PROBENDEPP

Die Onlinewerbung klingt vielversprechend, zumindest für Hamsternaturen. Warenproben ohne Ende. Teilnahme an hunderten von Preisausschreiben. Alles erledigt die Firma automatisch. Der Jahresbeitrag von knappen 50 Euro war schon am übernächsten Tag abgebucht, aber auf den Probenregen wartete meine Mandantin vergebens. Die magere Ausbeute in vier Wochen: ein paar lumpige 5-Euro-Einkaufsgutscheine von Drogerieketten und ein Rabattcoupon für einen Onlinefotodienst.

Das Kleingedruckte der Firma liest sich weniger goldig als die vollmundigen Werbesprüche. Danach muss sich die Firma nur bemühen, die Gratisproben heranzuschaffen. Für einen Erfolg „kann keine Haftung übernommen werden“. Ob und was das Unternehmen wirklich macht, bleibt unklar. Gleiches gilt für die Frage, ob die Industrie nicht längst die organisierten Massenanfragen als Spam aussortiert. Was die Ebbe im Briefkasten meiner Mandantin erklären würde.

Wir haben mal den Rücktritt vom Vertrag und den Widerruf erklärt, auch wegen fehlender Belehrungen nach dem Fernabsatzgesetz. Der Jahresbeitrag konnte noch innerhalb der 6-Wochen-Frist rückgebucht werden. Die Firma kommt sicher schön ins Schleudern, wenn sie ihr Geld tatsächlich einklagt und hierzu ihre „Bemühungen“ vor Gericht erläutern muss.

HAFTBEFEHL

Um den Europäischen Haftbefehl gibt es viel Verwirrung und Streit. Sicher scheint zu sein, dass die Auslieferung in andere EU-Staaten hiermit wesentlich erleichtert wird. Ein angeblich abschreckendes (leider etwas wirr dargestelltes) Beispiel schildert Telepolis

Als Bundesbürger muss man sich jedenfalls klar darüber sein, dass es mit dem Grundgesetzartikel, wonach kein Deutscher ans Ausland ausgeliefert werden darf, nicht mehr weit her ist. Ob es in allen Beitrittsländern (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern und Malta) wirklich ausreichende Justizstandards gibt, wird sich ja noch zeigen…

(link gefunden bei HandakteWebLAWg)

GLÜCK

GLÜCK

Heute Abend habe ich mal mein neues Notebook mit nach Hause genommen. Dort nur analoges Telefon. Also widerwillig DFÜ-Verbindung eingerichtet. Dann aber gemerkt, dass ein WLAN-Netzwerk verfügbar ist. Kostenlos und frei zugänglich.

Glück muss man haben.

BONSAI-SCHUMIS TRAUM

Eine Liechtensteiner Firma will Versicherungen für Bußgelder anbieten, berichtet rp-online. Grundsätzlich ist es nicht verboten, wenn Dritte für Verkehrssünden zahlen. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht schon mal entschieden, dass sich ein Arbeitgeber nicht verpflichten kann, seinen Fahrern die Bußgelder bei Tempo- und Lenkzeitverstößen zu erstatten.

Ein derartiger Vertrag sei sittenwidrig, weil er die Autofahrer zu Ordnungswidrigkeiten verleite. Bei einer Versicherung dürfte es ähnlich sein. Mit der Folge, dass die Firma Zahlung verweigern, man aber auch ggf. seine Prämie zurückverlangen kann.

NICHT PERFEKT

Ist der „perfekte Mord“ ein Mythos, eine Erfindung von Krimi-Autoren? Nein, behauptet der Bonner Rechtsmediziners Burkhard Madea. Denn allein in Deutschland bleiben jährlich 1.200 Tötungsdelikte unentdeckt. In rp-online listet der Mediziner katastrophale Zustände auf, auf Grund derer Mörder in großer Zahl ungeschoren bleiben.

So ist es in vielen Bundesländern nicht einmal Pflicht, die Leiche zu entkleiden. Es reicht eine „sorgfältige Untersuchung“, wobei die sorgfältige Untersuchung einer angezogenen Leiche ein Widerspruch in sich sein dürfte.

