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MANNESMANN-VERFAHREN
Spiegel online zitiert Details aus der Stellungnahme der Bundesanwaltschaft im Mannesmann-Verfahren. Die Behörde beantragt beim Bundesgerichtshof, die Freisprüche gegen Klaus Esser, Manfred Ackermann und andere aufzuheben.
STRAFMILDERUNG FÜR RAUBKOPIERER
Die „Anonymität des Internets“ kann ein Strafmilderungsgrund sein. Das Landgericht Berlin (Urteil 1, Urteil 2) verurteilte jetzt zwar Täter zu Freiheitsstrafen, setzte diese aber zur Bewährung aus. Die Männer hatten hunderte Programme illegal verkauft. Im Gegensatz zu den weitaus meisten Tauschbörsennutzern handelten sie also gewerblich. Auch das (zumindest bis vor einiger Zeit) weithin fehlende Unrechtsbewusstsein wirkt nach Auffassung des Landgerichts Berlin strafmildernd.
Die Entscheidungen belegen, dass die „Wer raubkopiert, wandert ins Gefängnis“-Kampagne der Musik- und Filmindustrie mit der Realität wenig zu tun hat. Tatsächlich werden die Verfahren auch nach meiner Erfahrung fast immer eingestellt, viele wegen geringer Schuld oder gegen maßvolle Geldauflagen.
Allerdings bleiben in diesen Fällen regelmäßig die beschlagnahmten Computer und Datenträger auf der Strecke. Denn Bedingung für eine Einstellung ist häufig, dass der Beschuldigte auf die Rückgabe verzichtet. Bei der Zeit, die sich die Polizei in der Regel mit der Auswertung der Computer lässt, ist das sowieso meistens kein Problem. Fast alle Betroffenen haben sich dann schon längst entnervt was Neues geholt.
NEBENBEI
Heute so nebenbei erledigt:
– angeliefertes Büromaterial verstaut (15 Packungen ungeriestes Kopierpapier mit jeweils 2500 Blatt in den Keller schleppen – erspart jeden weiteren Gedanken ans Sportstudio);
– neuen Laserdrucker im Büro der Kollegin installiert;
– Minidrucker (Canon BJC-50) fürs Notebook in Betrieb genommen;
– Auto durch die Waschanlage.
Heute bisher leider vergessen:
– feste Nahrung zu mir nehmen.
(Aber das wird sich jetzt sofort ändern. Dieser Beitrag entsteht auch nur, weil beim kleinen Griechen auf der Schwerinstraße noch live gekocht wird und nur griechische Zeitungen in der Auslage sind.)
GLEICHWERTIG
Unsere Sekretariats-Vertretung erzählte gerade von ihrem schönsten Schreibfehler:
Mit freundlichen Füßen
Das steht wirklich in ernst zu nehmender Konkurrenz zu meinem Favoriten (Tüff-Zulassung).
AUSSERHALB DER SPRECHZEITEN
Das RA-Archiv berichtet interessante Randbegebenheiten zum Kölner Visa-Verfahren, welches am Freitag beginnt:
Besonders dreist war ein Beamter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, welcher unmittelbar nach einem Gespräch mit dem Kölner OStA Egbert Bülles sich in seinen 525 BMW schwang und (vermutlich als normaler Mandant) nach Düsseldorf in die Kanzlei Udo Vetter fuhr. Einen Manipulationsversuch konnte der Anwalt nicht registrieren, weshalb ich die Feststellung wage: „Örtlichkeiten muss man kennen, bevor man illegal eindringt“.
Ich kann und will den Eintrag nicht werten. Mir liegen auch keine Informationen vor, wer wann mit dem Oberstaatsanwalt gesprochen hat und dann woanders hingefahren ist. Außerdem gucke ich (leider) nicht, mit welchen Autos „Mandanten“ vorfahren.
Ein politischer Einschlag ist in dem Verfahren allerdings nicht zu verkennen. Immerhin wird ja auch in Berlin verhandelt. Dass diverse Sicherheitsbehörden involviert waren und sind, kann man ja schon den Berichten über den Untersuchungsausschuss entnehmen.
Da ich festes Vertrauen in den Rechtsstaat habe, möchte ich die folgende Frage erst mal rein theoretisch stellen: Wie findet man denn, sagen wir mal, ein Abhörgerät?
NICHT ANGETROFFEN
„Guten Tag, hier ist das Amtsgericht in H. Wir haben einen Haftbefehl gegen Ihren Mandanten S. Können Sie uns vielleicht sagen, wo er sich aufhält? In seiner Wohnung hat ihn die Polizei mehrfach nicht angetroffen.“
Ich könnte vielleicht schon. Tue es aber nicht. Die anwaltliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber Gerichten. Selbst gegenüber solchen, die so charmant anfragen. Und so unbedarft, dass es eigentlich schon wieder ausgebufft sein muss.
