LEBENSERWARTUNG

Wo wir schon bei deprimierenden Nachrichten sind. Das jährliche Rundschreiben des Versorgungswerks der Rechtsanwälte ist auch immer dafür gut:

„In den letzten 12 Monaten sind 25 Mitglieder verstorben mit einem Durchschnittsalter von 48 Jahren.“

GESCHLECHTSNEUTRAL

Aus den Google News:

In Norwegen steht eine Frau kurz vor einer Anklage wegen Vergewaltigung. Die 22-Jährige aus Bergen soll sich an einem schlafenden Mann vergangen haben. Das Opfer erstattet Anzeige. Die Polizei hält seine Angaben für glaubhaft. Demnach wurde der 30- Jährige wach, als die Frau sexuelle Handlungen an ihm ausführte.

Seit 1998 ist übrigens auch in Deutschland der einschlägige Paragraf 177 des Strafgesetzbuches geschlechtsneutral formuliert.

WUNDER

beck-aktuell berichtet über eine Frau aus Thailand, die früher ein Mann war und jetzt einen Deutschen heiraten möchte. Die Geschichte drumrum ist juristisch nicht so brisant. Stutzig gemacht hat mich nur der Hinweis:

Die 28-Jährige hatte sich 1999 in Thailand operieren lassen und kann auch Kinder bekommen.

Darf man das glauben?

LEIDENSCHAFT

Aus einem Vortrag von Professor Claus Roxin über Studium und Beruf der Juristen:

Das Fazit aus alledem ist, dass Jus meist studiert wird, weil keine übermächtige Neigung zu einem anderen Fach vorliegt und weil man sich – auch mit einigem Recht – gute Karrieremöglichkeiten davon verspricht. „Junge, ich rate Dir, Jura zu studieren“, sagte mein Vater im Jahre 1950, „denn das eröffnet Dir die meisten Möglichkeiten.“ Das ist im wesentlichen richtig. Auch ist eine so motivierte Studienwahl durchaus legitim, obwohl sie mehr einer Vernunft- als einer Liebesehe gleicht. Wie aber die Praktizierung einer Vernunftehe zur Liebe führen kann, ist dies auch bei der Verbindung mit der Jurisprudenz möglich. Ich selbst bin ein lebendiges Beispiel dafür, und viele von Ihnen sind es hoffentlich auch.

Der Jurist aus Leidenschaft – also in letzter Zeit ist mir der sehr selten begegnet…

(via LAWgical)

MELDEPFLICHT

Bei Kündigungen genügte bisher ein Satz:

„… kündigen wir das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis zum … „

Das ist seit dem 1. Juli 2003 anders. Der Arbeitgeber muss den gekündigten Mitarbeiter jetzt auch auf dessen besondere Meldepflichten beim Arbeitsamt hinweisen. Denn meldet sich der Beschäftigte nicht unverzüglich nach Erhalt der Kündigung arbeitslos, kann das Arbeitslosengeld gekürzt werden. Um bis zu 50 Euro pro Tag. Maximal 30 Tage lang.

In den allermeisten Kündigungen, die ich nach dem Stichtag gesehen habe, fehlt der Hinweis. Sogar, wenn sie von Anwälten geschrieben sind. Mal sehen, wann der erste Arbeitnehmer sich für seine eigene Schusseligkeit beim Cheffe schadlos hält…

AMNESTIE

Das Steueramnestiegesetz liegt jetzt im Wortlaut vor (PDF 6 S.).

Man glaubt es kaum, aber es ist wirklich wahr: Wer irgendwelches Einkommen (Zinsen, Erbschaften, Schenkungen) in den letzten 10 Jahren nicht erklärt hat, zahlt 25 % (§ 1 Abs. 1 S. 1 Ziff. 2) – und damit ist die Sache erledigt.

Ich schätze mal, dass ich nicht der einzige steuerehrliche Bürger bin, der sich gründlich verarscht fühlt. Wer den Spitzensteuersatz zahlt, hat auf seine Einnahmen ziemlich genau das Doppelte ans Finanzamt abgeführt. Hinzu kommt ja noch, dass bei den Steuerbetrügern auch die vollen Erträge zunächst noch weiter auf den (Auslands-)Konten lagen und weitere Zinsen abwarfen.

Ist das eigentlich mit dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Grundgesetz) und den Grundsätzen des Steuerrechts (Einheitlichkeit etc.) vereinbar?

(link gefunden im HandakteWebLAWg)

BASISZINS

Der Basiszinssatz beträgt seit dem 1. Januar 2004 nur noch 1,14 %.

Am wichtigsten ist der Basiszins für die Berechnung der Zinsen beim Zahlungsverzug. Für Verbraucher – auch unter Privatleuten – beträgt dieser Verzugszins immer Basizins + 5 %, bei Geschäften unter Kaufleuten Basiszins + 8 %.

Eine Tabelle der bisherigen Basiszinssätze gibt es beim Kollegen Heng.