Unsere Sekretariats-Vertretung erzählte gerade von ihrem schönsten Schreibfehler:
Mit freundlichen Füßen
Das steht wirklich in ernst zu nehmender Konkurrenz zu meinem Favoriten (Tüff-Zulassung).
Unsere Sekretariats-Vertretung erzählte gerade von ihrem schönsten Schreibfehler:
Mit freundlichen Füßen
Das steht wirklich in ernst zu nehmender Konkurrenz zu meinem Favoriten (Tüff-Zulassung).
Das RA-Archiv berichtet interessante Randbegebenheiten zum Kölner Visa-Verfahren, welches am Freitag beginnt:
Besonders dreist war ein Beamter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, welcher unmittelbar nach einem Gespräch mit dem Kölner OStA Egbert Bülles sich in seinen 525 BMW schwang und (vermutlich als normaler Mandant) nach Düsseldorf in die Kanzlei Udo Vetter fuhr. Einen Manipulationsversuch konnte der Anwalt nicht registrieren, weshalb ich die Feststellung wage: „Örtlichkeiten muss man kennen, bevor man illegal eindringt“.
Ich kann und will den Eintrag nicht werten. Mir liegen auch keine Informationen vor, wer wann mit dem Oberstaatsanwalt gesprochen hat und dann woanders hingefahren ist. Außerdem gucke ich (leider) nicht, mit welchen Autos „Mandanten“ vorfahren.
Ein politischer Einschlag ist in dem Verfahren allerdings nicht zu verkennen. Immerhin wird ja auch in Berlin verhandelt. Dass diverse Sicherheitsbehörden involviert waren und sind, kann man ja schon den Berichten über den Untersuchungsausschuss entnehmen.
Da ich festes Vertrauen in den Rechtsstaat habe, möchte ich die folgende Frage erst mal rein theoretisch stellen: Wie findet man denn, sagen wir mal, ein Abhörgerät?
„Guten Tag, hier ist das Amtsgericht in H. Wir haben einen Haftbefehl gegen Ihren Mandanten S. Können Sie uns vielleicht sagen, wo er sich aufhält? In seiner Wohnung hat ihn die Polizei mehrfach nicht angetroffen.“
Ich könnte vielleicht schon. Tue es aber nicht. Die anwaltliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber Gerichten. Selbst gegenüber solchen, die so charmant anfragen. Und so unbedarft, dass es eigentlich schon wieder ausgebufft sein muss.
Eine andere Frage ist allerdings, ob ich meinen Auftraggeber über den Anruf informieren darf. Da kann man sich als Verteidiger schnell auf glattes Parkett begeben. Stichwort Strafvereitelung.
Post von einer Heuschreckenfirma:
Mr. Vetter,
In response to your letter dated 22 April and on behalf of …, I would like to ask you to refrain from wasting everyone’s time by sending letters, the content of which are repetitive and unsubstantiated.
Yours faithfully,
P. N.
Prozessinfo.de ist auf Sendung. Mal sehen, wie sich die Weblogtechnik in der praktischen Öffentlichkeitsarbeit auswirkt.
Ich hoffe insbesondere auf einen Zeitvorteil bei der Weitergabe aktueller Informationen. Und natürlich auf weniger Stress. Die Zeiten, in denen ich meiner Sekretärin hektisch übers Handy eine Pressemitteilung durchtelefoniert habe und diese dann in einen Faxverteiler lief, sollten damit endgültig vorüber sein.
Mein Büro ist genau an der Spitze des Dreiecks. Links neben dem roten Kasten „Theodor-Heuss-Brücke“ (oberes Ende). Das ist leider alles, was ich vom heutigen Düsseldorfer Marathon berichten kann.
Als ausschließlich beruflich Bahnreisender erlaube ich mir die Frage: Wenn Lidl für die 2.-Klasse-Tickets zuständig ist, darf meine Zielgruppe dann auch mal auf ein ähnliches Angebot hoffen? Und wo wird das erhältlich sein?
(Galeria Kaufhof wäre mir recht, da komme ich auf dem Weg zum Gericht vorbei.)
