WEGE ZUM GLÜCK

Heute hat mir einer in der Umkleide erzählt, dass er seit langem mal wieder richtig aufdreht und sich rundum wohl fühlt. Ich wollte Interesse heucheln und höflich fragen, welchem genialen Therapeuten er das verdankt.

Zum Glück kriegte ich noch rechtzeitig mit, dass er von seiner Ganzkörperenthaarung spricht.

HOCHREGALE

Marios Betrachtung im vorigen Eintrag hat bei mir eine Supermarkt-Allergie ausgelöst. Zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Eigentlich hatte ich fest vor, heute in diesen Riesenladen zu fahren. Seit langer Zeit mal wieder. Wertkauf, allkauf, K-Kauf, ich werde alt, ich komme nicht mal auf den Namen.

Aber die Aussicht auf deutsche Gesichter im Idlemodus, das würdelose Getrickse um einen Parkplatz nahe der Tür (5.000 freie in den oberen Stockwerken) oder auf den Zwang, sich nicht nur an einer einzigen Leergutkasse die Beine in den Bauch zu stehen, sondern die leeren Kisten auch noch akkurat selbst wegzuräumen oder einen Anschiss von den Schicksen an der „Information“ zu kassieren, die sonst bevorzugt die Trolleys harmloser Omas beschlagnahmen; die Aussicht auf das Gepokele an polystrolverpacktem Schwein, Milchprodukte aus der Kältekammer nur um den Preis eigener Erfrierungen, Hochregale mit Klopapier und an jeder Ecke Szenen einer Ehe – thx.

Vielleicht kommenden Samstag. Oder im nächsten Leben.

D – EINE BILANZ

Vier Wochen Deutschland. Mario Sixtus zieht die Bilanz seiner Blogtour fürs ZDF:

Politiker, speziell regionale und lokale, doktoren gerne an der Hardware herum. Sie fordern Umgehungsstraßen, Autobahnanschlüsse, ICE-Bahnhöfe, Gewerbegebiete und sonstigen Krimskrams. Das ist — mit Verlaub — gesteigerter Bullshit. Die Hardware in dieser Republik ist super in Schuss, nur an der Software mangelt es. Zu lange sind wichtige Patches und Updates nicht aufgespielt worden. Deutschland gleicht einem High-End-Computer, der unter einem Betriebssystem aus den 70-ern läuft. Angst-Subroutinen haben sich verselbständigt und fressen kostbare Systemressourcen. Trägheits-Tasks ziehen im RAM ihre Endlosschleifen: Dieses Land lebt im Idle-Zustand. Jeder wartet auf irgend etwas und die ganz nervigen Zeitgenossen warten darauf, dass es irgendwann so sein wird, wie sie glauben, dass es einmal war.

Eine After-Blog-Party gibt es auch.

APPLE-GIRL

„I am an Apple-Girl“, hauchte sie und klappte ihr 12″-iBook auf. „Ja, schön“, sagte ich. „Was aber wird jetzt aus der UMTS-Karte, die dich mit dem Rest der Welt verbindet?“ An dem Teil ist nämlich kein Steckplatz für die Karte vorhanden. Jedenfalls konnte ich keinen finden.

So what? Dann muss eben noch ein Blackberry her. And fuck the XXL-Tarif. Das finde ich eine überzeugende Lösung – zumindest für ein Apple-Girl.

VERTEIDIGERIN DELUXE

In einer Strafsache habe ich eine Einstellung erreicht. Das war durchaus mit Arbeit verbunden. Dem Mandanten schickte ich eine Rechnung über die Mittelgebühren, d.h. ich wählte die Beträge für eine durchschnittliche Strafsache.

Jetzt übersendet mir der Mandant empört die Rechnung, welche die Anwältin eines Mitbeschuldigten gestellt hat. Diese Kollegin aus einem Düsseldorfer Vorstädtchen hat lediglich Sätze genommen, die hauchdünn über der Mindestgebühr liegen. Die Verfahrensgebühr, die rund 30 % des Rechnungsbetrages bestimmt, hat sie komplett unterschlagen/vergessen/wasweißich.

Bei der „Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen“ berechnet die Anwältin 30,00 €. Das Gesetz erlaubt aber nur 20,00 €.

Spätestens dieser Fauxpas erweckt in mir Assoziationen, bei denen Wohnzimmerkanzlei noch die harmloseste ist.

VIERFACH

Nein, ich nehme keine falschen Fünfziger als Honorar. Auch nicht den vierfachen Rechnungsbetrag.

Ich hoffe mal, es war kein genialer Trick. Aber an den zwei Hundertern, die ich stattdessen bekommen habe, konnte ich beim besten Willen nichts erkennen.

Der Einzahlungsautomat der Deutschen Bank übrigens auch nicht.

