ERFAHRUNGEN

Herr L. vom Mehrzweckbeutel macht schlechte Erfahrungen mit der Justiz:

Nach deutscher Rechtsauffassung handeln Unternehmen immer in direktem finanziellen Interesse. Wenn eines also Dienste für ein anderes leistet, ist immer davon auszugehen dass diese berechnet werden. Falls dem nicht so sein soll, muss der Leistungsempfänger das beweisen. Das heißt im Klartext: Nicht der Kläger muss seinen Anspruch belegen, sondern der Beklagte muss nachweisen dass unentgeltliche Arbeit vereinbart wurde. Kann er dies nicht, weil eben nur mündlich vereinbart wurde, verliert er den Rechtsstreit. So erklärte die Richterin heute und sprach das Urteil.

Fazit:

Allen Lesenden sei hiermit empfohlen, auch bei unentgeltlichen Arbeiten verstärkt auf die Schriftform zu setzen …

Dem schließe ich mich uneingeschränkt an.

DER ARME BRUDER

Gute Frage gestern beim VHS-Vortrag zum Thema Sozialhilferegress:

Mein Bruder ist alkoholkrank. Er bekommt Sozialhilfe. Kann das Sozialamt Geld von mir verlangen?

Unterhaltspflichten gibt es nur zwischen Ehegatten und Verwandten gerader Linie, die unmittelbar voneinander abstammen. Also zwischen Eltern und Kindern, aber ggf. auch zwischen Enkeln und Großeltern. In der Seitenlinie gibt es grundsätzlich keine Unterhaltsansprüche, auch nicht zwischen Geschwistern. Schon gar keine Unterhaltsansprüche gibt es gegenüber der Schwägerschaft.

Ich erzähle das, weil es fast die Hälfte der Kursteilnehmer es zunächst anders gesehen hat.

AUF DEN ERSTEN BLICK

Ein fremdes Landgericht. Sicherheitsschleusen. Personenkontrolle. Der Wachtmeister guckt mich an, winkt mich kommentarlos durch die Plexiglastür.

Eigentlich bedenklich, wenn man dem Klischee so gut genügt.

ICH – AG

Flüche bannen kostet 100 Euro, ein Stück Zauberwurzel dagegen nur 10 Euro. Dass die Polizei die Geschäftsmethoden einer Wahrsagerin auf dem Bonner Weihnachtsmarkt für Betrug hält und gleich die Handschellen klicken lässt, könnte sich als voreilig erweisen. Immerhin dürfte der Beweis des Gegenteils ziemlich schwierig werden. Und wer weiß, vielleicht ist das Ganze sogar eine Ich-AG. Immerhin munkelt man ja schon länger, dass das Arbeitsamt nicht nur Hundefriseure von der Leine lassen kann.

(Quelle: Express)

EIN KÄMPFER

EIN KÄMPFER

Die Formulierung „durchgeknallter Staatsanwalt“ könnte Zeit-Herausgeber Michael Naumann 9000 Euro kosten – und eine Vorstrafe. Der Journalist will aber „für die Meinungsfreiheit“ kämpfen. Deswegen hat er laut Spiegel online Einspruch gegen eine Strafbefehl eingelegt. Verhandelt wird am 19. Januar 2004.

Wenn man den Kontext betrachtet, böte sich eigentlich eine Einstellung an. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Naumanns Verteidiger seinem Mandanten von einer Zahlung an die Staatskasse oder an eine gemeinnützige Organisation abraten würde.

Kleines Problem: Der Staatsanwalt muss zustimmen. Ob man in der Berliner Behörde zu derartigem Großmut neigt, darf allerdings bezweifelt werden.

SCHWARZE LISTE

Wer-zahlt-was-nicht.de soll die „überregionale Warndatei im Internet zur Erfassung offener Forderungen aus gewerblicher Leistung“ sein:

Ziel ist hierbei, die Teilnehmer dieses Dienstes vor Forderungsausfällen zu bewahren, indem diese vor bestimmten Vertragsabschlüssen online Bonitätsauskünfte einholen können.

Ob es besonders schlau ist, sich ausgerechnet mit dem Titel „schwarze Liste“ zu schmücken? Weniger witzig auch der Einfall, jede eingetragene Forderung mit einer Gutschrift zu honorieren. Je mehr man also anschwärzt, desto preiswerter wird die Nutzung der Datenbank.

Privatpersonen werden nach Angaben des Betreibers nicht erfasst.

SPRACHGERÜMPEL

SPRACHGERÜMPEL

Aus der Straßenverkehrsordnung:

Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können.

Es ist offensichtlich keine schlechte Idee, Verkehrsvorschriften sprachlich zu entrümpeln. Focus berichtet, dass bei dem Projekt normale Bürger ihren Senf dazu geben sollen – u.a. in Internetforen.

MELDEPFLICHT

Einen wichtigen Hinweis aus dem Arbeitsrecht gibt der advobLAWg:

Vielen Arbeitgebern, dies zeigt die aktuelle anwaltliche Praxis, ist nicht bekannt, dass sie zur Vermeidung eines möglichen gegen sie gerichteten Anspruchs auf Schadensersatz schon in der Kündigung eines Arbeitnehmers oder in einer Aufhebungs-Vereinbarung darauf hinweisen sollten, dass dieser verpflichtet ist, sich „unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich beim Arbeitsamt arbeitsuchend zu melden“ (§ 37 S. 1 SGB III). Wer sich nämlich verspätet beim Arbeitsamt meldet, muss seit dem 01.07.2003 mit Kürzungen beim Arbeitslosengeld rechnen. Versäumt ein Arbeitnehmer auf Grund des fehlenden Hinweises, sich rechtzeitig beim Arbeitsamt zu melden, hat er eventuell einen Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber.

Das Arbeitslosengeld wird dann um bis zu 50 Euro gekürzt – täglich.

VERGEIGT

Wenn der Gesetzgeber es nicht auf die Reihe kriegt, müssen Anwälte und Richter brüten. Ein Meisterstück im Verkorksen haben Gesetzesautoren mit Berufungsfristen im Arbeitsrecht geschaffen. „Reformierte“ Paragrafen führen plötzlich dazu, dass im gleichen Fall die Frist 6 Monate oder 17 Monate betragen kann – je nachdem, welcher Richter entscheidet. Innerhalb des Landesarbeitsgerichts Köln gibt es zu dieser Frage sogar schon offenen Dissens, berichtet beck-aktuell.

Wohlgemerkt, wir reden nicht über komplizierte Tatbestände, sondern über die Regelung simpler Fristen.

PERSÖNLICHES PECH

PERSÖNLICHES PECH

Eigentlich wollte der Berliner Anwalt einen Bäckermeister verteidigen. Doch weil gegen den Juristen ein Haftbefehl wegen einer nicht bezahlten Strafe vorlag, kam alles ganz anders:

Als der Anwalt am Mittwoch zur Verhandlung gegen seinen Mandanten erschien, wurde der Haftbefehl vollstreckt. Es half nichts, dass er beteuerte, das Geld überwiesen zu haben. Er kam in die Haftanstalt Plötzensee und muss dort eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen verbüßen. Es sei denn, er zahlt vorher die ausstehende Summe. (Berliner Zeitung)

Wie sich der Bäckermeister zur Wahl seines Anwaltes geäußert hat, wird leider nicht mitgeteilt.

(link gefunden bei JurText online)