O-Ton Mandant (etwas weiter entfernt wohnend):
„Obwohl, vielleicht sollten wir uns doch lieber erst Anfang Januar treffen. Dann kann ich gleich meinen Frequent-Traveler-Status verteidigen.“
O-Ton Mandant (etwas weiter entfernt wohnend):
„Obwohl, vielleicht sollten wir uns doch lieber erst Anfang Januar treffen. Dann kann ich gleich meinen Frequent-Traveler-Status verteidigen.“
Das habe ich auch noch nicht erlebt.
Ein Schuldner gibt beim Gerichtsvollzieher die eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) ab. Es geht um 600 Euro. Vorher bezahlt er dem Gerichtsvollzieher aber noch 200 Euro, fragt aber laut Protokoll nicht mal nach Ratenzahlung.
Warum gibt er denn überhaupt das Geld, wenn er sowieso die Finger hebt?
Geprägt von der Willkür diverser Staatsanwälte sind die Rechte der Bürger häufig keinen Pfennig wert. So sieht es der SAP-Gründer Dietmar Hopp. Hiergegen vorzugehen, ist ihm 2,5 Millionen Euro wert. Geld für die Stiftung „Pro Justitia“. Sie will (zunächst) anhand abgeschlossener Fälle zeigen, wie sehr die Bürger heute dem Zugriff übereifriger Ermittler ausgesetzt sind – und nur viel zu geringe Möglichkeiten zur Gegenwehr haben (Bericht bei Tageschau.de).
Bin mal gespannt, wie hoch sich im Büro der Stiftung bald die Akten türmen.
(Danke an Mathias Schindler und Hartmut Nissen für den Hinweis)
Bei der Löschung von Punkten im Flensburger Verkehrsregister kann nicht mehr getrickst werden. Ab jetzt zählen neue Punkte immer ab dem Tag, an dem der Verkehrsverstoß begangen wurde. Bislang war es möglich, diese Frist durch Einsprüche und Gerichtsverfahren hinauszuschieben, da es auf den Tag ankam, an dem der Bußgeldbescheid oder das Urteil rechtskräftig wurden. Alte Punkte wurden dann vielleicht noch vorher gelöscht.
Die Löschungsfristen bleiben unverändert: zwei Jahre bei Bußgeldsachen, je nach Delikt fünf oder zehn Jahre bei Strafsachen.
(Danke an Hartmut Nissen für den Hinweis)
Ich bin am Sonntag mit dem Bus 721 zum Flughafen gefahren. Die Haltestelle Bankstraße ist direkt bei mir um die Ecke. Die Fahrt dauert ganze 13 Minuten. Was ich aber merkwürdig finde, ist die neue Regelung der Rheinischen Bahngesellschaft: nur vorne einsteigen, Fahrausweis zeigen.
Ich frage mich, was dem Fahrer meine Plastikkarte mit der Aufschrift „Ticket 1000“ sagt. Ob die Karte gültig ist, steht auf dem Chip. Und der wird offenbar nicht überprüft. Andere Fahrgäste zeigen ein Mehrfahrtenticket vor. Selbst wenn der Fahrer es in den Augen behalten kann, ob sie abstempeln – was sie abstempeln, sieht er nicht.
Ich würde mal darauf wetten, dass in Bussen jetzt viel seltener kontrolliert wird. Wenn überhaupt. Also kann man mit ungültigem Monatsticket oder einer Vierfahrtenkarte mit mindestens einem freien Feld jetzt prima schwarz fahren.
Oder habe ich was falsch verstanden?
Verkrümelte Notebooks können ganz schön peinlich sein. Mit dem USB-Sauger lassen sie sich blitzschnell reinigen.
Fragt sich nur, was peinlicher ist.
Wer das zweite juristische Staatsexamen schreibt, darf im Prüfungsraum keine Gymnastik machen. Ein Kandidat hatte verlangt, seine medizinisch notwendige Krankengymnastik direkt am Schreibtisch erledigen zu dürfen. Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte dies laut beck-aktuell jedoch ab. Mit der Begründung, dass so etwas die anderen Prüflinge stört. Darauf hätte der Kläger auch kommen können.
Das Urteil in der Sache Novitel/Olbertz liegt jetzt schriftlich in der Kurzfassung – ohne Begründung – vor. Aber auf jeden Fall haben wir es jetzt amtlich:
1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat die Verfügungsklägerin zu tragen.
Mehr als 6500 Strafanzeigen führten offenbar dazu, dass die Hamburger Ermittlungsbehörden zügig reagierten. Jetzt wird gemeldet, dass die mutmaßliche Dialer-Mafia um die Firmen Hanseatische Abrechnungssysteme (HAS), Hamburger Forderungsmanagement (HFM), Digital Web Limited (DWL), Nesa-Inkasso, Euroline Deutschland und NewBiz Media zerschlagen wurde.
Allerdings wird auch befürchtet, dass es schon bald an anderer Stelle weitergeht.
„Mein Held – mein Anwalt.“ Diese etwas ungewöhnliche Verbindung stellt eine Werbekampagne der Law Society of England and Wales her. Der Transblawg hat auch die Links zu den pathetisch formulierten Plakaten.