BESCHLAGNAHMT

Die meisten Leute, die sich Porno-DVDs im Ausland bestellen, kriegen erst einen höllischen Schreck – wenn ihre Post vom Zoll geöffnet wird. Neben der Beschlagnahmeanzeige kommt meistens ein Schreiben über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Offen oder allenfalls für Juristen verständlich bleibt schon mal, gegen wen denn jetzt konkret ermittelt wird.

Da lobe ich ausdrücklich die Staatsanwaltschaft Frankfurt. Die erklärt wenigstens im letzten Absatz ihres Formschreibens (PDF, ca. 300 kb) die Rechtslage unmissverständlich:

Der Besteller – also Sie selbst – bleibt straflos.

Das größte Lob geht aber an meinen mutigen Mandanten. Der will sich mit der Beschlagnahme seiner DVDs aus den USA nicht abfinden und die Sache, sofern erforderlich, höchstrichterlich klären lassen.

Ganz auf der Höhe der Zeit ist das Formschreiben jedenfalls nicht mehr. Sofern der Kunde nachweislich älter als 18 Jahre ist, darf Pornografie mittlerweile verschickt werden. Schwer einzusehen, warum es einen Unterschied machen soll, dass das Päckchen aus dem Ausland kommt.

IN UNSEREM HAUSE

Als Kunde des Bezahlfernsehens darf man durchaus mit Überraschungen rechnen. So erlebte ein Mandant, dass kurzfristig Sender aus seinen Paketen rausgenommen wurden. Kurz darauf konnte er plötzlich wieder alles – und noch mehr – sehen, dafür wurden ihm aber acht Euro mehr im Monat in Rechnung gestellt.

Angeblich hatte er allen Umstellungen telefonisch zugestimmt. Er dagegen beteuert, dass der Sender niemals bei ihm nachgefragt hat. Seine schön begründete Kündigung mit anderthalbmonatiger Auslauffrist wies das Unternehmen barsch zurück.

Darauf wandten wir uns an die Firma. Im Kern mit den gleichen Argumenten:

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ICH MACH’S ONLINE

Test. Test. Test. So, Skype läuft, meinen Uraltaccount habe ich wieder aktiviert. Um 15 Uhr soll ich bei einem Gesprächskreis über freie juristische Internetprojekte des EDV-Gerichtstags zugeschaltet werden.

Das Thema ist, ganz unjuristisch, locker formuliert: „Ich mach’s online.“

FIT – AUCH OHNE JOB

Selbst im elitären Sportstudio an der Königsallee, wo ich für meine Stunden mit dem Trainer als Gast auflaufe, ist die Krise angekommen.

Für 2 Euro mehr im Monat können die Mitglieder künftig ein Jahr kostenlos trainieren – wenn sie arbeitslos werden.

Demnächst einige Gedanken zur Inkompatibilität von ernsthaftem Training und schönen Frauen um dich rum.

INZEST ERLAUBEN ?

Ein Leipziger Geschwisterpaar will vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Inzestverbot (§ 173 Strafgesetzbuch) kämpfen, berichtet beck-aktuell. Das Paar hat vier gemeinsame Kinder. Der Vater der Kinder verbüßt eine elfmonatige Freiheitsstrafe wegen Beischlafs zwischen Verwandten.

Wie kann man gegen so eine glasklare Norm verfassungsrechtlich angehen? Dachte ich zuerst – mangels praktischer Erfahrungen. Doch ein Blick in die Literatur zeigt, dass es erhebliche Bedenken gegen das Inzestverbot gibt.

Die Strafdrohung lässt sich etwa nach Auffassung des Standardkommentars Tröndle / Fischer nur „schwer“ legitimieren. Für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung gebe es bereits genug andere Vorschriften. Die Gefahr eugenischer und genetischer Schäden lasse sich kaum durch das Strafrecht bekämpfen und sei bei zeugungsunfähigen Personen ohnehin ausgeschlossen:

§ 173 liegt daher zumindest an der Grenze legitimen Rechtsgüterschutzes, indem er ein kulturgeschichtlich mächtiges Tabu, welches in der gesellschaftlichen Entwicklung seine soziale Funktion weitgehend eingebüßt hat, zum Schutzgegenstand erhebt. … Die Vorschrift sollte gestrichen werden.

Interessant ist auch, dass ausschließlich der Beischlaf strafbar ist.

Nachtrag: Eine eingehende rechtliche Analyse des Inzestparagrafen haben Ali Al-Zand und Jan Siebenhüner in der Kritischen Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft veröffentlicht. Der Text ist hier als PDF abrufbar. Vielen Dank an die Autoren und den Verlag.

14 UHR

15.14 Uhr: Die 14-Uhr-Mandantin ließ ausrichten, dass sie „ein paar Minuten“ später kommt.

Ich warte noch…