Gerade die Hausärzte nähmen ihre Verantwortung für die korrekte Ausstellung des Totenscheines nicht hinreichend wahr. Verhängnisvoll, denn der Experte geht davon aus, dass die allermeisten Tötungsdelikte sich im familiären Bereich ereignen.

Ein Ärztepräsident behauptet in dem Bericht sogar, dass Staatsanwälte und Polizisten in Zweifelsfällen darauf drängen, dass der Arzt eine natürliche Todesursache bescheinigt. So kann man sich natürlich lästige Arbeit sparen. Und wenn dann angeblich auch noch die Kosten für gründliche Nachforschungen gescheut werden, könnte man fast von einem Skandal sprechen. In Form von Strafvereitelung im Amt.

(danke an Vertretbar.de für den link)

SYSTEMFEHLER

Ein Mandant von mir kriegte einen Anruf seiner Bank. Da habe ihm jemand das Konto seiner kleinen Firma gesperrt. Mit einem vorläufigen Zahlungsverbot. Über 83.620,00 Euro. Der Sachbearbeiter erzählte gleich, dass die Bank in solchen Fällen prüft, ob sie nicht alle Firmenkredite fällig stellt und die Geschäftsverbindung kündigt. Am Telefon war die Stimme des Mandanten, na ja, flatterig.

Ein Fax an den verantwortlichen Anwalt sorgte dann für hektische Betriebsamkeit. Die Antwort:

Bei dem in dem vorläufigen Zahlungsverbot angegebenen Betrag hat sich auf Grund eines Systemfehlers unserer Software zu unserem größten Bedauern das Komma verschoben. Das vorläufige Zahlungsverbot valutiert nur in Höhe von 83,62 Euro…

Abgesehen davon, dass auch diese Summe bereits durch Aufrechnung erloschen ist, sieht die Welt jetzt wieder ganz anders aus. Neuen Streit gibt es allerdings darum, ob der Gegner die Kosten unserer Tätigkeit als Schadensersatz erstatten muss. Das wären bei dem hohen Streitwert 467,00 Euro.

RISKANT

Der Autor des Schmuddelblog (absichtlich kein link) sollte aufpassen, dass er nicht früher oder später Ärger bekommt. Auch Texte, nicht nur Bilder, können „pornografische Schriften“ im Sinne von § 184 des Strafgesetzbuches sein. Darüber hilft auch die beste Schreibe nicht hinweg.

RELATIV

Aus einer dpa-Meldung von heute:

24 Jahre nach der Vergewaltigung einer deutschen Touristin in Indien sind zwei angeklagte Männer wegen Mangels an Beweisen freigesprochen worden. Das indische oberste Bundesgericht bedauerte die Verzögerung des Falles. «Es ist sehr unglücklich, dass die Polizei im Falle einer Vergewaltigung einer Ausländerin nicht schnell gehandelt hat», zitierte die Zeitung «Times of India» am
Donnerstag das Gericht. Die gravierenden Mängel in den polizeilichen Untersuchungen hätten es den Angeklagten erlaubt, nun ohne Schuldspruch freizukommen. Sie hatten allerdings 24 Jahre in Haft
gesessen und auf ihren Prozess gewartet.

Okay, hier mosert ab sofort niemand mehr über die langsame deutsche Justiz…

(danke an C., die als Journalistin offensichtlich Weblogs liest, für den Hinweis)

VOM ZUSTAND DES STAATES

Die Präsidentin des Bundesfinanzhofs, Iris Ebling, hat dem Bundesfinanzministerium vorgeworfen, Urteile zu Gunsten von Steuerzahlern zu ignorieren. Das Ministerium veröffentliche Entscheidungen des Gerichts verspätet oder überhaupt nicht im Bundessteuerblatt, sagte Ebling laut beck-aktuell.

Das Pikante an der Sache ist, dass die Finanzämter vor Ort höchstrichterliche Urteile nur anwenden dürfen, wenn diese im offiziellen Blättchen „freigegeben“ worden sind. Das führt dann dazu, dass Finanzbeamte stur auf Auffassungen beharren (müssen), obwohl das höchste deutsche Steuergericht schon das Gegenteil entschieden hat.

