Webportal-Betreiber haften nicht für gefälschte Kontaktanzeigen. Eine Frau hatte einen Anbieter auf Schmerzensgeld verklagt, weil ein Unbekannter eine Kontaktanzeite von ihr ins Netz gestellt hatte. Nacktfoto inklusive. Da sich der Täter nicht ermitteln ließ, verklagte die Frau den Provider. Das Kammergericht Berlin sah hierfür keine rechtliche Grundlage. Bericht und lesenswerte Hintergründe bei heise online.
BONSAI-SCHIMI
Die Nachricht eines Mandanten auf der Mailbox, dass er verhaftet worden ist. Dann die Bitte an den Polizeibeamten, doch die Telefonnummer für den Rückruf zu sagen. Antwort des Polizisten aus dem Off: „Ihr Anwalt braucht hier nicht anrufen, der soll die Akte schriftlich anfordern. Die wird ihm dann zugeschickt.“ Dann ist die Leitung tot.
Wie heißt das Motto der Polizei doch noch so originell: bürgerorientiert – rechtsstaatlich – professionell.
(Für jüngere Leser: Schimi war ein cooler Fernsehcop aus Duisburg, der durfte so was)
WUCHER
Schlüsseldienste müssen damit rechnen, dass sie überhöhte Preise erstatten müssen. Das Amtsgericht München gab einer Klägerin Recht, die 180,96 Euro für eine Türöffnung bezahlen musste. Der Durchschnittspreis soll nach Feststellungen des Gerichts lediglich bei 50 Euro liegen. Da die Wuchergrenze von 200 % überschritten sei, müsse der Schlüsseldienst den überschießenden Betrag zurückzahlen, berichtet beck-aktuell.
WEBNOTES
Webnotes ist eine geniale Seite. Dort kann man Merkzettel in Form von Post its online erstellen und beliebig sortieren. Ideal als Merkzettel, Ideenlagerplatz und Konzeptzentrale. Für mich besonders praktisch, weil ich Desktop (Büro) und Notebook (überall sonst) nicht synchronisiere.
Allerdings ist das Programm in der Online-Version nichts für sensible Daten. Die URL kann zwar frei gewählt werden, ist aber für jeden erreichbar.
(gefunden im LAWgical)
FLUGANGST
Plötzlich auftretende Flugangst kann ein Grund zum Reiserücktritt sein. Eine Versicherung muss dann zahlen. Über dieses Urteil berichtet Spiegel online.
(Danke an Andrea Altefrone für den Link)
AUS FÜRS BAYOBLG
Das Bayerische Oberste Landesgericht wird sang- und klanglos abgeschafft – bevor ich dort auch nur ein einziges Mal „aufgetreten“ bin. Ein Nachruf in der Süddeutschen Zeitung.
(Danke an Hartmut Nissen für den Link)
POSTSTREIK
15.50 Uhr, Frankfurt Hauptbahnhof. Eine gute Gelegenheit, mal die Post zu checken. „Keine Mails auf dem Server.“ So was stürzt einen schon in leichte Depressionen. Fast fünf Stunden unterwegs – und keine einzige Mail. Das nennt man nicht gerade einen regen Geschäftsbetrieb.
Aber eigentlich kein Wunder, wenn der PC im Büro nicht abgeschaltet ist und alle zehn Minuten das Postfach leert…
NOVITEL / OLBERTZ II
Zahlreiche Leser fragen nach den Hintergründen in der Sache Novitel / Olbertz (siehe auch Eintrag gestern) und zur Haftung von Weblogbetreibern. Bevor ich etliche E-Mails schreibe, veröffentliche ich zunächst unsere Antragserwiderung, aus der sich das meiste herauslesen lässt.
Wen es also interessiert (Vorsicht Juristendeutsch!) , klickt Weiterlesen
ABGEHOBEN
Also heute nach Frankfurt. Ziemlich kurzfristig, aber vielversprechend. Und auf jeden Fall interessant. Die Besprechung findet im Main Tower statt, 30. Stock. Das Mandat könnte auch abgehoben werden – im wahrsten Sinne des Wortes.
FAX-SPAMMING
Es ist schon einige Wortakrobatik nötig, um juristisch sauber zu dem Ergebnis zu kommen, das jeder ahnt: Fax-Spamming ist keine strafbare Sachbeschädigung am Faxgerät. Die Rechtsanwälte Heyms & Dr. Bahr berichten über diese Klarstellung des Oberlandesgerichts Frankfurt.
Grotesk ist überdies, dass es die Staatsanwaltschaft offenbar für nötig hielt, gegen den Freispruch des Angeklagten in erster Instanz auch noch Revision einzulegen.
(Danke auch an Thomas Illig für den Hinweis)
UNSICHERE SCANS
Iris- und Fingerabdruck-Scans sind weit weniger sicher als behauptet. futurezone.orf.at berichtet über Untersuchungen, wonach sich manche Scanner sogar mit einem Papier überlisten lassen, auf das ein Auge gedruckt ist. Die Fehlerrate soll bei gängigen Geräten bis zu 100 % betragen haben.
(Danke an Bernd Wachter für den Hinweis)
NOVITEL / OLBERTZ
Vor dem Amtsgericht Berlin Mitte wurde heute die Sache Novitel Berlin Vertriebs GmbH / Dirk Olbertz verhandelt. Dirk Olbertz betreibt den Weblogservice Blogger.de. In einigen der dort gehosteten Blogs werden auch die Arbeitsumstände diskutiert, die in dem Callcenter der Firma Novitel herrschen sollen.
