Warum vergisst man eigentlich ausgerechnet bei wichtigen Anrufern, wie Freisprechen aktiviert wird?
Er hat sich zum Glück noch einmal gemeldet. Und es nicht erkennbar übel genommen.
Warum vergisst man eigentlich ausgerechnet bei wichtigen Anrufern, wie Freisprechen aktiviert wird?
Er hat sich zum Glück noch einmal gemeldet. Und es nicht erkennbar übel genommen.
Wenn sie sagt: „Oh, neue Tassen?“ Und sie sofort umdreht, weil sie weiß, dass du zu faul bist, die Etiketten sauber abzuknibbeln.
Die Zeit schreibt einen Blogwettbewerb aus. Und Juror Gero von Randow äußert schon mal vorab seinen Unmut über die miese Qualität der eingereichten Beiträge und der nominierten Weblogs:
So richtig relevant und ansprechend und humorvoll und anregend zugleich – eigentlich keines, bis auf IT&W vielleicht….
Ja, ja, manche sind vielleicht doch noch nicht ausreichend „selbstverliebt“. Und schon gar nicht „verspielt“. So wie Herr von Randow. Möchte nur mal wissen, woran der Mann am liebsten spielt – die Sülze in seinem eigenen Weblog lässt jedenfalls nichts Gutes ahnen.
Freispruch für Alvar Freude. Infos bei heise online.
Einem langjährigen Mandanten am Telefon vorgequakt, was ihn wegen eines Temposverstoßes alles erwarten kann. Ob ein Fahrverbot möglich ist. Wie die Verjährung läuft. Ob ihn seine Firma als Fahrer benennen muss etc. pp.
„Kümmern Sie sich doch einfach drum“, unterbricht er mich. „Sie bemühen sich einfach ums bestmögliche Ergebnis, o.k.?“
Guter Vorsatz: vor dem Abspulen von Standardtexten künftig auf Zwischentöne achten.
Der Visa-Ausschuss muss zunächst seine Arbeit fortsetzen. Das Bundesverfassungsgericht gab damit einem Eilantrag der Oppositionsparteien statt, berichtet Spiegel online. Die Entscheidung soll einstimmig gefallen sein.
Gerichtsreportage im Express:
Zwei süße Hundemischlinge unter schlimmem Verdacht. Schlampi (6) oder Fischi (3), einer von beiden soll einen Schüler (16) in die Wade gezwickt haben. Es kam zu einer ungewöhnlichen Gegenüberstellung vor Gericht.
Termin in einer Strafsache ist anberaumt auf 10.55 Uhr. Klingt ja nach einem eisernen Takt.
Radiointerview mit Geburtstagskind Oliver Kahn:
Ob ich unter Druck stehe? Vor lauter Druck spüre ich schon gar keinen mehr.
Hat mir gefallen, der Spruch.
Diese beiden Akten gehören nach meiner Meinung zusammen. Es handelt sich in beiden Akten um die Sache .. Js 2405/04 (nicht, wie in unseren letzten Schreiben … / 05). Bitte die Akten zu einer Akte zusammenführen.
Wieder ein Mandat erledigt :-)
Aus einer Strafanzeige:
„Bei dem Verdächtigen wurde ein Multifunktionswerkzeug der Firma Leatherman aufgefunden. Nach kriminalpolizeilicher Erfahrung ist dieses ,Tool‘ bei Eigentumsdelikten sehr beliebt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Einlassung des Beschuldigten, er habe nur noch ein Bier trinken gehen wollen, eine Schutzbehauptung darstellt.“
Da allerdings keine weiteren „Indizien“ vorlagen, hat ein kluger Staatsanwalt den angeblichen Einbruchsversuch dann doch nicht angeklagt.
Die Begrenzung auf zwei Fachanwaltstitel geht in Ordnung. Der Bundesgerichtshof wies laut beck aktuell die Klage eines Rechtsanwaltes ab, der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Strafrecht sein wollte.
Das erinnert mich daran, dass ich noch auf einem bestandenen Fachlehrgang Arbeitsrecht sitze. Vielleicht sollte ich doch mal meine Fälle auflisten und den Antrag einreichen. Andererseits könnte das ja wiederum dem Image des fokussierten Starrafverteidigers (uupsie) schaden …
Jedes Mal, wenn ich im Browser die Zahlung einer Rechnung meiner Zahnärztin ausführe, denke ich für etwa eine Sekunde, ich hätte die Revolution verpasst. Denn nach dem automatischen Eintrag des Bankinstituts steht da immer, dass mein Geld an die APO-Bank gegangen sei.
Ich habe das Impressum um folgende Sätze ergänzt:
Ich freue mich über Hinweise und Linktipps! Leider habe ich nicht immer Zeit, das eingesandte Material vollständig zu sichten. Hierfür bitte ich um Verständnis.
Auch an dieser Stelle Riesendank an alle, die mir ihre Fundstücke zusenden. Wenn manches und mitunter auch vieles unbeachtet bleibt, ist das kein böser Wille. Und erst recht kein Qualitätsurteil.
Zur Abmahnung wegen der Verwendung eines Markennamens als Nick in einem Internetforum gibt es jetzt eine Antwort. Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr hat für den Betroffenen alle Ansprüche zurückgewiesen und eine ordentliche Gegenrechnung aufgemacht. Mit der Anwaltskammer droht er auch. Das Anwaltsschreiben ist hier veröffentlicht.