JURISTISCHER ÄRGER

Das German American Law Journal berichtet über die Schließung des deutschen Weblogs Curious Creatures. Auf der Abschiedsseite macht der Autor das ständige Risiko dafür verantwortlich, in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt zu werden. Offenbar hat er wegen der Nennung eines Namens, der vorher schon bei Spiegel online zu lesen war, Ärger bekommen.

Das German American Law Journal zur Impressumspflicht:

The remote services statutes conflict substantially with the data protection mentality that prevails in many European countries, including Germany. Their obvious incompatibilities with the data protection statutes does not appear to have been resolved with high-level precedent. Along these lines of thinking, commenters in Germany note that bloggers may be able to afford their publishing activities only if they can also afford a strong legal department.

Selbst wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden, zahlt diese nur in den seltensten Fällen. Gerade die Abwehr von Unterlassungsansprüchen ist meistens nicht gedeckt (mehr in diesem Aufsatz von Tobias H. Strömer). Das Kostenrisiko kann – je nach Streitwert – schnell in die Tausende gehen.

Aber vielleicht findet sich mal eine Versicherung, die das publizistische Risiko in ihre Policen integriert. Immerhin gibt es ja mittlerweile nicht nur viele Weblogs, sondern viele Deutsche haben auch eine private Homepage. Könnte also durchaus ein Markt sein…

ARTIG

Das manager magazin wirft einen langen Blick in die Großkanzlei Hengeler Mueller:

Das Ausleseverfahren begünstigt einen bestimmten Anwaltstyp. Der durchschnittliche Hengeler-Jurist ist artig, konservativ, familienfreundlich (drei bis vier Kinder), unauffällig und funktioniere „wie ein Uhrwerk“, so ein Ex-Mitarbeiter. „Die extrovertierten Strahlemänner ohne Tiefgang, die müssen sie in anderen Kanzleien suchen.“

MAGGI VS. MAGGI

Der Schweizer Romeo Maggi muss seine Familienhomepage künftig unter einer anderen URL betreiben, berichtet heise online. Die Schweizer Justiz sprach dem Nestlé-Konzern die Domain zu, obwohl Romeo Maggi diese schon 1996 registriert hatte. Im Konflikt zwischen Namens- und Markenrecht gingen die Interessen von Nestlé vor. Internet-Benutzer würden den Begriff „Maggi“ nicht mit einem unbekannten Familiennamen, sondern mit der berühmten Marke verbinden.

Vielleicht sollte Herr Maggi künftig unter www.mononatriumglutamat.com auftreten. Die Domain ist derzeit noch zu haben.

(Danke an Andrea Altefrone für den Link)

UNMÖGLICH

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die brüske Art, mit welcher der amerikanische Secret Service seinen Präsidenten abgeschirmt hat. Interessant ist eigentlich nur der letzte Satz:

Die deutsche Polizei wiederum brach in Mainz eine Wohnung auf, um ein Transparent mit der Aufschrift „Not welcome, Mr. Bush!“ zu entfernen.

Das muss eine Ente sein. So was kann in einem liberalen Rechtsstaat doch nicht passieren.

Nachtrag: Ein ausführlicherer Bericht zu der Aktion.

KEIN SEX MEHR

Rechtsanwältin Regina Kohn beschäftigt sich mit den Problemen moderner Frauen. Sie schreibt über das Fremdgehen mit und ohne Testament:

Würde die Geliebte von Anfang an Geld verlangen, wäre sie auf der sicheren Seite. Das tut sie aber nicht, weil sie eine emanzipierte Frau und kein Call-Girl ist. Sie hat alles im Griff, solange er Interesse an ihr hat. Fraglich ist, ob sie einen Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld erlangt, wenn am Valentinstag seine SMS mit dem Inhalt: „Danke, ich möchte keinen Sex mehr“ eingeht.

Sein Aufrechnungsargument lautet am Ende „Du gefährdest meine Ehe und die Beziehung zu meinem Kind“. Eine fiese Attacke unterhalb der Gürtellinie. Kann sie ihn wegen dieser Unterstellung anzeigen oder verklagen?

Nein.

(Link gefunden im HandakteWebLAWg)

SURVIVAL MIT NOTEBOOK

Die Benutzung eines Notebooks in der Öffentlichkeit macht den Bürger offensichtlich zum potenziellen Kriminellen (siehe auch vorherigen Eintrag). Ich habe meinen Computer fast immer dabei und nutze ihn auch an verdächtigen Orten. In Wartehäuschen und Cafés, auf Gerichtsfluren, Parkbänken und, ja, auch im Auto. Neulich habe ich sogar neben dem Polizeipräsidium auf einem Mäuerchen gesessen und eine E-Mail geschrieben. Zum Glück war das in Düsseldorf, nicht in Paderborn.

Da ich also hochgradig gefährdet bin, habe ich mir überlegt, was ich mache, wenn mich Polizeibeamte des Einbruchs in fremde WLANs verdächtigen.

1. Ganz schnell den Ausknopf drücken und mich hierbei auch nicht beirren lassen. Wenn das nicht klappt und die Beamten am Gerät rumfummeln, keine Fragen bentworten und auch nichts zu den Programmen erklären. Bei abgeschaltetem Gerät das Passwort nicht nennen.

2. Sagen, dass ich mich nicht äußere und von meinem Schweigerecht Gebrauch mache. Gilt für den Fall, dass die Beamten sowieso der Meinung sind, dass ich was Böses gemacht habe.

