Aus der Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung:
Nötigung (§ 240 StGB) durch dichtes Auffahren in der Tempo-30-Zone.
Das muss man sich mal bildlich vorstellen.
Aus der Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung:
Nötigung (§ 240 StGB) durch dichtes Auffahren in der Tempo-30-Zone.
Das muss man sich mal bildlich vorstellen.
Sehr geehrter Herr Vetter,
bitte entschuldigen sie, dass ich so dreist ihre Zeit beanspruche, ich recherchier seit einer Woche für eine Hausarbeit habe aber eine Sache immer noch nicht herausfinden können. Parlandt, MüKo und Staudinger durch, aber es steht nicht das drinnen was ich brauche. Vereinfachtes Beispiel meiner Hausarbeit:
A bestellt ein Auto mit Klimaanlage bekommt aber das Auto ohne Klimaanlage.
Ist das eine (Teil)Nichtleistung oder eine (Teil)Schlechtleistung?
Wenn es eine (Teil)Schlechtleistung wäre wird nach Lorenz davon ausgegangen, dass es sich um eine Zuweniglieferung nach § 434 III BGB handelt. Der Parlandt sagt aber, dass dies eine Mindermeinung sei. Er schreibt aber leider nicht, wo und ob nach herrschender Meinung eine Zuweniglieferung bei einer einheitlich verkauften Sache als Mangel eingeordnet wird.
…
Könnten sie mir da Bitte weiterhelfen?
Ein verzweifelter Student
Lieber verzweifelter Student,
ich bin in erster Linie auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Deshalb fiele es mir schwer, Ihre Frage ohne größeren (kostenpflichtigen) Aufwand auf unversitär verwertbarem Niveau zu beantworten. Außerdem würde eine Antwort, vermute ich, als Täuschungsversuch gewertet werden. Daran darf ich mich nicht beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Vetter, RA und Fachanwalt für Strafrecht
Von Eibo Richter
Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellt mit einem Urteil (24 U 196/04) vom 8. Juni 2006 die bundesweit gängige Praxis in Frage, Zeithonorar in einem Zeittakt von 15-Minuten-Abschnitten abzurechnen. Hierbei stützt sich der 24. Zivilsenat auf das Transparenzgebot des AGBG sowie auf die technische Möglichkeit, Zeithonorar minütlich abzurechnen zu können und somit zu müssen.
Hat diese Entscheidung Bestand, könnte das Vergütungssystem vieler Anwaltskanzleien ins Wanken geraten.
Ich hatte im Supermarkt auch diesen Stand mit Spielzeugautos gesehen. Und konnte verstehen, dass der Junge unbedingt eins haben wollte. Die waren schon klasse, für 3,85 €. Seine Mutter zog ihn aber weiter. Er weinte ziemlich leise vor sich hin. Für mich ein Zeichen für Kinder, die Kummer gewohnt sind.
In der nächsten Viertelstunde begegnete ich den beiden mehrfach wieder. Oder hörte jedenfalls, was da abging. Erfreulich klang es nicht. Umso schöner fand ich es, dass die Mutter doch noch zu einem schwachen Augenblick in der Lage war. Der Kleine durfte zurückflitschen und sich ein Auto holen.
Bei den Süßwaren, nicht weit von den Kassen, dann das Drama. Die Frau hielt ihr Portemonnaie in der Hand und stellte fest, dass kein Geld drin war. Sie zeterte ziemlich laut, wobei die Versionen verdächtig schnell zwischen verloren, vergessen und beklaut schwankten. Der Kleine stand neben seiner tobenden Mutter und begriff langsam, dass es wohl mit dem Auto nichts mehr wird. Ich habe selten so ein Häufchen Elend gesehen.
Ich also dorthin, ohne groß nachzudenken, und drückte dem Kind fünf Euro in die Hand. „Hier, damit du dir dein Auto kaufen kannst.“ „Ach, das ist aber nett“, sagte die Frau. „Na ja, man merkt ja, wie wichtig es Ihrem Sohn ist.“
Kurz darauf wartete ich an Kasse sieben. Und sah, wie an Kasse fünf die Frau mit dem Geldschein zahlte. Das Gesicht des Jungen konnte ich nicht sehen; er reichte noch nicht übers Förderband. Und dann wurde er auch ganz schnell durch den Ausgang gezerrt.
Ich hoffe, die Frau erstickt an ihrer neuen Schachtel Marlboro.
