„MERKBLATT“

„MERKBLATT“

Wer von der Steueramnestie profitieren will, muss unheimlich aufpassen. Nur vollständige, absolut ehrliche und gewissen Formererfordernissen genügende Erklärungen führen zum Steuerrabatt und zur Straffreiheit. In einem „Merkblatt“ (PDF) erläutert das Bundesfinanzministerium die wichtigsten Punkte. Es umfasst – typisch für unser Steuerrecht – 28 Seiten…

DICHT(E)

DICHT(E)

Düsseldorf ist nach Berechnungen der Bundesrechsanwaltskammer (Grafik, PDF) die Stadt mit der zweithöchsten Anwaltsdichte. Auf 127 Einwohner kommt ein Anwalt. Spitzenreiter ist Frankfurt mit einem Rechtsanwalt pro 104 Einwohner. Die weiteren Plätze: München (131), Köln (216), Stuttgart (251) und Hamburg (260). In den neuen Bundesländern gibt es weit weniger Anwälte: Potsdam (255), Leipzig (393), Dresden (424).

Ich erwarte einige hämische Kommentare.

FREISPRUCH

Das Amtsgericht Hamburg hat den Chefredakteur der BILD-Zeitung Kai Diekmann vom Vorwurf freigesprochen, für die angeblich unzulässige Veröffentlichung aus Ermittlungsakten verantwortlich zu sein. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte zuvor gegen Diekmann wegen Verstoßes gegen das Hamburger Pressegesetz eine Geldstrafe von 18 000 Euro erwirkt. Begründung: Der Chefredakteur habe seine „Verpflichtung verletzt, das Druckwerk von strafbarem Inhalt freizuhalten“.

Im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den so genannten Karnevalsmörder in Augsburg hatte BILD im Januar 2003 ausführlich über die Vernehmung des mutmaßlichen Mörders berichtet und sich dabei auch auf offizielle Ermittlungsprotokolle bezogen. Der Strafbefehl wurde jetzt nach zwei Tagen Hauptverhandlung aufgehoben.

Chefredakteur Kai Diekmann: „Damit ist der wiederholte Versuch einer Staatsanwaltschaft, Chefredakteure strafrechtlich zu disziplinieren, gescheitert.“ (PM des Axel Springer Verlages)

(danke an Mathias Schindler für den Hinweis)

1 NANOGRAMM

1 NANOGRAMM

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen einem Kiffer die Fahrerlaubnis entzogen werden kann:

Zum einen muss der Konsument während der Autofahrt objektiv mindestens 1 ng (= 1 x 10 -9 g) des Cannabis-Hauptwirkstoffes THC pro ml Blut aufweisen. Zum anderen müssen cannabisbedingte Beeinträchtigungen wie eine verlangsamte Pupillenadaption auftreten, die Auswirkungen auf die Sicherheit des Straßenverkehrs haben. (Pressemitteilung)

Der hier genannte Grenzwert ist sehr niedrig. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass selbst 36 ng THC pro ml Blut für sich genommen noch keine Fahruntüchtigkeit begründen, weil es an einem wissenschaftlich vertretbaren Grenzwert fehle. Konzentrationen unter 5 ng THC pro ml Blut gelten allenfalls als Indiz für gelegentlichen Konsum. Insoweit ist das Urteil ziemlich streng und birgt für Konsumenten enorme Risiken. Die Feststellung von Ausfallerscheinungen ist nämlich immer eine sehr subjektive Sache.

(link via Vertretbar.de)

NUTZWERT

Unsere Mitarbeiterin W. zieht in den nächsten Tagen um. Sie sammelt morgens im Büro die Vortagesexemplare der Rheinischen Post und Financial Times ein, fürs Malern und Tapezieren.

Schön zu wissen, dass Printausgaben doch noch einen Nutzen haben.

PFUSCHEN LEICHTGEMACHT

Haben es Studenten heute leichter? Anscheinend ja, wenn man sich zum Beispiel diese Seite anguckt. Da werden 800 juristische Hausarbeiten zum Download angeboten.

