Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag sucht 375 Mitarbeiter. Offene Stellen gibt es nicht nur für Juristen, sondern unter anderem auch für SAP-Berater und Büropersonal. Einzelheiten und eine Linkliste in der Süddeutschen Zeitung.
KEINE HAFTUNG
Immer wieder ein beliebter Zusatz auf Anwaltsbriefbögen:
Telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
Entweder gebe ich telefonische Auskünfte. Und hafte dafür. Oder ich schreibe nur Briefe. Aber telefonieren und dann nichts davon wissen wollen? Kommt mir seltsam vor. Noch dazu ist der Vorbehalt als „Allgemeine Geschäftsbedingung“ natürlich so was von unwirksam. Da muss man sich ernsthaft fragen, wie einem der Anwalt zum Beispiel mit Verträgen kompetent weiter helfen soll, wenn er in eigener Sache solche Schrottklauseln verwendet.
Mildernde Umstände gibt es nur für die paar tausend Kollegen, die sich den Satz ebenso wie die Kaiser-Wilhelm-Schrifttype auf dem Briefbogen und einige tüttelige Omas als Mandanten im Wege des Praxiskaufes von ihrem Vorgänger haben andrehen lassen.
FATHER AND SON
Mit den Worten „Den könnt Ihr behalten!“ hat sich ein Vater im sauerländischen Brilon geweigert, seinen 24-jährigen Sohn aus der Polizeizelle auszulösen. Der junge Mann musste wegen Betrugs 400 Euro Geldstrafe zahlen oder für 20 Tage ins Gefängnis einrücken, wie ein Polizeisprecher am Donnerstag mitteilte. Nachdem der Vater nicht die Geldstrafe seines Stammhalters bezahlen wollte, wurde dieser in die Justizvollzugsanstalt Bielefeld eingeliefert.
FÄLSCHUNG
FÄLSCHUNG
Ziemlich erstaunt war einer meiner Mandanten, als er eine „Monatsabrechnung“ der Firma StarCom aus Berlin erhielt. Er hatte noch nie was von dem Unternehmen gehört. Auf Nachfrage erfuhr er, dass er einen Preselection-Vertrag für seinen Telefonanschluss abgeschlossen haben soll.
Hat er aber nicht. StarCom übersandte eine Kopie des angeblichen Vertrages. Eindeutig eine plumpe Fälschung. Die Unterschrift entspricht nicht der meines Mandanten. Und es sind lediglich die Daten ausgefüllt, die man einigermaßen einfach ermitteln kann. Die Kontonummer im Abbuchungsvertrag fehlt zum Beispiel. Auch ein Tarif ist nicht angekreuzt. Beim Datum fehlt die Jahreszahl.
Der Hinweis, dass es sich um eine Fälschung handelt und Strafanzeige erstattet wurde, ficht StarCom nicht besonders an. Vielmehr wird mein Mandant unter Fristsetzung zum 6. Februar 2004 aufgefordert, eine Kopie der Strafanzeige zu übersenden, „damit die Angelegenheit bei uns weiter bearbeitet werden kann“. Ansonsten wird mit dem Forderungseinzug durch das Phönix Inkassobüro gedroht.
Mal abgesehen davon, dass die Polizei grundsätzlich keine Kopien von Anzeigen oder Vernehmungen rausrückt (mit Ausnahme einer – kostenpflichtigen – Akteneinsicht über Anwälte), stellt sich natürlich die Frage, was sich StarCom von der Anzeige für Rückschlüsse erwartet. Sollte man nicht eher annehmen, dass die Firma ankündigt, sie werde sich den Vertreter, dem sie ja immerhin Provision gezahlt haben dürfte, mal zur Brust nehmen? Oder gar selbst Strafanzeige erstatten?
Interessant auch die versuchte Umkehr der Beweislast. Mein Mandant muss nicht beweisen, dass er das Papier nicht unterzeichnet hat. Vielmehr muss StarCom in einem möglichen Prozess belegen, dass die Unterschrift von meinem Mandanten stammt.
