Manchmal wette ich gegen meine eigenen Beweisanträge. Würde ich ihm stattgeben, wenn ich Richter wäre?
Heute habe ich mal wieder verloren.
Manchmal wette ich gegen meine eigenen Beweisanträge. Würde ich ihm stattgeben, wenn ich Richter wäre?
Heute habe ich mal wieder verloren.
Löschen, löschen, löschen. Oder zumindest verschlüsseln. So lautet das Fazit aus der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage, ob auf Computern gespeicherte E-Mails und sonstige Kommunikationsdaten vom Fernmeldegeheimnis geschützt sind. Nein, sagen die Richter in ihrer Entscheidung. Sobald die Kommunikation beendet ist, endet auch das Fernmeldegeheimnis. Dann schützen den Betroffenen nur noch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit seiner Wohnung sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Das Verfassungsgericht hält es offenbar (auch) aus technischen Gründen nicht für erforderlich, den Schutz auf gespeicherte Informationen auszudehnen. Zitat:
Ohne dass es in diesem Zusammenhang auf die wandelbaren Einzelheiten der Löschbarkeit digital gespeicherter Daten ankäme, hat der Nutzer in seiner Herrschaftssphäre Möglichkeiten der Datenverarbeitung und -löschung – bis hin zur physischen Zerstörung des Datenträgers -, die ihm nicht zu Gebote stehen, solange sich die Nachricht auf dem Übertragungsweg befindet oder die Kommunikationsverbindungsdaten beim Nachrichtenmittler gespeichert sind. Der Nutzer kann sich bei den seiner Verfügungsmacht unterliegenden Geräten gegen den unerwünschten Zugriff Dritter durch vielfältige Maßnahmen schützen, etwa durch die Benutzung von Passwörtern oder anderweitiger Zugangscodes sowie – bei Verwendung von Personalcomputern – durch Einsatz von Verschlüsselungsprogrammen und spezieller Software zur Datenlöschung.
Mit anderen Worten: Jeder ist selbst dafür verantwortlich, die Daten in seiner Privatsphäre vor dem Zugriff Dritter, auch der Ermittlungsbehörden, zu schützen. Löschen und Verschlüsseln sind möglich – und uneingeschränkt erlaubt.
Ansonsten betont das Gericht erneut, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz keine leere Floskel ist. Bei Grundrechtseingriffen wie Durchsuchung und Beschlagnahme muss, wie auch sonst überall, immer gefragt werden, ob die Maßnahme nicht außer Verhältnis zum Anlass steht.
Müller geht an Krücken. „Was ist dir denn passiert?“ „Autounfall.“
„Schrecklich. Kannst du jetzt nicht mehr ohne Krücken gehen?“
„Weiß nicht. Mein Arzt sagt ja, mein Anwalt nein…“
(Danke an Thorsten)
Mit einem Teilfreispruch endete der Berufungsprozess gegen den Bloggerkollegen Werner Siebers. Dem Strafverteidiger war vorgeworfen worden, er habe Polizisten beleidigt und ihnen übel nachgeredet. In einer Verteidigungsschrift hatte Siebers behauptet, die Beamten hätten wichtige Angaben im Polizeibericht gefälscht.
Das Berufungsgericht hatte angeboten, das Verfahren gegen Zahlung von 250,00 € einzustellen. Hierauf waren Siebers und seine Verteidiger jedoch nicht eingegangen.
Tschuldigung das ich Sie nochmals zuspammen muss! Aber ihre Bestellung ist schhon älter als 30 Tage und deswegen konnte ich ihre Zahlung nicht zuordnen! Also doch ihr Fehler! Jetzt werden Sie warscheinlich meine Nächste Negative! Aber an Kanidaten die zu spät zahlen schicke ich nur als versichertes Paket! Bitte zahlen Sie noch 5.10 Euro nach! Erst dann geht die Ware raus!
Zusätzliche Versandkosten, die ursprünglich nicht vereinbart waren, dürfen nicht verlangt werden. Auch nicht mit dem Argument, dass der Käufer die normale Postsendung sowieso unterschlägt. Was ja ohnehin schon fast eine Beleidigung ist.
Wenn der Verkäufer in so einem Fall sichergehen will, dass er einen Zustellungsnachweis für seine Sendung erhält, muss er die zusätzlichen Versandkosten selbst tragen.
Ob es unter Versicherungen auch so etwas gibt wie einen Schwanzvergleich? Schadensnummern würden sich eignen.
05.095.142-1/71-3120-KRJ
Das wäre mal so ein Favorit, aber nur, sofern nicht doch nur die Länge zählt.
„Deutschlands gerechtester Richter“ nutzt das Aufsehen um sein drakonisches Raserurteil, das sogar die Staatsanwaltschaft mit der Berufung angreift, für PR-Arbeit in eigener Sache. Er spricht mit BILD.
Nach diesem Bericht wird er sich über Befangenheitsanträge in Verkehrsstrafsachen hoffentlich nicht wundern.
