TYPISCH ANWALT

Wegen einer Ordnungswidrigkeit ermittelt die Düsseldorfer Polizei im Auftrag des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes. Leider heißt die Behörde im Adressfeld unseres letzten Schreiben Bolizeiverwaltungsamt; aber das ist ein anderes Thema.

Der Beamte von der Oberkasseler Wache rief in aller Herrgottsfrühe bei meiner Mandantin an. Und erzählte ihr, sie habe zwar einen Anwalt, da habe er sich auch gerade gemeldet, aber bei Anwälten gehe ja niemand ans Telefon, selbst wenn man es endlos klingeln lässt, das kenne man ja. Jetzt müsse er halt direkt stören.

Mir geht es gar nicht um die Sache. Der Polizist darf auch anrufen, wen er will. Aber zu behaupten, er habe bei uns angerufen und es habe sich niemand gemeldet, weil Anwälte ja bekanntermaßen schlunzig sind, deswegen müsse er sich jetzt direkt mit meiner Mandantin in Verbindung setzen, das finde ich ungehörig. Unser Büro ist 24 / 7 erreichbar. Auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten meldet sich ein freundlicher Mensch von ebuero, der gerne eine Nachricht aufnimmt und in dringenden Fällen auch anders weiter hilft.

Bezeichnenderweise ist für den fraglichen Zeitraum gar kein Anruf, nicht mal ein vergeblicher, geloggt.

ZU TEUER ?

Die Betriebskosten machen mittlerweile 35 % der Miete aus. Im Durchschnitt. Welche Kosten sind aber angemessen? Das Gesetz verpflichtet Vermieter zur Wirtschaftlichkeit. Was darunter zu verstehen ist, hat der Deutsche Mieterbund hinterfragt. Sein „Betriebskostenspiegel“ (PDF) nennt für die wichtigsten Kostenpositionen niedrige, normale und kritische Werte.

UNANGENEHMES

„Reservieren Sie sich jeden Tag 15-30 Minuten, um unangenehme Dinge zu erledigen. In diesen 15-30 Minuten dürfen Sie nichts Angenehmes tun, sondern nur all die lästigen Dinge, die Sie am liebsten endlos vor sich herschieben würden. Nach Ablauf der Zeitspanne müssen Sie dann aber auch aufhören. Alle unangenehmen Aufgaben, die mehr Zeit beanspruchen, verteilen Sie einfach auf verschiedene Tage.“

Das probiere ich aus.

(Link gefunden in den nach-recht-en)

BLITZER-SOFTWARE

Groß in Mode ist derzeit Blitzer-Software für Navigationsgeräte und PDAs. Sie zeigen stationäre Radarfallen an, meist europaweit. Der Besitz ist zwar erlaubt, aber nicht der Betrieb oder das „betriebsbereite Mitführen“ im Auto. So ist es in § 23 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung geregelt:

Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Die ADAC motorwelt (Printausgabe) weist darauf hin, dass bei einem Verstoß nicht nur mindestens 75 Euro Bußgeld und vier Punkte in Flensburg drohen. Es kann sogar das Navigationsgerät eingezogen werden. Womöglich sogar das ganze Auto, wenn das Navi fest eingebaut ist.

Man könnte sich als Gesetzeshüter natürlich auch die Frage stellen, ob nicht das normale Autoradio unter die Vorschrift fällt. Manche Privatsender geben die Radarfallenstandorte ja schon im 30-Minuten-Takt durch.

(Danke an Matthias Böse für den Hinweis)

STUTTGARTER VERFAHREN

Mitte bis Ende der Neunziger waren viele Leute heiß auf die Mitgliedschaft in einem Golfclub. Entsprechend viel Geld zahlten sie ein. Mit der Ernüchterung setzte dummerweise auch noch die Golfplatzschwemme ein. Außerdem stellte sich heraus, dass viele Clubs über ihre Verhältnisse gewirtschaftet haben. Kein Wunder. In den Vorständen sitzen ja genug Anwälte.

Ausscheidende Mitglieder haben aber einen Anspruch auf Erstattung. Zumindest, wenn die Trägergesellschaften, wie sehr häufig, als Kommanditgesellschaften gestaltet sind. Die Frage ist nur: Wie hoch muss die Erstattung sein?

Weiterlesen

NACHWEIS

Bevor er mich noch länger anguckt, habe ich den Nachweis für die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ausgefüllt. Wie jedes Jahr habe ich gleich wieder die Hasskappe auf, wenn ich daran denke, wie viel Geld die gesetzliche Unfallversicherung verschlingt.

TABS SORTIEREN

Zuerst habe ich gedacht, den Download hättest du dir schenken können. Aber Firefox 1.5 hat eine wirklich gute Neuerung: Die Tabs lassen sich per drag & drop jetzt beliebig sortieren. Damit lässt sich auch nach längerem Arbeiten einfach wieder Ordnung schaffen. Hat sich der Download doch gelohnt.

getfirefox.com

VERUNGLÜCKT

Aus einem Schreiben:

Ich hoffe, dass wir uns wegen der offenen Punkte direkt verständigen können, da mein Anwalt letzten Sonntag tödlich verunglückt ist.

