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Die eifrigen Vertrags“übernehmer“ von Moxmo (Hintergründe) haben nur folgende läppische Antwort geschickt:

Sehr geehrter Herr Vetter,
wir bedauern sehr, dass Sie unseren mobilen Zahlungsdienst nicht weiter in Anspruch nehmen moechten. Wunschgemaess bestaetigen wir Ihnen die Kuendigung Ihres Moxmo-Zugangs. Wir bitten Sie, uns mitzuteilen, aus welchem Grund Sie kuendigen moechten, damit wir unseren Service fuer kuenftige Kunden verbessern koennen. Vielen Dank im voraus. Fuer weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverstaendlich weiterhin gerne zur Verfuegung. Schicken Sie bitte Ihre E-Mail an support@moxmo.de.

Mit freundlichen Gruessen
Ihr Moxmo Support Team
Michele D. Marx

Ist das Ganze eine Strafanzeige wert? Da ich mir nicht sicher bin, lasse ich mal wieder die Mehrheit in den Kommentaren entscheiden.

MORGEN

Gespräch zwischen Häftling und Vollzugsbeamten:

Ich möchte diesen Antrag abgeben.

Den kann ich heute nicht mehr bearbeiten. Kommen Sie bitte morgen wieder.

Ist morgen besser?

Auf jeden Fall, da bin ich nicht da.

VERRECHNET

Einem Mandanten, der mit seinem derzeitigen Anwalt unzufrieden ist, folgenden Vorschlag gemacht:

Ich schaue mir mal Ihre Akte an. Kostet 150 Euro pauschal. Dann sehen wir mal, ob der Kollege es wirklich nicht auf die Reihe kriegt.

Jetzt liegt die Akte vor mir. Laut Paketschein 18,6 Kilo Papier. Mit saloppen Preiszusagen werde ich in Zukunft etwas vorsichtiger sein…

STROMDIEBSTAHL

Notebook-Nutzer leben riskant:

An einer frei zugänglichen Steckdose im ICE-Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe hatte ein Trierer Student den Akku seines Laptop-Computers aufgeladen. Der Bundesgrenzschutz leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein – wegen des Diebstahls von Strom im Wert von unter einem Cent. Hintergründe

Wir wären nicht in Deutschland, wenn wir für so etwas keinen eigenen Paragrafen gäbe. § 248c Strafgesetzbuch untersagt es, Energie aus einer Anlage mittels eines Leiters zu entziehen, der zur ordnungsgemäßen Entnahme von Energie aus der Anlage nicht bestimmt ist.

Dreh- und Angelpunkt ist zunächst die Frage, ob die Entnahme nicht „ordnungsgemäß“ ist. Der Tatbestand erfasst nämlich in erster Linie das „Anzapfen“ von Stromleitungen und nicht die Nutzung von Steckdosen.

Außerdem stellt sich die Frage, ob der Student den erforderlichen Vorsatz hatte. Wenn die Bahn in dem Bericht selbst erklärt, dass sie in ihren Lounges und Zügen Strom für Notebooks bereit hält, könnte man ja getrost annehmen, dass sie auch gegen die Nutzung einer frei zugänglichen Steckdose nichts hat. Letztlich wäre ja auch kein Schaden entstanden, wenn der Student einige Meter weiter hochoffiziell den gleichen Strom hätte beziehen können.

Am schlimmsten an der ganzen Geschichte ist jedoch, dass die Sache weder der Bahn noch dem Bundesgrenzschutz peinlich zu sein scheint.

(via vowe dot net und E-Business Weblog)

REICH?

Knapp drei Millionen Haushalte sind in Deutschland überschuldet. Damit liegt die vermeintlich reiche Bundesrepublik im weltweiten Vergleich ganz vorne. Höher ist die private Schuldenlast nur in den USA und in Großbritannien. Ein interessanter Artikel in der Süddeutschen Zeitung.

AUTOMATISCHE GRENZKONTROLLE

Während eine automatische Supermarktkasse noch einige Zeit auf sich warten lässt, führt der Bundesgrenzschutz die Do-it-yourself-Grenzkontrolle ein. Am Flughafen Frankfurt können Freiwillige ihre Iris scannen lassen und damit die Begegnung mit einem Zöllner sparen. Teilnehmen dürfen allerdings nur EU-Bürger und Schweizer.

Wichtig: Bei der Anmeldung werden alle einschlägigen Fahndungscomputer abgefragt.

