Liebe Mitarbeiterin,
die große blaue Tasse ist nur für meinen Tee. Nicht für kleine, süße Blumensträuße, die Mandantinnen vorbeibringen.
(Noch dazu meiner Kollegin.)
Liebe Mitarbeiterin,
die große blaue Tasse ist nur für meinen Tee. Nicht für kleine, süße Blumensträuße, die Mandantinnen vorbeibringen.
(Noch dazu meiner Kollegin.)
Vor der „Opanke Handnaht“ muss gewarnt werden. Ist ein Schuh nämlich nach dieser Methode gefertigt, eignet er sich nicht für nasses Wetter. Dass er allerdings schon bei leichtestem Spaziergang über feuchte Großstadtstraßen für durchnässte Füsse sorgt, wollte unser Mandant nicht hinnehmen. Immerhin hatte er 85 Euro in den rustikalen Herrenschuh eines deutschen „Traditionsunternehmens“ investiert.
Der Verkäufer weigerte sich allerdings beharrlich, die Schuhe (inzwischen wieder trocken) zurückzunehmen. Auch einem Vergleich zeigte er sich nicht zugänglich. So beauftragte das Amtsgericht einen Sachverständigen für das Schuhmacherhandwerk. Und man muss sagen, der Mann hat sich Arbeit gemacht.
Das Gutachten lief so ab:
Der Sachverständige besprühte fünf Paar Schuhe inklusive der reklamierten mit 0,5 Liter Wasser mit einem Feinstrahlsprühnebel, bis das Sprühbehältnis geleert war. Jedes Paar aus gleicher Entfernung und mit gleichem Druck. Von den zehn Schuhen wiesen zwei sofort auf eindeutiges Eindringen von Wasser hin, sodass die eingedrungene Wassermenge den Schuhinnenraum einnässte.
Die beiden Schuhe, die eine deutliche Undichtigkeit aufwiesen, waren die zu begutachtenden Schuhe. Besonders der rechte Schuh erwies sich als so undicht, dass im Spitzenbereich das eindringende Wasser direkt durchwanderte und den Innenraum füllte. Die übrigen Schuhe trockneten normal ab und wiesen trotz Eindringen des Wassers in das Oberleder keinen nassen Schuhinnenraum auf.
Somit steht für den Sachverständigen fest: Das Schuhwerk ist mangelhaft, da die anderen geprüften Schuhpaare in gleicher Preisklasse und gleicher Machart erheblich besser gegen Spritzwasser abgedichtet sind.
Der Schuhladen wird sich freuen. Denn nach aller Voraussicht muss er nicht nur den Kaufpreis zurückzahlen, sondern auch den Gutachter entlohnen. Wobei die anderen vier Schuhpaare ja wohl auch zu Buche schlagen werden. Ein Umtausch wäre auf jeden Fall die deutlich bessere Idee gewesen.
Und, ja, so einen Prozess kann man natürlich nur führen, wenn man Rechtsschutz hat.
Deutsche Kinos planen die Anschaffung von 600 (!) Nachtsichtgeräten. Sie wollen damit Raubkopierer überführen, berichtet Spiegel online.
Bei dieser Kontrolldichte dürfte es ja nur eine Frage der Zeit sein, bis ganz neue Filmgenre im Internet erhältlich ist: Row 17 Club, Popcorn Perverts, , Where´s Her Head?
Weblogs, sogar dieses, kann man auch auf dem Handy lesen. Hier ist der Beweis.
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat einen Autofahrer freigesprochen, der Polizisten als „Wegelagerer“ bezeichnete. Die Äußerung ist nach Auffassung der Richter noch vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, zumindest in der konkreten Situation (Gurtkontrolle).
Bemerkenswert die Urteilsbegründung, so beck-online: Es gehöre zum Kernbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit jedes Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren.
*Warnung*: Andere Gerichte sind an diese Entscheidung nicht gebunden.
Mit einem hölzernen Essstäbchen attackierte heute am Amtsgericht Essen ein Prozessbeteiligter den neuen Freund seiner bisherigen Partnerin. Mit der Frau stritt der Mann um Besuchsrechte für das gemeinsame Kind. Laut Justizportal NRW rammte er dem „aktuellen Liebhaber“ das Essstäbchen durch die Hand. Das Opfer musste ins Krankenhaus.
Ein Besucher vermutete bei uns heute ein Notariat. Das ist aber schon rund zwölf Jahren nicht mehr hier, sondern um die Ecke. Knappe 100 Meter. Trotzdem hat sich der Mann ein Taxi bestellt. Wieso ihn das Taxi aber wieder zu uns gebracht hat und der Taxifahrer nicht merkte, dass Start- und Zieladresse identisch waren – fragt mich nicht.
Jedenfalls hat meine Sekretärin den Mann jetzt erneut auf die Reise geschickt. Mit genauer Wegbeschreibung. Die Wetten stehen trotzdem 3:1, dass er nachher noch einmal klingelt. Jedenfalls für den Fall, dass er wieder denselben Taxifahrer erwischt.
Vorab als Fax
Axel Springer AG
Rechtsabteilung
Axel-Springer-Platz 1
20350 Hamburg
Eilt! Bitte sofort vorlegen!
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten die rechtlichen Interessen von Frau S. Eine Vollmacht ist beigefügt.
Die BILD-Zeitung hat am 27. April 2005 in dem Artikel „Eine Schlagzeile wird Kult“ ein Foto unserer Mandantin veröffentlicht (Bildzeile: „Blonder Papst-Gruß mit Schlagzeile in Schwarz, Rot, Gold (gelb)“. Eine Kopie des Berichts ist beigefügt.
