LIEBES AMTSGERICHT

Liebes Amtsgericht Köln,

wir wissen ja, Klagen wegen Reisemängeln sind nervig. Öde. Und ein Massengeschäft. Aber ist das ein Grund, so etwas ins Urteil zu schreiben:

Ansprüche scheitern gemäß § 651d Abs. 2 BGB schon daran, dass die Kläger nicht mitgeteilt haben, wenn sie wegen welcher Beanstandung sich bei der Reiseleitung beschwert haben.

Das geht ja eigentlich nur, wenn man die Akte, sagen wir es mal zurückhaltend, allenfalls rudimentär zur Kenntnis genommen hat. Denn neben den Klägern hat sogar die beklagte Reiseveranstalterin Folgendes mitgeteilt:

Am 30. Juni 2003 kontaktierten die Kläger die zuständige Reiseleitung und beschwerten sich…

Unter uns Juristen: Damit war es unstreitig bzw. zugestanden, dass die Reklamation erfolgt ist. Aber das kann man natürlich nur merken, wenn man den langweiligen Kram auch liest.

Etwas verärgert

Der Klägervertreter

(der jetzt seine Mandanten anruft und alles der Justiz in die Schuhe schiebt)

WEBLOG-RECHT

Heute fliege ich nach Berlin. Mein erster Fall, der direkt mit Weblogs zu tun hat. Später vielleicht mehr – wenn’s der Mandant erlaubt.

Genau gesagt, versuche ich gerade, nach Berlin zu fliegen. Leider kommt die Durchsage, dass es an der Maschine Probleme mit der rechten Steuersäule gibt. Mit einem Start nach Tegel wird es so schnell nichts werden.

8:56: Die Maschine fliegt doch.

JURISTEN UND TECHNIK

Ein Anwalt der Euoropäischen Union kann sich möglicherweise einen 100-Millionen-Dollar-Schaden zuschreiben. Der Jurist soll eine Beschwerde falsch herum ins Faxgerät eingelegt haben. Beim Europäischen Gerichtshof kamen innerhalb der Frist kamen nur leere Seiten an. Damit wurde die Aufhebung einer 100-Millionen-Euro-Strafe gegen fünf Banken rechtskräftig. Bericht bei silicon.com.

(Danke an Michael vom Bodensee für den Link)

INFORMATIONSRECHT

Ab morgen finden in Düsseldorf wieder die „Vorträge zum Informationsrecht“ statt. Die Angebote setzen sich mit aktuellen Rechtsfragen aus den Bereichen E-Commerce, Telekommunikation und Online-Inhalte ebenso auseinander wie mit grundlegenden Rechtsproblemen des Informationsrechts, die trotz langjähriger Diskussion in Rechtsprechung und Literatur nicht an Bedeutung verloren haben.

Eingeladen sind nicht nur Studenten, sondern alle Interessierten. Ort, Zeit und Themen stehen bei Vertretbar.de.

AN HERRN B. IN DÜREN

Es ist nicht sinnvoll, Autokaufverträge so krakelig auszufüllen, dass man nicht einmal die Straße lesen kann, in der der Käufer angeblich wohnt. Vor allem dann nicht, wenn man noch 2.000 Euro auf den Kaufpreis zu kriegen und das Auto schon weggegeben hat.

Nach einiger Recherche im Telefonbuch und mit vielen *-Zeichen bei Google könnte es sich um den Dirichletweg in Düren handeln. Wo ich schon dabei bin: Falls Sie das lesen, Herr B. in Düren, zahlen Sie bitte sofort. Sonst gibt’s in den nächsten Tagen Post, und mit unserer Kostenrechnung wird der Spaß auch nicht billiger.

AM ANFANG

Mit einem Richter zu tun gehabt, den man nur noch als Nervenbündel bezeichnen kann. In einer Zeugenanhörung regte es ihn sogar auf, dass ich ab und zu mit meinem Mandanten tuschelte. Sehr leise. „Das ist ja unmöglich, sich zu konzentrieren“, nölte er und verdonnerte uns zum Schweigen.

Ich wies darauf hin, dass ich mich ja notgedrungen mit meinem Mandanten austauschen muss. Schließlich sei eine Beweisaufnahme ein dynamischer Vorgang, so dass ich auf Informationen angewiesen sei. Sonst könne ich, der ich ja bei dem Unfall nicht dabei war, den Zeugen ja kaum sachgerecht befragen.

Statt mit mir zu sprechen, ignorierte mich der Richter. Er stellte die nächste Frage. Ich habe dann meine Hand gehoben und freundlich darum gebeten, die Sitzung für zwei Minuten zu unterbrechen.

