So, ich verabschiede mich jetzt ins Wochenende. Um 17.15 Uhr gucken Sophie, Julius und ich „Charlie und die Schokoladenfabrik“. Später bestellen wir das Pizzataxi, und die beiden verwüsten meine Wohnung.
Ich freue mich schon.
So, ich verabschiede mich jetzt ins Wochenende. Um 17.15 Uhr gucken Sophie, Julius und ich „Charlie und die Schokoladenfabrik“. Später bestellen wir das Pizzataxi, und die beiden verwüsten meine Wohnung.
Ich freue mich schon.
Die Dame im Eisenwarengeschäft verpackte die zwei Schrauben in eine weiße Papiertüte. Beim Hinausgehen dachte ich noch: am Briefkasten aber nur die beiden weißen Umschläge an Amango einwerfen. Und nicht die Schrauben. Überhaupt, so blöd kann man doch gar nicht sein.
Drei Gehminuten später, am Briefkasten, wusste ich es besser.
Weil er seinen marokkanischen Nachbarn als „Nigger“ tituliert hat, wollte das Amtsgericht Düsseldorf einen 74-jährigen Renter vier Monate ins Gefängnis schicken. Ohne Bewährung. Wie die Rheinische Post berichtet, reduzierte das Landgericht das Urteil jetzt in der Berufung – auf 2.000 Euro Geldstrafe.
Mal wieder ein Beispiel für Richter, die langsam ihr Augenmaß verlieren. Ich meine den am Amtsgericht.
Die Pforzheimer Zeitung zitiert mich in einem Artikel über Weblogs. Das ist für mich insofern interessant, als ich mit der Pforzheimer Zeitung gar nicht gesprochen habe.
Ach so, es sind im wesentlichen meine Aussagen aus „Journalist“ und Kölner Stadtanzeiger.
(Danke an Tilman Haerdle für die Info)
Das passende T-Shirt für Leute mit eigenem Kopf.
Die Autorin einer großen deutschen Zeitschrift hat mich nach meinen Lieblingsblogs gefragt. Ich habe noch ein paar Tage Zeit mit der Antwort und würde mich über sachdienliche Hinweise freuen, was mir abseits von ix, Sixtus, Shopblogger und Co. vielleicht Erwähnenswertes entgeht.
Gerade mit jemandem gesprochen, der eine zu einem Viertel versengte Anklageschrift mitbrachte. Die Erklärung:
Ich habe seit einem halben Jahr keinen Strom. Die Post muss ich über einer Kerze lesen.
Ich glaube es nicht.
Schon zweimal hat der Staatsanwalt das Ermittlungsverfahren eingestellt. Kein Tatverdacht.
Jetzt erreicht mich erneut die lapidare Mitteilung, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen werden.
Okay, ich kriege das auch ein drittes Mal hin. Denn sicher hat wieder nur der Anwalt der Anzeigenerstatterin geblökt und einige krude Behauptungen vom Stapel gelassen – die sich dann aber letztlich nicht belegen lassen.
Manchen Staatsanwälten wünsche ich etwas mehr Rückgrat. Es würde auch helfen, wenn sie ein klitzekleines bisschen daran denken, dass der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren mit wenigen Ausnahmen auf den Kosten für seinen Verteidiger sitzen bleibt.
Wir haben eine halbe Million Euro nach Luxemburg überwiesen. Dafür berechnet unsere Bank 751,55 €. Der Empfänger, der die Kosten trägt, findet das leicht überhöht.
Ich glaube, ich muss mal telefonieren.
Es gibt nichts aussichtsloseres als Widerspruchsbegründungen gegenüber Versorgungsämtern. Selbst umfangreiche Arztberichte, die für eine freundlichere Entscheidung plädieren, werden nur mit hohlen, nichtssagenden Textbausteinen beantwortet.
Also sehen wir das Widerspruchsverfahren als das, was es ist: eine sinnlose Zwischenstation auf dem Weg zum Sozialgericht.
Der Liter Benzin wird um acht Cent teurer. An einem einzigen Tag.
Wo liegt eigentlich die Grenze, ab der es auf den Straßen spürbar leerer wird?
(Mein Tipp: 2,10 Euro)
Wer Briefmarken noch im Postamt kauft, ist echt selbst schuld. Bei mir laufen immer die Antwortmails ein, wenn meine Sekretärin Porto in der eFiliale der Post ordert. Zwischen Bestellung und Versandnachricht lagen soeben stolze 17 Minuten.
Und morgen bringt der Paketbote die Sachen dann frei Haus.
Die Strafkammer eines Landgerichts zitiert in einem Beschluss zur Frage, ob eine Telefonüberwachung sowie die Beschlagnahme und Auswertung eines Mobiltelefons rechtmäßig waren, aus der 46. Auflage des Kommentars zur Strafprozessordnung von Meyer-Goßner.
Die 48. Auflage des Werkes ist schon einige Monate auf dem Markt. Ich würde ja sonst nichts sagen, aber gerade zu dem Thema ist die Rechtsprechung doch, wie Juristen gerne formulieren, deutlich „im Fluss“.
Die Concordia Rechtsschutzversicherung hat sich entschlossen, künftig nicht mehr kulant zu sein. Aus reiner Gerechtigkeit! Der RSV-Blog zitiert ein entsprechendes Schreiben:
Wir haben zu berücksichtigen, daß (…) immer wieder Wünsche nach freiwilligen Leistungen an uns herangetragen werden. Um nicht einzelne Versicherungsnehmer zu bevorzugen und andere zu benachteiligen, haben wir die grundsätzliche Entscheidung getroffen, daß wir es allein auf den Inhalt des Rechtsschutz-Versicherungsvertrages abstellen.
Super! Endlich mal eine Versicherung, die keine Gnade mehr kennt und nicht sinnlos Geld ausgibt, um nörgelnde Kunden ruhig zu stellen. Einer deutlichen Prämiensenkung dürfte bald nichts mehr im Wege stehen. Oder, Concordia?
Amtsgericht Mühlheim/Ruhr. 11.00 Uhr. Ich sitze vor Saal 110. Wer ist da? Das Gericht. Der Staatsanwalt. Alle Zeugen. Nur der Angeklagte nicht.
Zum Glück gibt es die Möglichkeit, in solchen Fällen einen Strafbefehl zu erlassen. Das Strafmaß liegt erstaunlicherweise deutlich unter dem, was ich für die Hauptverhandlung erwartet hatte.
Da wird sich ein Einspruch kaum lohnen…