Schnellraterunde:
Zu welcher Firma gehören die Sprudelmarken GERRI und GERRI light?
Auflösung im ersten Kommentar.
Schnellraterunde:
Zu welcher Firma gehören die Sprudelmarken GERRI und GERRI light?
Auflösung im ersten Kommentar.
Das law blog schließt heute Nacht für ein paar Stunden. Im Maschinenraum stehen größere Wartungs- und Ausbauarbeiten an. Morgen ab 9.30 Uhr wird die Seite wieder erreichbar sein.
Mobiles Bloggen und E-Mails checken ist sparsam. Was den Datenverbrauch angeht. Das ist mir beim Durchblättern der Buchhaltungsunterlagen aufgefallen. Der bisherige Monatsrekord mit der UMTS-Datenkarte liegt nach einem Jahr bei 13 MB; sonst verbrauche ich durchweg unter 10 MB.
Also Tarifwechsel. Von Vodafone-Volume XL in L. Dort darf ich 30 MB verballern. Wie es aussieht, ist das immer noch mehr als genug.
Ein Mieter hat mir die Rechnung für den neuen Teppichboden geschickt.
Modell „Jura“.
Vielleicht sollte ich doch auf sein Angebot eingehen und mir das mal ansehen.
Seltsam. Auf meinen Privatkonto ist die Ausschüttung für September 2005 online zu sehen. Unter „vorgemerkte Umsätze“. Auf dem Kanzleikonto war sie gestern nach der Überweisung auch zu sehen, als Ausgang unter „vorgemerkte Umsätze“. Jetzt fehlt davon im Kanzleikonto allerdings jede Spur.
Können wir das bitte künftig immer so machen?
Im Arbeitsvertrag meiner Mandantin ist festgelegt, dass von Montag bis Freitag gearbeitet wird. „Der Samstag“, so heißt es wörtlich, „wird nur bei dringender betrieblicher Notwendigkeit als Arbeitstag genutzt“. Die letzte Fassung des Vertrags stammt aus dem Jahr 2003. Damals haben die Arbeitnehmer einem komplizierten Schicht-und Variomodell nur zugestimmt, weil ihnen im Gegenzug das freie Wochenende zugestanden wurde.
Knapp zwei Jahre später werden neue Schichtzeiten bekannt gegeben. Per Aushang am schwarzen Brett. Von Montag bis Freitag ergibt sich für meine Mandantin nur noch eine Arbeitszeit von 37,5 Stunden. Bisher hat sie regelmäßig 40 Stunden gearbeitet.
Dann heißt es im Aushang:
Bei Mitarbeitern, welche ihre 40 Stunden nicht unter der Woche in den 5 Arbeitstagen erreichen, geben wir die Möglichkeit, diese Stunden an Samstagen nach Absprache auszugleichen.
Ein offenkundiger Versuch, Samstagsarbeit einzuführen. Durch die Hintertür. Zwar kann der Arbeitgeber grundsätzlich Dauer und Lage der Arbeitszeit bestimmen. Aber nur im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten. Der Arbeitsvertrag meiner Mandantin lässt Samstagsarbeit aber nur in Ausnahmefällen zu. Bei geänderten Schichtzeiten kann man sicher auch nicht von dringenden betrieblichen Erfordernissen sprechen. Zumal die Schichtzeiten ja offensichtlich nur deswegen gekürzt worden sind, um Luft für Samstagsarbeit zu haben.
Ein Aushang am schwarzen Brett reicht dafür nicht, zumal er ja kaum den individuellen Arbeitsvertrag ändern kann. Mit einer Änderungskündigung wäre der Arbeitgeber sicher besser beraten gewesen.
Da gehe ich doch mal ausgesprochen guter Dinge zum Arbeitsgericht.
Der Termin klingt gehetzt, ist aber trotzdem redselig. Er hat verschlafen, zieht sich gerade an, will aber auf keinen Fall zu spät kommen. Meinen Vorschlag, das Telefonat zügig zu beenden, damit er schneller hier ist, findet er überzeugend.
Schön, dann muss ich auch nicht länger beim Anziehen zuhören.
Ich hatte mich schon gewundert, was für Hänflinge – relativ gesehen – die Oktoberausgabe von Men’s Health zieren. Es sind Redakteure nach einem Selbstversuch: „Sixpack in 7 Wochen“.
