ALTE REIFEN

Die Kontrollpflicht von Gebrauchtwagenkäufern erstreckt sich auch auf das Alter der Reifen. Wenn begründete Anhaltspunkte vorliegen, muss der Verkäufer checken, ob die Reifen noch tauglich sind. Mit dieser Begründung verurteilte der Bundesgerichtshof laut beck-aktuell einen Händler zum Schadensersatz. Dieser hatte einen gebrauchten Ferrari für 112.000 Euro verkauft. Die ein halbes Jahr zuvor gewechselten Reifen waren schon sechs Jahre alt, was zu einem Unfall mit dem 295 Stundenkilometer schnellen Wagen führte.

FRAU HERZ, FRAU HERZ

FRAU HERZ, FRAU HERZ

Fernsehrichterin Ruth Herz hätte beinahe vor einen Kollegen treten müssen. Als Angeklagte. Sie soll im Sommer mit ihrem Wagen einen Unfall gebaut haben, aber einfach weitergefahren sein. Die ursprünglich erhobene Anklage wurde jetzt fallengelassen. Frau Herz zahlt laut rp-online für die Einstellung des Verfahrens 10.000 Euro.

Gerettet hat sie wahrscheinlich die Schadenshöhe von 1.000 Euro. Das ist hier im Rheinland wirklich der Maximalwert, bei dem Gerichte schon mal ein Auge zudrücken und von einem Fahrverbot absehen.

Ob Frau Herz rot wird, wenn sie demnächst einem Verkehrssünder quotenwirksam die Leviten liest?

KAPRIOLEN

Die Regierung macht eine Rolle rückwärts. Mal wieder. Diesmal betrifft es die Schwarzarbeit. Statt die Auftraggeber von Putzhilfen und Babysittern zu kriminalisieren, sollen die Vorschriften jetzt plötzlich gelockert werden, berichtet die Financial Times Deutschland. Insbesonders sollen „Bagatellfälle“ anerkannt werden.

Schade, die Strafverteidiger haten sich doch schon so auf die neuen Paragrafen gefreut…

(via Vertretbar.de)

VORBEI

Ende einer Geschäftsbeziehung:

Sehr geehrter Herr N.,

im Hinblick auf die offen stehenden Rechnungen für unsere Anwaltsgebühren und die Mitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dass diese nicht ausgeglichen werden, gehen wir davon aus, dass die B-GmbH unsere Forderungen nicht begleichen wird.

Wegen der Rückstände sehen wir leider keine andere Möglichkeit als die uns erteilten Mandate hiermit zu kündigen. Wir werden nach Ausspruch dieser Kündigung für die B-GmbH nicht mehr tätig sein, insbesondere auch die anstehenden Termine am Arbeitsgericht E. nicht wahrnehmen. Zur Vermeidung von eventuellen Rechtsnachteilen sollten Sie sich ggf. anderweitigen Rechtsbeistand suchen.

Eingehende Post leiten wir selbstverständlich an Sie bzw. den Insolvenzverwalter weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt

Die Wirtschaftskrise fordert Opfer sogar da, wo man es eigentlich nicht vermutet. Zum Glück haben wir die Rechnungen nicht zu sehr schleifen lassen.

IMMER EINE GUTE VERSICHERUNG

Ein brutaler Sexualstraftäter hat seine private Haftpflichtversicherung verklagt. Ziel: Die Versicherung soll für alle „Schäden“ aufkommen, die sein Opfer in Folge der Vergewaltigungsorgien erlitten hat. Das Opfer war drogensüchtig geworden. Die Behandlungskosten wollte der Vergewaltiger auf seine Versicherung mit der Begründung abwälzen, diese Folge sei bei seinen Straftaten nicht absehbar gewesen.

Das Landgericht München wies die skurrile Klage zwar ab. Das damit verbundene juristische Hickhack, wie es die Süddeutsche Zeitung schildert, lässt einen allerdings schon staunen.

(danke an den Münchner Kollegen Gaius von der Locht für den link)

WÄRE GUT

WÄRE GUT

Bitte merken: Wenn Sie verklagt werden, ist es sinnvoll, zur Besprechung beim Anwalt die Klageschrift mitzubringen. Und vielleicht das Anschreiben des Gerichts. Super praktisch ist auch der gelbe Umschlag, wg. Zustellungsdatum.

Es bringt nichts, hektisch mit den Armen zu rudern und dann zu strahlen: „Ich kann Ihnen das mit der Klage auch so erzählen. Ich hab das gelesen, ich weiß was drinsteht. Wenigstens so ungefähr.“

Auch dieser Satz rettet Sie nicht vor einem neuen Termin. Morgen, 16 Uhr.

(Aus der Abteilung: Ich fasse es nicht.)

SCHWEIGEN

Schweigen ist Gold. Auch wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Türe steht. Eine Durchsuchung ist eine Durchsuchung. Und keine Vernehmung. Und wenn sie eine Vernehmung wäre, sollte man trotzdem nichts sagen. Denn Schweigen ist das gute Recht jedes Beschuldigten. Was der Strafverteidiger Dr. Michael Teske Ärzten rät, die wegen Abrechnungsbetrug ins Visier der Fahnder geraten, gilt deshalb uneingeschränkt: „Ohne meinen alltours Anwalt sage ich nichts.“

(via Handakte WebLAWg)

VAGE „AUSSICHTEN“

VAGE „AUSSICHTEN“

Aus einem Angebot auf eine außergerichtliche Schuldenbereinigung:

Im Rahmen ihrer bescheidenen Möglichkeiten bietet Frau S. allen Gläubigern deshalb ihr pfändbares Einkommen für die Dauer von sechs Jahren zur anteiligen Verteilung an. Des weiteren 50 % einer bislang nicht zu erwartenden Erbschaft.

