorhänge in einem Bahnabteil.
Aufzugskosten für alle
Erdgeschossmieter müssen Aufzugskosten tragen, selbst wenn dies nur in einem Formularmietvertrag so vereinbart ist. Der Bundesgerichtshof hält die entsprechende Klausel für wirksam, auch wenn die Mieter – wie im entschiedenen Fall – weder einen Keller noch einen Dachboden haben.
Solicitor
Ich habe einem Mandanten einen Anwalt in London besorgt.
„Na, da hoffe ich mal“, sagt er, „dass die Preispolitik dort moderater ist.“
Ich wünsche gutes Erwachen.
Schulterzucken reicht nicht
Das Schulterzucken am Schalter hat wohl auch der Rechtsabteilung der Bank nicht so gut gefallen. Jedenfalls muss sich mein Mandant nicht, wie zunächst von seiner Kundenbetreuerin vorgeschlagen, an den Nachbarn halten, der sich mit gefälschten Überweisungen an seinem Girokonto bedient hat.
Der Erstattungsbetrag ging heute auf unserem Konto ein. Die Anwaltskosten auch.
Polizist wehrt sich gegen Blutprobe
Von Eberhard Ph. Liliensiek
Sicherheit geht vor. Erst recht bei der Polizei. Deswegen müssen sich alle Beamtinnen und Beamte, die ein Dienstfahrzeug führen, regelmäßig auf ihre Tauglichkeit dazu untersuchen lassen – so regelt es ein Erlass des Innenministeriums. Der war im Polizeipräsidium Duisburg um eine Verfügung ergänzt worden, die generell Entnahmen von Blutproben vorschreibt. Mit seiner (Ver-)Weigerung zog ein Kriminalbeamter vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Dort machte der Polizeiarzt Reinhard Vorhold eine Aussage, die die Klage des Beamten kippen könnte. Denn laut Innenministerium liegt es gerade im Ermessen des Mediziners, ob er für sein jeweiliges Gutachten auch die Blutwerte sehen will. Vorhold sagte, Krankheiten wie Diabetes oder Alkoholsucht könnten nur durch eine Blutprobe ausgeschlossen werden.
„Damit wird generell unterstellt,“ konterte der Beamte, „dass jemand womöglich alkoholkrank ist“. Der Polizeipräsident verbot ihm prompt, auch nur noch ein Dienstfahrzeug zu führen. Mit seiner Klage dagegen vor dem Verwaltungsgericht fordert der Kriminalbeamte – der auch NRW-Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter ist – „nur im Einzelfall“ und wenn „konkrete Tatsachen“ vorliegen, dürfe eine Blutprobe entnommen werden. Alles andere verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Er glaubt selbst, das Gericht werde gegen ihn entscheiden, aber zugleich die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Münster zulassen. Denn die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf habe einerseits durchblicken lassen, dass die Anordnung einer Blutprobentnahme im Ermessen der Polizeiärzte liege – andererseits aber eine landesweite Regelung des Innenministeriums fehle. Das Gericht will innerhalb der nächsten zwei Wochen sein Urteil verkünden. (pbd)
Links 34
Eine Zusammenstellung interessanter Links. Jeweils mit Dank an die Einsender:
– GEZ: Öffentlich-rechtlicher Schrottkreislauf;
– Siemens-Vorstände: 30 % Gehaltserhöhung;
– CDU-Basis rebelliert gegen Computer-GEZ;
– Rheinbahn gehen die Fahrer aus;
Beugehaft gegen Seelsorger
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat gegen einen katholischen Gefängnisseelsorger Beugehaft verhängt. Der Gemeindereferent war als Zeuge im Al Qaida- Prozess vernommen worden. Er hatte sich geweigert, darüber Auskunft zu geben, ob er für einen der drei Angeklagten im Internet Adressen von Versicherungsunternehmen recheriert hat. Der Seelsorger beruft sich auf das gesetzlich vorgesehene Zeugnisverweigerungsrecht. Laut Gericht steht ihm dieses Recht bei der Frage nicht zu, da sie nicht die Seelsorge betreffe.
Einwirkungsbereich
Aus dem Protokoll einer Hausdurchsuchung:
Die Pistole war im unmittelbaren Einwirkungsbereich der aufgeführten Betäubungsmittel.