Mitunter soll es Jahre dauern, bis ein Urteil des Bundesfinanzhofes umgesetzt wird. Es sei jetzt eine „kritische Größe“ erreicht, beschwert sich die Gerichtspräsidentin.

Aber wem sagt sie das.

WIR LÖSEN DAS

WIR LÖSEN DAS

Vorladungen der Polizei. Wirken amtlich. Verpflichten zu nichts. Aber als Verteidiger bin ich immer baff erstaunt, dass selbst gestandene Persönlichkeiten innerlich stramm stehen, bloß weil ihnen ein Polizeihauptkommissar einen Brief schreibt.

Sie brauchen dort nicht hinzugehen. Ich melde mich als Ihr Anwalt und sage den Termin ab.

Geht das denn? Stehen die dann nicht plötzlich vor meiner Haustür?

Viele Beamte tun aber auch alles, um den Druck zu erhöhen. Das Schreiben ist natürlich als „Vorladung“ betitelt, obwohl es eigentlich nur eine Einladung ist – die man auch ausschlagen kann.

Weiter heißt es dann:

Im Falle der Verhinderung (z.B. berufliche Gründe, Krankheit) bitte ich um rechtzeitige (telefonische) Mitteilung, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann.

Wäre es nicht fair, dem Beschuldigten zu erklären, dass er nicht „verhindert“ sein muss, um nicht zu erscheinen? Dass es ihm absolut frei steht, auch einfach im Bett zu bleiben. Entweder weil er keine Lust hat, mit der Polizei zu sprechen. Oder weil er es nicht für sinnvoll hält (also fast immer).

Doch das obrigkeitliche Gehabe geht noch weiter:

Die Vernehmung soll Ihnen Gelegenheit geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, die gegen Sie vorliegenden Verdachtsmomente aufzuklären und die zu Ihren Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen.

Das klingt ja verdächtig nach einer Veranstaltung der Wohlfahrtspflege. Die Polizei, dein Freund und Helfer. Immer ein offenes Ohr für die Probleme Verdächtiger. Kommen Sie in unsere Sprechstunde und wir lösen das Problem schon. Ehrenwort.

Angebracht wäre dann eigentlich auch der Hinweis darauf, dass man als Beschuldigter das Recht hat, jederzeit und unter allen Umständen zu schweigen. Dass es einem freisteht, einen Anwalt zu befragen. Und zwar schon vor der Vernehmung.

Obwohl auch dieses wichtige Recht ebenso in § 136 der Strafprozessordnung steht, wird es in den allermeisten Vorladungen nicht erwähnt.

Warum ich das schreibe? Weil schon wieder ein Mandant darauf reingefallen ist. Am Vormittag hatte er sein Rendezvous mit dem Cop, am Nachmittag kam er dann zu mir. Da konnte ich ihn nur noch dazu beglückwünschen, dass er sich wahrscheinlich grundlos um Kopf und Kragen geredet hat.

SCHÖN GEREDET

SCHÖN GEREDET

Urlauber können sich grundsätzlich nur auf Versprechungen verlassen, die im Reiseprospekt stehen oder direkt vom Veranstalter stammen. Verspricht dagegen das Reisebüro zu viel, muss der Reiseveranstalter hierfür nicht einstehen, hat laut beck-aktuell das Landgericht München I entschieden.

Mit anderen Worten: Die ganze „Beratung“ hat keinerlei rechtlichen Wert, wenn man sich nicht alles vom Veranstalter bestätigen lässt.

FUNDSACHEN

Einer Ermittlungsakte entnehme ich, dass die Deutsche Post AG Fundsachen, die kurzerhand in Briefkästen eingeworfen werden, den Eigentümern wieder zustellt. In Marburg gibt es dafür sogar eine Zentralstelle.

In meinem Fall war die Brieftasche zwar noch komplett, einschließlich Kreditkarten, Führerschein etc. Allerdings fehlten über 100 Euro Bargeld. Was der Finderin jetzt eine Anklage wegen Unterschlagung eingebracht hat.

Fundbüro oder persönlich Abgeben scheinen doch der bessere Weg.