Diese Veröffentlichung war rechtswidrig. Sie begründet Schadensersatz-, Schmerzensgeld- und Unterlassungsansprüche. Im Einzelnen:
1. Schadensersatzansprüche
Bei der Aufnahme handelt es sich um ein Lichtbild, für das unsere Mandantin urheberrechtlichen Schutz genießt.
Frau S. hat dieses Foto ausschließlich zur Veröffentlichung auf der Seite www.eyesaiditbefore.de zur Verfügung gestellt. Auf dieser Seite wurden Einsendungen gebracht, welche die von der Bildzeile verwendete Schlagzeile „Wir sind Papst!“ verulken.
Mit dem Einverständnis zur Veröffentlichung auf www.eyesaiditbefore.de hat unsere Mandantin dem dortigen Seitenbetreiber lediglich ein Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Weiterverwertung ohne Einverständnis unserer Mandantin war damit jedoch nicht gestattet.
Weder der Betreiber der Seite www.eyesaiditbefore.de noch unsere Mandantin sind von der BILD-Redaktion gefragt worden, ob sie sich mit der Veröffentlichung einverstanden erklären. Sie hätten dieses Einverständnis auch nicht gegeben.
Die Veröffentlichung verletzt somit die Urheberrechte unserer Mandantin.
Da die Veröffentlichung nicht rückgängig zu machen ist, steht unserer Auftraggeberin eine fiktive Lizenzgebühr zu. Angesichts der Millionenauflage von BILD und der prominenten Platzierung des Fotos beziffern wir das Honorar für das Foto mit € 1.500,00 und machen diesen Betrag hiermit geltend.
Wir fordern Sie auf, das Honorar bis spätestens 11. Mai 2005 zu zahlen.
Bei einer Unterschrift müssen mindestens drei Buchstaben erkennbar sein. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Wirksamkeit eines Leasingvertrages bejaht. Eine Kundin, die mit Raten im Rückstand war, hatte die hingeschlurte Unterschrift des Firmenvertreters bemängelt.
Aber sonst war es ein schöner Sonntag.
FDP-Vorsitzender Guido Westerwelle spricht er – im Gegensatz zur weitgehend abgetauchten CDU – gegenüber Focus Klartext. Er kündigt an, im Falle einer Regierungsbeteiligung 2006 die Gewerkschaften zu entmachten:
Deutschlands Problem seien nicht die vom SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering genannten „angeblichen Heuschrecken-Unternehmer, sondern die Bsirskes und die Engelen-Kefers“, so Westerwelle. „Die Gewerkschaftsfunktionäre sind die wahre Plage in Deutschland. Die Politik der Gewerkschaften „kostet mehr Jobs, als die Deutsche Bank je abbauen könnte“.
Dem SPD-Chef Müntefering warf Westerwelle vor, mit seiner Kapitalismuskritik einen „aus der Klassenkampfgeschichte bekannten Reflex“ wieder zu beleben: „die Furcht vor einer anonymen internationalen kapitalistischen Verschwörung gegen Deutschland und die Arbeitnehmer“. Solche linken Verschwörungstheorien würden seit 150 Jahren immer wieder benutzt – „mal aus ideologischer Wollust, mal in hysterischer Wahlkampfnot“.
Die Antwort von DGB-Chef Michael Sommer: „Westerwelle versaut das Klima in diesem Land.“
Westerwelle?
Müntefering mit Eiern beworfen. Nach übereinstimmenden Medienberichten handelte es sich bei den Aufwieglern nicht um Vertreter des Kapitals. Sondern um „aufgebrachte Arbeiter, Arbeitslose und Gewerkschafter“.
Möglicherweise ist Müntes Glaubwürdigkeitsdefizit größer als gedacht. Oder „das Volk“ ist doch intelligenter, als es sich die SPD-Strategen vorgestellt haben. Jedenfalls würde ich mir an deren Stelle schnell was anderes überlegen.
Ein Telefonbuchverlag geht Herrn K. auf die Nerven. Für einen Eintrag ins Telefonbuch „05/06“ soll Herr K. eine Rechnung bezahlen. Er ist sich jedoch sicher, nichts unterschrieben zu haben. Nach seiner Erinnerung hat er den Vertreter sogar weggeschickt, weil ein bisschen Fettdruck ja doch keine Kunden mehr bringt.
Statt einer Stellungnahme kommen nur weitere Mahnungen – und die Drohung mit einem Gerichtsverfahren. Erst nachdem ich mich eingeschaltet habe, übersendet der Verlag eine Kopie des angeblichen Auftrags. Darauf ist zwar nicht viel zu erkennen. Eins ist jedoch eindeutig: Die Bestellung bezieht sich auf das „Telefonbuch März 2004“. Zu diesem Zeitpunkt erschien aber die Ausgabe „04/05“.
Die Rechnung hierfür hat Herr K. aber längst bezahlt.
Bedauerliches Vershen? Oder Methode? Wir werden sehen.
Uschi Glas verklagt die Berliner Polizei. Beamte sollen sich bei Ermittlungen mit den persönlichen Daten der Schauspielerin auf Pornoseiten eingeloggt haben. Bild.de zitiert Glas‘ Anwalt Markus Roscher:
Die Polizei ermittelte gegen einen Porno-Anbieter. Die Beamten wollten beweisen, daß sich Jugendliche mit den Ausweisdaten von Erwachsenen auf den Seiten registrieren und die Sex-Inhalte konsumieren können. Um das nachzuweisen, benutzte der Beamte die Ausweisnummer meiner Mandantin, deren Paß er in einer Schweizer Illustrierten entdeckt hatte.“
Die Schauspielerin will nach dem Bericht 20.000 Euro Schmerzensgeld.