Mario Sixtus lässt sich scheiden. Und er redet der Verflossenen übel nach. Also genau das, was wir in Weblogs viel öfter lesen wollen.
WAS GELERNT
„So. Dieses Jahr habe ich als Fachanwalt für Strafrecht meiner Fortbildungspflicht genügt. Nachdem ich mich im Juni auf einem Seminar über Arztstrafrecht ziemlich gelangweilt habe, war es heute ein vergnüglicher und interessanter Tag – soweit man davon im Zusammenhang mit juristischer Fortbildung reden kann.
Es ging um „Internet und Strafrecht“. Referentinnen waren Annette Marberth-Kubicki und Dr. Gina Greeve. Auffällig war, dass eine große Zahl von Kollegen offenbar kein praktisch geprägtes Verhältnis zur Onlinewelt hat. Klar, sie haben alle einen Internetanschluss, aber dass besuchte Seiten in automatisch einem Cache gespeichert werden, sofern man diese Funktion nicht abschaltet, löste schon allergrößte Verwunderung aus.
So redeten die wirklich gut informierten Dozentinnen wahrscheinlich auf einem Niveau, das Teilen des Publikums etwas zu hoch war. Dass ich, gestählt durch aktuelle Fälle, insbesondere zur Providerhaftung, Hardware-Beschlagnahmen und Verteidigung in Kipo-Föllen etwas beitragen konnte, führte dann in einer Pause zur ehrfürchtig-vorsichtigen Nachfrage: „Sind Sie auf Online-Recht spezialisiert?“
Na ja, das wäre übertrieben. Aber ich habe ein Weblog, und da kriegt man offenbar schon überdurchschnittlich viel mit :-)
Wirklich erstklassig war ein technischer Teil. Ein EDV-Profi erklärte, wie das IP funktioniert, welchen Beweiswert zum Beispiel IP-Nummern haben können und wo es Missbrauchsmöglichkeiten gibt. Außerdem kann ich jetzt den Header einer E-Mal lesen. Und das bringt mich wirklich nach vorne, denn in den nächsten Tagen geht es im Büro sicher auch wieder um eine Mandantin, die Opfer eines Joe-Job geworden ist und jetzt von einer Horde Anwaltskollegen niedergetrampelt wird, die sich – aus Langeweile? – ihre Mandate aus dem Spamordner klauben.
WELCOME UMTS
UMTS taugt nichts? Braucht doch keiner? Habe ich bis vor ein paar Stunden auch gedacht. Nunmehr wechsele ich die Fronten. Schuld ist mein neuestes Spielzeug. Zwar nicht ganz billig. Aber dafür rasend schnell, stabil und simpel zu bedienen. Ich kann meine nächsten Dienstreisen – morgen Münster und Montag München – kaum noch erwarten.

PROVIDERHAFTUNG
Webportal-Betreiber haften nicht für gefälschte Kontaktanzeigen. Eine Frau hatte einen Anbieter auf Schmerzensgeld verklagt, weil ein Unbekannter eine Kontaktanzeite von ihr ins Netz gestellt hatte. Nacktfoto inklusive. Da sich der Täter nicht ermitteln ließ, verklagte die Frau den Provider. Das Kammergericht Berlin sah hierfür keine rechtliche Grundlage. Bericht und lesenswerte Hintergründe bei heise online.
BONSAI-SCHIMI
Die Nachricht eines Mandanten auf der Mailbox, dass er verhaftet worden ist. Dann die Bitte an den Polizeibeamten, doch die Telefonnummer für den Rückruf zu sagen. Antwort des Polizisten aus dem Off: „Ihr Anwalt braucht hier nicht anrufen, der soll die Akte schriftlich anfordern. Die wird ihm dann zugeschickt.“ Dann ist die Leitung tot.
Wie heißt das Motto der Polizei doch noch so originell: bürgerorientiert – rechtsstaatlich – professionell.