„Warum denn das?“

„Ich möchte mit meinem Mandanten sprechen, ohne das Gericht zu stören.“

Die Hand mit dem Diktiergerät sank langsam Richtung Tischplatte.

„Na, da kommen wir ja gar nicht weiter. Wenn Sie also unbedingt reden müssen, dann aber bitte leise.“

Womit wir wieder am Anfang waren.

WIR SOLLEN WOLLEN

Ein rheinischer Gerichtsvollzieher schreibt:

Die Gerichtsvollzieherkosten sind in der Schecksumme enthalten. Dieselben in Höhe von restlich 8,60 Euro bitte ich auf mein angegebenes Dienstkonto überweisen zu wollen.

ESSEN HOLEN

Auch Hilfsarbeiter dürfen nicht zum Essenholen geschickt werden. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hob deshalb die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers auf. Der Mann war wegen „beharrlicher Arbeitsverweigerung“ entlassen worden. Er hatte sich geweigert, trotz Anweisung für seine Kollegen Essen zu holen, so beck-aktuell.

Etwas anderes würde gelten, wenn derartige Aufgaben ausdrücklich im Arbeitsvertrag erwähnt sind. Aber wahrscheinlich würden sich auch Richter finden, die derartige „Dienstleistungen“ grundsätzlich als unzumutbar betrachten.

TEURER SPAM

„Die Beeinträchtigung und der Schaden, die auf Klägerseite durch den Empfang des Newsletters eingetreten sind, ist minimal.“

Mit dieser Begründung lehnt es das Amtsgericht Hamburg-Barmbek ab, einem E-Mail-Empfänger 5.000 Euro Vertragsstrafe zuzusprechen. Der Mann hatte einen Newsletter-Versender erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommen. In der Unterlassungserklärung war eine Vertragsstrafe „nach billigem Ermessen“ fällig, wenn es zu einem erneuten Verstoß kommt.

Neun Monate nach der Unterlassungserklärung erhielt der Empfänger eine erneute E-Mail und verlangte 5.000 Euro. Der Versender zahlte (immerhin) 1.500 Euro, obwohl der Newsletter nur durch einen nachweisbaren internen Fehler überhaupt rausgegangen war.

Näheres bei den Rechtsanwälten Heyms & Dr. Bahr.

ONLINE-PIN

An den Geldautomaten der Deutschen Bank kann man jetzt den PIN-Code der ec-Karte online ändern.

Ich dachte immer, auf der Karte ist die Geheimnummer gar nicht gespeichert. Sondern nur ein Schlüssel, der wiederum in Verbindung mit einem anderen Schlüssel in einem Zentralcomputer den Check der Nummer erlaubt. Dann dürften hiermit ja einige Sicherheitslücken hinzugekommen sein, schon wegen der notwendigen Datenströme und der Tatsache, dass die PIN nicht mehr einmalig vorgegeben ist.

Mehr Vertrauen in die Sicherheit des PIN-Verfahrens gibt mir diese Neuerung jedenfalls nicht – es sei denn, jemand weiß Näheres.

GRATIS?

Die neue Branchensuchmaschien GoYellow, deren Banner man derzeit kaum verfehlen kann, wirbt mit folgendem Angebot:

Kein Risiko: GoYellow ist fair! Bis 31.12.2004 ist der Werbeeintrag gratis. Danach erfolgt die Rechnungsstellung jährlich im voraus. Ab dem 01.01.2005 berechnen wir 1 Euro pro Tag zzgl. MwSt.. Sie können Ihren Eintrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen, frühestens jedoch zum 31.01.2005.

Auf der Startseite steht: „Kostenlos inserieren bis Ende 2004!“

Entgegen der Anpreisung gibt es aber offensichtlich mangels Kündigungsmöglichkeit zum 31.12.2004 gar nicht die Möglichkeit, eine Anzeige umsonst zu bekommen. Denn der Werbeeintrag kostet auf jeden Fall 31 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer – nämlich den Preis für Januar.

Ob man da noch von „gratis“ sprechen kann?

VORHANG ZU

Weil sich bei einem Gastspiel des Russischen Staatsballets in Bonn der Vorhang nicht richtig geöffnet haben soll, will ein Zuschauer die Hälfte seines Geldes zurück. Er habe schließlich auch nur die Hälfte gesehen und somit keinen Kunstgenuss verspürt, berichtet der Express. Über die Forderung von 47 Euro muss das Amtsgericht entscheiden.