(link gefunden im Handakte WebLAWg)

ERST STERBEN, DANN KLAGEN

ERST STERBEN, DANN KLAGEN

Die teilweise brutale Haltung vieler Sozialämter prangert ein Beschluss des OVG Schleswig an:

„Es ist unstatthaft, einem Hilfesuchenden die Gewährung der nachgesuchten Hilfe zunächst zu versagen und ihm dann entgegenzuhalten, dass bereits sein Überleben ohne die verweigerte Sozialhilfe Zweifel an der Hilfebedürftigkeit begründeten, die der Hilfesuchende zunächst auszuräumen habe.“ (Az: 2 MB 31/03)

(via JurText Online)

BIOLOGISCHE VÄTER

BIOLOGISCHE VÄTER

Der Bundestag hat mit einem neuen Gesetz die Rechte der biologischen Väter gestärkt. Bislang waren Männer, die mit einer verheirateten Frau ein Kind gezeugt haben, weitgehend rechtlos, da der Ehemann der Mutter automatisch als rechtlicher Vater galt. Künftig können die leiblichen Väter die rechtliche Vaterschaft leichter anfechten. Sie erhalten zudem weitergehende Besuchsrechte, berichtet beck-aktuell.

DIE WELT GEHT UNTER

Vermerk eines Anwaltskollegen auf dem Faxbriefbogen:

Eilt! Eilt! Eilt! Eilt! Eilt!
Bitte sofort vorlegen!

Das alles im Schriftgrad 28, schätzungsweise. Kriegt man für so etwas eigentlich Schmerzensgeld?

MOXMO II

Wie bereits hier berichtet, versucht die Firma Moxmo, ans Geld ehemaliger Paybox-Kunden zu kommen. Bei mir ist jetzt die e-mail angekommen, mit der Moxmo die Abbuchung des Jahresbeitrages ankündigt – sofern ich als früherer Paybox-Kunde nicht innerhalb von sieben Tagen widerspreche.

Das ist ein dreister Versuch, einen definitiv beendeten Vertrag auf kaltem Weg wieder zu aktivieren. Bei mir kommt noch hinzu, dass Paybox nicht nur selbst gekündigt hat. Die Firma hat mir sogar die Jahresgebühr anteilig erstattet!

Unabhängig von all dem ist kein Kunde verpflichtet, sich einen neuen Vertragspartner aufzwingen zu lassen. Wenn Moxmo in der e-mail schreibt, die Kundendaten sowie „alle Rechten und Pflichten“ seien mit der Übernahme einer Paybox-Tochter auf Moxmo übergegangen, ist das schlicht falsch. Für einen Vetragsübergang bedarf es der Zustimmung des Kunden. Dass die Weitergabe der Kundendaten (wir reden hier über einen Banking-Service!) außerdem datenschutzrechtlich brisant ist, sei nur am Rande erwähnt.

Ich habe Moxmo in einer mail um Stellungnahme gebeten. Und für den Fall, dass diese Stellungnahme nicht kommt oder nicht überzeugend ausfällt, Strafanzeige wegen versuchten Betruges angekündigt.

TEXTBAUSTEIN

Es kommt täglich vor, dass Polizisten ein Ermittlungsverfahren gegen Pkw-Halter einleiten, obwohl Zeugen den Fahrer nicht beschreiben oder wieder erkennen können. Hier hilft einer meiner Lieblingstextbausteine:

Einziger Grund für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Herrn N. ist offenbar die Tatsache, dass er Halter des Fahrzeuges ist. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Beschluss vom 31. August 1993 (2 BvR 843/93) entschieden, dass aus der bloßen Tatsache, dass jemand Halter eines Fahrzeuges ist, ohne die Existenz weiterer Beweisanzeichen nicht gefolgert werden kann, er habe das Fahrzeug bei einer bestimmten Fahrt auch tatsächlich geführt.

Auch bei privat genutzten Fahrzeugen ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts die Möglichkeit, dass sie von Familienangehörigen, Angestellten, Freunden oder Bekannten des Halters geführt werden, im allgemeinen zu naheliegend, sodass sich aus der Haltereigenschaft keinerlei Tatverdacht ergibt.

Diese Entscheidung bindet alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden (§ 31 Abs. 1 BVerfGG).

Ich beantrage deshalb, das Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten einzustellen.

Hohe Erfolgsquote. Kein Copyright :-)