DIE BERATER
Die Zeit berichtet in einem interessanten Artikel über die „Berater-Republik“:
In den folgenden Wochen, berichten niedersächsische Haushaltsfachleute, hätten die Berater vor allem graue Aktenblätter in bunte Präsentationsfolien umgearbeitet. Der damalige Präsident des Landesrechnungshofs, Wolfgang Meyerding, schätzt, zwei Drittel des kostspieligen und als vertraulich eingestuften Haushaltsgutachtens, das der ZEIT vorliegt, bestünden aus nichts anderem als aus der bekannten Expertise der Verwaltung. „Der Erkenntniswert für Insider war gering, der Anschein eines Konsolidierungskonzepts für die Regierung war groß.“
Eine beachtliche Leistung, vor allem bei einem doch eher mickrigen Tagessatz von 2.500 – pro Berater.
(link gefunden im Handakte WebLAWg)
Update: Sigmar Gabriel, der sich im Bericht der Zeit kritisch äußert, soll mit Steuergeldern einen PR-Berater bezahlt haben, der ihm Auftritte in bundesweiten Talkshows verschaffen sollte. Näheres in der FAZ (via jurabilis).
NEUBAU
Mathias Schindler, der den law blog immer mit interessanten links gefüttert hat, bloggt jetzt selbst – im Neubau.
VOGELHÄUSCHEN
VOGELHÄUSCHEN
Mit einem nachgebauten Starenkasten schreckt eine Familie im Raum Bonn Autofahrer vom Rasen ab. Die Stadt Königswinter hat sich das „Vogelhäuschen“ angesehen und hält die Attrappe für erlaubt. Laut Express stellt die täuschend echt wirkende Kiste keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.
Wenn es den ersten Verletzten nach einem Panikbremser gibt, könnte diese Auffassung allerdings unter Beschuss geraten.
MER STELLE UNS DUMM
Schreiben der Staatsanwaltschaft Düsseldorf:
… in o.g. Ermittlungsverfahren wird angefragt, ob Sie noch Kontakt zu Ihrem Mandanten haben und den derzeitigen Aufenthaltsort kennen. Es wird um Mitteilung gebeten.
Antwort:
… in dieser Angelegenheit bin ich nach wie vor als Verteidiger tätig. Sie treffen meinen Mandanten tagsüber in der Trattoria XY, wo er als Küchenhilfe arbeitet. Wenn Sie ihn lieber nachts verhaften wollen, versuchen Sie es in der Wohnung seiner Stiefmutter M-Straße 48. Oder bei seiner Freundin Caroline S., T-Straße 35.
Die Anfrage ist echt. Die Antwort ein Scherz.
BGH VS. BILD
BGH VS. BILD
Streit. Ein ungewöhnlicher noch dazu.
Das zweithöchste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), schimpft beim Presserat über die BILD-Zeitung. BILD hatte massiv ein Urteil des BGH kritisiert, das zur Freilassung eines vorbestraften Vergewaltigers führte. Der Mann hatte im Schwimmbad zwei Mädchen an den Po gefasst und dafür vom Landgericht Bochum zwei Jahre Haft kassiert. Mit anschließender Sicherungsverwahrung!
Der BGH hob dieses Urteil als überzogen auf. Kurze Zeit später vergewaltigte der Mann eine Frau. BILD reagierte mit Wertungen wie „Saustall Justiz“ und „Skandalrichter“. Auf einem Foto waren die BGH-Richter mit Augenbalken wie Verbrecher abgebildet.
BGH-Präsident Günter Hirsch meint laut beck-aktuell, diese Berichterstattung sei nicht mehr durch die Pressefreiheit gedeckt. Hirsch: „Dem Opfer gehört unser ganzen Mitgefühl. Aber hierfür den BGH verantwortlich zu machen, der nach Recht und Gesetz entschieden hat, ist polemisch.“
Chefredakteur Kai Diekmann schießt zurück. Der BGH habe „gegen alle Warnungen von Polizei und Sachverständigen die Freilassung eines schwerstkriminellen sexuellen Serientäters veranlasst. Hierüber und über die berechtigte Empörung des Opfers über eine derartige Rechtsprechung haben wir in aller Schärfe berichtet. Der Fall dokumentiert die Entfremdung zwischen Bürgern und Justiz – solche Urteile sind nicht mehr vermittelbar.“ Diekmann gibt sich siegessicher: Auch der Presserat wisse, „dass in diesem Land die Justiz von Kritik nicht ausgenommen ist“.