Bitte nicht optimiert
Fast so anspruchsvoll wie Gerichtsverhandlungen sind Finanzierungsgespräche mit der Bank. Nicht so sehr, was die Kreditwürdigkeit angeht (puh). Sondern weil es gar nicht einfach ist, den üblichen Beratungsansatz wegzukriegen, der da lautet: Wir machen das schon so, dass Sie möglichst viel Steuern sparen.
Nein, wir machen das anders. Bis 57 ist alles bezahlt. Dafür war zwar einige Überzeugungsarbeit erforderlich. Und die ausdrücklich erklärte Bereitschaft, Herrn Steinbrück unnötig Geld zu schenken (allerdings wahrscheinlich nur den Betrag, welcher der Bank bei einem nicht steueroptimierten Modell entgeht).
Letztlich räumte man dann aber ein, dass auch dem Konzept 57 ein gewisser Charme innewohnt. Vielleicht sollte ich mir das als Marke schützen lassen.
16 Jahre später
Ein Verein will Mitgliedsbeiträge. Normal. Aber für die Jahre 1990 bis 1996? Mit der Begründung, es sei festgestellt worden, dass damals bei etlichen Mitgliedern der Bankeinzug nicht funktionierte?
Ich bin mir nicht sicher, ob es wirklich lohnt, auch die Mitglieder zu verprellen, die heute noch zahlen. Noch dazu, wenn nach dem ersten Brief gleich das Creditreform-Inkasso auf die Leute gehetzt wird.
Mein Mandant wendet jedenfalls Verjährung ein. Ich rechne mir da auch einige Erfolgaussicht aus (§ 195 BGB).
Gute Tat
Anruf eines Mandanten. Er hat eine Kopie des Scheidungsurteils bekommen und fragt treuherzig, wohin er die dreitausend Euro überweisen soll. Ich bin kurz versucht zu sagen: „Auf unser Kanzleikonto.“ Es bleibt aber bei dieser unmoralischen Sekunde. Dann erkläre ich ihm, dass das nur der Streitwert ist, den das Gericht festgesetzt hat. Er muss tatsächlich viel weniger zahlen.
Fällt so was auch unter gute Tat? Dann hätte ich heute mein Pensum schon übererfüllt.
Beweise, knallhart
… eine Kunststoffkiste mit Betäubungsmittelgeruch, ein Karton „Nokia“ mit Betäubungsmittelgeruch, drei Kunststofftaschen mit Betäubungsmittelgeruch…
Manchmal ist die Beweislage so niederschmetternd, da möchte man als Verteidiger nur noch heulen.
Schmerzfreie Recherche
Wer eine Frage zur Rente hat, dem kann ich das AnwaltsBürgertelefon der Deutschen Rentenversicherung Rheinland sehr empfehlen. Mir rechnete ein sehr kompetenter und ausgesprochen freundlicher Mitarbeiter gerade in drei Minuten aus, welche Einmalzahlung in die Rentenkasse eine Anwartschaft von 41,41 € begründet.
Ich hoffe mal, es ist nicht verwerflich, dass ich für eine Auskunft diese komfortable Recherchemöglichkeit genutzt und mir eine stundenlange Qual mit Gesetzbüchern und Familienrechtssoftware erspart habe.
Dem Mandanten wird diese Zeitersparnis natürlich brutalstmöglich zugute kommen.
(Telefon 0800 1000 48013)
Überhaupt kein Aufwand
Die E-Mail des Tages lautet zusammengefasst so:
Lieber Herr Vetter, ich habe mich vor einigen Monaten bei der neuen Sache doch für einen anderen Anwalt entschieden. Der ist jetzt im Urlaub. Außerdem antwortet er mir auch sonst nicht. Nehmen Sie bitte Akteneinsicht. Kopieren Sie einmal die komplette Akte, damit ich auf dem neuesten Stand bin. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass ich hierfür und auch sonst auf absehbare Zeit nichts bezahlen kann. Ich habe gerade viel Geld für meinen Umzug ausgegeben.
Aber der Aufwand ist für Sie ja ohnehin gering. Ich gehe davon aus, dass ich die Akte Anfang nächster Woche bei Ihnen abholen kann.