Eine Zusammenstellung interessanter Links. Jeweils mit Dank an die Einsender:
– Ebay Express startet am Dienstag;
– Sparkasse KölnBonn: Haus des Vorstandschefs durchsucht;
– Der Caps-Lock-Taste soll es an den Kragen gehen;
– Braun und blind: Hitlerkäfer sehr begehrt;
– Bremer lebt seit 22 Jahen mit AIDS;
– Eltern missbrauchen eigenen Sohn;
– Beuys-Anzug Nr. 18 lüftet bei der Polizei;
– Rechte: Immobiliengeschäfte nur PR-Trick?;
– Agentur für Arbeit rechnet falsch;
– Rent A Bag;
In Hamburg muss ein Vater zunächst für eine Woche ins Gefängnis, weil er seine drei schulpflichtigen Kinder nicht in den Unterricht lässt. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg verhängte die Erzwingungshaft, berichtet das Hamburger Abendblatt. Nach dem Bericht ist es das erste Mal, dass störrische Eltern mit Erzwingungshaft zur Räson gebracht werden sollen. Es soll in Deutschland mehrere hundert Familien geben, in denen die Schulpflicht missachtet wird.
Nachtrag zu andere Länder, andere Strafen: Der amerikanische Richter, der sich im Gerichtssaal mehrfach mit einer Penispumpe selbst befriedigt haben soll, ist nicht nur seinen Job los. Er wurde auch zu vier Jahren Gefängnis und 40.000 Dollar Geldstrafe verurteilt, berichtet die Netzeitung. Nach seinen Angaben war die Pumpe das Scherzgeschenk eines Freundes.
Bei uns gibt es, soweit ich sehe, keine passende Strafvorschrift im Richterrecht. Bliebe wohl nur Erregung öffentlichen Ärgernisses mit der Höchststrafe ein Jahr. Wobei auch hier höchst fraglich ist, ob sich der Richter strafbar gemacht hätte (öffentlich? wissentlich?).
Vorhin in aller Frühe Nachbarn begegnet, die Koffer in ein Taxi wuchteten:
Wir fliegen noch mal, bevor man sich dafür schämen muss.
Ich bin sicher, die Frau hat es witzig gemeint. Nur es klang nicht so.
Das Verwaltungsgericht Münster hat der Bezirksregierung dort eine offensichtlich rechtswidrige Verfügung aus der Hand geschlagen. Mit der war ein Lehrer verpflichtet worden, seine für den Unterricht benötigten Schulbücher selbst zu finanzieren.
Zur Begründung hieß es in Absprache mit dem Schulministerium, es gehöre zum traditionellen Berufsbild des Lehrers, Teile seines Gehalts für die Beschaffung von Schulbüchern „für den von ihm zu verantwortenden Unterricht“ einzusetzen. Das Gerichts widersprach in seinem Eilbeschluss (AZ 4 L 471/06): „Bestehende Regelungen legen eher den Schluss nahe, die Beschaffung von Lehrmitteln ist nicht Aufgabe des Lehrers“.
Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang auch auf den Hintergrund: Schulbuchverlage und Schulbuchhändler sind in jüngster Zeit (mit Rücksicht auf die Buchpreisbindung) dazu übergegangen, kostenlose Lehrerexemplare nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zur Verfügung zu stellen. (pbd)
Eine Zusammenstellung interessanter Links. Jeweils mit Dank an die Einsender:
– Schufa will Negativeinträge schneller löschen;
– Hysterie um eine kleine Giftspinne;
– OK in Hamburg: Es mussten erst die Bayern kommen;
– Top 8 Excuses für Stealing Other Peoples’s Content;
– Heise-Forenurteil: Berufung wird verhandelt;
– Viele Betriebsrentner bekommen zu wenig;
– Frauen wollen bei Papstmesse gebären;
Lukas Podolski muss damit leben, dass ihn Einslive durch den Kakao zieht. Eine Klage des Fußballers gegen „Lukas‘ Tagebuch“ blieb erfolglos, berichtet die Welt. Podolski will die Entscheidung akzeptieren.
Drei Jahre Gefängnis auf Bewährung. kassiert Mel Gibson für seine flotte Trunkenheitsfahrt. Bei uns gibt es für so etwas allenfalls Geldstrafe, vielleicht 60 Tagessätze.
Writely nimmt wieder neue User auf:
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Coole Sache. Zumindest für mich.
Von RA Dominik Boecker
Das MarkenBlog berichtet im Beitrag „VIRTUALDUB – jüngere Marke vs. älteren Softwaretitel“ von Abmahnungen aus der am 16.01.2006 angemeldeten und am 31.05.2006 eingetragenen Wortmarke VIRTUALDUB.
Rollt hier die nächste große Abmahnwelle?
„Haben Sie auch so etwas wie – Tüten?“
Die Kundin schien wirklich in Sorge zu sein, dass der griesgrämige Mob in der Schlange sie für diese Frage lyncht. Oder ihr die Kassiererin einen sofortigen Platzverweis erteilt.
„Ach, die sind hier aus Papier.“ Ich wette, die Frau hat heute Abend was zu erzählen. Von ihrem ersten Besuch im Biosupermarkt.