Größere Verbreitung sollen die Bilder übrigens in einem Bericht des Observer gefunden haben. Thema waren Schadensersatzklagen – gegen Anwälte.‘
Beratung im Arbeitsrecht kann teuer werden, zumindest wenn es nach dem Oberlandesgericht Hamm geht. In einem Wettbewerbsprozess zwischen Anwälten hat das Gericht jetzt darauf hingewiesen, dass Arbeitnehmer keine Verbraucher seien. Das führt in der Konsequenz dazu, dass die Kappungsgrenze bei anwaltlicher Erstberatung für Arbeitnehmer nicht gilt.
Für die Erstberatung eines Verbrauchers kann der Anwalt höchstens knapp 250,00 Euro berechnen. Ist der Mandant kein Verbraucher, kann die Beratung – je nach Gegenstandswert – deutlich teurer werden. Wer sichzu einer Kündigung beraten lässt, wird als Arbeitnehmer also deutlich höher zur Kasse gebeten.
Ob der Gesetzgeber wirklich wollte, dass ausgerechnet im beratungsintensiven Arbeitsrecht die Kappungsgrenze für Erstberatungen nicht gilt?
Ich bezweifle es.
„120 km/ h – werktags 6-19 Uhr.“ Diese Tempobegrenzung ist mir mehrfach auf der Aubahn 43 zwischen Düsseldorf und Münster aufgefallen. Interessant, wenn man an einem Samstag unterwegs ist. Ist der Samstag auch ein Werktag?
Auch ich habe mal wieder überlegt, vorsichtshalber auf der rechten Spur. Bin dann aber zu dem Ergebnis gekommen, dass es Juristen meistens anders sehen als der gesunde Menschenverstand. Zu Recht, denn der Samstag gilt tatsächlich als Werktag. Obwohl der überwiegende Teil der Bevölkerung frei haben dürfte, meint zum Beispiel das Oberlandesgericht Hamm in dieser Entscheidung, der Samstag sei „auch heute noch im allgemeinen Sprachgebrauch ein Arbeitstag“.
Ja klar, samstags müssen auch Richter ran. Rasenmähen, Glühbirnen wechseln, Getränkekisten schleppen, zu Kindergeburtstagen kurven, Auto waschen. So ein Samstag kann richtig Arbeit sein – aber ist er deshalb wirklich ein Werktag? Schade, dass die Richter nicht sagen, wo sie den allgemeinen Sprachgebrauch festgestellt haben. Wahrscheinlich hat einer beim Einkaufen im Supermarkt mit der Kassiererin g’schwätzt.
Außerdem könnte man ja mal daran denken, dass auf unseren Autobahnen auch Ausländer unterwegs sind. Was fangen die mit „werktags“ an? Aber die meisten fahren ja ohnehin nur noch durch, um ihr Geld im neuen Europa zu investieren. Zum nett sein – hier in Form der Formulierung „Mo-Sa“ – ist es wahrscheinlich ohnehin zu spät.
Mario Sixtus lässt sich scheiden. Und er redet der Verflossenen übel nach. Also genau das, was wir in Weblogs viel öfter lesen wollen.
„So. Dieses Jahr habe ich als Fachanwalt für Strafrecht meiner Fortbildungspflicht genügt. Nachdem ich mich im Juni auf einem Seminar über Arztstrafrecht ziemlich gelangweilt habe, war es heute ein vergnüglicher und interessanter Tag – soweit man davon im Zusammenhang mit juristischer Fortbildung reden kann.
Es ging um „Internet und Strafrecht“. Referentinnen waren Annette Marberth-Kubicki und Dr. Gina Greeve. Auffällig war, dass eine große Zahl von Kollegen offenbar kein praktisch geprägtes Verhältnis zur Onlinewelt hat. Klar, sie haben alle einen Internetanschluss, aber dass besuchte Seiten in automatisch einem Cache gespeichert werden, sofern man diese Funktion nicht abschaltet, löste schon allergrößte Verwunderung aus.
So redeten die wirklich gut informierten Dozentinnen wahrscheinlich auf einem Niveau, das Teilen des Publikums etwas zu hoch war. Dass ich, gestählt durch aktuelle Fälle, insbesondere zur Providerhaftung, Hardware-Beschlagnahmen und Verteidigung in Kipo-Föllen etwas beitragen konnte, führte dann in einer Pause zur ehrfürchtig-vorsichtigen Nachfrage: „Sind Sie auf Online-Recht spezialisiert?“
Na ja, das wäre übertrieben. Aber ich habe ein Weblog, und da kriegt man offenbar schon überdurchschnittlich viel mit :-)
Wirklich erstklassig war ein technischer Teil. Ein EDV-Profi erklärte, wie das IP funktioniert, welchen Beweiswert zum Beispiel IP-Nummern haben können und wo es Missbrauchsmöglichkeiten gibt. Außerdem kann ich jetzt den Header einer E-Mal lesen. Und das bringt mich wirklich nach vorne, denn in den nächsten Tagen geht es im Büro sicher auch wieder um eine Mandantin, die Opfer eines Joe-Job geworden ist und jetzt von einer Horde Anwaltskollegen niedergetrampelt wird, die sich – aus Langeweile? – ihre Mandate aus dem Spamordner klauben.
UMTS taugt nichts? Braucht doch keiner? Habe ich bis vor ein paar Stunden auch gedacht. Nunmehr wechsele ich die Fronten. Schuld ist mein neuestes Spielzeug. Zwar nicht ganz billig. Aber dafür rasend schnell, stabil und simpel zu bedienen. Ich kann meine nächsten Dienstreisen – morgen Münster und Montag München – kaum noch erwarten.