PROTOKOLLARISCHES

Eine typische Radarmessung auf einer Bundesautobahn im Süddeutschen.

Es gilt Tempo 100.

An einem sonnigen trockenen Tag im Juli misst die Polizei zwischen 12.05 und 17.35 Uhr insgesamt 2.566 Fahrzeuge. Davon fahren 161 zu schnell. 22 Fahrer sind im Bereich des Fahrverbots (mindestens 141 km/h).

Der Rekordhalter fährt 201 km/h. Das kostet drei Monate den Führerschein, 375 Euro Geldbuße und bringt vier Punkte in Flensburg.

ZEITFRAGEN

Die günstigste Zeit, bei der Deutschen Botschaft in Indien anzurufen?

Zwischen 6.30 und 7.00 Uhr morgens.

Ich glaube, ich nehme die Akte mit nach Hause.

TRUCKENDER RUMÄNE

Wir schalten um zum Polizeibericht aus Bremen:

Ort: Bremen, A 1, Parkplatz Mahndorfer Marsch
Zeit: 19. September 2005, 19.00 Uhr

Ein truckender Rumäne
vertrat sich kurz die Beene
gestern an der Autobahn
wo Trucker pflegen lang zu fahr’n
nach Schönheitsschlaf im Führerhaus
wollt jetzt auch seine Gattin raus
gesagt, getan, die Tür geschlossen
und draußen Bremer Luft genossen
wollt‘ sie nach kurzer Atempaus‘
zurück ins warme Führerhaus
doch dies war längst ein gutes Stück
schon unterwegs nach Osnabrück
was davon hielt die Ehefrau
verstand man unschwer ganz genau
lauter Tonfall ziemlich barsch
beschallte Mahndorf’s schöne Marsch
aufgeschreckt von dem Geschrei
rief man schnell die Polizei
und auf der Fahrt nach Osnabrück
vermisst der Trucker dann zum Glück
bereits nach ziemlich kurzer Zeit
den Reiz der holden Weiblichkeit
kehrte um dann voller Reue
und fuhr den Weg zu zweit aufs Neue
die Polizei verließ recht schnell die Bühne
denn jetzt ging’s noch um Schuld und Sühne!!!

(Danke an Torsten Kleinz für den Hinweis)

DOCH NOCH DIPLOM-JURIST

Im Streit mit der Ruhr-Universität Bochum um die Verleihung des Titels „Diplom-Jurist“ zeichnet sich eine Lösung ab. Die Unversität schreibt:

Sehr geehrter Herr Vetter,

die Bearbeitung Ihres o.a. Widerspruches habe ich zunächst zurückgestellt, da die Juristische Fakultät z.Zt. erwägt, die in der Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades „Diplom-Jurist’in“ festgelegte zeitliche Antragsbegrenzung aufzuheben und die Ordnung entsprechend zu ändern. Dieses soll im kommenden Wintersemester abschließend entschieden werden.“

Da warte ich doch gerne ab.

INNOVATIONEN

Wann ist das Papier im Arbeitsplatzdrucker alle? Natürlich in der Hitze des Gefechts, wenn man es am wenigsten braucht.

Die untersten 15, 20 Blätter lege ich ab sofort in einer anderen Farbe ein. Mal sehen, ob es hilft.

Nachtrag: Zur Verbesserung der Büroorganisation empfiehlt Thomas Werning diese klar formulierten Kurzbriefe.

AUSGESTOPPT

Fünf Euro möchte die Stadt E. von meinem Mandanten. Er soll im Bereich eines Parkscheinautomaten unerlaubt geparkt haben: von 11.49 bis 11.53 Uhr. Seiner Erinnerung nach hat er zu der Zeit im Auto telefoniert.

Wollen wir mal sehen, ob der Hipo, der übrigens nicht zu sehen war, tatsächlich so akkurat gemessen hat. Knapp wird es auf jeden Fall, denn in § 12 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung hießt es:

„Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“

RÜCKRUF

„Herr P. bittet um Rückruf. Er hat um 13 Uhr einen Besprechungstermin, muss aber vorher noch etwas eilig fragen.“

Die Telefonnotiz datierte von 12.51 Uhr.

UNGEWISS

Kann man jemand dadurch beleidigen, dass man auf ein öffentliches Strafurteil verweist, das gegen diese Person ergangen ist?

Die Antwort ist mal wieder klar: Es kommt darauf an.

Ich werde der Mandantin wohl sagen müssen, dass sie für die geplante Aktion von mir kein grünes Licht erwarten kann.

PERSÖNLICHE DYNAMIK

BMW schickt heute einen Gutschein für Neuwagenbestellungen ab dem 20. September 2005:

Nach der Wahl ist vor der Wahl. Wie auch immer Sie gewählt haben, bei uns können Sie sich jetzt für mehr Dynamik entscheiden und ganz real profitieren. Kaufen Sie jetzt bei uns ein Auto, und erhalten Sie ihren persönlichen Entscheidungs-Bonus von € 1.000.-

Die Rücklaufquote würde mich interessieren.

SPRACHE SCHWACH

Dass Juristen sich mitunter nicht klar auszudrücken vermögen, ist bekannt. Jetzt kriegt die Bundesagentur für Arbeit die Folgen schlampiger Formulierungen zu spüren. Das Sozialgericht Dresden hält laut beck-aktuell die Kürzung des Arbeitslosengeldes für unwirksam, wenn sich jemand mit befristetem Arbeitsvertrag bei der Meldefrist vertut.

Im Gesetz steht, der Betroffene müsse sich „frühestens drei Monate“ vor Auslaufen seines Vertrages melden. Gemeint ist allerdings das Gegenteil: Der Arbeitslose muss sich mindestens (oder spätestens) drei Monate vor Vertragsende melden.

KOMMT RUNTER

Taxiblog:

Hier mal eine Sammlung der beliebtesten Namen unserer Kunden.

Typische Frage am Funk: “Wo soll ich denn klingeln?” Die am häufigsten genannten Namen lauten:

“Kommt Runter”, “Steht Draußen”, “Einmal Hupen” und natürlich die drei Brüder “Unten”, “Oben” und “Einmal Klingeln”.

NOTIZEN

Ich lege Wert auf sorgfältige Gesprächsdokumentation. Außerdem bin ich bekannt für meine Fähigkeit, juristische Zusammenhänge grafisch darzustellen. Ich möchte dies anhand einer Beratung mit familienrechtlichem Hintergrund verdeutlichen und veröffentliche meine diesbezüglichen Notizen von gestern.