Eine Golferin möchte internationale Profiturniere spielen. Doch dagegen sperren sich die internationalen Verbände, berichtet Spiegel online. Grund: Die Spielerin war früher ein Mann.
In Deutschland gibt es seit 1980 klare Regelungen. Danach gehört ein Transsexueller nach einer operativen Geschlechtsumwandlung voll und ganz zum anderen Geschlecht, sobald ein Gericht dies auf Antrag festgestellt hat (§ 8 des Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen). Auch ohne die Geschlechtsumwandlung gibt es die Möglichkeit, offiziell den Vornamen zu ändern. Dann müssen Gutachter feststellen, dass sich die/der Betroffene unumstößlich dem anderen Geschlecht zugehörig fühlt.
Das geschlechtsspezifische Benachteiligungsverbot in Art. 3 Absatz 3 des Grundgesetzes gilt allerdings direkt nur im Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Nichtstaatliche Sportverbände könnten sich vielleicht also auch bei uns mit dem Hinweis aus der Affäre ziehen, dass sie halt per Satzung nur „echte“ Männer und Frauen zu den Wettkämpfen zulassen wollen.