Tja, vor kurzem haben der Anwalt und ich, trotz Gegensätzen in der Sache, noch freundlich miteinander telefoniert.

ZWIEBEL

Angloamerikanisch geprägte Unternehmen haben mitunter wenig Verständnis für das deutsche Arbeitsrecht. Das kann man dann auch mal schön instrumentalisieren. Zum Beispiel, wenn die Unternehmensleitung hochoffiziell beklagt, die Personalstruktur entspreche nicht der gewünschten Pyramide, sondern einer Zwiebel.

Die Lösung wird auch gleich vorgestellt. Der Bauch wird weggeschnitten und am Fuß ordentlich aufgestockt. Mit anderen Worten: Die gut bezahlten Mittelalter fliegen raus. Ihre Arbeit machen künftig schlechter bezahlte, unverbrauchte Jungkräfte.

Als Arbeitnehmervertreter kann man sich über solche Statements nur freuen. Da werden die Anwälte der Firma später viel über die korrekte Sozialauswahl schwurbeln können. Glauben wird man es ihnen nicht.

Außerdem ist es strategisch nicht günstig, schon Stellenanzeigen für die jungen Leute zu schalten, wenn die älteren Arbeitnehmer noch gar nicht gekündigt sind.

DOCH NOCH DEUTSCH ?

Eine renommierte Osnabrücker Anwaltskanzlei hat den Auftrag, gegen einen Blogger vorzugehen. Dieser hat in seinem Weblog was über eine merkwürdige Begegnung auf der Autobahn geschrieben. Das passt der der Auftraggeberin der Anwälte nicht. Es handelt sich um ein Touristikunternehmen.

Ich zitiere aus dem Schreiben der Anwälte:

Im Übrigen genügt der Inhalt des Impressums den Anforderungen des Teledienstegesetzes bzw. dem Mediendienste-Staatsvertrag nicht. … Ungeachtet dessen ist zu berücksichtigen, dass die §§ 8 ff. TDG, §§ 6 MDStV als Haftungsprivileg nur die strafrechtliche …. Haftung … begrenzen. Dies bedeutet, dass die Vorschriften des Teledienstegesetzes bzw. des Mediendienste-Staatsvertrages … Unterlassungsansprüchen nicht entgegengehalten werden können. Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 2004, 3102) betrifft das Haftungsprivileg des § 11 Satz 1 TDG … einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch nicht. … Wir dürfen darauf hinweisen, dass für Sie als Precense-Provider/Hosting Service … nur dann keine Haftung für derartige Inhalte entsteht, wenn Sie als Provider keine Kenntnis von diesen haben bzw. ab Kenntnis die Inhalte löschen oder den Zugang sperren (Hosting gem. § 11 TDG, 9 MDStV).

Das Schreiben ist gerichtet an twoday / Knallgrau Media Solutions GmbH, Wien.

DER ÖFFENTLICHE FRIEDE

Harsche Kritik am Islam kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Statler & Waldorf verweisen auf eine Anklageschrift, die von der Staatsanwaltschaft Münster stammen soll. Ein Kaufmann soll den Islam als religiöses Bekenntnis einer Weise beschimpft haben, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Das ist strafbar, § 166 Strafgesetzbuch..

Der Mann soll Klopapierblätter an Medien und Moscheen verschickt haben. Diese habe er mit „KORAN, DER HEILGE QUR-ÄN“ bedruckt. In einem Begleitschreiben habe er angekündigt, diese Blätter verkaufen zu wollen. Ein Teil des Erlöses solle für den Bau eines Mahnmals für Opfer islamistischer Terroristen verwendet werden.

Das wird eng – nach beiden Seiten. Es kommt unter anderem darauf an, wie weit die Meinungs- und ggf. Kunstfreiheit reicht. Eine reine Wertungsfrage. Sie kann hier, mit guten Argumenten, so oder anders beantwortet werden. Fast noch wichtiger dürfte sein, ob die Aktion wirklich geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören. Wenn es nur bei der Presse geblieben wäre, könnte man das glatt verneinen. Keine vernünftige Redaktion steigt auf so was ein.

Problem ist die Übersendung an Moscheen. Auch wieder eine Wertungsfrage. Dass – mutmaßlich – aus dortigen Kreisen die Morddrohungen kamen, spricht erst mal gegen den Angeschuldigten. Aber kann es ihm wirklich angerechnet werden, dass andere ihrerseits völlig überzogen reagieren? Das wäre sicher zu hinterfragen.

Keinen Gefallen hat sich der Angeschuldigte getan, indem er nachträglich zu seiner Rechtfertigung den Islam pauschal verdammt hat, auch durch die Gleichsetzung mit dem Nationalsozialismus.

(Danke an M.W. für den Hinweis)

REGULIERT

Der Shopblogger berichtet, dass ihm Coca-Cola erlaubt, die Kühlgeräte der Firma mit bis zu 20 % Fremdware zu füllen. Damit erfüllt Coca-Cola nach eigenen Angaben eine EU-Richtlinie.

Kein Zweifel, der Sozialismus versucht es durch die Hintertür.