Bevor mich jemand wegen früherer Aussagen der Unwahrhaftigkeit bezichtigt: Der neue Counter am Fuß der Seite war eine Idee des Admins. Sogar eine nachvollziehbare, denn der Mann macht nicht nur einen guten Job, sondern braucht mittlerweile allerhand Tools, um geringfügiger Nachfragespitzen Herr zu werden.
Ich habe selbstverständlich getreu meinen eisernen Prinzipien nicht auf die Zugriffszahlen geschielt. Und den Schwanzvergleich habe ich natürlich auch nicht gemacht.
Großes Indianerehrenwort.
„Läuft’s?“, frage ich. Und weiß ebenfalls die Antwort. Seinen Einstieg als Rechtsanwalt hatte er sich leichter vorgestellt. In jedem Fall reicher, besser angezogen, mit mehr Presse. Er hat sich mit John-Grisham-Romanen über das Zweite Staatsexamen gerettet, aber mittlerweile, wenn auch sehr heimlich, eingesehen, dass Grisham aus guten Gründen nicht über das Sorgerecht schreibt, das irgendein Horst doch so gern hätte.
„Läuft gut, aber ist hart“, sagt er.
Deswegen war es dann doch noch ein schöner Samstag. (Kleine Wiedergutmachung.)
Generalbundesanwalt Nehm übt harsche Kritik am Mannesmann-Urteil
Ich wiederhole meine Meinung, dass aus dem Verfahren die Luft noch nicht raus ist. Das Düsseldorfer Landgericht hat dem Untreueparagrafen eine ganz neue, milde Note gegeben. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Bundesgerichtshof das so durchgehen lässt, weil sich dann viele bislang strafbare Sachverhalte im Bereich der Wirtschaftskriminalität nicht mehr verfolgen lassen
Eine andere Frage ist allerdings, ob das Landgericht Düsseldorf nicht im Kern Recht hat. Die Vorschrift ist eigentlich viel zu unbestimmt gefasst. Im Prinzip kann jedes geschäftliche Handeln, das sich im Nachhinein als ungünstig herausstellt, zu einer strafbaren Handlung hingebogen werden.
Allerdings wäre hier der Gesetzgeber gefordert. Ob der das in seiner jetzigen Verfassung hinbekäme?
(Danke an Hartmut Nissen für den Link. Hartmut weist noch darauf hin, dass sich unter den „Heuschrecken“ im Mannesmann-Fall auch ein prominenter Gewerkschafter befindet.)
Der Münchner Journalist Giesbert Damaschke informiert über die Rechtslage zu Hitlers „Mein Kampf“:
Derzeit liegen die Urheberrechte für »Mein Kampf« beim Freistaat Bayern, der alle Neuauflagen des Buches unterbindet. Wohlgemerkt: Auf rein urheberrechtlicher Basis! Denn auch wenn es immer wieder und von den verschiedensten Leuten behauptet wird, ist Hitlers »Mein Kampf« in Deutschland nicht verboten. Man darf das Buch selbstverständlich besitzen, man darf es auch verkaufen (so lange es sich dabei um eine antiquarische Ausgabe und nicht um einen Raubdruck handelt).
Die Süddeutsche Zeitung berichtet über Firmenbestatter:
Sie übernehmen insolvente Firmen, verschleiern Besitzverhältnisse und bringen so die Gläubiger um ihr Geld – wie „Krisenberater“ sich auf Kosten anderer bereichern.
Nein. Nein. Nein. Die Putzfrau hat im Badezimmer das Ablaufrohr aus dem Waschbecken gerissen. Und es – bei einem Reparaturversuch? – auch noch abgeknickt.
Nachdem ich die Teile demontiert habe, bin ich etwas gelassener. Sieht nicht aus wie etwas, für das ich am Samstag den Installateur auf dem Handy belabern müsste. Ich versuche es lieber als Erstes im Eisenwarenladen an der Römerstraße, gleich um die Ecke. Wenn sie die Teile haben, kriege ich das selbst geschraubt.
Jetzt muss ich nur noch dran denken, mir die Zähne in der Küche zu putzen.
So, da es ja sonst keiner macht, habe ich jetzt auch den Hundertwasser-Kalender in unserer Lobby (aka Flur) auf Mai umgedreht. Es fällt aber auch einfach nicht auf, weil jedes Blatt wie das andere aussieht. Nächstes Jahr kommt wieder Rizzi an die Wand.