(Für jüngere Leser: Schimi war ein cooler Fernsehcop aus Duisburg, der durfte so was)
WUCHER
Schlüsseldienste müssen damit rechnen, dass sie überhöhte Preise erstatten müssen. Das Amtsgericht München gab einer Klägerin Recht, die 180,96 Euro für eine Türöffnung bezahlen musste. Der Durchschnittspreis soll nach Feststellungen des Gerichts lediglich bei 50 Euro liegen. Da die Wuchergrenze von 200 % überschritten sei, müsse der Schlüsseldienst den überschießenden Betrag zurückzahlen, berichtet beck-aktuell.
WEBNOTES
Webnotes ist eine geniale Seite. Dort kann man Merkzettel in Form von Post its online erstellen und beliebig sortieren. Ideal als Merkzettel, Ideenlagerplatz und Konzeptzentrale. Für mich besonders praktisch, weil ich Desktop (Büro) und Notebook (überall sonst) nicht synchronisiere.
Allerdings ist das Programm in der Online-Version nichts für sensible Daten. Die URL kann zwar frei gewählt werden, ist aber für jeden erreichbar.
(gefunden im LAWgical)
FLUGANGST
Plötzlich auftretende Flugangst kann ein Grund zum Reiserücktritt sein. Eine Versicherung muss dann zahlen. Über dieses Urteil berichtet Spiegel online.
(Danke an Andrea Altefrone für den Link)
AUS FÜRS BAYOBLG
Das Bayerische Oberste Landesgericht wird sang- und klanglos abgeschafft – bevor ich dort auch nur ein einziges Mal „aufgetreten“ bin. Ein Nachruf in der Süddeutschen Zeitung.
(Danke an Hartmut Nissen für den Link)
POSTSTREIK
15.50 Uhr, Frankfurt Hauptbahnhof. Eine gute Gelegenheit, mal die Post zu checken. „Keine Mails auf dem Server.“ So was stürzt einen schon in leichte Depressionen. Fast fünf Stunden unterwegs – und keine einzige Mail. Das nennt man nicht gerade einen regen Geschäftsbetrieb.
Aber eigentlich kein Wunder, wenn der PC im Büro nicht abgeschaltet ist und alle zehn Minuten das Postfach leert…
NOVITEL / OLBERTZ II
Zahlreiche Leser fragen nach den Hintergründen in der Sache Novitel / Olbertz (siehe auch Eintrag gestern) und zur Haftung von Weblogbetreibern. Bevor ich etliche E-Mails schreibe, veröffentliche ich zunächst unsere Antragserwiderung, aus der sich das meiste herauslesen lässt.
Wen es also interessiert (Vorsicht Juristendeutsch!) , klickt Weiterlesen
ABGEHOBEN
Also heute nach Frankfurt. Ziemlich kurzfristig, aber vielversprechend. Und auf jeden Fall interessant. Die Besprechung findet im Main Tower statt, 30. Stock. Das Mandat könnte auch abgehoben werden – im wahrsten Sinne des Wortes.
FAX-SPAMMING
Es ist schon einige Wortakrobatik nötig, um juristisch sauber zu dem Ergebnis zu kommen, das jeder ahnt: Fax-Spamming ist keine strafbare Sachbeschädigung am Faxgerät. Die Rechtsanwälte Heyms & Dr. Bahr berichten über diese Klarstellung des Oberlandesgerichts Frankfurt.
Grotesk ist überdies, dass es die Staatsanwaltschaft offenbar für nötig hielt, gegen den Freispruch des Angeklagten in erster Instanz auch noch Revision einzulegen.
(Danke auch an Thomas Illig für den Hinweis)
UNSICHERE SCANS
Iris- und Fingerabdruck-Scans sind weit weniger sicher als behauptet. futurezone.orf.at berichtet über Untersuchungen, wonach sich manche Scanner sogar mit einem Papier überlisten lassen, auf das ein Auge gedruckt ist. Die Fehlerrate soll bei gängigen Geräten bis zu 100 % betragen haben.
