PREIS-OFFENSIVE

Die Deutsche Post AG senkte zum 1.1.2005 das Porto für Kompaktbriefe (bis 50 Gramm). Das Porto beträgt „nur“ noch Euro 0,95 statt Euro 1,00.

PDFs kosten 0,00 Euro. Vielleicht sollten wir einen Rabatt einführen – für Mandanten mit E-Mail-Adresse.

NEUER BASISZINS

Wer Forderungen berechnen muss, sollte sein Programm aktualisieren: Der Basiszinssatz beträgt ab dem 1. Januar 1,21 %.

Eine Liste der bisherigen Zinssätze und einen praktischen Online-Rechner gibt es hier.

LEBENSLANG

Angeblich will die US-Regierung Terror-Verdächigte notfalls lebenslang wegsperren, auch wenn die Beweise nicht für eine Verurteilung reichen (Spiegel online).

Wahrscheinlich verlässt man sich dort drüben darauf, dass dies nur für arabisch aussehende Menschen gelten wird.

(Danke an Hartmut Nissen für den Link)

AM LIMIT

Stur, selbstgerecht und abgehoben vom Gesetz – so lautet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über einige selbstherrliche Richter am Oberlandesgericht Naumburg. Diese weigern sich beharrlich, dem Vater eines nichtehelichen Kindes, das von der Mutter zur Adoption freigegeben worden war, regelmäßigen Kontakt mit seinem Kind zu gestatten. Und das, obwohl sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits klargestellt hatten, dass dem Vater bis zur endgültigen Klärung des Sorgerechts das Kind nicht völlig entzogen werden darf.

Dabei geht es momentan nur darum, dass der Vater zwei Stunden (!) in der Woche mit seinem Kind zusammen sein kann. Diesen Umgang hatte das zuständige Amtsgericht angeordnet. Das Oberlandesgericht Naumburg hatte die Entscheidung aber auf eine Beschwerde (u.a. des Jugendamtes) wieder ausgesetzt.

Das Bundesverfassungsgericht attestiert den Richtern in seltener Deutlichkeit, dass diese sich nicht mal die naheliegendsten Gedanken machen. Darüber hinaus wirft das Gericht den Kollegen vor, sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen. Deshalb hätten die Richter sogar die Regelungen der Zivilprozessordnung umgangen, wonach eine Beschwerde
gegen einstweilige Umgangsregelungen gar nicht zulässig ist.

Bei so einer klaren Ansage sollten sich die Naumburger Richter nicht wundern, wenn sie demnächst eine Vorladung als Beschuldigte erhalten. Wegen Rechtsbeugung.

Komplette Entscheidung

HOCHNÄSIG

Wirklich übertrieben ist die deutsche Aufregung, dass in Phuket und anderswo die Bars, Go-Go-Shuppen und Diskotheken wieder den Betrieb aufnehmen.

Wer über die Frauen dort die Nase rümpft, sollte sich mal überlegen, was er bei einer vergleichbaren Katastrophe hierzulande tun würde. Vor allem wenn – wie so häufig in Thailand – die Existenz seiner ganzen Familie vom heimgeschickten Geld abhängig ist.

Nicht mehr arbeiten gehen, ist da wohl keine gute Idee.

AMTSHANDLUNG

Anruf eines Mandanten. Die Waschanlage hat an Silvester die Zierleiste an der linken Tür seines Autos mitgenommen; der Spiegel hat einige Kratzer abbekommen. Die Beschwerde am Ausgang verlief erfolglos. Der Geschäftsführer verwies kalt lächelnd auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Danach haftet er nur für grobe Fahrlässigkeit. Eines Versäumnisses sei er sich nicht bewusst. Welche Überraschung.

Bis vor kurzem wäre der Mann damit sogar durchgekommen. Leider scheint er aber nicht zu wissen, dass der Bundesgerichtshof in einem neuen Urteil genau diese Klauseln gekippt hat (Pressemitteilung). Weil Autofahrer – zu Recht – annehmen, dass ihre Autos nicht nur sauber, sondern auch heil aus der Waschstraße kommen, verstösst die Haftungsbeschränkung gegen Treu und Glauben. Sie ist unwirksam.

Aber vielleich weiß es der Geschäftsführer ja schon – und blufft nur. Wie auch immer, wir dürften gute Karten haben. Nachdem ich als erste Amtshandlung in 2005 den Mandanten mit dem Link versorgt habe, geht der auch deutlich lockerer ins neue Jahr.

GOOOOOOGLE

Mein Computerprogramm des Monats (oder, von mir aus, auch des Jahres) ist Google Desktop Search. Weil ich mich jetzt nicht mehr davor fürchte, nach einer E-Mail zu suchen, von der ich nur noch weiß, dass der Begriff „Service Agreement“ drin vorkommt.

WÜNSCHE

Allen Lesern wünsche ich einen schönen Jahresausklang. Und dass 2005 unsere Wünsche erfüllt, die großen und die kleinen.

BITTE

Ich habe gerade 500 Euro für die „Aktion Deutschland hilft“ gespendet. Es wäre schön, wenn jeder Leser, der vielleicht noch unentschlossen ist, sich auch einen Ruck gibt.

Ja, auch ich zweifle natürlich, ob so eine Spende ankommt. Aber angesichts dieser Katastrophe nehme ich das Risiko in Kauf. Lieber soll mein Geld im schlimmsten Fall irgendwo versickern. Ich werde es überleben.

Aber ich käme im Moment nur schlecht mit dem Gedanken klar, dass vielleicht in den nächsten Monaten da unten einem Menschen nicht geholfen werden kann, bloß ich nichts getan habe.

Wenn ihr mitmacht, schreibt es ruhig in die Kommentare.

Online-Spende (Bankeinzug) „Aktion Deutschland hilft“

Seite des Bundespräsidenten mit weiteren Spendenmöglichkeiten

GANZ SCHÖN BRAUN

Der neue Chef der WestLB hat laut rp-online einen Journalisten verklagt. Dieser hatte geschrieben, Thomas Fischer habe bei der Beerdigung seines Vorgängers Friedel Neuber braune Schuhe getragen. Fischer ließ das Gericht mittels eidesstattlicher Versicherung wissen, sein Schuhwerk sei schwarz gewesen.

Wie im FINBLOG jetzt zu lesen ist, muss die Stuttgarter Zeitung tatsächlich die begehrte Gegendarstellung abdrucken.