Gut gemacht, abgesehen von der etwas übertriebenen Fixierung auf die Optik. Für mich dennoch schmerzhafte Lektüre, denn auch die predigen das gleiche wie mein Trainer: „Eat smart, train hard.“ Bei der ersten Hälfte versage ich nach wie vor grandios. Pasta, Pizza, Reis, Weißbrot – ausgerechnet meine Grundnahrungsmittel gehören in dieser Welt zu den verbotenen Substanzen.
Vor allem nach 19 Uhr. Auch das trifft sich gut, ich bin der Abendesser schlechthin. Null Frühstück (kann ich nicht). Tagsüber trockene Brötchen oder eine Brezel (wegen ansonsten unvermeidlicher Müdigkeitsattacken). Das alles überlagert von der Vorfreude auf reichlich Kalorien, natürlich zu ernährungsphysiologisch sündig später Stunde.
Hüttenkäse und Reiscracker? Wie es scheint, bin ich einfach nicht verzweifelt genug.
Otto Schily und sein Polizeiapparat demontieren die Pressefreiheit. Spiegel online zum „Stichwort Cicero“.
Ein Sportstudio gekündigt. Drei Mitgliedschaften sind vielleicht doch etwas übertrieben.
Acht Jahre Untersuchungshaft sind einfach zu lang. Das Bundesverfassungsgericht beanstandet diese Haftdauer bei einem Düsseldorfer Hausbesitzer, der sechs seiner Mieter ermordet haben soll.
Ein komplizierter Indizienprozess. Das weiß ich, ich habe mehrere Zeugen in dem Verfahren vertreten. Außerdem wurde das erste Urteil gegen den Hausbesitzer vom Bundesgerichtshof aufgehoben; schon seit längerem wird neu verhandelt. Dennoch meint das Bundesverfassungsgericht, dass sich Staatsanwaltschaft und die Gerichte teilweise zu viel Zeit gelassen haben.
Das Bundesverfassungsgericht stellt auch erneut klar, dass der Justiz die wegen eines Verfahrensfehlers erforderliche Neuauflage des Prozesses als schuldhafte Verfahrensverzögerung anzulasten ist. Damit steigt der „Erfolgsdruck“ für die erste Verhandlung enorm. Strafverteidiger bekommen ein neues Instrumentarium in die Hand. Mit wütenden Protesten aus Richterkreisen ist zu rechnen.
Einzelheiten im Express und beim ZDF. Der Beschluss.
Herzlich willkommen auf der selbsternannten Selbsthilfegruppe law blog. Hier (und auf den anderen juristischen Blogs) werden Sie – wenn auch in rechtmäßiger Weise – in die Irre geführt
Kein Problem, sind Sie mal Opfer dieser Seite, gehen Sie einfach zu einem richtig tollen Anwalt und verklagen Sie den verantwortlichen Blogger. Sie wissen nicht, wo Sie einen klasse Anwalt finden, der für Sie den Blogger verklagt? Natürlich auf der genialen Internetseite „Frag einen Anwalt“. Am besten nehmen Sie einen, der schon für 20 Euro zu haben ist.
Rät Ihr Blogger.
Es werden ja nicht nur Redaktionen durchsucht:
Ich brauche den beschlagnahmten Computer schnell zurück, weil mein Mann sonst keine Videospiele machen kann.
Diese Begründung müssen wir allerdings auch noch etwas redigieren.
Arbeitgeber müssen keinen Schadensersatz leisten, wenn sie bei einer Kündigung den Arbeitnehmer nicht oder nicht richtig darauf hinweisen, dass dieser sich unverzüglich arbeitslos melden muss. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, berichtet beck-aktuell.
Zwar sei der Arbeitgeber zu dem Hinweis gesetzlich verpflichtet. Die Vorschrift solle aber nicht das Vermögen des Arbeitnehmers schützen, sondern die Abläufe zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der Agentur für Arbeit verbessern.
Lyssa blickt zurück auf ihr Jurastudium in Hamburg:
Die Studentinnen waren keine jungen Frauen, sondern junge Damen mit Businesskostümchen und Perlenkette, die nach der Vorlesung von ihren BWL-Studentenfreunden im Cabrio abgeholt und an die Elbe gekarrt wurden. Man spielte viel Tennis oder Squash und blieb am Wochenende unter sich auf Sylt oder in der mallorquinischen Finca irgendwelcher abwesenden Eltern. Vorlesungen besuchte man nur sehr sporadisch, wenn es sich irgendwie noch zwischen Power-Brunch und Golftraining unterbringen ließ, denn man würde sich später alles Examensrelevante sowieso noch vom Repetitor erläutern lassen.
Kann nicht mitreden. Habe in Bochum studiert.