Im Knast war der Bonner Ex-Anwalt schon. Doch im offenen Vollzug machte er angeblich munter weiter mit windigen Geschäften. Versprach Promotionen und billige Aktien. Jetzt droht ihm, so der Express, neben einer neuen Haftstrafe sogar die Sicherungsverwahrung.
GLEICH
Am Mittwoch rief ein Mandant an. Ob er gleich mal vorbeikommen kann. Vorhin, gut 48 Stunden später, stand er in der Tür. Auf die Frage meiner Sekretärin, ob er einen Termin hat, konterte er ganz gelassen: „Ja klar, der Herr Vetter hat gesagt, ich kann vorbeikommen.“
Immerhin brachte er einen mittelgroßen Blechschaden mit…
LEERE VERSPRECHEN
Die Sachbearbeiter bei der HUK-Coburg haben Anrufbeantworter. Auf dem Tonband kehrt auch immer der schöne Spruch wieder, dass man ganz bestimmt noch am gleichen Tag zurückgerufen wird. Ich habe jetzt schon die zweite (oder dritte?) Nachricht hinterlassen – und immer noch keine Reaktion.
Schlimmer Verdacht: Ein Consultant hat die Ansage kreiert. Und die Mitarbeiter wissen nichts davon…
PUTZFIMMEL
Wer sich über hohe Nebenkosten ärgert, sollte checken, wie oft das Treppenhaus und die Fenster gereinigt werden. Mehr als eine Treppenhausreinigung pro Woche gilt nämlich als unwirtschaftlich. Die Fenster dürfen höchstens zweimal im Jahr gereinigt werden. So hat es das Amtsgericht Regensburg entschieden. Die Richter reduzierten damit die Putzkosten, an denen sich der verklagte Mieter beteiligen muss, auf rund die Hälfte.
HOCH HINAUS
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
METATAGS
Nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist die Verwendung fremder Marken und Unternehmensbezeichnungen in Metatags (doch) nicht rechtswidrig. Das OLG hält Internetnutzer für zu schlau, um sich von Metatags in die Irre führen zu lassen.
Dominik Boecker, der mir das Urteil geschickt hat, weist darauf hin, dass sowohl marken- als auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche verneint werden. Dadurch sei der Streit um Marken und Firmennamen in Metatags wieder (etwas) offen.
VIRUS
Wieder daheim im Büro, finde ich u.a. diese Telefonnotiz:
Frau G. ist mit dem Entwurf des Schreibens einverstanden. Sie schreibt lieber keine e-mails mehr, weil sie einen Virus hat.
Gibt es dagegen auch was von Ratiopharm?
LAST MINUTE
Gate G 26. Der seltene Fall, dass man sich richtig fett über eine Verspätung freut.
KNAPP
Eching. „Sehr geehrte Fahrgäste. Unser Einlaufgleis ist derzeit noch belegt. Es geht aber gleich weiter“.
Wenn die Bahn weiter so bummelt, wird das nichts mehr. Um 14.50 sollte es eigentlich nach Hause gehen. Eigentlich hatte ich nicht vor, heute noch zu einen Sprint hinzulegen…
GUTE SACHE
Unterschleißheim. Ist eigentlich witzig, dass man fürs S-Bahn fahren und Bloggen deutlich besser bezahlt wird als eine 0190er-Nummer. Die absolute Profitmaximierung träte ein, wenn ich jetzt noch eine dieser vorsorglich mitgenommenen Akten aus meinem Koffer zöge. Ich bin mir immer noch nicht klar, ob diese Doppelberechnung eigentlich in Ordnung geht.
PURE COINCIDENCE
Moosach. Ich kann es nur wiederholen: Wer auf die ordentlichen Gerichte schimpft, mag sich mal in die Fänge eines Schiedsgerichts begeben. Da sitzen dann sog. „Kaufleute“ und erzählen was über Handelsbräuche, Gepflogenheiten, vertreten eigentümliche Ansichten über den Verjährungsbeginn, wühlen sich liebevoll durch Dutzende von angeblichen Verträgen, sehen aber nicht, dass die vorgelegten Dokumente in weiten Teilen Fälschungen sind.
Jedweder Zusammenhang mit meinem Termin am heutigen Tag wäre rein zufällig.
ENDLOS
Wie man sieht, gibt es doch sinnvolle Möglichkeiten, die endlose S-Bahn-Fahrt von München bis zum sogenannten Flughafen München zu nutzen…
MAHLZEIT
Ein Ess- und Trinkverbot für Mitarbeiter am Arbeitsplatz ist mitbestimmungspflichtig. Ergeht die Anordnung ohne Beteiligung des Betriebsrates, ist sie unwirksam. Das hat laut beck-aktuell das Bundesarbeitsgericht entschieden. Eine Sparkasse hatte ihren Mitarbeitern im Kundenbereich Essen und Trinken untersagt.
GRAUENHAFT
Gesehen, wie meine Sekretärin Cola light trinkt. Aus einer 0,33-Liter-Flasche. Hmmmm, diese Größe haben wir doch schon länger nicht mehr bestellt.
Frau W., haben Sie mal auf das Haltbarkeitsdatum geguckt?
Klar, Oktober. Da kann man die noch locker trinken. Ist doch nur ein Mindesthalbarkeitsdatum. Viele Sachen sind noch problemlos …
Frau W., Oktober ist richtig. Aber da steht 10/01. Nicht 10/03.
Echtes Entsetzen. Erst wenn man es gesehen hat, weiß man, wie schlecht es in den meisten Filmen gespielt wird…
SCHWERE VORWÜRFE
SCHWERE VORWÜRFE
Heftige Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Sicherungsverwahrung kommt sogar aus Richterkreisen. Der frühere Richter am Bundesgerichtshof Eberhard Foth beschuldigt in der Frankfurter Rundschau die Verfassungsrichter gar der Freiheitsberaubung (§ 239 Strafgesetzbuch).
Das oberste Gericht hatte die Verwahrungsgesetze der Länder für unwirksam erklärt. Allerdings erlaubte es den Behörden, Straftäter bis September in Haft zu lassen. Bis dahin muss der Bund ein entsprechendes Gesetz verabschieden.
Die Kritik ist in der Sache zwar berechtigt. Aber strafbar haben sich die Verfassungsrichter nicht gemacht. Eberhard Foth übersieht, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft haben (§ 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz). Wenn das Gericht also ausdrücklich eine Übergangsregelung anordnet, schafft es damit für die vorübergehende „Freiheitsberaubung“ eine Legitimation. Selbst wenn das Verfassungsgericht seine Kompetenzen überschreiten würde, wäre die Entscheidung (zunächst) wirksam.
(link via HandakteWebLAWg)