Nur zur Klarstellung:
Dass Kölner was gegen Düsseldorfer haben, heißt nicht, dass Düsseldorfer auch was gegen Kölner haben.
Nur zur Klarstellung:
Dass Kölner was gegen Düsseldorfer haben, heißt nicht, dass Düsseldorfer auch was gegen Kölner haben.
Es gibt ja immer wieder Premieren im Leben. So zum Beispiel einen Strafprozess mit Gerichtszeichnerin. Die hat sogar einen eigenen Tisch. Das Wasser, mit dem sie ihre Farben verdünnt, kommt aus einer Sprudelflasche.
Wegen Vorbereitungen für ein größeres Verfahren wird es hier heute und wahrscheinlich auch morgen nichts Neues geben.
Die Unionsparteien wollen Freier von Zwangsprostituierten mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestrafen. Wie Spiegel online berichtet, löst dieses Vorhaben in Fachkreisen Kopfschütteln aus.
Sachlich völlig zu Recht.
Unter einem Gesichtspunkt ist es allerdings uneingeschränkt zu begrüßen – als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Strafverteidiger.
Gegen einen unter Terrorverdacht stehenden Tunesier aus Regensburg haben die Behörden weit reichende Sanktionen verhängt. Für den 35-Jährigen gebe es eine Kontaktsperre und strenge Meldeauflagen, teilte Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) am 10.05.2005 mit. Der Mann musste aus seiner Wohnung in eine Gemeinschaftsunterkunft in Niederbayern umziehen. Er darf den neuen Wohnort nicht verlassen und muss sich täglich bei der Polizei melden. Der Gebrauch von Handy, Internet oder E-Mails ist ihm verboten.
Schon erstaunlich, was die heutigen Gesetze so herzugeben scheinen. Der Mann mag zwar zur Ausreise verpflichtet sein, einer schweren Straftat scheint er aber nicht verdächtig zu sein. Denn ansonsten würde sich ja sicherlich die Möglichkeit ergeben, ihn in Untersuchungshaft zu nehmen.
Wie sich aus der Pressemitteilung des Innenministeriums ergibt, werden anscheinend „Kontakte zu islamistischen Gesinnungsgenossen“ unter der strafrechtlich relevanten Schwelle beanstandet. Diese Kontakte sollen „die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ gefährden.
Ich hoffe mal, das System wird nicht als ausbaufähig angesehen. Die Wortwahl verheißt jedenfalls nichts Gutes…
In München stand ein Mann wegen Zechprellerei vor Gericht – zum 49. Mal.
Eine Kundin beschwerte sich empört darüber, daß Trauerkarten auf unseren Kassenbons als „Glückwunschkarten“ ausgewiesen werden.
Meine erste Begegnung mit dem Mordparagrafen ist erfolgreich verlaufen. Die Strafvollstreckungskammer eines Landgerichts hat den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zurückgewiesen. Dies hätte möglicherweise dazu geführt, dass die Mindestverbüßungsdauer von normalerweise 15 Jahren angehoben worden wäre. Auf 19 Jahre, zum Beispiel.
Zum Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat 1991 entschieden, dass die lebenslange Freiheitsstrafe bei Mord nur dann verfassungsmäßig ist, wenn dem Verurteilten Hoffnung auf Bewährung verbleibt. Über diese Bewährung soll regelmäßig erstmals nach 15 Jahren Haft entschieden werden. Wenig später wurde dann gesetzlich geregelt, dass das Gericht im Urteil eine besondere Schwere der Schuld feststellen kann. Geschieht dies, kann die Mindesthaftdauer von 15 Jahren überschritten werden. Bewährung kommt dann erst später in Frage.
Bei Verurteilungen vor 1991 hatten die Gerichte noch keine Schwere der Schuld geprüft. Das hat zur Folge, dass dies jetzt nachträglich die Strafvollstreckungskammern übernehmen müssen. Heikel wird dies dadurch, dass ca. 14 Jahre nach einer Tat ein Gericht noch einmal in die Prüfung einsteigen muss, wie alles abgelaufen ist und ob die Tat von anderen Morden so stark abweicht, dass eine Haftentlassung nach 15 Jahren nicht akzeptabel erscheint.
