Druck auf Fußballfans

Über Repressionen gegen Fußballfans berichtet Spiegel online in einer dreiteiligen Serie:

Hübner gehörte zu den rund 20 Münchner Fußball-Anhängern, die während der WM Meldeauflagen zu erfüllen hatten. Jeden Tag mussten sie sich zweimal auf ihrer Polizeidienststelle einfinden – 33 WM-Tage lang, ob Spiele stattfanden oder nicht. Hübner, 26 Jahre alt, ist nicht vorbestraft, aber die Polizei hat einmal im Zusammenhang mit Fußball seine Personalien aufgenommen. Eine der Begründungen für die Meldepflicht: Man habe ihn an einem Tag, als sich Hooligans des FC Bayern München und des 1. FC Nürnberg in der Münchener Innenstadt prügelten, mit einer Überwachungskamera gefilmt – zwar etliche U-Bahnstationen vom Geschehen entfernt, aber das tat nichts zur Sache. Die Tatsache, dass Hübner Fan der Münchener Löwen ist, auch nicht.

Morgen geht es unter anderem um die junge Frau, die sich bei einem Fußballspiel in Saarbrücken nackt ausziehen musste. Das war auch schon mal Thema im law blog.

(Danke an Matthias Schlenker für den Link)

Geflüster

Schlecht, wenn man beim Flüstern mit dem Mandanten mit dem Ellenbogen auf den Einschalter fürs Mikro kommt. Sehr schlecht, wenn man es nicht merkt.

Die Nur-Hausfrauen

Eva Herman im BamS-Interview:

Viele Mütter sind erschöpft und frustriert, die Kinder werden häufig wegorganisiert in Krippen oder zu Tagesmüttern und leiden vielfach darunter. Manchen Frauen bleibt unbewusst, dass sie sich zunehmend von ihrer Weiblichkeit und einer ihrer größten Aufgaben entfernt haben: Kinder, Familie und ein harmonisches Heim zu haben. …

Eine Frau ist viel eher in der Lage, das Haus heimelig zu machen, schöne Kerzen zu platzieren, Blumen aufzustellen und Apfelkuchen zu backen. …

Ich empfehle der Frau Herman mal ein paar Nachmittage auf einem Kinderspielplatz. Wahlweise Abholtermine im Hort, Grundschulen und auf Kindergeburtstagen. Erschöpft und frustriert sind eigentlich immer nur die Vollzeithausfrauen. Und ihre Kinder meistens gleich mit.

Bilanzzettel

Durch den Bürotag begleitet mich derzeit ein DIN-A-4-Blatt. Links notiere ich alle kurzen Sachen, die ich erledigt habe. Und rechts alle umfangreichen. Abends habe ich dann eine kleine Tagesbilanz.

Die Aufstellung hilft mir gegen dieses diffuse und manchmal quälende Gefühl, gar nichts oder jedenfalls viel zu wenig geschafft zu haben. Das stimmt nämlich gar nicht. (Meistens jedenfalls.)

Im Knast, der Briefbotin sei Dank

beck-aktuell:

Eine Rostocker Briefträgerin hat mit der Unterschlagung von wichtiger Gerichtspost ein Justiz-Chaos ausgelöst. Nach Angaben des zuständigen Amtsgerichts mussten einige Geschädigte sogar ins Gefängnis, weil ihnen nicht geglaubt wurde, dass sie die Post nicht erhalten hatten. Das Gericht verurteilte die 21-jährige Mitarbeiterin eines privaten Zustellers am 30.08.2006 zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren sowie 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

(Danke an Tilman Hausherr für den Link)

Gemeinsamkeiten

Aus einem Scheidungsantrag:

Die Trennung der Parteien besteht seitdem fort. Zu der Natur der Ehe entsprechenden Gemeinsamkeiten ist es während der Trennung nicht gekommen.

Abgang

Bei mir ist gerade die älteste Mail aus dem Posteingang verschwunden. Vom 3. Februar 2006. Nicht gelöscht. Bearbeitet.

ebay: Widerruf länger möglich

Ebay-Kunden können jetzt davon ausgehen, dass Ihr Widerrufsrecht einen Monat und nicht nur zwei Wochen beträgt. Nach dem Kammergericht Berlin hat jetzt auch das Oberlandesgericht Hamburg entsprechend geurteilt.

Der Grund für die verlängerte Widerrufsfrist liegt darin, dass den Käufern bei ebay die Widerrufsbelehrung, wenn überhaupt, erst nach dem Vertragsschluss bekannt gegeben wird. Für diesen Fall verlängert das Gesetz die Widerrufsfrist auf einen Monat. Dass die Belehrung möglicherweise vorher schon auf der Verkäuferseite nachgelesen werden kann, genügt den Gerichten nicht. Die vorgeschriebene „Textform“ werde dadurch nicht erfüllt.

Das Widerrufsrecht gilt uneingeschränkt. Der Kunde muss keine Gründe angeben.

Näheres zu den Urteilen im LBR-Blog.