3. Bei einigermaßen zugänglichen Beamten abstrakt darauf hinweisen, dass ich mit meinem Notebook viele Dinge machen kann, die mit Internet nichts zu tun haben.Texte schreiben zum Beispiel. Oder was spielen. Bei Sprüchen wie „Geben Sie doch zu, dass Sie gesurft sind“ oder „Uns können Sie viel erzählen“ weiter wie Ziff. 2.

4. Ansonsten keine weiteren Diskussionen führen. Der Beschlagnahme des Notebooks schriftlich widersprechen (hierfür gibt es ein Kästchen auf dem Formular). Außerdem vorschlagen, dass die Beamten sich die Beschlagnahme telefonisch von einem Staatsanwalt absegnen lassen. (Gewisse Chance, dass wenigstens der die Materie durchschaut und die Aktion abbläst.)

5. Da ich mich grundsätzlich nicht selbst vertrete, meinen Anwalt anrufen.

VERBRECHERJAGD

Man könnte ja lachen, wenn es nicht so traurig wäre. Die Paderborner Polizei stellt offensichtlich gezielt Leuten nach, die fremde WLANs nutzen. Jedenfalls verkündet die Pressestelle der Paderborner Polizei stolz, dass sie einen 19-jährigen dabei geschnappt hat – wie in diesem Jahr schon vier andere zuvor.

Dumm nur, liebe Polizei in Paderborn, dass die Nutzung fremder WLAN zumindest so lange nicht strafbar ist, wie diese frei zugänglich sind. Aber das werden wir wahrscheinlich so schnell nicht gerichtlich festgestellt erhalten. Denn selbst bei den Staatsanwaltschaften herrscht mittlerweile so viel Sachverstand, dass derartige Verfahren sang- und klanglos eingestellt werden.

(Näheres auch in der Wunderbaren Welt von Isotopp sowie bei intern.de; danke an Axel Eble für den Hinweis)

OBERHAUSEN JEMAND ?

Kennt sich jemand in Oberhausen aus? Würde mich interessieren, was an der Virchowstraße 10 ist. Vielleicht ein Geschäft, Restaurant o.ä. Ich habe im dortigen Umfeld noch eine Schuldnerin, deren Angaben zu ihrem Einkommen ich nicht ganz glauben kann.

Anmerkung: Der Eintrag wurde nachträglich geändert.

AUSLANDSKNÖLLCHEN

Die deutschen Behörden werden in absehbarer Zeit auch Auslandsknöllchen und Geldstrafen eintreiben müssen. Die EU arbeitet gerade an der Umsetzung eines entsprechenden Beschlusses, berichtet der Tagesspiegel.

(Danke an Alef für den Link)

KEIN WORT

Gerade diskutiert, ob ich mich im law blog dazu äußern soll, was Gratis-Paketspammer möglicherweise zu befürchten haben. Immerhin die häufigste Anfrage in den heutigen Mails.

Beschlossen, das Thema nur im Rahmen individueller Beratung abzuhandeln. Wegen Standesrecht und so.

Ich bitte um Verständnis.

UNVOLLENDET

Gerichtsvollzieher kriegen gemäß Ziff. 604 ihres Gebührenverzeichnisses 25 Euro für eine nicht erledigte Amtshandlung.

Sonst müssten sie auch verhungern. Ich kann mich jedenfalls nur dunkel an die letzte erfolgreiche Mobiliarvollstreckung erinnern.

DIE MORALWÄCHTER

Der Kauf eines Radarwarngerätes verstößt gegen die guten Sitten. Er ist nichtig. Mit dieser Begründung verweigert der Bundesgerichtshof einer Klägerin Mängelansprüche. Die Frau hatte einen Radarwarner gekauft und wollte ihr Geld zurück, weil das Gerät nicht funktioniere, berichtet beck online. Der Bundesgerichtshof stellt ausdrücklich fest, solche Geschäfte bedürften nicht des Schutzes durch die (Zivil-)Rechtsordnung.

Ohne Radarwarner gutheißen zu wollen wird mir flau, wenn sich Richter, die ja eigentlich nur darüber zu entscheiden hätten, ob der Kaufgegenstand mangelhaft ist oder nicht, als Moralapostel und Hüter der guten Sitten aufspielen. Wenn es zum Beispiel um Sexhotlines und sonstige Abzockernummern geht, hat dasselbe Gericht seltsamerweise auch ein viel weiteres Herz. Erscheint mir nicht ganz logisch. Aber vielleicht sollte man das bei Juristen, die sich mit Moralfragen beschäftigen, auch nicht erwarten.

RUSSKI-DOWNLOAD

Die russische Seite allofmp3.com bietet extrem billige Downloads an. Obwohl sie sich nach außen legal gibt, ist sie der europäischen Musikindustrie natürlich ein Dorn im Auge. Deshalb passt diese Meldung ins Bild, wonach jetzt angeblich die Staatsanwaltschaft den Anbieter ins Visier genmmen hat.

Auch bei dieser Seite stellt sich die Frage, ob und wie weit sich der Nutzer Gedanken machen und sogar ein Urteil bilden muss, ob er sie nach deutschem Recht nutzen darf. Der Download muss nach den Vorgaben unserer Gesetze nämlich „offensichtlich rechtswidrig“ sein. Was dafür spricht, dass keinem Kunden erst ein Jurastudium abverlangt werden kann, bevor er sich eines ausländischen Dienstes bedient, der offen auftritt und bislang weder von der Konkurrenz noch den Behörden zugemacht wurde.