Im Vielfrontenkrieg unter Nachbarn werden auch gern die Ordnungsämter eingespannt. Ein bestimmter Herr, gegen den wir schon diverse einstweilige Verfügungen erwirken mussten, stellte über seine Anwältin gleich eine Sammelanzeige gegen sämtliche Hundehalter in der Gegend. Darin listete er akribisch angebliche Verstöße gegen die Leinenpflicht auf. Beweisfotos hat er natürlich auch geschossen – meist aus dem Gebüsch.
Wenn das Ordnungsamt, wie hier, seinen Job seeeeeeeehr ernst nimmt, hilft nur noch eine Verteidigungsschrift:
Sehr geehrter Herr M.,
der Vorwurf gegen meine Mandantin ist nicht begründet.
1. Vorfall 1. März 2005
Meine Mandantin führte ihren Hund am Rhein aus. Das Tier war ordnungsgemäß angeleint. Herr B. näherte sich meiner Mandantin auf wenige Meter, obwohl ihm dies durch die einstweilige Verfügung des Amtsgerichts, die Ihnen vorliegt, verboten war. Der Hund von Herrn B., ein Schäferhund-Labrador, lief frei herum. Herr B. beorderte sein Tier in Richtung meiner Mandantin und ihrem relativ kleinen Terrier.
Der Hund von Herrn B. näherte sich mit drohender Haltung. Meine Mandantin hatte Angst, dass der Hund ihren Hund bzw. sogar sie anfällt.