Wenn ein Lehrer fünf Jahre lang in befristete Arbeitsverträgen angestellt war, kann die letzte Befristung nicht mit „Erprobung“ begründet werden. Das Landesarbeitsgericht Köln akzeptiert nach einem Bericht von beck-aktuell zwar, dass es in manchen Berufen länger dauern kann, bis die Eignung des Beschäftigten feststeht. Spätestens nach drei Jahren müsse sich der Arbeitgeber aber eine Meinung gebildet haben.
CAREER-FIGHTING
Bewerbungsgespräche mal anders. Eine Wiener Großkanzlei lädt zum Career-Fighting. Da dürfen die Kandidaten ihren künftigen Arbeitgebern sogar mal in die Gosch´n hauen – und kriegen trotzdem den Job. Oder deswegen.
RELAX
Wenn man diktiert:
Dann bitte das Schreiben vorne in der Akte beifügen in Kotophobie.
Und das zweimal hintereinander.
Dann ist es Zeit, zur Entspannung ein bisschen zu bloggen.
SO GEMEINT
Eltern, die sich in die Wohnungssuche ihrer Kinder einschalten, sollten in Bewerbungsbriefen Sätze wie diesen vermeiden:
Selbstverständlich übernehmen wir die Mietbürgschaft.
Jedenfalls, wenn das nicht unbedingt so gemeint ist. Ansonsten kann es auch nach acht Jahren passieren, dass man als besserverdienender Papa für ein Jahr offener Miete, einen Räumungsprozess und die Räumungskosten in Anspruch genommen wird, welche der abgedriftete Nachwuchs mittlerweile verursacht hat. Dann hilft es auch wenig zu sagen:
Mit unserer Tochter haben wir uns schon vor Jahren verkracht.
Besser wäre es gewesen, die Bürgschaft zu kündigen. Die Haftung beschränkt sich dann im günstigsten Fall auf die Forderungen zum Zeitpunkt der Kündigung.
DOOF
Die Göttinger Polizei konnten einen Mann schnappen, der vier Abfallsäcke am Rande einer Bundesstraße entsorgt hat. Auf die Spur kam die Polizei, weil sich in einem der Säcke ein an den Täter gerichteter Strafbefehl befand. Seine Straftat: illegale Abfallentsorgung.
TEURES VERGNÜGEN
TEURES VERGNÜGEN
Nacktjoggen kostet 600 Euro. So das Oberlandesgericht Karlsruhe. Wie die Vorinstanz erkannte das Gericht auf eine grob ungehörige Handlung, welche im deutlichen Widerspruch zur Gemeinschaftsordnung stehe. Dem Nacktjogger, der sich auf seine Bürgerrechte berief, half es auch nicht, dass es an dem fraglichen Sommerabend ziemlich heiß gewesen ist, so die Meldung von LexisNexis.
VORBILDLICH
Bei einem Ermittlungsrichter am Düsseldorfer Amtsgericht liegt ein offizielles Verzeichnis aller deutschen Anwälte auf dem Tisch. Ich vermute, dass Beschuldigte hineinsehen dürfen, wenn sie nach einem Anwalt verlangen.
Fast vorbildlich, wenn es nicht die Ausgabe von 2000 wäre.
(EX-)PARTNER
(EX-)PARTNER
19 der rund 80 deutschen Partner der Megakanzlei Linklaters könnten demnächst arbeitslos sein. Neben einer Herabstufung drohe ihnen sogar der Rausschmiss aus der Kanzlei, berichtet der Branchendienst JUVE.
Ein weiteres Zeichen dafür, dass die hochgelobten Fusionen mit anglo-amerikanischen Anwaltsfabriken ein Fehler waren. Was Daimler mit Chrysler gemacht hat, läuft auf der Anwaltsschiene umgekehrt. Ich habe schon von mehreren Kollegen aus solchen Konglomeraten gehört, dass die Managing Directors aus England oder den USA sich mitunter aufführen wie Kolonialherren. Und es auch können. Denn in der Fusionseuphorie, so wird gemunkelt, haben einige Kanzleien Verträge unterzeichnet, für die Mandanten sie locker wegen Falschberatung verklagen könnten.