Das Gericht war in meinem Fall der – korrekten – Auffassung, dass man sich nicht 14 Jahre später über die Feststellungen des Urteils hinwegsetzen und eine völlig Neubewertung vornehmen darf. Es hat im Kern also nur geguckt, ob die damaligen Feststellungen eine besondere Schwere der Schuld ergeben hätte, hätte diese Prüfung seinerzeit angestanden.
Die Antwort war ein (relativ) klares Nein.
Der ZDFratgeber berichtet über eine Anwaltskanzlei, die Telekom-Rechnungen anmahnt. Mitunter soll berechtigten Klagen der Betroffenen, dass sie gar nicht gemeint sein können, nicht nachgegangen werden.
Ich habe auch so eine Akte auf dem Tisch. Die gleichen Anwälte haben zunächst mehrere Schreiben, in denen sie darauf hingewiesen wurden, dass der Betroffene den genannten Anschluss gar nicht hat, ignoriert. Und dann haben sie ohne Kommentar ihre Mahnbescheide zurückgenommen.
(Danke an Volker für den Link)
Römer, die beim Öffnen ihres Kühlschrankes Radio Vatikan hörten, wohnten möglicherweise nur zu nahe an den Sendemasten. Wie tagesschau.de berichtet, hagelte es jetzt (kurze) Haftstrafen auf Bewährung für Verantwortliche des weltweiten Senders. Sie sollen in dem Bestreben, die Stimme der Kirche auch im letzten Winkel der Welt hörbar werden zu lassen, illegalen Elektrosmog verursacht haben.
Meine Mutter:
„Frau E. hat mich angesprochen, weil sie dich im Fernsehen gesehen hat. Jedenfalls dachte sie, du bist im Fernsehen. Aber dann, sagt sie, hat der Mann, der dir so ähnlich sieht, angefangen zu lächeln. Und jetzt glaubt sie, du warst es eher nicht.“
Wegen Update-Arbeiten sind zeitweise nicht alle Funktionen verfügbar. Sieht alles wieder aus wie zuvor.
Spiegel online zitiert Details aus der Stellungnahme der Bundesanwaltschaft im Mannesmann-Verfahren. Die Behörde beantragt beim Bundesgerichtshof, die Freisprüche gegen Klaus Esser, Manfred Ackermann und andere aufzuheben.
Die „Anonymität des Internets“ kann ein Strafmilderungsgrund sein. Das Landgericht Berlin (Urteil 1, Urteil 2) verurteilte jetzt zwar Täter zu Freiheitsstrafen, setzte diese aber zur Bewährung aus. Die Männer hatten hunderte Programme illegal verkauft. Im Gegensatz zu den weitaus meisten Tauschbörsennutzern handelten sie also gewerblich. Auch das (zumindest bis vor einiger Zeit) weithin fehlende Unrechtsbewusstsein wirkt nach Auffassung des Landgerichts Berlin strafmildernd.
Die Entscheidungen belegen, dass die „Wer raubkopiert, wandert ins Gefängnis“-Kampagne der Musik- und Filmindustrie mit der Realität wenig zu tun hat. Tatsächlich werden die Verfahren auch nach meiner Erfahrung fast immer eingestellt, viele wegen geringer Schuld oder gegen maßvolle Geldauflagen.
Allerdings bleiben in diesen Fällen regelmäßig die beschlagnahmten Computer und Datenträger auf der Strecke. Denn Bedingung für eine Einstellung ist häufig, dass der Beschuldigte auf die Rückgabe verzichtet. Bei der Zeit, die sich die Polizei in der Regel mit der Auswertung der Computer lässt, ist das sowieso meistens kein Problem. Fast alle Betroffenen haben sich dann schon längst entnervt was Neues geholt.
Heute so nebenbei erledigt:
– angeliefertes Büromaterial verstaut (15 Packungen ungeriestes Kopierpapier mit jeweils 2500 Blatt in den Keller schleppen – erspart jeden weiteren Gedanken ans Sportstudio);
– neuen Laserdrucker im Büro der Kollegin installiert;
– Minidrucker (Canon BJC-50) fürs Notebook in Betrieb genommen;
– Auto durch die Waschanlage.
Heute bisher leider vergessen:
– feste Nahrung zu mir nehmen.
(Aber das wird sich jetzt sofort ändern. Dieser Beitrag entsteht auch nur, weil beim kleinen Griechen auf der Schwerinstraße noch live gekocht wird und nur griechische Zeitungen in der Auslage sind.)