EHEVERTRÄGE

EHEVERTRÄGE

Der Bundesgerichtshof hat seine lang erwartete Grundsatzentscheidung zur Wirksamkeit von Eheverträgen verkündet. Es war erhofft (bzw. befürchtet) worden, dass das Gericht Regelungen untersagt, mit denen vermögende Ehepartner auch im Falle der Scheidung ihr Vermögen retten und den Unterhalt begrenzen. Dazu ist es nicht gekommen. Laut Spiegel online bleiben Eheverträge nach wie vor zulässig. Sie dürfen den schwächeren Ehepartner aber nicht knebeln und über Gebühr benachteiligen. Was damit gemeint ist, werden die Richter der unteren Instanzen „nach Gefühl“ entscheiden – wie bisher auch.

Die Entscheidung bzw. die Pressemitteilung werden auch beim BGH abzurufen sein. Momentan scheint der Gerichtsserver aber überlastet zu sein.

SO NICHT

Der Paybox-Nachfolger „Moxmo“ will bei den alten Paybox-Kunden kassieren. Das berichtet heise online. Die Ex-Kunden erhalten eine mail, nach welcher der künftige Jahresbeitrag von 9,50 Euro abgebucht wird – sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht. Dumm nur, dass Paybox selbst den Kunden gekündigt hat. Eine einmal ausgesprochene Kündigung kann aber nicht rückgängig gemacht werden. Somit konnte auch kein Vertragsverhältnis auf Moxmo übergehen, wobei dies ja ohne Zustimmung des Kunden sowieso nicht möglich ist. Kein Wunder also, dass Moxmo-Sprecher Klenk erst einmal forsch bestreitet, dass der Vertrag von Paybox gekündigt worden ist.

Hoffentlich nicht wider besseres Wissen. Ich als Paybox-Kunde habe jedenfalls am 27. Februar 2003 folgende mail von Paybox erhalten:

… hiermit kündigen wir zum 30. Juni 2003 Ihren Vertrag mit der paybox deutschland AG, da dieser Service von paybox deutschland nicht in der bestehenden Form weitergeführt werden kann.

Das ist an Deutlichkeit nicht zu überbieten. In diesem Sinne, liebe Firma Moxmo: Abbuchen gibt Ärger. Zumindest mit mir.

PRIVATFOTOS

Eine Bußgeldstelle darf Radarmessungen nicht komplett auf eine private Firma übertragen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hob Bescheide eines Ordnungsamtes auf, das die gesame Geschwindigkeitsüberwachung delegiert hatte.

Das beauftragte Unternehmen lieferte eine komplette CD mit den Daten der Geschwindigkeitssünder ab. Kontrollieren konnte die Behörde die Ergebnisse nicht – sie hatte nicht mal Ahnung von den eingesetzten Geräten. Nach Auffassung des Oberlandesgericht Frankfurt muss die Behörde zumindest „Herrin des Verfahrens“ bleiben.

Es lohnt sich also, auch bei vermeintlich eindeutigen Bescheiden Akteneinsicht zu nehmen.

UNVORSTELLBARE KONSEQUENZEN

Monatelang müssen die Polizei-Poeten zwischen Bestwig und Brilon mitunter darauf warten, bis sie eine Meldung für den Polizeibericht schreiben können. Es passiert einfach nichts. Aber gestern, da war was los im Sauerland. Die Region nutzte ihre meteorologischen Vorzüge, um Schauplatz eines Verbrechens zu werden, das in der jüngeren Kriminalgeschichte seinesgleichen sucht. Nachdem sie den Fall – leider erfolglos – ermittelt hatten, düsten die Polizeisten zurück in die Wache und formulierten folgende spannende Story in den Ticker:

Hoppeke(ots) – Unbekannte Täter bewarfen am 09.02.2004, gegen 18:20 Uhr, eine Regionalbahn der Deutschen Bahn AG am Haltepunkt Hoppeke, zwischen Bestwig und Brilon, mit Schneebällen. An zwei Stellen trafen Schneebälle auf die Frontscheibe des Triebwagens und
beschädigten diese. Die verständigte Polizei konnte am Haltepunkt Hoppeke keine verdächtigen Personen mehr antreffen. Die für den Bahnhof Hoppeke zuständige Bundesgrenzschutzinspektion Dortmund weist
in diesem Zusammenhang auf die Gefahren hin, die für die Reisenden und das Zugpersonal durch das Bewerfen von Zügen mit Schneebällen entstehen können.

Spiegel und Bild recherchieren dem Vernehmen nach vor Ort. Birgit Schrowange plant ein Betroffenheitsspecial. Außerdem hat Hugh Grant Interesse daran, den Schneeballwerfer von Hoppeke zu spielen.

(danke an Mathias Schindler für den Hinweis)

EHELEBEN

Der dreifache Heidemörder Thomas Holst kämpft laut Spiegel online darum, dass er mit seiner Ehefrau ungestörte Treffen in der psychiatrischen Klinik haben darf. Seine Frau ist seine ehemalige Therapeutin. Sie hatte Holst zu einer spektakulären Flucht verholfen und dafür selbst eine Haftstrafe erhalten.