Die Hamburger Morgenpost berichtet über einen Hamburger Strafrichter, der sieben Urteile zu spät geschrieben hat. Wird die Frist zur Urteilsabsetzung überschritten, ist das ein absoluter Revisionsgrund. Die Urteile müssen aufgehoben, die Sache neu verhandelt werden.
Bemerkenswert ist die offizielle Begründung für die Versäumnisse. Danach ist dem Richter sein innerer Hang zur Perfektion zum Verhängnis geworden. Er soll nächtelang an den Urteilen gefeilt haben, aber trotzdem nicht fertig geworden sein.
Dabei ist der Richter zumindest kein Einzelfall. Auch in Düsseldorf pfeifen die Spatzen derzeit von den Dächern, dass in einer Strafkammer mehr als 10 Urteile zu spät geschrieben worden sein sollen. Außerdem gibt es da noch den Komplex mit den 350 verjährten Bußgeldakten.
Und wenn du denkst, der Monat hätte besser laufen können, zahlt ein Großmandant doch noch seine Rechnung, die seit einem halben Jahr offen ist. Wertstellung 28. Februar.
Die Welt berichtet über den Plagiatsprozess gegen Dan Browns Megaseller „The Da Vinci Code“:
Es war aufregend zu erleben, wie die Rechtsvertreter der beiden Kläger in ihrer Begründung immer wieder auf diese quasi-fiktiven Vokabeln zu sprechen kamen: „Konjektur“, statt historisch unwiderlegbare Fakten, und „plot“, was eine Vokabel der erzählenden Literatur ist, die Handlung eines Buches beschreibend. Wollten sie damit den Raum der strengen Historiographie verlassen, wo es nahezu keinen Copyright-Schutz gibt, und ins halb-fiktive Fach überwechseln, wo der Urheberschutz strenger überwacht wird?
Interessant: Die Rechte an dem Werk, aus dem Brown angeblich über das erlaubte Maß hinaus abgeschrieben hat, liegen beim gleichen Verlag. Der Prozess wird sich also wahrscheinlich für alle Beteiligten lohnen, unabhängig von seinem Ausgang.
Ich habe mir jedenfalls „Der Heilige Gral und seine Erben“ gerade bestellt. Er findet dann seinen Platz im Regal der ungelesenen Bücher. Gleich neben dem Da Vinci Code (noch immer oben rechts).
(Danke an den Kollegen Christoph Selzer für den Link)
Herr S. hat sich vor Jahren bei der GEZ abgemeldet. Er wohnt bei einer Frau, die für Fernsehen und Radio bezahlt. Er hat keinen eigenen Fernseher. Und kein Radio. Die GEZ hat sogar mehrfach bei Herrn S. angerufen und gefragt, warum er kündigt.
Jetzt droht die GEZ mit Vollstreckung. Sie will mehr als 500 €.
Auf meine Nachfrage heißt es, von einer Kündigung sei nichts bekannt. „Hier steht auch nichts im Computer, dass wir bei Herrn S. angerufen haben.“
Schon wieder ein Mandant, der mich schamlos belügt.
Wenn es Streit in Bahnhöfen gibt, existiert neben Zeugenaussagen meist ein weiteres Beweismittel: die Überwachungsvideos.
Wegen einer tätlichen Auseinandersetzung stehen sich die Aussagen der Bundespolizisten und ihrer Kontrahenten gegenüber. Ziemlich unversöhnlich. Zeugen berichten, die Bundespolizisten hätten ohne Anlass einen Mann, der eigentlich nur seinen Personalausweis zeigen sollte, Handschellen angelegt, ihn gewürgt, geschlagen und getreten. Nach Darstellung der Beamten hat der Mann sie zuerst geschlagen.
Was mich wundert: Laut Akte hat sich niemand von der Bundespolizei darum bemüht, das Überwachungsband anzusehen. Oder es gar zu sichern. Dabei hätte man die Vorwürfe gegen den Beschuldigten mit den Aufnahmen doch so gut untermauern können. Und auch die Aussagen der Zeugen hätten problemlos als reine Gefälligkeit entlarvt werden können.
Die rückwirkende Kündigung ist jetzt doch eine ordentliche geworden. Ich hoffe nicht, dass wir über die Anwaltsgebühren streiten müssen.
Die Wolfsburger Polizei hat sich Verbindungsdaten von Telefonen der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung sowie von Privatanschlüssen von Journalisten beschafft. Anlass war nach einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung die Vermutung, Reporter hätten Polizisten bestochen.
Möglicherweise war es auch nur die Hoffnung, dass es so sein könnte. Laut HAZ liegt es nämlich näher, dass sich die Polizei nur über unbotmäßige Berichterstattung geärgert hat.
Die Verfahren wurden ohne Ergebnis eingestellt. Der Justizminister schweigt. Bislang.
(Link gefunden bei Strafprozesse und andere Ungereimtheiten)