Novitel hatte gegen Dirk Olbertz eine einstweilige Verfügung beantragt. Danach sollte er es unterlassen zu behaupten, der Bruder des Geschäftsführers befinde sich in Untersuchungshaft und gegen die Firma liefen Strafverfahren. Diese Äußerungen fanden sich in einem Kommentar, den ein gewisses „Strichmännchen“ im Weblog abgegeben hatte.
Außerdem wollte die Firma per gerichtlicher Anordnung erwirken, dass Dirk Olbertz sämtliche Daten im Zusammenhang mit dem beanstandeten Weblog/Kommentar herauszugeben hat. Überdies verlangte Novitel, dass das Gericht die Durchsuchung seiner Räume anordnet und seine Rechner beschlagnahmt.
Im Kern behauptete die Firma, Dirk Olbertz sei für die Äußerungen in den Blogs verantwortlich, weil diese kein eigenes Impressum hätten. Außerdem bestünden wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche.
In der mündlichen Verhandlung, in der ich Dirk Olbertz heute vertreten habe, ist das Gericht unserer Argumentation gefolgt. Die Ansprüche auf Datenherausgabe, Durchsuchung und Beschlagnahme waren ja von vornherein offensichtlich nicht gegeben. Derartige Rechte haben nur die Strafverfolgungsbehörden. In den Mediengesetzen ist sogar ausdrücklich geregelt, dass der Provider das Telekommunikationsgeheimnis seiner Kunden wahren muss. Das Amtsgericht Berlin Mitte sah sich auch außerstande, trotz des schneidigen Auftretens ihres Geschäftsführers für die Firma Novitel eine Ausnahme zu machen.
Aber auch bei den Unterlassungsansprüchen sah das Gericht keine Grundlage für ein Einschreiten. Grundsätzlich folgte die Richterin unserer Argumentation, dass der Webloghoster – wie andere Provider auch – nicht für die Inhalte auf den Seiten verantwortlich ist. Das sind ausschließlich die Nutzer der jeweiligen Seiten.
Das Gericht bejahte lediglich eine Verpflichtung des Providers, bei konkreten Hinweisen auf gesetzeswidrige, insbesondere strafbare Inhalte diesen Hinweisen nachzugehen. Das war allerdings unstreitig geschehen; jedenfalls wurde der beanstandete Kommentar nach dem Protest gelöscht.
Das Amtsgericht folgte insbesondere nicht der Argumentation, für ein Weblog ohne Impressum hafte der Hoster. Abgesehen davon, dass es eine Impressumspflicht eindeutig nur für gewerbliche Angebote gibt und Novitel nichts dafür vorgetragen hatte, dass das Weblog gewerblich war, war auch die Richterin der Meinung, dass es keine Durchgriffshaftung auf den Provider gibt, wenn der Content-Anbieter (Webloginhaber) gegen Ordnungsvorschriften verstösst.
Die Anträge auf Durchsuchung und Beschlagnahme nahm Novitel noch im Verhandlungstermin zurück. Über den Rest muss jetzt das Gericht entscheiden. Die Vorsitzende ließ keinen Zweifel daran, dass Novitel den Prozess komplett verlieren wird. Das schriftliche Urteil soll in einigen Tagen vorliegen.
Näheres auch in Dirk Olbertz‘ Weblog, insbesondere in den älteren Beiträgen.
(AG Berlin Mitte 15 C 1011/04)
LIEBES AMTSGERICHT
Liebes Amtsgericht Köln,
wir wissen ja, Klagen wegen Reisemängeln sind nervig. Öde. Und ein Massengeschäft. Aber ist das ein Grund, so etwas ins Urteil zu schreiben:
Ansprüche scheitern gemäß § 651d Abs. 2 BGB schon daran, dass die Kläger nicht mitgeteilt haben, wenn sie wegen welcher Beanstandung sich bei der Reiseleitung beschwert haben.
Das geht ja eigentlich nur, wenn man die Akte, sagen wir es mal zurückhaltend, allenfalls rudimentär zur Kenntnis genommen hat. Denn neben den Klägern hat sogar die beklagte Reiseveranstalterin Folgendes mitgeteilt:
Am 30. Juni 2003 kontaktierten die Kläger die zuständige Reiseleitung und beschwerten sich…
Unter uns Juristen: Damit war es unstreitig bzw. zugestanden, dass die Reklamation erfolgt ist. Aber das kann man natürlich nur merken, wenn man den langweiligen Kram auch liest.
Etwas verärgert
Der Klägervertreter
(der jetzt seine Mandanten anruft und alles der Justiz in die Schuhe schiebt)
WEBLOG-RECHT
Heute fliege ich nach Berlin. Mein erster Fall, der direkt mit Weblogs zu tun hat. Später vielleicht mehr – wenn’s der Mandant erlaubt.
Genau gesagt, versuche ich gerade, nach Berlin zu fliegen. Leider kommt die Durchsage, dass es an der Maschine Probleme mit der rechten Steuersäule gibt. Mit einem Start nach Tegel wird es so schnell nichts werden.
8:56: Die Maschine fliegt doch.
JURISTEN UND TECHNIK
Ein Anwalt der Euoropäischen Union kann sich möglicherweise einen 100-Millionen-Dollar-Schaden zuschreiben. Der Jurist soll eine Beschwerde falsch herum ins Faxgerät eingelegt haben. Beim Europäischen Gerichtshof kamen innerhalb der Frist kamen nur leere Seiten an. Damit wurde die Aufhebung einer 100-Millionen-Euro-Strafe gegen fünf Banken rechtskräftig. Bericht bei silicon.com.
(Danke an Michael vom Bodensee für den Link)