(Danke an Bernd Wachter für den Hinweis)
NOVITEL / OLBERTZ
Vor dem Amtsgericht Berlin Mitte wurde heute die Sache Novitel Berlin Vertriebs GmbH / Dirk Olbertz verhandelt. Dirk Olbertz betreibt den Weblogservice Blogger.de. In einigen der dort gehosteten Blogs werden auch die Arbeitsumstände diskutiert, die in dem Callcenter der Firma Novitel herrschen sollen.
Novitel hatte gegen Dirk Olbertz eine einstweilige Verfügung beantragt. Danach sollte er es unterlassen zu behaupten, der Bruder des Geschäftsführers befinde sich in Untersuchungshaft und gegen die Firma liefen Strafverfahren. Diese Äußerungen fanden sich in einem Kommentar, den ein gewisses „Strichmännchen“ im Weblog abgegeben hatte.
Außerdem wollte die Firma per gerichtlicher Anordnung erwirken, dass Dirk Olbertz sämtliche Daten im Zusammenhang mit dem beanstandeten Weblog/Kommentar herauszugeben hat. Überdies verlangte Novitel, dass das Gericht die Durchsuchung seiner Räume anordnet und seine Rechner beschlagnahmt.
Im Kern behauptete die Firma, Dirk Olbertz sei für die Äußerungen in den Blogs verantwortlich, weil diese kein eigenes Impressum hätten. Außerdem bestünden wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche.
In der mündlichen Verhandlung, in der ich Dirk Olbertz heute vertreten habe, ist das Gericht unserer Argumentation gefolgt. Die Ansprüche auf Datenherausgabe, Durchsuchung und Beschlagnahme waren ja von vornherein offensichtlich nicht gegeben. Derartige Rechte haben nur die Strafverfolgungsbehörden. In den Mediengesetzen ist sogar ausdrücklich geregelt, dass der Provider das Telekommunikationsgeheimnis seiner Kunden wahren muss. Das Amtsgericht Berlin Mitte sah sich auch außerstande, trotz des schneidigen Auftretens ihres Geschäftsführers für die Firma Novitel eine Ausnahme zu machen.
Aber auch bei den Unterlassungsansprüchen sah das Gericht keine Grundlage für ein Einschreiten. Grundsätzlich folgte die Richterin unserer Argumentation, dass der Webloghoster – wie andere Provider auch – nicht für die Inhalte auf den Seiten verantwortlich ist. Das sind ausschließlich die Nutzer der jeweiligen Seiten.
Das Gericht bejahte lediglich eine Verpflichtung des Providers, bei konkreten Hinweisen auf gesetzeswidrige, insbesondere strafbare Inhalte diesen Hinweisen nachzugehen. Das war allerdings unstreitig geschehen; jedenfalls wurde der beanstandete Kommentar nach dem Protest gelöscht.
Das Amtsgericht folgte insbesondere nicht der Argumentation, für ein Weblog ohne Impressum hafte der Hoster. Abgesehen davon, dass es eine Impressumspflicht eindeutig nur für gewerbliche Angebote gibt und Novitel nichts dafür vorgetragen hatte, dass das Weblog gewerblich war, war auch die Richterin der Meinung, dass es keine Durchgriffshaftung auf den Provider gibt, wenn der Content-Anbieter (Webloginhaber) gegen Ordnungsvorschriften verstösst.
Die Anträge auf Durchsuchung und Beschlagnahme nahm Novitel noch im Verhandlungstermin zurück. Über den Rest muss jetzt das Gericht entscheiden. Die Vorsitzende ließ keinen Zweifel daran, dass Novitel den Prozess komplett verlieren wird. Das schriftliche Urteil soll in einigen Tagen vorliegen.
Näheres auch in Dirk Olbertz‘ Weblog, insbesondere in den älteren Beiträgen.
(AG Berlin Mitte 15 C 1011/04)