Warum spielen die Richter die beleidigte Leberwurst? Jeder läuft Gefahr, von der Boulevardpresse mal durchgenudelt zu werden. In so einem Fall auf Ehre des hohen Hauses zu pochen und Respekt für die Justiz einzufordern, vergrößert doch die Verbitterung. Und weckt tatsächlich ein bisschen den Eindruck, die Richter hätten in der Sache nichts entgegen zu setzen.
Vor diesem Hintergrund können die Richter mit ihrer Eingabe an den Presserat nur verlieren. So oder so.
WERBUNGSKOSTEN
Kosten einer Promotion können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn der Doktortitel konkreten Nutzen für die Karriere hat. Mit dieser Entscheidung ändert der Bundesfinanzhof seine langjährige Rechtsprechung.
(Quelle: beck-aktuell)
NEBENSAISON
Reisende müssen nicht damit rechnen, dass in der Nebensaison Teile der Freizeitanlagen und Restaurants einer Ferienanlage geschlossen sind. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte laut Spiegel online einen Reiseveranstalter deswegen zu Schadensersatz. Zu Recht weisen die Richter darauf hin, dass der Veranstalter in seinen Prospekten problemlos auf das reduzierte Angebot hinweisen könnte.
RAAB MUSS ZAHLEN
Stefan Raab muss für die Verhohnepiepelung einer jungen Frau aus Essen 70.000 Euro zahlen. Das Oberlandesgericht Hamm verschärfte das Urteil des Landgerichts Essen deutlich. Die erste Instanz hatte Lisa L., deren Nachname Raab zu endloser Häme reizte, 22.000 Euro zugesprochen.
Das OLG Hamm hat die Höhe des Schmerzensgeldes auch mit dem Hinweis gerechtfertigt, dass andere vor ähnlichen Aktionen abgeschreckt werden sollen. Der Gedanke der Generalprävention ist dem Zivilrecht eigentlich fremd, weil es nur um die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander geht. Aber wenn diese Auffassung Anhänger gewinnt, wird vielleicht auch künftig bei Verkehrsunfällen mehr Schmerzensgeld zu erzielen sein. Schließlich können damit ja auch potenzielle Verkehrssünder abgeschreckt werden.
Die Pressemitteilung des OLG Hamm schildert genüsslich die Sünden des Herrn Raab.
BANKROTT DES STRAFVOLLZUGS (?)
BANKROTT DES STRAFVOLLZUGS (?)
Das Bundesjustiziministerium hat eine Rückfallstatistik vorgelegt. Interessant ist, dass 45 % aller Personen mit Bewährungsstrafen rückfällig werden. Hat jemand eine Freiheitsstrafe abgesessen, beträgt die Rückfallwahrscheinlichkeit 56 %. Allerdings zeigt sich auch hier wieder der nur bedingte Wert von Statistiken: Wer in den Knast muss, hat in den allermeisten Fällen früher schon mal Bewährung gehabt…
Claudia vom Radio, die mich auch auf die Studie aufmerksam gemacht hat, sieht in den Ergebnissen eine Bankrotterklärung des Strafvollzugs. Mit einigem Recht, vor allem angesichts der Tatsache, dass 79 % (!) aller jugendlichen Inhaftierten wieder straffällig werden. Gerade der Jugendstrafvollzug erreicht sein erklärtes Ziel offensichtlich nicht, junge Leute zu einem straffreien Leben zu „erziehen“.
Lesbar: die Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums.
THE PEOPLE VS. MICHAEL JACKSON
12 CENT
12 CENT
Die Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die u.a. das Versandhaus Quelle vertritt, ist laut Briefkopf nur unter folgender Nummer erreichbar: 01805/63200261. Auch das Fax der Baden-Badener Anwaltskanzlei ist über eine 01805-Rufnummer geschaltet.
Ein Sternchen klärt den Anrufer über die Kosten auf: „12 Cent pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG“.
Ihr System hat noch eine Lücke, liebe Kollegen: Man kann eine kostenlose e-mail schicken. Aber Sie arbeiten sicher hart daran, oder?