Eine andere Frage ist allerdings, ob ich meinen Auftraggeber über den Anruf informieren darf. Da kann man sich als Verteidiger schnell auf glattes Parkett begeben. Stichwort Strafvereitelung.
KLARE ANSAGE
Post von einer Heuschreckenfirma:
Mr. Vetter,
In response to your letter dated 22 April and on behalf of …, I would like to ask you to refrain from wasting everyone’s time by sending letters, the content of which are repetitive and unsubstantiated.
Yours faithfully,
P. N.
PROZESSINFO
Prozessinfo.de ist auf Sendung. Mal sehen, wie sich die Weblogtechnik in der praktischen Öffentlichkeitsarbeit auswirkt.
Ich hoffe insbesondere auf einen Zeitvorteil bei der Weitergabe aktueller Informationen. Und natürlich auf weniger Stress. Die Zeiten, in denen ich meiner Sekretärin hektisch übers Handy eine Pressemitteilung durchtelefoniert habe und diese dann in einen Faxverteiler lief, sollten damit endgültig vorüber sein.
ÖFTER LOKALZEITUNG LESEN
Mein Büro ist genau an der Spitze des Dreiecks. Links neben dem roten Kasten „Theodor-Heuss-Brücke“ (oberes Ende). Das ist leider alles, was ich vom heutigen Düsseldorfer Marathon berichten kann.
EIN FALL FÜR DAS ANTIDISKRIMINIERUNGSGESETZ
Als ausschließlich beruflich Bahnreisender erlaube ich mir die Frage: Wenn Lidl für die 2.-Klasse-Tickets zuständig ist, darf meine Zielgruppe dann auch mal auf ein ähnliches Angebot hoffen? Und wo wird das erhältlich sein?
(Galeria Kaufhof wäre mir recht, da komme ich auf dem Weg zum Gericht vorbei.)
MEINER IST LÄNGER AKA LAW BLOG
Bevor mich jemand wegen früherer Aussagen der Unwahrhaftigkeit bezichtigt: Der neue Counter am Fuß der Seite war eine Idee des Admins. Sogar eine nachvollziehbare, denn der Mann macht nicht nur einen guten Job, sondern braucht mittlerweile allerhand Tools, um geringfügiger Nachfragespitzen Herr zu werden.
Ich habe selbstverständlich getreu meinen eisernen Prinzipien nicht auf die Zugriffszahlen geschielt. Und den Schwanzvergleich habe ich natürlich auch nicht gemacht.
Großes Indianerehrenwort.
IST HART
„Läuft’s?“, frage ich. Und weiß ebenfalls die Antwort. Seinen Einstieg als Rechtsanwalt hatte er sich leichter vorgestellt. In jedem Fall reicher, besser angezogen, mit mehr Presse. Er hat sich mit John-Grisham-Romanen über das Zweite Staatsexamen gerettet, aber mittlerweile, wenn auch sehr heimlich, eingesehen, dass Grisham aus guten Gründen nicht über das Sorgerecht schreibt, das irgendein Horst doch so gern hätte.
„Läuft gut, aber ist hart“, sagt er.
CENTRO PARK

Deswegen war es dann doch noch ein schöner Samstag. (Kleine Wiedergutmachung.)
DAS DICKE ENDE
Generalbundesanwalt Nehm übt harsche Kritik am Mannesmann-Urteil
Ich wiederhole meine Meinung, dass aus dem Verfahren die Luft noch nicht raus ist. Das Düsseldorfer Landgericht hat dem Untreueparagrafen eine ganz neue, milde Note gegeben. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Bundesgerichtshof das so durchgehen lässt, weil sich dann viele bislang strafbare Sachverhalte im Bereich der Wirtschaftskriminalität nicht mehr verfolgen lassen
Eine andere Frage ist allerdings, ob das Landgericht Düsseldorf nicht im Kern Recht hat. Die Vorschrift ist eigentlich viel zu unbestimmt gefasst. Im Prinzip kann jedes geschäftliche Handeln, das sich im Nachhinein als ungünstig herausstellt, zu einer strafbaren Handlung hingebogen werden.
Allerdings wäre hier der Gesetzgeber gefordert. Ob der das in seiner jetzigen Verfassung hinbekäme?
(Danke an Hartmut Nissen für den Link. Hartmut weist noch darauf hin, dass sich unter den „Heuschrecken“ im Mannesmann-Fall auch ein prominenter Gewerkschafter befindet.)