Fahndung, grenzenlos

Gemeinsame Streifen von deutschen Polizeibeamten mit ihren niederländischen Kollegen können zum gewohnten Bild im Lande werden: Seit 1. September gilt der entsprechende Staatsvertrag, der auch den deutschen Beamten viele Rechte jenseits der Grenze einräumt. Dazu gehört das Regeln des Verkehrs, auch Personen- und Fahrzeugkontrollen sind möglich. Niederländische Beamte dürfen künftig flüchtige Täter in ganz Nordrhein-Westfalen festnehmen – deutsche Fahnder haben dazu das Recht überall in Holland. (pbd)

Links 32

Eine Zusammenstellung interessanter Links. Jeweils mit Dank an die Einsender:

Macao überflügelt Las Vegas;

Hätte Gott die Mehrwertsteuererhöhung gewollt?

Cell phones won’t keep your secrets;

Verunglückter FKK-Urlaub in Mexiko;

Thailand in Turbulenzen;

dpa-Chefredakteur als Leserreporter bei Bild;

Alltours kauft im großen Stil Billigtickets von Fluglinien;

Tom entschuldigt sich bei Brooke;

Taxifahrer: Ohne Navi aufgeschmissen;

Tetrodotoxin;

Sehr geehrte Frau K.

Die FAZ schreibt einen Brief an Natascha Kampusch, im Namen der Medien:

Es ist unsere Aufgabe, über die Mißstände in der Welt zu informieren – und wir können in Ihrem Fall nicht einfach eine Ausnahme machen. Natürlich gibt es noch eine andere Antwort, denn wenn wir ehrlich sind, wissen wir längst nicht mehr, was das ist: die Wahrheit. Aber wir wissen, was die Leute lesen wollen, hören wollen, sehen wollen. Das reicht uns. Die Leute wollen das Neue, das Dramatische, das Ungewöhnliche, sie wollen den Eklat und den Skandal. Wir wissen nicht, warum, aber wir können nichts dagegen tun. Das Gesetz unseres Berufs heißt nicht: „Du sollst nicht lügen!“ Es heißt: „Du sollst nicht langweilen!“ …

Sie hatten gehofft, daß außerhalb Ihres Gefängnisses die Wirklichkeit wartet; jetzt stehen dort Kameras und Reporter. Die Flucht vor ihnen führt Sie erneut in die Isolation. Sie wollen nicht an die Öffentlichkeit, aber Sie haben keine Wahl: Ihre Freiheit heißt Öffentlichkeit. Ihre Geschichte ist unsere Geschichte.

Das ist wohl die treffende Schlussfolgerung. Wenn Natascha Kampusch nicht ewig Verfolgte bleiben will, bleibt ihr nur eins, so lange sie es noch in der Hand hat: das große Interview im TV, die Serie im Print, das Buch, der Film. Oder waren ihre mittlerweile zahlreichen „Berater“ wirklich so selbstlos, sich uneingeschränkt zur Verschwiegenheit zu verpflichten?

(Link gefunden in der Handakte)

Auf dem Boden

Zolllbeamte dürfen bei Schwarzarbeitskontrollen angetroffene Personen nicht auf Waffen durchsuchen, auch nicht zur Eigensicherung. Diese Anweisung aus dem Finanzministerium sorgt für Unmut bei den Beamten, berichtet Spiegel online. Vielmehr müssten die Kontrolleure halt die Polizei holen, wenn es Ärger gibt.

Wer schon mal erlebt hat, wie martialisch und aufgeblasen solche Aktionen mitunter ablaufen, kann diese Anweisung nur begrüßen. Beispiel: Ich war zu einer Razzia in einem kreuzbiederen, wenn auch italienischen Familienbetrieb gerufen worden. Von der Schwiegertochter aus dem Trockenboden; die anderen durften – rechtswidrig – nicht telefonieren. Mein Glück, dass der Einsatzleiter wohl den größten Adrenalinstoß hinter sich hatte; nach einiger Schreierei musste ich mich nicht zu meinem Mandanten und seinen Angestellten auf den Fußboden legen. Nach langen Monaten, in denen stolze zwei Kartons Firmenpapiere gesichtet wurden, die man auch ganz zivil beim Steuerberater hätte abholen können, stellte sich nur eins heraus: In dem Unternehmen gab es keinen einzigen Schwarzarbeiter.

Wenn man jetzt den Menschen an ihrem Arbeitsplatz künftig nicht mehr an die Wäsche darf und aberwitzige GSG-9-Spiele verboten sind, macht der Außendienst wahrscheinlich deutlich weniger Spaß. Mein Mitleid hält sich nach den bisherigen Erfahrungen allerdings in Grenzen.

Links 31

Eine Zusammenstellung interessanter Links. Jeweils mit Dank an die Einsender:

Tchibo uniformiert das Land;

Libanon liefert Terrorverdächtige nicht aus;

Die fetten Ratten leben am Standesamt;

Pascal-Prozess: Wichtigstes Geständnis widerrufen;

Pilot sperrt sich aus dem Cockpit aus;

Anwaltskanzlei darf nicht mit Pauschalpreisen werben (Andreas Klein);

Jurastudenten: Fürs Warten auch noch zahlen;

Gesundheitsfonds lässt Beiträge steigen.