Aber vielleicht machen solche Angebote das Studium auch schwieriger. Zu meiner Zeit gab es zwar auch einen Kommilitonen, dessen Vater hat als Seniorpartner einer Anwaltskanzlei kurzerhand einen Dr. jur. als Assistenten für seinen Strafrechtsschein freigestellt. (Es hat trotzdem nur zu einer 3 gereicht.) Aber das war eine Ausnahme. Die anderen haben für ihren Schein noch hart geackert, die guten und fleißigen Studis hatten fast immer auch die besseren Noten.

Ob richtig reinklotzen auch noch gegegen geschickte Plagiatoren hilft?

(link gefunden im HandakteWebLAWg)

TOP 10 FÜR GRÜNDER

TOP 10 FÜR GRÜNDER

akademie.de hat die TOP 10 der guten Ratschläge für Unternehmensgründer zusammengestellt. Immer wieder gern missachtet wird etwa die Regel „Den Ball flach halten“:

So wichtig die schicke Büro-Einrichtung, der repräsentative Geschäftswagen, die originelle Website, unverwechselbare Briefbögen und Visitenkarten sein mögen: Sie stellen in den seltensten Fällen Erfolg eines Unternehmens sicher. Verzichten Sie in der Anfangsphase auf hohe Image-Investitionen und nach Möglichkeit auf langfristig bindende Miet-, Leasing- und Kaufverträge.

Beschränken Sie sich auf die Finanzierung Ihres Kern-Bedarfs und besinnen Sie sich auf die Sparsamkeit als „des Kaufmanns Kardinaltugend“. Denken Sie daran, dass sich auch betriebliche Produktionsmittel wie Maschinen, Anlagen, Büroeinrichtungen gebraucht kaufen lassen. Viele „neue“ Selbstständige kommen auf diese Weise ganz ohne Fremdkapital aus.

Wir haben zum Beispiel im Gründungsjahr 95/96 das Büro selbst geputzt. Und meine Kollegin ist statt einer Sekretärin ans Telefon gegangen. (Die „Täuschung“ klappte anfangs ganz gut, weil sie keinen eigenen Mandantenstamm mitgebracht hat.) Die ersten Firmenautos gab es erst 1998. Woran wir allerdings nie gespart haben, war vernünftige Bürotechnik. Kopierer, Fax und EDV sollten lieber eine Nummer komfortabler sein, denn die Arbeitskraft zusätzlichen Personals kommt mittelfristig viel teurer.

Gut finde ich auch den Hinweis, sich am vorhandenen Eigenkapital zu orientieren. Ich kenne einige Anwaltskollegen, die eigentlich keine schlechten Umsätze machen, dann aber wegen der schnell mal aufgenommenen Kredite doch nur für die Bank arbeiten.

(link gefunden im advobLAWg)

ABGESAGT

Fachanwälte müssen sich weiter bilden. Mindestens 10 Stunden im Jahr. Leider hat die Anwaltskammer Düsseldorf ein Seminar, das ich am Mittwoch machen wollte, abgesagt. Zu wenige Teilnehmer. Dabei klang „Recht der Untersuchungshaft“ gar nicht so uninteressant.

Es gibt eine Alternative zu Seminaren: Ich muss nach § 15 Fachanwaltsordnung „wissenschaftlich publizieren“.

Also bitte nicht erschrecken, wenn hier demnächst mal unverständliches Zeug mit Fußnoten steht.

GOLDENER HANDSCHLAG

Es ist schon etwas paradox, dass unsere Topmanager in Sonntagsreden immer wieder predigen, dass wir in unserer Gesellschaft mehr Eigenverantwortung übernehmen, Risiken tragen müssen. Dabei haben ausgerechnet diese Spitzenleute am wenigsten zu befürchten, wenn sie versagen. Denn sie haben ja selbst dann noch einen Anspruch auf eine riesige Abfindung, wenn sie den Laden an die Wand fahren.

Meinung (sinngemäß) aus dem Internationalen Frühschoppen vom 1. Februar 2004.

Zum Thema: Lufthansa will Millionenentschädigung für Management-Desaster

BILLIG

Die Nebenkosten steigen. Klar, dass manche Mieter die Abrechnung kritisch prüfen. Was mir jetzt allerdings auf den Tisch geflattert ist, geht wohl doch etwas weit. Ein Mieterpärchen moniert, die Gebäudeversicherung bei einer sehr großen, sehr bekannten und nach meiner Meinung eher seriösen deutschen Gesellschaft sei „viel zu teuer“. Unter Hinweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 BGB) schicken sie einen Packen alternativer „Angebote“. Alle von Internetversicherungen oder Onlinemaklern.