MITTELALTERLICH
Interview mit dem Rechtsanwalt eines deutsch-türikischen Gefangenen auf Guantanamo. Er hofft nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofes der USA jetzt auf Akteneinsicht und ein Besuchsrecht. Der Kollege nennt die jetzt zurechtgestutzte Rechtsauffassung der Bush-Regierung mittelalterlich. Nicht ganz zu Unrecht.
BESSER ALS ECHT
Spiegel online berichtet über das Weblog einer Amerikanierin, die es gar nicht gibt. Rund 5.000 Besucher pro Tag fesselte ein IT-Manager und verhinderter Schriftsteller pro Tag mit dem erfundenen Leben seiner Protagonistin. Jetzt will er sich mehr seiner Familie widmen. Zurück bleibt eine verwirrte Leserschaft.
Wiederholungen, auch in Deutschland, dürften nicht ausgeschlossen sein.
EINSCHÜCHTERUNG
EINSCHÜCHTERUNG
Im Rahmen eines Strafprozesses wurde die komplette Schadensakte einer Versicherung beschlagnahmt. Der Sachbearbeiter hatte eine ganz eigene Art, mit Zeugen zu sprechen. Das ergibt sich zum Beispiel aus dieser Telefonnotiz: „Den Befragten darauf hingewiesen, dass er der Wahrheitspflicht unterliegt und bei Falschaussage zu Gefängnis verurteilt werden kann. Einschüchterungsversuch wohl erfolgreich, Zeuge erklärte, er will eigentlich nichts mehr mit der Sache zu tun haben.“
Na, bei solchen Aktenvermerken dürfte einer steilen Karriere ja nichts mehr im Wege stehen.
MÜDE
MÜDE
Wenn ein Anwalt einfach nicht mehr kann und einschläft, kann er bei einer Fristversäumung nicht auf Gnade der Gerichte hoffen. Zumindest nicht der Finanzgerichte. Der Bundesfinanzhof hat festgestellt, dass ein Anwalt seine Arbeit so
vorplanen muss, dass er nicht plötzlich wegdöst.
JurText online veröffentlicht den Text der Entscheidung.
VIDEOKONTROLLE
Die Post darf ihre Briefverteilungszentren nicht flächendeckend per Video überwachen lassen. Das Bundesarbeitsgericht ist laut beck-aktuell der Auffassung, der damit verbundene Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer wiege schwerer als das mögliche Interesse der Post, Briefdiebstähle zu verringern. Die geplante Überwachung sei deshalb unverhältnismäßig.
Ein wichtiges Urteil. Bei der Post gibt es sicherlich ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis und wahrscheinlich auch eine beachtliche Verlustquote. Dazu kommt, dass die Post auch auf die Grundrechte (Postgeheimnis) ihrer Kunden Rücksicht nehmen muss.
Damit wird es für andere, „normale“ Unternehmen ohne Zustimmung des Betriebsrates wohl kaum noch möglich sein, Betriebsflächen mit Video überwachen zu lassen.
SMART
Heute tritt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Kraft. Das erste größere Mandat, das nach den neuen Gebührenvorschriften abgerechnet werden muss, kam um 7.14 Uhr per Fax. Bis 23.59 Uhr gestern Abend wäre es sicher ein paar Euro günstiger gewesen…
Andererseits hatte ich letzte Woche eine smarte Dame hier sitzen, die nur mal ein „unverbindliches Gespräch“ über eine Scheidung führen wollte. Den Auftrag erteilt sie erst im Juli, weil Scheidungen nach dem neuen Gebührenrecht preiswerter werden.
DAHINGESAGT
Meine Mitarbeiterin bittet mich darum, den Mandanten nicht leichtfertig zu sagen, sie könnten „jederzeit“ vorbeikommen. Ein gewisser Teil nehme das wörtlich und wollte keine Termine mehr ausmachen. Diese Mandanten, die Höflichkeit und nackte Realität nicht zu unterscheiden vermögen, berufen sich dann standhaft auf mich und gucken böse, weil sich jemand in die intakte Beziehung zu ihrem Anwalt drängt. Das soll schon zu ernsten Enttäuschungen geführt haben – vor allem wenn ich die nächsten 6 Stunden nicht im Büro bin.
Aber wie sagt man es besser?