Richtig ist, dass die Angebote der billigen Jakobs schon mal 25, 30 oder 40 Prozent unter dem jetzt gezahlten Tarif liegen. Auf den ersten Blick. Die Mieter übersehen, dass es überall von Sternchen und Fußnoten wimmelt. Alle Angebote sind unverbindlich; Kalkulation erfolgt nach dem tatsächlichen Risiko; maßgebend ist das schriftliche Angebot nach Prüfung des Objekts. Klar, dass die endgültige Prämie höher ausfallen wird.

Außerdem ist der angebotene Versicherungsschutz häufig eingeschränkt. Mitunter gibt es sogar fette Eigenbeteiligungen. Wer trägt die im Schadensfall? Billig heißt zudem auch nicht unbedingt wirtschaftlich. Wie ist das mit der Abwicklung, wenn ich mit der englischen Tochtergesellschaft einer südostasiatischen Kleinbank eine Gebäudeversicherung abschließe? Fliegt der Sachverständige dann erst aus Hongkong ein? Und kümmert sich überhaupt jemand um den Schaden?

Die bisher vorliegenden Urteile zu der Frage liegen eher auf meiner Linie. Danach hat der Vermieter ein „Auswahlermessen“. Preisunterschiede zwischen 20 und 40 % müssen hingenommen werden. Erst ab höheren Regionen muss der Vermieter sachliche Gründe anführen, warum er nicht umsteigt.

See you in court.

ANSPRÜCHE

ANSPRÜCHE

Ein freundlicher Mandant versorgt uns ab und zu mit Werbeutensilien eines bekannten Getränkeherstellers. Diesmal waren es T-Shirts für eine Brause. Diese stießen bei einer Mitarbeiterin allerdings nur auf begrenzte Gegenliebe:

Also, light wäre mir irgendwie lieber gewesen.

STALKING

Gabriele Kudlik hat ihre Diplomarbeit zum Thema „Stalking“ (54 S. PDF) veröffentlicht:

Stalking ist lange nicht mehr nur ein Problem der Prominenten. Die überwiegende
Zahl der Stalking Fälle ereignet sich in der unbekannten Masse der Bevölkerung. Nur werden diese Fälle, die für den einzelnen Betroffenen oft mit dramatischen und einschneidenden Folgen enden, der Allgemeinheit nicht bekannt. Hierzulande wird man sich der Relevanz des Themas Stalking erst langsam bewusst. Stalking
passiert überall. Niemand ist vor den Tätern sicher.

(link via Handakte WebLAWg)

DAS WIRKLICHE LEBEN

Die Parteien haben sich nach Informationen des Spiegel auf ein „Paparazzi“-Gesetz geeinigt. Nach einem künftigen Strafgesetzbuch-Paragrafen 201 a soll sich strafbar machen, wer von einer Person, die sich „in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum“ aufhält, „unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt“.

Damit soll insbesondere den sich – angeblich – ständig vermehrenden Spannerseiten im Netz der Garaus gemacht werden. Seltsam, dass dann aber ausdrücklich auf ein Presseprivileg und Ausnahmen für Bilder von Personen der Zeitgeschichte oder des öffentlichen Interesses verzichtet wird. Vor dem Hintergrund der umfassenden Pressefreiheit des Artikel 5 Grundgesetz ist nach meiner Meinung eine Strafbarkeit verfassungswidrig, wenn für die Veröffentlichung ein öffentliches Interesse vorliegt.

Dieses öffentliche Interesse kann sich in Verbindung mit der Kontrollfunktion der Presse ergeben. Stichworte: Fehlverhalten, Korruption. Es kann aber auch daraus resultieren, dass ein Prominenter oder jemand, der es werden will, ständig seinen Kopf vor die Kameraobjekte hält und Homestories inszeniert. Es ist doch eigentlich nicht einzusehen, warum die Küblböcks, Feldbuschs & Co., die ihre eigene Privatsphäre aufgeben, auch nicht mal in weniger gnehmen Momenten Einblicke in ihr – wirkliches – Leben gewähren sollen.